Was ist nun richtig ?

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Dori
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Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » Do 12. Jul 2012, 11:07

Hallo

also die EU- Rente wurde mir abgelehnt, danach bin ich in Widerspruch gegangen.
In ein paar Tage endet meine Krankengeldzahlung / werde ausgesteuert.

Als ich mir bei der AfA einen Termin holen wollte wurde mir gesagt das in meinen Fall,
wo schon ein Widerspruchsverfahren läuft,die Nahtlosigkeitsregelung § 125 nicht zutreffend ist.
Ich soll nun erst mal ohne Termin dort erscheinen: zwecks Datenaufnahme.

Kann mir jemand sagen wie es richtig ist und was ich noch beachten sollte.
Meines Wissens, Dank dieses Forum hier ist: Keine Schweigepflichtserklärung unterschreiben !

LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Miko » Do 12. Jul 2012, 18:17

Da kenne ich mich nicht so aus, aber du wirst sicherlich
heute Nacht Antworten bekommen.

Gruß

Miko
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 13. Jul 2012, 03:17

Hallo Dori, :smile:
also die EU- Rente wurde mir abgelehnt, danach bin ich in Widerspruch gegangen.
In ein paar Tage endet meine Krankengeldzahlung / werde ausgesteuert.
das ist ja leider häufiger der Fall und so war es natürlich völlig richtig dich deswegen bei der AfA zu melden, wann genau beginnt dort dein Anspruch, noch im Juli oder erst im August ???
Als ich mir bei der AfA einen Termin holen wollte wurde mir gesagt das in meinen Fall,
wo schon ein Widerspruchsverfahren läuft,die Nahtlosigkeitsregelung § 125 nicht zutreffend ist.
Ich soll nun erst mal ohne Termin dort erscheinen: zwecks Datenaufnahme.
Das war schon die erste Falschinformation, denn dein Anspruch beruht nach der Aussteuerung in JEDEM Falle zunächst mal auf dem § 145 SGB III (das war dann schon die zweite Falschinformation :grinser: ), denn der § 125 hat seit Anfang April einen ganz anderen Inhalt, was den Mitarbeitern der AfA eigentlich bekannt sein sollte... :Gruebeln:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html

Bitte orientiere dich hier schon mal ein wenig, da findest du auch einen "Muster-Antrag", an den du dich halten solltest, denn es gibt keinen speziellen Antrag für "Ausgesteuerte".

viewtopic.php?f=3&t=1751

Auch den Beitrag darunter solltest du dir gründlich durchlesen, da geht es um die ärztliche Untersuchung und was im Bezug darauf zu beachten ist, denn viele wichtige Infos (besonders die zur Freiwilligkeit von Unterlagen /Unterschriften) wird man dir bei der AfA (vermutlich) NICHT geben.

Es wird gerne behauptet, dass man nicht nach § 145 "behandelt" werden kann, wenn die EM-Rente bereits abgelehnt wurde, allerdings befindet sich das gesamte Verfahren noch in der Schwebe (ist noch nicht abschließend entschieden) wenn ein Widerspruch eingelegt wurde oder die Klage am Gericht läuft.

Im § 145 SGB III steht auch nur was von eingeschränkter Leistungsfähigkeit, dass ein EM-Renten-Verfahren im Widerspruch diesen Anspruch ausschließt steht da nicht drin, falls die DRV später mal rückwirkend eine EM-Rente bewilligt im weiteren Verfahren, dann weiß man bei der AfA auch direkt wieder, dass du ein "Nahtlosigkeitsfall" nach § 145 gewesen bist, sonst bekommt sie nämlich kein Geld von der DRV zurück.

Aber das nur nebenbei, diese Regelung wurde extra geschaffen für solche Aussteuerungsfälle, denn üblicherweise hat man NUR DANN Anspruch auf ALGI wenn man tatsächlich "arbeitslos und arbeitsfähig" ist, vielleicht nimmst du einen Ausdruck dieses §§ mit zur AfA, damit die ihre eigenen Handlungsgrundlagen mal besser kennenlernen... :confused: :Gruebeln:
Kann mir jemand sagen wie es richtig ist und was ich noch beachten sollte.
Zur "Datenaufnahme" solltest du dort möglichst bald erscheinen, denn du brauchst ja auch das Antragsformular (das geben die nur persönlich aus) und die Bescheinigung für deinen Arbeitgeber, damit dann dein ALGI nach deinem letzten Einkommen berechnet weden kann.

