"Vorladung" zum MDK

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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esoiloks
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"Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Fr 16. Mär 2012, 10:48

Nun ja, ich hab es ja im Grunde schon erwartet, nachdem ich arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wurde, der Krankenkasse aber keinen Reha- Bericht übersenden lassen habe.

Am Mittwoch bekam ich Post von meiner ach so besorgten Krankenkasse, die so gerne dazu beitragen würde, dass es mir bald wieder besser geht :icon_mrgreen: Um mir dabei zu helfen ( :groehl: ), möchte man den MDK beratend hinzuziehen.

Der MDK bittet (!) mich um ein persönliches Gespräch,um meine gesundheitliche Situation einschätzen zu können (na, da sollen sie doch mal meinen Arzt fragen :Verwirrt: ). Und im Anschluss kann noch eine Untersuchung erforderlich werden, denn so kann der MDK-Arzt noch besser beurteilen ( :glotzen: ), welche Beahndlungsmethoden für mich in Frage kommen.

Aha. Wie lieb von Dir, liebe Krankenkasse ...

Und man hat sich sogar schon um einen Termin für mich gekümmert , toll oder *ironieoff*

Am 21.3., 9.30 Uhr.

Dem Schreiben liegt ein "Bericht für den Medizinischen Dienst" bei, den meine Ärztin ausfüllen soll (Datum der letzten Untersuchung, Diagnose, Befunde, Mitbehandlung welche Fachrichtung, es droht Verschlimmerung des Leidens oder Behinderung, arbeitsfähig ab oder voraussichtlich arbeitsfähig ab...) Befunde soll sie auch noch mitgeben.

Dann folgt ein ernstes Wörtchen darüber, wie wichtig für meinen Krankengeldanspruch es it, diesen Termin wahrzunehmen, ergänzt mit Rechtsgrundlagen u.a. zu Folgen fehlender Mitwirkung.

Komisch, dass da nun gar nichts mehr davon steht, dass mich der MDK zu einem persönlichen Gespräch BITTET. Bisher dachte ich immer, eine Bitte sei eine Bitte, weil man die jederzeit ablehnen könne :Veraergert:

Entschuldigt den sarkastischen Unterton, aber ich kann im Moment mit solchen Dingen sonst gar nicht umgehen, bin so schon fertig genug :traurig:

Also: ich muss da nun wohl hin. Habe am Tag davor einen Termin bei meiner Ärztin, die mir da den Bogen ausfüllen soll.

Befunde habe ich (Doppelomas Hinweisen zum Dank :smile: ) alle zu Hause und werde die "eindrucksvollsten" mitnehmen.

Ich nehme an, es geht im Grunde darum, dass der MDK prüfen soll, ob meine Ärztin möglicherweise keine Ahnung hat und ich nicht vielleicht DOCH arbeitsfähig bin?

Gibt es bei einem solchen Termin etwas zu beachten? Sagen die einem gleich, zu welchem Ergebnis sie gekommen sind?

Arrrrgh, das ist im Moment für mich einfach nur so überflüssig wie ein Kropf und ich bekomme Bauchschmerzen beim Gedanken daran :traurig:
Lieben Gruß
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 16. Mär 2012, 15:25

Eigendlich reicht der REHA bericht aus, da steht ja au entlassen.
Das ergebniss bekommste gesacht wenne sofort wieder arbeiten sollst, ansonsten sagen die meistens wie es weitergeht,
dein Arzt bekommt ja zeitnah das Gutachten auch.
Hin musste, die drehen dir sofort den Geldhahn zu, am eigenen leibe erfahren müssen.
lg
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Esuse » Fr 16. Mär 2012, 15:42

Für mich bedeutet MdK immer Mißtrauen, sei es nun seitens der KK oder seitens des AG.
GG wurde so 4 Monate nach seinem Schlaganfall vom MDK wieder arbeitsfähig geschrieben, er sollte wieder in seinen Job. leider standen dem gesetztliche Grundlagen im Wege. Die HÄ hat ihn einfach weiter krank geschrieben und zwar bis die 78 Wochen um waren.
Liebe Grüße

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 16. Mär 2012, 16:05

Hallo Esuse,

.....da stimme ich dir voll zu....für mich ist eine Einladung zum MDK...gleich: Mißtrauen....

