Hallo Ari,
dann werde ich mal versuchen dein neues Puzzle zu "zerstückeln" und neu zusammenzufügen...
Als erste und ganz besonders wichtige Info möchte ich dich darauf hinweisen, dass der/die EINZIGEN, die rechtlich wirksam eine AU für dich bescheinigen können deine behandelnden Ärzte sind...
Das hat KEIN SB und noch nicht mal der Amtsarzt vom JobCenter zu entscheiden, ob du aktuell (und auf längere Sicht)
Arbeits-
Unfähig bist, das ist einzig und alleine Angelegenheit deiner behandelnden Ärzte und solange du akut erkrankt bist und noch weitere Behandlungen (Bestrahlungen /OPs) im Raum stehen, solltest du auch eine entsprechende durchlaufende (!!!) AU-Bescheinigung BEIM AMT vorlegen (KÖNNEN).
Ja und nein lt. SB ist meine AU abgelaufen und ich soll nun vom Arzt eine neue Krankmeldung beibringen. In der AU stand irgendwas von "voraussichtliche Krankendauer" da hatte der Arzt irgendwas von 1,5 Jahren geschrieben. Leider habe ich mir den Wisch nicht kopiert.
Schade, in der Zukunft wirst du wohl daran denken, dass du dir solche Sachen IMMER für dich kopierst, bevor du was an das Amt (mit Empfangsbestätigung !!!) aus der Hand gibst.
Trotzdem sollte das ja jetzt kein Hinderungsgrund sein, dass dich (d)ein behandelnder Arzt einfach wieder AU schreibt, denn wenn du keine entsprechende Bescheinigung vorweisen kannst, dann bist du für die Behörde Arbeitsfähig /Vermittlungsfähig...mündliche "Absprachen", dass du krank bist und nicht arbeiten kannst, haben da keine rechtliche Bedeutung....
Kann ich denn dem SB /Fallmanagerin mitteilen das ich nicht gewillt bin ihren Weg zu gehen? Da ich jetzt erst einmal noch in Ruhe meine Bestrahlungen und OPs hinter mir bringen möchte? Ich meine, meine Sache ist ja noch gar nicht abgeschlossen und ich will keine Rente beantragen, denn wenn es mir besser geht möchte ich wieder arbeiten und wenn es nur für wenige Stunden am Tag ist. Jetzt würde mich natürlich niemand einstellen, glaube ich mal?
Das KANNST du ihr NUR durch die Vorlage von AU-Bescheinigungen (DEINER Ärzte !!!) rechtswirksam mitteilen, die sagen dann ja deutlich genug aus, dass du bis auf Weiteres NICHT arbeitsfähig /vermittlungsfähig bist...die konkreten Krankheiten und Gründe dafür, gehen deine SB /Fallmanagerin absolut NICHTS AN.
Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür aus langer Krankschreibung (ALLEINE) direkt auf eine bestehende Erwerbsminderung (mit EM-Renten-Anspruch) zu schließen, zumindest steht diese Einschätzung einem Vermittlungs-SB NICHT zu.
Ich habe irgendwo gelesen das man die Krankenakte niemals an den SB schicken sollte, sondern nur direkt an den medizinischen Dienst. Ist das besser? Außerdem was will der medizinische Dienst wiederum machen, wenn ich sowieso noch Behandlungen vor mir habe?
Die ganze "Kranken-Akte" brauchst (und kannst) du niemanden beim JobCenter schicken, es ist aber richtig, dass medizinische Unterlagen (dazu gehört auch ein ausgefüllter Gesundheitsfragebogen !!!) NICHT in die Hände von medizinischen Laien gehören, auch wenn die SB das nicht gerne hören, sie sind KEINE ÄRZTE...
Wenn eine Untersuchung beim Amtsarzt vorgesehen ist, dann hat SB dort einen entsprechenden Termin anzufordern und DU bist (NUR) verpflichtet (gemäß § 62 SGB I) diesen Termin wahrzunehmen und dich dort vom Arzt untersuchen zu lassen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/62.html
Das ist das EINZIGE überhaupt, was da deiner Mitwirkungspflicht unterliegt, wichtige aussagekräftige Befunde der eigenen Ärzte kann man also (als Kopien) auch direkt erst zum Arzt mitnehmen, wenn man dem Amtsarzt die Möglichkeit der Vorbereitung geben will, dann KANN man solche Unterlagen auch schon vorher DIREKT dem Med. Dienst zuleiten, dann soll dir deine SB die konkrete Adresse dafür geben...sie persönlich hat überhaupt kein Recht von dir ausgefüllte Gesundheits-Unterlagen zu verlangen...
Die allgemeine Mitwirkungspflicht (§ 60 SGB I wird da gerne angeführt) gilt nicht für die Abgabe von medizinischen Unterlagen bei nichtmedizinischem Personal.