Sprich dort NICHT über deine Krankheiten, das geht die SB NICHTS an und gib dort NICHT deine Telefon-Nummer /Handy /E-Mail an, das ist alles freiwillig, aber die fragen das gerne so ganz "nebenbei und harmlos" mit ab, bei der Datenaufnahme OHNE dich darauf aufmerksam zu machen, dass du diese Angaben gar nicht machen brauchst.

DU MUSST NUR auf dem Postwege erreichbar sein und es ist auch deutlich besser, wenn die dir ALLES schriftlich zuschicken müssen, was sie von dir wollen, am Telefon werden die Leute gerne mal "unter Druck gesetzt", das brauchst du dir nicht freiwillig antun.
Meines Wissens, Dank dieses Forum hier ist: Keine Schweigepflichtserklärung unterschreiben
Gerade mit den Unterlagen die für den Med. Dienst verlangt werden, gilt es sehr gezielt und vorsichtig umzugehen und die Ausgabe dieser Unterlagen weist eindeutig auf die Handhabung nach § 145 SGB III hin, denn es ist schließlich nicht üblich, dass jeder "Arbeitslose" erst zum Amts-Arzt soll, bevor er überhaupt ALGI bekommen wird.

Zunächst mal sind ALLE diese Unterlagen (Gesundheitsfragebogen und Schweigepflicht-Entbindungen) komplett freiwillig (das steht sogar drauf !!!) leider wird da eher sehr hartnäckig das Gegenteil behauptet, was schon bis zur Drohung ging, dass dann der Antrag nicht bearbeitet wird und man kein Geld bekommen würde, wenn man das nicht ausfüllt und ALLES unterschreibt. :Verwirrt: :Hilfe:

NUN, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, denn diese Sachen dienen NUR der Vorbereitung der ärztlichen Untersuchung und sind zunächst mal absolut NICHT leistungsrelevant.

Dafür brauchst du NUR den ausgefüllten und unterschriebenen Leistungs-Antrag und die Bescheinigung deines Arbeitgebers, für diese Abgabe bekommt man üblicherweise einen offiziellen Melde-Termin (schriftliche Einladung), die ärztlichen Unterlagen KANN man abgeben, MUSS man aber nicht...zumindest sollte man sie NICHT beim SB abgeben, besser ist der direkte Weg zum Med. Dienst (bei der Datenaufnahme die Adresse vom ärztlichen Dienst geben lassen!).

Überlege dir was du ausfüllen möchtest, du kannst auch wichtige Befunde (z.B.) direkt mit zum Arzt nehmen, das erhöht die Chance, dass man dich wirklich zum Arzt schicken wird, je mehr du schon vorher abgibst und erst recht wenn du Schweigepflicht-Entbindungen unterschreibst (für HINZ und KUNZ), umso eher wird ein GA nach "Aktenlage" erfolgen.
Der Arzt wird dich also in diesem Falle gar nicht untersuchen und mit dir sprechen, sondern nur aus den (von ihm ausgewählten) Unterlagen abschreiben, "wie es dir gerade so geht" und was du seiner Meinung nach aktuell noch arbeiten könntest.

Gerade nach einem abgelehnten EM-Renten-Antrag fordern die meist (nach Möglichkeit) NUR die vorhandenen DRV-Berichte und GA an, was da dann bei rauskäme, kannst du dir sicher vorstellen.
Man sollte also SEHR genau darauf achten OB und vor allem WEN man von der Schweigepflicht befreit, die DRV und Reha-Kliniken sollten da eher NICHT dabei sein.

Wenn du dazu noch weitere Tipps brauchst gerne, denn auch Schweigepflicht-Entbindungen muss man (wenn man es denn gezielt möchte) nicht so unterschreiben, wie man sie vorgelegt bekommt, lass dich vor allem nicht dazu überreden, dass der SB mal eben "schnell" mit dir /für dich den Gesundheitsfragebogen ausfüllen will, damit man das dann gleich weiterleiten kann.