...und verkaufen tut man ist mit so netten Aussagen wie: optimale Behandlung, Unterstützung zur Genesung usw...

im Grunde wissen die das von der KK auch....MDK..gleich: Arbeitsfähigkeit oder Rentenantrag...das sind die 2 Alternativen die die KK geklärt haben will...

entweder kein KG mehr zahlen müssen oder wieder zurückbekommen, wenn Rente bewilligt wird...

wie überall, geht es auch hier nur ums Geld..

LG
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 16. Mär 2012, 16:40

Hallo esoiloks, :koepfchen:
Dem Schreiben liegt ein "Bericht für den Medizinischen Dienst" bei, den meine Ärztin ausfüllen soll (Datum der letzten Untersuchung, Diagnose, Befunde, Mitbehandlung welche Fachrichtung, es droht Verschlimmerung des Leidens oder Behinderung, arbeitsfähig ab oder voraussichtlich arbeitsfähig ab...) Befunde soll sie auch noch mitgeben.
Ja, KLAR, "die wollen dir (von deiner KK aus !!!) doch NUR HELFEN" und der Arzt vom MDK weiß ganz sicher auch was GUT für dich ist an weiteren Behandlungsmaßnahmen, WARUM gehst du eigentlich überhaupt noch zu DEINEN Ärzten...wenn DIE dir doch SOOO gut HELFEN KÖNNTEN...(ich betone NICHT extra, dass ich DAS ironisch meine... :glotzen: )...

Der MDK arbeitet NUR auf Auftrag DEINER KK, von alleine interssiert sich dort KEINER dafür, wie lange jemand AU-geschrieben ist oder ob er die (teuren) verordneten Medikamente /Behandlungen /KH-Einweisungen wirklich braucht, DEINE KK fordert solche medizinischen Prüfungen dort selber an, der MDK KANN eigentlich GAR NICHT dafür, dass du dort erscheinen sollst...DEINE KK hat diese Überprüfung angefordert... :Heiss:
Dann folgt ein ernstes Wörtchen darüber, wie wichtig für meinen Krankengeldanspruch es it, diesen Termin wahrzunehmen, ergänzt mit Rechtsgrundlagen u.a. zu Folgen fehlender Mitwirkung.
Komisch, dass da nun gar nichts mehr davon steht, dass mich der MDK zu einem persönlichen Gespräch BITTET. Bisher dachte ich immer, eine Bitte sei eine Bitte, weil man die jederzeit ablehnen könne
GENAU und nun weißt DU Bescheid, dass es "mit der freundlichen Bitte", um dein wertes Erscheinen doch nicht ganz so ernst gemeint war, JAA, da MUSST du leider hin, aber nimm dir auch dort möglichst Begleitung mit (Beistand nach § 13 SGB X), auch DORT hast du ein Recht darauf. :ic_up:
Entschuldigt den sarkastischen Unterton, aber ich kann im Moment mit solchen Dingen sonst gar nicht umgehen, bin so schon fertig genug

Also: ich muss da nun wohl hin. Habe am Tag davor einen Termin bei meiner Ärztin, die mir da den Bogen ausfüllen soll.
Befunde habe ich (Doppelomas Hinweisen zum Dank ) alle zu Hause und werde die "eindrucksvollsten" mitnehmen.
DAS sollte dann auch reichen und deine "geplante, sinnvolle Auswahl an Befunden" ebenfalls, denn @Fatbobs Meinung nun doch den Reha-Bericht "rüberzureichen" KANN ich überhaupt NICHT teilen...