Wenn sie da anderer Meinung ist, soll sie dir die gesetzliche Grundlage dafür nennen (schriftlich verlangen), dass sie sich NICHT an den Sozial-Datenschutz in diesem Bereich zu halten braucht...
Der medizinische Dienst (Amtsarzt) kann deiner SB "auf charmante Art" sehr deutlich mitteilen, dass du für einen Zeitraum X noch in Akut-Behandlung bist (ohne nähere Angaben zur Krankheit!) und daher noch nicht der Vermittlung zur Verfügung stehen kannst, die können dann auch festlegen, nach welcher Zeit sie diesen Status nochmal selber überprüfen wollen und bis dahin hat die SB dann ganz schlicht und einfach deine weiteren AU-Bescheinigungen zu akzeptieren und zu respektieren.
Damit würde der Amtsarzt z.B. umschrieben genau den Status "bekanntgeben" in dem du dich aktuell befindest und die SB "zum Stillhalten und abwarten verdonnern", da eine Genesung eben noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Mit einer solchen amtsärztlichen Beurteilung KANN sie dann allerdings auch KEINEN Antrag auf EM-Rente von dir verlangen, weil es eben nicht um (vermutliche) Erwerbsminderung geht sondern NUR um eine längere AU und die bedeutet eben nicht zwangsläufig, dass man eine EM-Rente bekommen /beantragen soll/muss...
Was du hier dazu geschrieben hast, warum du gar keine EM-Rente willst, das kannst und solltest du dann ruhig genauso offen mit dem Amtsarzt besprechen, die sind keineswegs immer so "schlimm" wie gerne mal behauptet wird (besonders auch von den SB), vor allem nicht bei so ernsten Geschichten wie bei dir und wenn sie merken, dass du ja trotzdem sobald wie möglich wieder arbeiten möchtest und gar kein Interesse an einer Berentung hast.
Dieses GA kannst du dir dann übrigens auch komplett (
Teil A und Teil B) beim Med. Dienst als Kopie anfordern, dann weißt du auch selber genau was da drin steht...der SB darf NUR den
Teil B bekommen mit der "allgemeinen Leistungseinschätzung" für die Vermittlung, daraus ergibt sich eher selten tatsächlich die Berechtigung einen EM-Renten-Antrag von dir zu verlangen.
Ja, das hatte man auch versucht und meinte mal zu mir ich gehöre nicht mehr in ihr System und wahrscheinlich müsste ich Sozialhilfe beantragen. Gibt es einen §§ dafür, so das ich da etwas in Händen habe?
Es gibt ne Menge §§ dafür, dass ein SB eine so weitreichende Entscheidung ohne kompetente ärztliche Stellungnahmen (üblicherweise erst nach einem entsprechenden GA der DRV) gar nicht treffen darf und kann, allerdings versuchen inzwischen viele SB der JobCenter diese Abschiebung in die Sozial-Hilfe, wenn die Leute längere Zeit krank sind und nicht vermittelt werden können...mit 50 + ist das allerdings kaum einfacher, wenn die Leute noch gesund sind...nur kann man denen dann nicht soviel von EM-Rente und Sozial-Hilfe erzählen, statt ihnen anständige und gutbezahlte Arbeit zu beschaffen...
Das leuchtet mir jetzt ein. Das heißt ich unterschreibe diese EGV nicht.
RICHTIG !!!
Dort steht drin: 1. Zur Unterstützung Ihrer Intigrationsbemühungen in Beschäftigung schaltet das Jobcenter ein/stellt das Jobcenter den Kontakt her zu: Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit.
Dafür braucht man keine EGV, das hat da NIX drin u suchen !!!
- Und 2. Bemühungen von Frau... zur Eingleiderung in Arbeit. Den Gesundheitsfragebogen reichen Sie mir bitte ausgefüllt und vollständig bis zum 20.07. ein.
Das noch viel weniger, da sollte sie dir doch mal die Rechtsgrundlage für die Forderung von medizinischen Unterlagen nennen, die du ihr persönlich einreichen sollst...
Sie suchen den Ärztlichen Dienst nach Erhalt der Einladung und zum vorgegeben Termin auf.
Dazu bist du laut § 62 SGB I (nach schriftlicher Einladung mit Untersuchungstermin !!!) sowieso gesetzlich verpflichtet, auch dafür braucht man KEINE EGV
Aha, auch das wußte ich nicht. Die SB hat zu mir am Telefon gesagt, sie will darauf hinaus, dass ich die Rente beantrage.
Kann ich mir vorstellen, dass sie darauf "hinaus will", du solltest mit der (und mit dem JobCenter überhaupt) NICHT telefonieren, da erzählen die oft viel, wenn der Tag lang ist und du kannst es nicht beweisen was sie dir da so alles "gesagt haben"...die Angabe der Telefon-Nummer beim JobCenter ist freiwillig, das hat man dir sicher auch nie mitgeteilt, darum solltest du denen jetzt mitteilen, dass du die umgehende Löschung verlangst und man dir zukünftig ALLES nur noch schriftlich mitteilen soll.
