Aussteuerung nun ALGI

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Fatbob
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Fatbob » So 3. Jun 2012, 00:26

Naja Blacky,
Was mich wundert ist...rechne mal alle ALG1, Harz4, Leute die schon lange in KK bezug sind,
EM- Renter zusammen.
Alle dieser Gruppen haben bestimmt Erfahren wie sie betrogen wurden, bzw welcher kampf es ist.
Wenn nur die hälfte davon eine Partei wählen würde die sich einsetzt..mir fällt leider nur z.Z Die Linke ein..
Ja, aber leider geht wohl genau diese Gruppe nicht wählen.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

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Blacky
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Blacky » So 3. Jun 2012, 00:55

Ich gehe immer wählen.

Egal, was wollen "Die Linken" denn ändern?

Da fehlt leider immer das Geld....
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Vrori
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 3. Jun 2012, 09:12

Hallo,

meine Verfahren gegen die Afa läuft derzeit auch noch. Man hatte mir "vorläufig" das ALG I gewährt. Dann aber hat irgendein SB den Fehler gemacht, mich nicht dem ärztl. Dienst vorzustellen..denn bei mir war es ja auch ALG I nach Aussteuerung...
diesen Fehler des SB wollte man wohl klammheimlich "ausbügeln" und dann forderte man permanent von mir Gesundheitsfragebögen und Schweigepflichtentbindungen..um sich vermutlich selbst ein Gutachten zusammenzubasteln.
Der SB schrieb nämlich im letzten Schreiben: ohne diese Unterlagen kann ich!! ihre gesundheitliche Belastbarkeit (oder so ähnlich) nicht feststellen!! Ich, der SB??????
weiter schrieb er: eine arbeitsamtärztliche Begutachtung ist eingeleitet....
davon habe ich bis heute ncihts mitbekommen..
da er dann ein paar Tage später mein ALG I - Bescheid aufhob...wegen angeblich fehlender Mitwirkung..ja klar, ich hab die o.g. Unterlagen nicht eingereicht, weil die ja freiwillig sind...
dann habe ich Widerspruch eingelegt, Klage erhoben..
auf die Klageschrift meines Anwaltes, antworteten die dann frech und dreist, ich hätte Begutachtungstermine nicht wahrgenommen..diese Lügenbande...ich hatte nie eine Einladung zur Begutachtung erhalten. Lediglich schrieb man mir in einem Brief, ich hätte die Gelegenheit, die o.g. Unterlagen beim ärztl. Dienst in dessen Büro zu unterschreiben..die Termine waren dann der 23.12., sowie der 28. - 29.12.2011....in der Zeit von 8.00 - 15.00 Uhr...
das ist für mich kein Termin zu einer ärztl. Begutachtung...außerdem fehlte in dem Brief jegliche rechtliche Grundlage sowie RFB..
ich hab dann in einer 3seitigen Gegendarstellung alle diese Briefe und meine Antworten für das Sozialgericht aufgeführt und bin nun gespannt, wie es weitergehen wird...
Seit Febr. erhalte ich nun kein ALG I...aber ich habe zum Glück eine private Versorgung..so das ich finanziell in der Lage bin, hier einen Klage durchzuführen...
ich möchte auch unbedingt ein Urteil errreichen...und wenn ich bis zum BSG ziehe..die kommen mir nicht ungeschoren davon...ich überlege auch, den SB anzuzeigen..wegen mehrfachen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz...aber das mache ich erst, wenn ich mein Verfahren gewonnen habe...denn dann habe ich Beweise, das dieser Mann permanent gegen den Datenschutz verstoßen hat.

Leider wird es noch nicht ruhiger in meinem Leben...aber das kommt noch..