Kann mich gerade NICHT mehr genau erinnern wie das bei dir mit der "allgemeinen" Leistungseinschätzung (die ersten 2 Seiten des Reha-Berichtes!) war (aktuelle Tätigkeit /Allgemeiner Arbeitsmarkt ???), wenn da was relevantes draufsteht für deine weitere Einsatzfähigkeit, dann eventuell NUR diese 2 Seiten kopieren und zur Untersuchung mitnehmen. :Gruebeln:

Den kompletten Bericht brauchen die einfach NICHT, da steht (wahrscheinlich) VIEL ZU VIEL drin, was die sich dann zur "Arbeitsfähigkeit" zurechtbasteln könnten, NUR die AU-Entlassung sagt ja noch GAR NICHTS zur (vermutlichen) DAUER der weiteren AU-Zeit aus.

Da lesen die dann GERNE auch mal aus der "Glaskugel", dass man doch darin auch der Meinung wäre "ab DANN ca. und nach dieser Behandlung KÖNNTE AU voraussichtlich behoben sein", BLA, BLA, BLA....

In meinem Herz-Reha-Bericht stand drin, dass ich nach CA. weiteren 6 - 8 Wochen Rekonvaleszenz eigentlich (also eventuell!!!) wieder arbeitsfähig sein KÖNNTE, nach 3 Monaten hatte die KK "dann die Schnauze voll" und schickte mich einfach wieder arbeiten, Wiedereingliederung (nach fast 1 Jahr AU) wurde sogar abgelehnt von der KK...

Damals war ich noch so blöde und habe denen (der KK) den ganzen Reha-Bericht zugänglich gemacht, später aus der psychosomatischen Reha bekamen sie NUR noch die PURE Leistungs-Einschätzung, weil da eindeutig drin gestanden hat, dass ich im CallCenter NICHT MEHR arbeiten KANN /DARF...,damit war dann arbeiten schicken "gestorben", da ich ja in meinen vorhandenen Job nicht zurück konnte.
Ich nehme an, es geht im Grunde darum, dass der MDK prüfen soll, ob meine Ärztin möglicherweise keine Ahnung hat und ich nicht vielleicht DOCH arbeitsfähig bin?
Deiner Ärztin trauen sie schon zu, dass die Ahnung hat, aber du weißt doch, dass wir gerade bei unseren langjährigen Ärzten "bestimmt schon einen AU-Sonderbonus haben", wenn du laufend die Ärzte wechselst ist es aber AUCH NICHT RECHT...
...die finden IMMER einen Grund und der HauptGRUND ist, der WUNSCH der KK endlich KEIN Krankengeld mehr zahlen zu MÜSSEN, DIREKT nach der Reha hat das ja NICHT funktioniert, das wäre ihnen natürlich NOCH lieber gewesen...
Gibt es bei einem solchen Termin etwas zu beachten? Sagen die einem gleich, zu welchem Ergebnis sie gekommen sind?
Ich war selber noch NICHT persönlich "vorgeladen" (MDK nach "Aktenlage") aber der Dopa und bei dem lief das eigentlich SEHR objektiv ab, ihm wurde auch sofort mitgeteilt, dass die KK weiter ZAHLEN MUSS, in diesem GA stand sogar erstmals EINDEUTIG drin, dass er seine letzte Tätigkeit GAR NICHT mehr ausüben KANN.
Bei ihm war man ja sogar kurz vorher in der Reha noch der Ansicht gewesen, das wäre die IDEALE Arbeit für ihn... :Verwirrt: :Hilfe:

Vielleicht solltest du einen winzigen Gedanken im Hinterkopf mitnehmen, der MDK ist zuständig FÜR ALLE (gesetzlichen) Krankenkassen eines bestimmten Bereiches, also KEIN Anhängsel DEINER Krankenkasse, DORT liegt also nicht unbedingt das Interesse im Vordergrund, dass DEINE KK an dir sparen kann, wenn es dir NICHT gut genug geht, zum Arbeiten gehen.
Arrrrgh, das ist im Moment für mich einfach nur so überflüssig wie ein Kropf und ich bekomme Bauchschmerzen beim Gedanken daran
JA, das glaube ich dir und wir werden an dich denken, sei einfach wie du bist und wenn es dir schlecht damit geht, dann sag das auch ruhig dort so, diese Ärzte sind manchmal gar nicht SOOO übel.
Mein Schwiegersohn mußte mal hin, weil sein AG "Zweifel an seiner AU hatte"...als er dort mit seinen tiefen Augenringen das Untersuchungszimmer betreten hatte, war der Ärztin schon KLAR, dass er völlig berechtigt eine AU-Bescheinigung bekommen hatte.

Soweit ich das bisher gehört habe, teilen die ihre Entscheidung zur weiteren AU-Berechtigung direkt nach der Untersuchung mit, der eigene Arzt bekommt dieses GA auch NICHT unbedingt "automatisch", ich habe meins mal von meiner Hausärztin anfordern lassen, SIE hatte es also NICHT vorliegen...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 16. Mär 2012, 18:18

Hallo,

ich bin ja nun schon sehr lange au und ab und an bin ich mal im Büro, um mit der ein oder anderen Kollegin mal einen Kaffee zu trinken oder zu schauen, was es neues gibt....
wir bekamen vor nicht all zu langer zeit neue Kollegen (einer anderen KK)...der begrüßte mich...wir unterhalten uns, der schaut mich an und meint: haha...schade, dass der MDK nicht mehr ins Haus kommt, dem würde ich deine Unterlagen mal vorlegen...da wärest du bestimmt übermorgen wieder arbeitsfähig...hahaha...

Leute, ich hab den angesehen, wie ein...ich war so stinkwütend...
hab ihn dann gefragt, seit wann wir uns duzen?...und ob er etwas von seinem Wissen, zu meiner Erkrankung beitragen müsse?
..und woher er denn weiß, welche Erkrankung ich habe...und außerdem habe ich mir verbeten, überhaupt noch einen Ton zu meiner Erkrankung zu sagen...sollte er es noch einmal wagen, irgendwas derartiges loszulassen, dann könne er sicher sein, dass sein Spruch demnächst bei der Geschäftsführung auf dem Tisch liegt und er könne sich dann an 2 Fingern abzählen, wie lange er noch seinen Job hätte...
der wurd rot, hat rumgestottert und sich entschuldigt...

Das sind solche Mitarbeiter bei einer Krankenkasse, die es lieben MDK-Aufträge zu erteilen...

solche Leute gibt es überall...

und deswegen...nie zuviel erzählen und genau wie DOMA schreibt,..keinen REHA-Bericht rausrücken...das geht die nämlich nichts an...höchstens noch die Seiten, wo etwas zur sozialmedizinischen Beurteilung steht...ansonsten...njet, nein, no, non...nichts rausrücken..

LG
Vrori
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 16. Mär 2012, 18:33

