Hallo Molly,
habe mir erlaubt die Antwort auf deine Frage hierher zu packen, so bleibt alles im Zusammenhang.
nachdem ich mir schon Gedanken darüber gemacht habe, wie ich den Widerspruch formuliere, habe ich heute den endgültigen Bescheid bekommen. Ich bekomme jetzt etwa 250 € mehr, als vorher berechnet. Das hatte ich mir auch so ungefähr ausgerechnet, mein ehem. AG hat wohl nun korrekte Angaben geliefert. Allerdings ist auch dieser Bescheid nach § 117 SGB III berechnet.
Der § 117 ist KEINE Berechnungsgrundlage und hat im Zusammenhang mit deiner Aussteuerung keine besondere Bedeutung, ich nehme an dein Bescheid ist jetzt auch NICHT mehr "vorläufig" gestellt...
Im Übrigen wurde das SGB III zum 01.04.2012 völlig überarbeitet und der § 117 enthält nun ganz andere Informationen als vorher, welches Datum steht denn auf diesem Bescheid ???
Wäre schon mehr als traurig, wenn die von den Änderungen der eigenen Gesetzes-Grundlagen noch NICHTS WISSEN...aber überraschen tut es mich auch nicht unbedingt, ob es Sinn macht dagegen Widerspruch einzulegen, weiß ich daher gerade nicht, MUSS mich da auch erst einlesen.
Ich denke mal solange das Geld kommt und die Berechnung der Bescheinigung deines Arbeitgebers entspricht, solltest du da erst mal nichts weiter unternehmen.
Morgen um 10 Uhr habe ich den Termin bei der Rehaberaterin der AfA, die mit mir über mein Bewerberangebot und auch über meine berufl. Situation sprechen möchte. Sie weiß noch nichts über die Integrationsmaßnahme und auch nicht, wie meine Prognose bezügl. der "Leistungsfähigkeit" aussieht. Ich allerdings auch noch nicht.
VOR ALLEM gibt es doch noch GAR KEIN AfA- Gutachten, was will sie da mit dir besprechen

...dann lass SIE mal schön erzählen, WAS SIE mit dir besprechen will und auf welcher Basis deiner Leistungsfähigkeit...
Fragen:
Soll/Muß ich ihr sagen, was ich in dieser Integrationsmaßnahme gemacht habe?
NUR wenn sie dich danach fragt, einen groben Überblick geben...KEINE Angaben zu deinen Krankheiten...
Sollte ich auch bei ihr nochmal erwähnen, daß ich bereits ausgesteuert bin?
Nein, wozu, darüber wurde sie doch bereits von der Leistungs-Abteilung informiert, das ist doch der Grund WARUM du überhaupt von ihr eingeladen wurdest.
Meine Selbsteinschätzung werde ich nicht erwähnen, auch nicht, was der Berater in der Einschätzung erwähnen wird. Ich weiß noch gar nichts.....(theoretisch weiß ich nur, daß ich arbeiten kann, allerdings nicht mehr in vollem Umfang, so etwa wird es auch in der Einschätzung stehen).
Gerade DAS mit dem "NICHT mehr im vollen Umfang" solltest du NICHT betonen, du stellst dich (zunächst mal rein theoretisch) dem Arbeitsmarkt VOLLZEIT zur Verfügung, die konkreten Einsatzmöglichkeiten hat der Amtsarzt der AfA erst noch festzustellen und DANACH ist überhaupt erst ALLES Weitere möglich und sinnvoll, es gibt im Moment noch keine (aktuelle ARBEITS-medizinische) Grundlage für dein "Bewerber-Angebot", PUNKT...
Im Prinzip ist dieser Termin morgen völlig überflüssig, bitte kopiere dir diese Einladung (für deine private Akte) und fordere (am Beginn des Termines, damit du jederzeit GEHEN KANNST !!!) deine Fahrtkosten für diesen Termin ein, sonst hat die SB vielleicht in der Zukunft ZU OFT das Bedürfnis dich einzuladen.
Schließlich hast du bisher noch nicht mal GELD bekommen von der AfA, auch Fahrtkosten wachsen nirgendwo "am Baum" und wer "die Musik bestellt hat", der bezahlt sie auch.
Ich habe mich bis dato noch nicht weiter AU schreiben lassen, sollte es aber nicht anders gehen, werde ich das selbstverständlich tun, allerdings bekommt die AfA keinen Bescheid darüber. Ich sammle für die DRV.
Wie meinst du das jetzt, falls du die EM-Rente tatsächlich für dich anstreben solltest, dann ist es schon angebracht eine fortlaufende AU-Bescheinigung zu haben, für die AfA nützt dir das im Moment NIX mehr, wegen der Aussteuerung aber ein Gutachter der DRV wird sich etwas wundern, wenn du NICHT AU geschrieben bist...
Sobald die DRV die Einschätzung von der Maßnahme erhalten hat, werde ich zu einem weiteren Gespräch zur DRV eingeladen, daß weiß ich von meinem Begleiter in der Maßnahme. Da kann ich mir auch noch bis zu 3 Monate nach Beendigung der Maßnahme Rat holen.
Das brauchst du der Beraterin von der AfA erst mal alles noch GAR nicht erzählen, du weißt doch selber noch nicht WANN das sein wird und WAS da dann besprochen wird...da geht die dir höchstens auf die Nerven und will andauern "den Sachstand" von dir berichtet haben...
Wenn sich da irgendwann was ergibt, wovon die AfA informiert werden MUSS, dann erfahren die das früh genug.
Nochmal ganz wichtig für mich ist zu erfahren, was ich besser nicht morgen erwähnen sollte und was ich auf jeden Fall erzählen sollte.
Warte ab was du gefragt wirst, antworte kurz und knapp, was nicht DIREKT gefragt wird, brauchst du auch NICHT "erwähnen",
NUR der Meldegrund aus der Einladung ist Gesprächsthema, NICHTS ANDERES brauchst du überhaupt mit ihr besprechen, je weniger DU sagst, umso weniger KANN davon falsch sein...
Im Grunde gibt es auch zum Einladungsgrund NOCH NICHTS zu besprechen, weil deine "Restleistungsfähigkeit" vom Amtsarzt noch gar nicht festgestellt wurde.
Selbstverständlich stellst DU dich (subjektiv /DU WILLST JA !!!) Vollzeit zur Verfügung, den Rest MUSS der Amtsarzt klären...vielen Dank für das Gespräch und Auf Wiedersehen...du bist dort nicht als "Gefangene" und mit deinem Erscheinen dort, bist du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen, eine "Rede-Pflicht" zu "ungelegten Eiern" gibt es NICHT...
Ansonsten absolut NICHTS unterschreiben, ALLES zur Prüfung mit nach Hause nehmen, es gibt aktuell NICHTS Leistungsrelevantes mehr zu unterschreiben, sonst hättest du keinen Bescheid bekommen.
Alles Andere hat Zeit bis du (oder /und dein Anwalt

) das in RUHE gelesen und geprüft hast, dann kannst du es ja der AfA zuschicken, man braucht dich also für die Abgabe solcher Unterlagen auch NICHT extra wieder einzuladen, wozu gibt es denn die Post.
Liebe Grüße von der Doppeloma
