pers.budget antrag=ÄRGER!!
Verfasst: Di 24. Apr 2012, 17:13
hi
ich habe mal wieder eine frage zur krankenkasse. ich zoffe mich nun seit märz schriftlich mit denen um die annahme des antrag aufs persönliches budget. erst hat mir die zweigstelle n-o den antrag zurückgesandt, mit hinweis dass es beim zuständigen träger einzureichen wäre (habe mich beschwert und aktuelle bestimmungen zum pers. budget nachgereicht), habe aber dann aus schierer machtlosigkeit nachgegeben und den antrag zum sozialamt gesendet. dort wurde dann die zuständigkeit (ist hierbei innerhalb von 14 tagen pflicht) geklärt und der antrag weitergeleitet zur dak (oh wunder).
nun habe ich heute das teil mal wieder selbst im briefkasten mit dem hinweis der dak das ich diesen bei der drv einreichen soll. nun ist die aktuelle richtlinie aber :
1. der antragannehmer ist automatisch beauftragter alle ins boot zu holen u darüber zu entscheiden, innerhalb 14 tage 8sonst kann sogar von eienr pauschalen bewilligung aller leistungen ausgegangen werden)
2. bei nicht zuständigkeit ist der antrag unverzüglich weiterzuleiten 3. die drv hat null damit zu tun, da ich nicht genügend versicherungszeiten habe und -auch wenn in meinem antrag u.a. eine reha maßnahme steht- die dak zuständig ist.
frage: zoffe ich mich weiter mit der dak und versuche den herrschaften zu erklären was ein pers. budgetantrag darstellt oder versuche ich es an dritter stelle?
ich glaube, jetzt, nach dem ganzen theater, wäre mein briefverkehr mit der dak nicht mehr rein sachlich....... ich habe genug damit zu tun halbwegs durch den tag zu kommen, da kommt mir sowas grad recht.....
lg
ich habe mal wieder eine frage zur krankenkasse. ich zoffe mich nun seit märz schriftlich mit denen um die annahme des antrag aufs persönliches budget. erst hat mir die zweigstelle n-o den antrag zurückgesandt, mit hinweis dass es beim zuständigen träger einzureichen wäre (habe mich beschwert und aktuelle bestimmungen zum pers. budget nachgereicht), habe aber dann aus schierer machtlosigkeit nachgegeben und den antrag zum sozialamt gesendet. dort wurde dann die zuständigkeit (ist hierbei innerhalb von 14 tagen pflicht) geklärt und der antrag weitergeleitet zur dak (oh wunder).
nun habe ich heute das teil mal wieder selbst im briefkasten mit dem hinweis der dak das ich diesen bei der drv einreichen soll. nun ist die aktuelle richtlinie aber :
1. der antragannehmer ist automatisch beauftragter alle ins boot zu holen u darüber zu entscheiden, innerhalb 14 tage 8sonst kann sogar von eienr pauschalen bewilligung aller leistungen ausgegangen werden)
2. bei nicht zuständigkeit ist der antrag unverzüglich weiterzuleiten 3. die drv hat null damit zu tun, da ich nicht genügend versicherungszeiten habe und -auch wenn in meinem antrag u.a. eine reha maßnahme steht- die dak zuständig ist.
frage: zoffe ich mich weiter mit der dak und versuche den herrschaften zu erklären was ein pers. budgetantrag darstellt oder versuche ich es an dritter stelle?
ich glaube, jetzt, nach dem ganzen theater, wäre mein briefverkehr mit der dak nicht mehr rein sachlich....... ich habe genug damit zu tun halbwegs durch den tag zu kommen, da kommt mir sowas grad recht.....
lg