Ich habe mich leider Falsch ausgedrückt, natürlich meine ich beim Reha Bericht nur die erste seite, wo, wie du sagst das du AU entlassen wurdest.
Allerdings muss dir auch klar sein das der MDK Arzt keine Glaskugel hat, und dich nicht Röngt, Ultraschall usw macht.
Er wird dann nur einfache Körperliche Untersuchungen machen können, und danach dich beurteilen.
Kann soweit danebengehen das er dich Arbeitsfähig befindet, und du dann laufereien hast.
Ich meinte man muss genau abwägen was man rausgibt, aber sich ganz verweigern kann schiefgehen.
Sollte man allerdings eine Krankheit haben die der Arzt mit seinen Mitteln feststellen kann ist alles tuti.
Ich war glaube ich 12 mal beim MDK insgesammt, allein 8 mal in den letzten 2 jahren, ich habs nicht persönlich genommen, hatte 3 idioten, 2 Lehrlinge :-), und einen Prof, der war eben ein richtiger Arzt.
Naja, als der letzte Arzt sagte er muss erstmal alles sotieren von den ganzen begutachtungen ( er wollte sich ein gesammtbild machen) kam er lächelnt mit einen Aktenwagen zurück. Hat 3 std gedauert die Untersuchung/Gespräch.
Aufgrund dieses Gutachtens wurde ich leider sofort Ausgesteuert, da er alles zusammenfasste. 30 seiten gutachten.
Naja war est sauer, aber das Gutachten hab ich als einzigstes den Amtsarzt der AFA vorgelegt, und bekam sofort §125.
Das Gutachten war auch das einzigste was ich zur Untersuchung bei der DRV mitgenommen hatte, meine EM-Rente verdanke ich wohl dem Gutachten zu 90% da die Gutachterin den Prof vom MDK wohl voll zustimmte und es auf weite stellen einfach nur abschreib.
lg.
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Fr 16. Mär 2012, 21:13

Vielen Dank für eure Antworten.

Mitnehmen werde ich die aktuellsten Befunde: neues Ganzrückenröntgenbild, MRT-Befund LWS, Befund Magenspiegelung. Zwei Tage vorher habe ich noch einen Termin zum messen der Nervenleitgeschwindigkeit, weil auf beiden Seiten die Kniesehnen- und die Achilessehnenreflexe nicht funktionieren - wenn ich den Befund gleich mitbekomme, den auch noch.

Den Rehabericht werde ich NICHT mitnehmen, der ist ja so voll mit Fehlern gewesen, da läuft noch meine Beschwerde, bevor ich da keinen korrigierten habe, wird der nirgednwohin gehen. Und wenn die den nicht korrigieren werden, dann gibt es den eben nirgends hin, basta. Der ist echt so unglaublich - er ist in 46 (!!!!) Sachverhalten falsch. Außerdem haben die mir ja in ihrem DRV-Gehorsam über 6 Stunden bescheinigt (für meine Tätigkeit und den allg. Arbeitsmarkt), der nutzt mir da wohl eher wenig. Kann ich meine Ärztin daran hindern, mir diesen Bericht mitzugeben (sie muss ja auf den von ihr auszufüllenden Bogen die Berichte und Befunde aufschreiben, die sie mir mitgibt)? Ich WILL NICHT, dass der Bericht in dieser Fassung irgendwohin kommt...
Lieben Gruß
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 16. Mär 2012, 21:43

Sicher, sach ihr das, und sie kann nur das weitergeben was du erlaubst. Ich denke das sie selber weiss was sie weitergeben muss, aber die Angestellten sind oft scheisse und geben alles einfach weiter.
Sprech mit ihr, aber ich denke sie wird den Bericht für den MDK schon passend ausfüllen, kein Arzt will ja das er dort
vorgeführt wird..
Mach dir nicht so viel Sorgen deswegen, eigendlich jeder der länger als 6 wochen krank ist muss dort hin, nur einige wenige werden nicht eingeladen..Krebs-Endstadium, Unfall, wenig hoffnung.
Ist leider so.
Wie gesagt mach dir keinen Kopf, geh hin, sind auch nur Un-Menschen :-)
lg
Ps: Mitgeben kann dir der Hausarzt ne Menge an Befunden, was du da abgibst is allein deine Sache, ich habe einfach damal auch einen Bericht nicht abgegeben wo draufstand das ich nicht zum Facharzt gehe..
Is meine sache was da ankommt, unterwegs kann man ne menge verlieren :-)
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 16. Mär 2012, 22:28

Hallo esoiloks, :smile:

stehen denn da auf dem Formular für deinen Arzt irgendwelche §§ drauf, nach denen er /sie verpflichtet sein soll das auszufüllen und Befunde zu liefern...das wäre dann mal zu überprüfen, inwieweit diese Angaben wirklich zutreffend sind ...