Deine Gesundheitsdaten gehen die SB der AfA absolut GAR nichts an, das sind keine Ärzte, die können das gar nicht beurteilen was da drin steht. :lesen: :lesen: :lesen:

Soll erst mal genügen, bis später!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » Mi 18. Jul 2012, 16:36

Hallo Doppeloma,

schön das Du so ausführlich geschrieben hast, Dankeschön.
Ich berichte nun mal weiter: Also ich war nun wieder bei der AfA und wollte den mir beim ersten Besuch erhaltenen Bogen mit Daten dort abgeben, ich "Naive" dachte da noch das wär der Antrag für das Alg.nach §125.
Habe aber feststellen müssen, das dies nur der Antrag für den Antrag auf Alg.war. Meine Daten wurden nun aufgenommen und mir Bescheinigungen für AG und Krankenkasse u.die Gesundheitsfragebogen gegeben.
Die Dame diesmal behauptete wieder, wegen des bereits laufenden Widerspruchverfahrens träte der § 145 (vorher 125) nicht zu. Ich würde nun wie jeder andere Arbeitslose behandelt und muß mich nächste Woche beim Jobvermittler vorstellen.
Meine Einwände das ich ja Krank bin, das ich ja keine Arbeit suche, sogar noch einen Arbeitsvertrag habe, spielte für die SB keine Rolle, das wäre eben der Weg und nicht zu umgehen. Allerdings meinte sie es könnte sein das der Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtserklärung nicht abgegeben werden brauchen. Das würde der Jobvermittler entscheiden. Das ist mir Alles sehr suspekt ! - Gut das ich hier fragen kann.

So nun werde ich die Hinweise/Links die Du mir genannt hast angeben.

Lb.Grüße Dori
LG Dori

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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mi 18. Jul 2012, 17:43

So frech wie ich war habe ich bei der KBS DRV angerufen und das Problem als meines Geschildert.
Wurde dort mit der Rechtsabteilung verbunden.
Aussage dort, (hoffe gebe alles so weiter wie der sagte)



Die Nahtlosigkeitsregelung findet keine Anwendung, nachdem die Behörden übereinstimmend von quasi vollem Leistungsvermögen ausgehen.

Da hilft nur, sich auf die Bedingungen der Arbeitsagentur bezüglich Verfügbarkeit / Eigenbemühungen einzulassen, denn sonst ist der Geldhahn von dort wirklich zu.

Sie haben einen Rentenantrag gestellt, dieser ist abgelehnt worden. Mit dem Widerspruch gegen die Ablehnung bleibt das Rentenverfahren bestehen.
Deshalb haben sie zur Zeit keinen Anspruch auf das Nahtlosigkeitsverfahren nach §125/§145 SGB III.

Ob das richtig ist ka, da er mir auf die schnelle die § nicht nennen konnte. zusenden per email geht ja auch nicht..
hab nur eine richtige Email, dann wissen die sofort das ich nicht der bin der die Antwort benötigt.
Aber ich bleibe dran. weil wird langsam lächerlich, ich gehe davon aus wenn das Verfahren noch nicht
Rechtskräftig ist das Nahtlosigkeit greifen muss.
Andere Aussage gerade von DRV Hotline Dortmund..(kennt mich nicht)
Hab das per Email vor 1 Std angefragt, so schnelle Antwort hab ich nicht erwartet.

Diese Nahtlosigkeitsregelung soll verhindern, dass widersprüchliche Leistungsbeurteilungen der Rentenversicherung und des ärztlichen Dienstes des Arbeitsamts auf dem Rücken des Arbeitslosen ausgetragen werden. Dementsprechend hat der betroffene Arbeitnehmer bis zur Feststellung der der verminderten Erwerbsfähigkeit durch die Rentenversicherung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Dieser Anspruch besteht, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rentenversicherungsträgers.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Widerspruch gegen die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers entsprechend § 86a SGG aufschiebende Wirkung hat.

Dementsprechend liegt in Ihrem Fall noch keine rechtskräftige Entscheidung der Rentenversicherung vor, weswegen Ihnen weiterhin ALG I zu gewähren ist. (SG Leipzig, Urteil vom 21.02.2007, S 8 AL 591/
05)

Naja, sind alles Aussagen von DRV, nicht AfA, deshalb mit vorsicht zu geniesen.
lg
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » Do 19. Jul 2012, 11:34

Hallo,

hab nachgedacht und da ist die Frage aufgetraucht:
Macht es einen Unterschied (bezgl. Höhe der Leistung und Anspruchsdauer) wenn man Geld vom AfA bekommt,
ob es nach Nachtlosigkeit § 145 oder nach "normalen" Alg berechnet wird?