Hier ist das Formular dafür...anpassen / 2 MAL ausdrucken /unterschreiben /und gegen Eingangsbestätigung auf der Kopie beim Amt abgeben (NICHT in deren Kasten werfen, sonden persönlich abgeben oder per Einschreiben hinschicken !!!)...
DAS wäre das einzige, was die im Moment von mir bekommen würden, es gibt keine Verpflichtung dazu, eine EGV zu unterschreiben, also brauchst du da auch am 20.07. NICHTS abzugeben oder zu erklären, die werden sich schon melden, wenn sie was von dir wollen...NEIN, dafür DARF man NICHT sanktioniert werden.
Die können dir ja einen VA (Bescheid) schicken wo das alles einseitig (vom Amt) so festgelegt wird, schon zum Vergleich solltest du die EGV nicht mehr aus der Hand geben, denn üblicherweise MUSS da dann der gleiche Unsinn drinstehen wie in der EGV.
Gegen einen Bescheid (den VA) kann man aber Widerspruch einlegen und dann bekommen diesen Unsinn auch noch andere Leute beim Amt in die Finger, meist wird das dann schnell komplett wieder "aufgehoben".
Das heißt also im Klartext ich müsste der SBin das enstrechend mitteilen, oder?
Diese Mitteilung sollte aus der Abgabe (Kopie /Eingangsbestätigung) einer aktuellen AU-Bescheinigung bestehen, MEHR gibt es da gegenüber einer SB NICHT zu "erklären"...
Ok, das heißt der SB kann den Amtsarzt einschalten, mehr aber auch nicht. Und das muss ich nicht extra unterschreiben in der EGV. Gut, eine neue Krankmeldung muss ich mir dann wieder besorgen. ...Ich werde noch verrückt, die tun alle so alls hätte ich nur einen leichten Schnupfen.
KURZ und knackig zusammengefasst ist es GENAU SO und nicht anders, dass die beim JC so tun, als hättest du "nur einen Schnpfen" belegt doch schon für sich genommen, dass die KEINE Ahnung von dir und deinen gesundheitlichen Problemen haben, trotz deiner "naiven Offenbarungen dazu"...
Ok, dann warte ich einfach auf den Termin für die Amtsärtliche Untersuchung...frage mich nur was die bei Krebspatienten untersuchen wollen.
Der Amtsarzt soll ja nicht deine Behandlung prüfen /kontrollieren /ändern sondern deinen "Allgemeinzustand" im Bezug auf den Arbeitsmarkt "beäugen" sage ich jetzt mal, darum ist es schon wichtig, ihm ein paar aktuelle Informationen dazu mitzunehmen von deinen Ärzten, den Rest sollte er direkt bei dir erfragen, in jedem Falle sollte der wohl mit medizinischen Unterlagen deiner Ärzte mehr anfangen können, als deine Vermittlungs-SB, ODER....
Der SB hat sich danach aber nach dessen Einschätzung zu richten und wenn der dann schreibt, Frau XXX ist in regelmäßiger Behandlung und bis zur Einsatzfähigkeit /Vermittlungsfähigkeit wird es (vorraussichtlich) noch mehr als X Monate dauern, aber "das wird wieder"...dann KANN dich dein SB NICHT in die EM-Rente abschieben...weil ihr der Arzt das im
Teil B dann auch so mitteilen wird (ohne nähere Angaben zu deinen Krankheiten)...
Anders kann ich dir das im Moment auch nicht erklären, der Amtsarzt ist eigentlich deine Chance dem EM-Renten-Antrag aus dem Wege zu gehen, wahrscheinlich käme dann ohnehin erst mal eine Reha-Maßnahme in Betracht, das kann der Amtsarzt durchaus auch empfehlen für die Zeit NACH Abschluß der laufenden Akut-Behandlung.
Die hatte ich dann telefonsich abgesagt aus den Gründen, dass ich keinen Sinn sehe z.Z. über meine berufliche Situation zu sprechen. Daraufhin kam die Geschichte mit der Rente und dem Amtsarzt...
DAS solltest du NIEMALS wieder tun, einen Meldetermin kann man (fast) NUR mit einer ärztlichen Bescheinigung wegen Krankheit ungestraft absagen und nicht weil man das "gerade für sinnlos hält", sei froh wenn das Telefonat keinen Ärger bringt und die Absage nicht als unentschuldigtes Fehlen (Meldeversäumnis) sanktioniert wird.
Ich hoffe du hast dir notiert WANN du mit wem gesprochen hast, ja da hast du deine SB ja selber auf diese "geniale Idee" gebracht, aber egal so einfach wie die das gerne hätte, funktioniert das alles nun auch wieder nicht, Melde-Termine solltest du aber zukünftig NUR noch mit ordentlicher AU-Bescheinihgung absagen...das kann sonst ganz gewaltig "nach hinten losgehen"...
Liebe Grüße von der Doppeloma