NICHT ALLES was Institutionen und Behörden so "anfordern" ist auch wirklich rechtlich korrekt und erlaubt, auch deine Ärzte unterliegen zunächst mal der Schweigepflicht gegenüber FAST Jedermann, davon gibt es zwar Ausnahmen, aber mir sind KEINE bekannt die z.B. DIREKT den MDK /Amtsarzt der AfA betreffen würden...

Wenn man DIR diese Aufgabe überträgt ist das für mich schon irgendwie ein "Alarmzeichen", dass man damit auch automatisch "deine Schweigepflicht-Entbindung" als gegeben ansieht, das ist aber NICHT der Fall. Auch dein behandelnder Arzt DARF nur Berichte /Befunde (von anderen Stellen !!!) weitergeben, wenn du dafür deine Zustimmung gegeben hast.

WAS die auf dem offiziellen Dienstweg ohnehin bekommen würden, WARUM fordern die das dann NICHT einfach SELBER bei deinem Arzt an, mit FAX und E-Mail kennen die sich doch sicher auch schon aus, daher ist der Zeitfaktor hier für mich KEIN Argument.. :confused: :Gruebeln: :teufel:

Deine Zustimmung erfolgt üblicherweise schriftlich per Schweigepflichtentbindung, generell DARF JEDER Arzt erst mal NUR seine eigenen Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse weitergeben, ALLE "Fremdbefunde" und Berichte von Kliniken usw. DARF er NICHT automatisch mitgeben, OHNE DEINE Erlaubnis.

WAS die da vom MDK gerne HÄTTEN und was sie dann auch bekommen sollen, entscheidest im Prinzip NUR DU ALLEINE, von meinen Ärzten besitzen auch NICHT ALLE den Reha-Bericht und denen habe ich (zumindest solange die Beschwerde dagegen lief) verboten diesen Bericht an andere Stellen herauszugeben, eine Zeitlang habe ich den sogar direkt bei der DRV gesperrt. :ic_up:

Schau dir mal die Schweigepflicht-Entbindungen an, die dein Mann von der AfA bekommen hat, was DA so alles an "Kleingedrucktem" drauf steht, für die einzelnen Stellen die da jeweils "befreit" werden sollen, wer sowas (ungeprüft komplett) unterschreibt, der gibt sozusagen sein gesamtes Krankheitsleben an die AfA /den Med. Dienst frei und DAS auch noch OHNE zeitliche Einschränkung... :kotzen:

Niemand informiert den Antragsteller, dass er das GAR NICHT unterschreiben MUSS (schon gar nicht Alle die vorgelegt werden) UND auch nicht darüber, dass man berechtigt ist unerwünschte Teile durchzustreichen und auch NICHT, dass man eine Frist für den Verfall dieser Schweigepflichtentbindung setzen kann (UND SOLLTE !!!). :Gruebeln:

Wenn überhaupt steht irgendwo ganz klein, dass man seine Erlaubnis JEDERZEIT (also auch SOFORT) OHNE Begründung widerrufen kann, ich finde es immer wieder entsetzlich, wie dilettantisch in D immer noch mit hochsensiblen persönlichen (Krankheits-) Daten umgegangen wird...und mit welcher selbstverständlichen Frechheit nichtmedizinisches Personal von Behörden, oft die Vorlage von Medizinischen Unterlagen verlangen kann ... :Verwirrt: :Hilfe:

Es gibt nur wenige Ausnahmefälle wo einem NIX Anderes übrig bleibt (Reha und/oder EM-Renten-Antrag /Versorgungsamt) als umfangreichen Transfer von Gesundheitsdaten zu erlauben, aber vielleicht sollten wir uns ALLE mal angewöhnen nach Abschluß einer solchen Antragsgeschichte ÜBERALL die erteilten Schweigepflichtentbindungen wieder aufzuheben... :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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