LG
Vrori
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Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » So 3. Jun 2012, 09:24

Guten morgen Vrori
Ich werde jetzt auch mal abwarten wasd aalles passiert...wie gesagt am 14.6 habe ich den Termin beim RA, ich lasse mir das auch so nicht gefallen. Da wird auch noch was passieren. In was für einen Staat leben wir denn das da SB sind deren Vorfahren aus anderen Ländern kommen und mir als Deutsche sagt was ich zu tun habe. :confused:
Wie erniedrigend ist das denn ? Ich habe nichts gegen Ausländer aber was sitzen die bitte bei nseren Behörden ? Aber ich denke mal das sie im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit sind.
Schönen Sonntag
Suse

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Dunningen » So 3. Jun 2012, 14:23

Schau Dir doch nur mal die Deutsche-Fußball-Nationalmanschaft an.

Übrigens da sitzen auch welche bei den Versorgungsämter am Schreibtisch.

ARNOLD

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » So 3. Jun 2012, 15:34

Lieber Arnold
Ich wollte auch niemanden persönlich angreifen....
Es ist halt komisch jemanden anzubetteln das man endlich mal seinen Antrag abgeben darf ....
LG suse

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 3. Jun 2012, 16:53

Hallo Suse, :smile:
Es ist halt komisch jemanden anzubetteln das man endlich mal seinen Antrag abgeben darf ....
Da KANN ich dir NUR zustimmen, es ist bei diesem :kack: Gefühl aber völlig unwesentlich welcher Nationalität dieser Behördenmensch auf der anderen Schreibtischseite angehört, es ist ein UNDING, dass sowas überhaupt gemacht wird...DENN JEDE Behörde ist gesetzlich verpflichtet Anträge anzunehmen, selbst DANN wenn sie GAR NICHT für die Bearbeitung zuständig ist.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/16.html

Das scheint aber allgemein VÖLLIG unbekannt zu sein, der Bürger hat das verdammte Recht Anträge zu stellen WO und WORAUF er WILL, das hat kein Amt zu entscheiden, ob es denen gerade in den Kram passt oder nicht...

... vielleicht sollte man denen auch noch JEDES MAL ihre eigenen Handlungs-Vorschriften ausdrucken und auf den Tisch knallen, AUCH die AfA HAT den Antrag anzunehmen, zu bearbeiten UND einen Bescheid zu erstellen, die bilden da KEINE Ausnahme...im Moment könnte ich NUR noch ... :kotzen:

Mit uns hat man das damals auch gemacht, der Dopa wollte NUR (rechtzeitig Ende September !!!) den Antrag für ALGII beim JobCenter holen (damit wir genug Zeit für den Kram haben, weil uns das ja auch alles völlig neu war), da wurde er einfach "abgewimmelt", mit dem Hinweis "das wäre noch VIEL ZU FRÜH", 6 Wochen VORHER sei FRÜH GENUG...

Bei der (angewiesenen) Antrags-Abholung (6 Wochen vorher) bekamen wir dann eine offizielle Einladung ausgedruckt, für die Abgabe in rund EINER Woche, GENAU solchen Stress wollten WIR damit eigentlich NICHT HABEN...da haben wir uns dann "gefügt", wir brauchten ja das Geld ab dem 01.12....Abgabe war am 26. 10....wer jetzt annimmt, dass wir dann auch unser GELD pünklich zum 01.12. bekamen, ist auf dem Holzweg...

Erst nach einer heftigen Beschwerde in Nürnberg bekamen wir dann am 4.12. den Bescheid und am 05.12. war das Geld endlich auf dem Konto...die weiteren Anträge habe ich immer (frühzeitig!) schriftlich per Einschreiben geschickt, obwohl es NIE Nachfragen gab, waren IMMER erst (FAX-) Einnerungen notwendig, damit wir den Bescheid und das Geld noch gerade zeitgerecht bekamen...

WENN DIE WAS WOLLEN, dann hat man die Anhörung (für eine Rückforderung z.B.) innerhalb 3 Tagen auf dem Tisch und bevor man die überhaupt (FRIST innerhalb einer Woche!!!) beantworten konnte, ist schon der Forderungsbescheid da, selbst wenn man der "Mitwirkung" vorzeitig nachkommt, gibt es eben mal OHNE weitere Informationen GAR KEIN GELD...

