@Steffi
Hallo erst mal.
Auch ich bin so ein Fall.
Am 5.6.2012 ausgesteuert aus Krankengeld. Klage zur Teilhabe am Arbeitsleben gegen die Rentenversicherung läuft, Widerspruch gegen den negativen Bescheid gegen eine Erwerbsminderungsrente ebenso.
Ich habe meinen beiden SB erklärt (Leistungsgewährung und Eingliederung) erklärt, dass ich vom 09.06.2012 bis 27.06.2012 in Urlaub bin, und dass der schon vor einem Jahr gebucht wurde. Ich musste nur die Reservierungsbestätigung einsenden und der Fall war gegessen.
Da nun ein Doppelgutachten beim Sozialgericht (Grad der Behinderung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) ansteht, habe ich der Gutachterstelle auch schon Bescheid gegeben. Diese hat dann extra nochmal beim Sozialgericht um Genehmigung für den Urlaub gebeten, nachdem die Gutachterstelle die Unterlagen relativ schnell hatte, was offenbar ansonsten nicht der Fall ist.
Auch das Sozialgericht hat den Urlaub genehmigt. Übrigens auch im Ausland.
Nachdem nun die Gutachterstelle wechselt, weil ich nicht mit Öffis fahren kann, hat das Sozialgericht zwar noch wissen wollen, ob der Urlaub den unbedingt zu dieser Zeit sein muss, mein Anwalt wird aber wohl schreiben, dass er sein muss und schon lange gebucht ist.
Ich nehme nicht an, dass das Sozialgericht ihre Zusage noch einmal zurück ziehen wird.
lg
Camper
ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
Hallo Camper,
liest du die alle Beiträge eines Threads genau? Dann wüßtest du, dass es bei Steffi um den Wunsch geht, für längere Zeit ins Ausland zu gehen und nicht nur für 3 Wochen Urlaub. Für Urlaub gibt es immer machbar, aber für Steffi's Wunsch sehr ich keine legale Möglichkeit.
Gruss maday
liest du die alle Beiträge eines Threads genau? Dann wüßtest du, dass es bei Steffi um den Wunsch geht, für längere Zeit ins Ausland zu gehen und nicht nur für 3 Wochen Urlaub. Für Urlaub gibt es immer machbar, aber für Steffi's Wunsch sehr ich keine legale Möglichkeit.
Gruss maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
Hallo an alle,
also ich finde so was gehört nicht in ein Forum das eigentlich da sein sollte um Hilfestellungen zu geben wegen verschiedenen Krankheiten in die erhoffte Rente zu kommen und nicht Ratschläge zu geben wie man einen Urlaub sich erschleichen kann,trotz angeblichen Krankheiten.
Und Steffi sollte so einen Wunsch auch nicht öffentlich eusern,sonst könnten ja auch mal gewisse Stellen auf andere Gedanken kommen und sich näher mit den gewissen Kranken näher beschäftigen.
Das ist meine persönliche Meinung es werden ja wieder welche aufschreien und sagen das sehe ich anders ,ist ja ok..Aber das sollte man dann lieber im eigenen Kämmerlein mit sich selber ausmachen und nicht auf den Präsentierteller der Öffentlichkeit stellen.
Grüße von ARNOLD
also ich finde so was gehört nicht in ein Forum das eigentlich da sein sollte um Hilfestellungen zu geben wegen verschiedenen Krankheiten in die erhoffte Rente zu kommen und nicht Ratschläge zu geben wie man einen Urlaub sich erschleichen kann,trotz angeblichen Krankheiten.
Und Steffi sollte so einen Wunsch auch nicht öffentlich eusern,sonst könnten ja auch mal gewisse Stellen auf andere Gedanken kommen und sich näher mit den gewissen Kranken näher beschäftigen.
Das ist meine persönliche Meinung es werden ja wieder welche aufschreien und sagen das sehe ich anders ,ist ja ok..Aber das sollte man dann lieber im eigenen Kämmerlein mit sich selber ausmachen und nicht auf den Präsentierteller der Öffentlichkeit stellen.
Grüße von ARNOLD
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
Ich kann es Camper wirklich nicht verdenken, wenn er sich nicht durch alle Beiträge dieses Threads wühlt, wenn die Hälfte aus sarrazinschen Pöbeleien und Unterstellungen besteht.
Bevor man rummotzt, sollte man aber doch etwas genauer hingucken: Arnold, hättest du den Thread gelesen, wüsstest du, dass es nicht um "erschleichen" geht, sondern ums gesund werden auf legalem Wege, nur eben nicht in Deutschland.
Bevor man rummotzt, sollte man aber doch etwas genauer hingucken: Arnold, hättest du den Thread gelesen, wüsstest du, dass es nicht um "erschleichen" geht, sondern ums gesund werden auf legalem Wege, nur eben nicht in Deutschland.
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Re: ALG I im Ausland beziehen, wenn man AU ist?
@steffi
lies hier:
http://www.trennungsfaq.de/forum/showth ... 980&page=3
mal das Posting # 51. Hier steht, was ein Gutachter im Strafrecht zu einem Auslandsurlaub sagt.
Das Ding ist aber noch in der Revision, also noch nicht komplett gegessen.
lg
Camper
lies hier:
http://www.trennungsfaq.de/forum/showth ... 980&page=3
mal das Posting # 51. Hier steht, was ein Gutachter im Strafrecht zu einem Auslandsurlaub sagt.
Das Ding ist aber noch in der Revision, also noch nicht komplett gegessen.
lg
Camper
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