Hallo Geli,
habe heute meinen Nachdenktag und dabei ist mir folgende Frage gekommen:
das ist GEMEIN

, da fällt mir doch glatt ein, dass unsere Steuererklärung auch noch NICHT fertig ist und eigentlich war heute (der gesetzlich vorgesehene) Abgabetermin...na, ich nehme da mal ganz spontan den "Verlängerten" Abgabetermin bis Ende September für mich in Anspruch...SOOO, das wäre schon mal geklärt...
2011 habe ich eine Abfindung erhalten und das ganze Jahr über Entgeltersatzleistungen in Form von Krankengeld und
Übergangsgeld erhalten.
Beim Krankengeld muss man (soweit ich mich erinnere) auf dem Auszahlschein ankreuzen, ob man irgendwelche zusätzlichen Gelder bekommt /bekommen hat, da geht es aber (meines Wissens) NUR um Einkommen aus Erwerbstätigkeit (also Lohn und Gehalt) und NICHT unbedingt um Sonderzahlungen.
Während dieser Zeit bekam ich z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld von meiner Firma, da wollte die KK NIX von haben, ich denke mal das trifft auch auf Abfindungen zu, hast du denen das denn damals mitgeteilt ???
Beim Übergangsgeld weiß ich das NICHT wirklich, vielleicht rufst du da mal "anonym" bei der DRV Servicenummer an und fragst ganz "unschuldig" nach, ob sowas Einfluß auf die Zahlung von Übergangsgeld hätte /gehabt hätte...
Macht vielleicht auch DORT einen Unterschied WANN das Geld ausgezahlt gezahlt wurde, ob während oder außerhalb der Zahlung von Ü-Geld
Bevor mich jetzt der Schlag trifft, wenn ich eine Steuererklärung für 2011 abgebe, meine Frage:
Unabhängig davon bist du verpflichtet eine abzugeben, wenn du Lohnersatz-Leistungen über 800 € im Jahr bezogen hast, du hast ja dazu bestimmt auch entsprechende Unterlagen bekommen, woraus hervorgehen sollte, ob von der Firma bereits Sozial-Versicherungen und Steuerbeträge auf die Abfindung abgeführt wurden
Diese Sachen solltest du dir noch mal genau anschauen, davon MUSS dann sowieso eine Kopie mit an das Finanzamt geschickt werden, hast du auch noch eine "Lohnsteuerbescheinigung" 2011 bekommen (dieser Ausdruck über das Jahreseinkommen von deiner Firma ???), was da drauf steht brauchst du auch.
Ich mache den Kram immer selber mit einem SEHR guten Steuerprogramm für den PC, da sieht man am Ende DIREKT was man (wahrscheinlich) zurückbekommen wird ODER auch nachentrichten MUSS an Steuern.
Alle Eingaben werden Schritt für Schritt abgefragt und am Ende kann man dann die komplette Steuer-Erklärung ausdrucken, es gibt für den groben Überblick aber auch kostenfrei Programme im Netz und das "Elster" für die "elektronische" Übermittlung bekommt man sogar beim zuständigen Finanzamt.
Diesen Weg /dieses Programm habe ich aber noch nicht genutzt, denn die notwendigen Papier-Nachweise MUSS man ja trotzdem noch per Post hinschicken, da kann ich auch gleich die komplette Steuererklärung zur Post (oder direkt zum FA wenn es in der Nähe ist) bringen.
Ich könnte dir da auch was (kostenlos) schicken, wenn du willst, dann melde dich per PN bei mir.
Kann man das irgendwie ausrechnen ob und wieviel man zurückzahlen muss? Habe mal gegoogelt, aber nix passendes gefunden.
Du musst in dem Sinne NICHTS an die KK oder DRV "zurückzahlen", es kann aber durchaus passieren, dass sich wegen der Abfindung ein Steuerpflichtiger Rest- Betrag bei der Steuererklärung ergibt, das hängt aber von so vielen persönlichen Daten ab (Steuerklasse /Art der Veranlagung bei Ehepaaren/ Kinder /konkrete Beträge der Lohnersatzleistungen / persönliche Steuerfreibeträge z.B. wegen GdB), dass man dazu hier keine konkreten Angaben machen KANN.
Ich muss mich da dieses Jahr auch NEU "durchfummeln" mit dem Steuer-Programm, denn wir müssen ja auch erstmalig einen Rentner mit einbeziehen und seine Nachzahlung von der DRV /seine U-Abgeltung usw. deswegen habe ich mich da bisher auch ein wenig vor gedrückt...es KÖNNTE auch passieren, dass wir da vielleicht sogar Steuern zahlen MÜSSEN...
Vielleicht WILL ich das deswegen noch gar nicht SOOOO genau wissen, aber auch dieser Bereich wird mit meinem PC-Prrogramm abgedeckt und bisher hat es immer (fast) auf den CENT gestimmt was mir da ausgerechnet wurde, leider AUCH als da dann KEINE Erstattung bei rausgekommen ist, sondern eine Nachzahlung von Steuern für des abgelaufene Jahr...
Ich denke aber das KANN uns dieses Mal nicht passieren, SOOO üppig waren die zusätzlichen Zahlungen ja nun auch wieder nicht und wir haben ja als Ehepaar und durch die GdB doch einiges an Freibeträgen, die wir bisher gar nicht nutzen konnten, mangels Steuerpflichtigem Einkommen.
Zurückbekommen werden wir allerdings auch NIX, denn wir haben ja KEINE Steuern gezahlt...es wird mal wieder eine NULL-RUNDE werden, wahrscheinlich habe ich deswegen NICHT besonders viel BOCK auf diese

-Arbeit...
Liebe Grüße von der Doppeloma