Mir ist es ehrlich gesagt EGAL, wo die Leute herkommen die da sitzen und welche Haut-Farbe die so haben, die sollen verdammt noch mal ihren Job vernünftig machen, sonst haben sie in einer Behörde NICHTS zu suchen...der Bürger ist NICHT für die Behörden da, sondern ES IST umgekehrt... :Wut: :schimpfen:

Der Rest, Aufbau /Ausbau von Fremdenfeindlichkeit /die "Armen Säue" :pig: aufeinanderhetzen, damit die sich auch noch gegenseitig zerfleischen, DAS wenigstens funktioniert (politikgesteuert) in D schon wieder erschreckend gut. :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe, aber nachdenkliche Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Mo 4. Jun 2012, 11:01

Moin moin
Neuester Stand.....habe vorhin festgestellt das auf meiner Bewilligung der Leistung eine falsche BLZ ist ...ich natürlich tausendmal versucht da anzurufen ...ging nicht. Also ich zum Job Center gefahren und was soll ich euch sagen alle Zimmertüren verschlossen ,da kamen SB die ich gefragt habe ob sie mir helfen können die haben mich nach unten geschickt....sie waren nicht in der Lage mir zu helfen. Dort war dann eine SB die hat angerufen und nun habe ich morgen um 13.30 einen Termin zwecks Geldauszahlung...mal sehen was wird.
Nun noch was zu der ausländischen SB sie saß vorne und hat alles angenommen was die Kunden abgegeben haben und sie hat einer Kundin mit so einer Geduld alles erklärt....Hut ab.
LG Suse

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Mi 13. Jun 2012, 14:10

Hallo da bin ich schon wieder :grinser:
Ich komme gerade vom Anwalt für Sozialrecht folgendes habe ich zu Berichten
§ 145 SGB III gilt nur wenn man die Rente noch nicht abgelehnt bekommen hat. Sobald man 1x ein NEIN bekommen hat und Widerspruch eingelegt hat ist der Zug abgefahren....das heißt die AFA braucht erst das Ärztl. Gutachten vom ÄD der AFA vorher geht kein Bescheid raus.
Wenn in diesem Gutachten steht das ich (oder wer auch immer) weniger als 3 Std arbeiten kann wird weder von der AFA oder auch vom Job Center auch nur 1 Cent bezahlt und man bekommmt sein Geld vom Sozialamt.
Da mein Termin am 5.7.2012 bei der AFA zur besprechung über meine Berufliche Zukunft ist ,hat mein RA erst mal Akteneinsicht beantragt....
Wie es weiter geht berichte ich euch dann
GGLG Suse

PS.Anschließend habe ich nochmal gefragt ob er für mich auch Akteneinsicht bei der DRV beantragt...das soll die VDK machen. Ich erzählte ihm das sie das der VDK verwährt haben ,da soll ich dann morgen nochmal anrufen..ich bin mal gespannt. Es wäre nicht gut wenn 2 Parteien was machen würden...

Vrori
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 13. Jun 2012, 15:25

Hallo Elsesuze,

das glaub ich jetzt nicht...der 145 ist doch dafür geschaffen worden, dass eben solche Streitereien...zahlen wir Rente oder nicht..nicht auf dem Rücken des Versicherten ausgetragen werden..
es gibt BSG-Urteile aus denen hervorgeht, dass auch der 145 früher 125 angewendet werden muss, wenn auch bereits vor der Antragstellung bei der Afa die Rente abgelehnt wurde....und ein Widerspruch dagegen läuft..denn der ablehnende Bescheid hat ja noch gar keine Rechstkraft..
mein Anwalt hat mir jedenfalls das so erklärt...
und hier ist das urteil..zwar zum 125...aber im Grundsatz entspricht es ja dem 145..

http://www.ra-buechner.de/meldungen/M12 ... t-hat-.php

Ich denke da hat sich nichts geändert...
denn dann würde ja niemand mehr, der X-Jahre Beiträge eingezahlt hat, bei einem lfd. Rentenverfahren sein ALG I erhalten...
Die Auffassung, dass dann das Sozialamt zahlen muss, hat die Afa...das heißt aber nicht, dass es "Recht" ist..

Ich mach mich jetzt mal auf die Suche nach dem 145

Lg
Vrori
LG
Vrori

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