Hallo esoiloks,
Mal sehen, denn das steht auf dem mir dazu überreichten Merkblatt ganz anders
Ja, ein "Merkblatt" wo was ganz anders draufsteht, kann ich dir auch schreiben, sind da auch überall die
§§ dabei, die das auch gesetzlich regeln (SOLLEN, angeblich ???)...
Ja, bei mir stehen auch 3 Jahre drauf. Habs durchgestrichen und 4 Wochen draus gemacht.
Ob da auch einer hingucken wird, warum hast du KEIN festes "Verfalldatum"
(NUR GÜLTIG BIS XXX) gesetzt ???
Wie lange ist wohl "etwas Geduld"? Wie gesagt, ausgesteuert bin ich zum 21.6. - so langsam könnten die mit ihrer Entscheidung mal aus den Pötten kommen?
Das ist ein SEHR dehnbarer Begriff, rechtlich gesehen KÖNNEN die sich 3 Monate Zeit lassen und dann kannst du die Untätigkeitsklage am Gericht einlegen, wird dir aber im Zweifel NICHT weiterhelfen, rechtzeitig VOR der AfA eine Entscheidung zu bekommen.
Viele Möglichkeiten bleiben ansonsten NICHT, Beschwerden an höheren Stellen (Bundesversicherungsamt z.B.) können helfen, MÜSSEN aber nicht, ich bin da damals rigoroser gewesen, aber ich denke mal es war auch GANZ eindeutig falsch, da haben die sich nicht mehr getraut, als ich es "gemerkt hatte", ich bekam den Bescheid schon nach knapp einer Woche.
Nun werde ich zum gebuchten zeitraum eben ALG nach § 145 bekommen (wenn das alles so klar geht ) - muss ich denn den Urlaub nun stornieren?
WENN denn schon ALLES klar IST und du den Bescheid zum ALG in der Hand hast, sollte das (eigentlich) KEIN Problem mehr werden, solltest dann aber offiziell "Urlaub" bei der AfA beantragen, haben die zwar nicht SOOO gerne aber wenn man damit "droht", dass sie dann wohl die Storno-Kosten übenehmen müssten...geht das üblicherweise ohne weitere Diskussionen ab.
Wir hatten damals auch schon LANGE unsere Hochzeitsreise gebucht (12 Tage "AIDA"), da wollte die SB vom Dopa erst nicht so recht, aber als er dann meinte die Stornokosten wären ziemlich heftig so kurzfristig...da war das dann OK, ich selber war zu der Zeit noch bei der KK, da habe ich mal "das Einverständnis stillschweigend vorausgesetzt", unsere Ärzte wußten natürlich Bescheid, haben dann meine AU "passend gelegt".
Wann wäre denn die Reise, wenn man noch etwas abwarten KANN, wie wild die so auf dein Erscheinen bei der AfA sein werden, dann sollte man abwägen ob man da überhaupt was von sagt...klar, ein Restrisiko bleibt, falls unterwegs was sein sollte, aber da habe ich mir damals auch erst mal keine Rübe drum gemacht...ist ja dann auch gut gegangen und die Hochzeitsreise war SEHR SCHÖN.
Letzten Sommer waren wir auch zu Schwiegereltern (Diamantene Hochzeit) für eine Woche, eigentlich hätte ICH da auch das OK vom JC für gebraucht, aber wenn sie abgelehnt hätten, wäre es noch blöder gewesen trotzdem zu fahren...
Da man mich ja noch NIE eingeladen hatte, habe ich mich drauf verlassen, dass es auch in der einen Woche nicht gerade passieren wird, letztlich MUSS da jeder selber wissen, welches Risiko er eingeht, bei mir hat es so funktioniert und der Dopa war ja (in der Hinsicht) schon ein "freier Mensch", dem KÖNNEN sie ja nicht mehr vorschreiben, wann er wie lange wohin DARF.
Liebe Grüße von der Doppeloma