Falls das keinen Unterschied macht, dann wäre es ja egal .....

Lb.Grüße
Dori
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von maday » Do 19. Jul 2012, 12:13

Dori hat geschrieben:Macht es einen Unterschied (bezgl. Höhe der Leistung und Anspruchsdauer) wenn man Geld vom AfA bekommt,
ob es nach Nachtlosigkeit § 145 oder nach "normalen" Alg berechnet wird?
Nein, es macht keinen Unterschied.
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Do 19. Jul 2012, 12:34

Wie maday schon richtig sagte, die Leistung bleibt die selbe.
Nachteil ist nur wenn man nicht §145 erhält ist das man wenne Pech hast Bewerbungen schreiben
musst, bzw anderen Unsinn.
Wenn du allerdings schon ein GDB von 50% oder mehr hast bekommste nen anderen Sachbearbeiter,
der für diese Fälle dann zuständig ist, die sind meistens entspannter.
Kannst eigendlich nur noch Ärger bekommen wenn du nun zu sehr jammerst und der SB dich zum ÄD
schickt, der wiederum sagt..unter 3 std Arbeitsfähig aber nicht länger als 6 Monate.
Oder der kommt auf die krumme Idee doch noch auf die Schweigepflichtendbindung zu bestehen, und
schaltet den ÄD ein.
Dann sagt AfA, nicht vermittelbar, keine Kohle.
Aber mal nachdenken, DRV hat dir ja die EM-Rente nicht genehmigt ?
Wenn in den Bescheid drinsteht (von der DRV) ü 6std arbeitsfähig, bumm, schick bei bedarf nur
das den ÄD, die schreiben aus prinzip immer bei der DRV ab, und schon bist du aus den Schneider.
Unterschreib vor Ort das Zeug nicht, sag hast keine Brille dabei, willst das in Ruhe durchlesen.
kannst ja dann noch mal schreiben was der nun wollte, kann ja sein das alles klappt ohne stress.
lg
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » Do 19. Jul 2012, 18:54

Hallo,

Danke für die Antworten.
Das beruhigt mich erstmal. Wenn bestimmt auch nur für heute.

Denn da ist ja noch mein anderes Problem: die 2. Reha. Hatte vor knapp einen Jahr schon eine, nachdem ich den Rentenantrag gestellt hatte.
Damals hatte mich die KK gedrängt, hinterher hab ich erfahren das noch 10 Wochen Zeit gewesen wären. Na, egal, ist vorbei. Aber ich bin vorsichtig geworden!

Also nach dem Widerspruch gegen die Ablehnung der Rente mußte ich zum Gutachter. Ergebnis: mir unbekannt.
Dann kam vor 2 Wochen die Mitteilung das ich nochmals eine Reha beantragen soll - das war der Hammer .

Beim VDK wurde mir geraten die Reha zu beantragen, denn wenn ich würde ablehnen, dann würde mein Widerspruch abgelehnt.
Schweren Herzens hab ich dann den Antrag ausgefüllt.
Schweren Herzens deshalb, weil ich in der Reha im vergangenen Jahr sehr schlechte Erfahrungen gemacht hab!
Zumal auf dem Schreiben steht: es wird mir angeraten die Reha zu nutzen damit sie erfolgreich ist..... das setzt mich total unter Druck ! Sagt mal, wird diese Formulierung öfter verwendet?

Ich hab das Gefühl das mir die Kraft ausgeht. Zusätzlich zur Erkrankung mit der man lebt, für die man Kraft braucht, wird einen die letzte Kraft durch das Sozialsystem geraubt ....
Gut das es dieses Forum hier gibt. Man merkt das man nicht allein ist und bekommt Rat.

Also mal sehen wie es weitergeht.

Lb.Grüße
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von maday » Do 19. Jul 2012, 18:58

Dori, von wem kam denn vor 14 Tagen die Aufforderung noch eine REHA zu beantragen?
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