Kündigung während AU (GdB 50)
Verfasst: Sa 18. Feb 2012, 14:46
Hallo Ihr,
was ich schon länger befürchte, ist nun eingetreten
Mein Arbeitgeber hat beim Integrationsamt die Zustimmung zu meiner Kündigung beantragt.
Ich muss bis zum 27.2. Stellung nehmen zu den Kündigungsgründen und einen Fragebogen ausfüllen
Meiner Meinung nach sind die Kündigungsgründe relativ leicht zu widerlegen. Im mitgesandten Flyer des Integrationsamtes steht, dass bei Nichteinverständnis des behinderten Arbeitnehmers mit der Kündigung seitens des Integrationsamtes versucht wird, im gemeinsamen Gespräch eine Einigung herbeizuführen.
Was aber, wenn diese nicht erzielt werden kann? Muss das I-Amt dann die Zustimmung verweigern und darf der AG dann nicht oder nur nicht mit den genannten Gründen kündigen?
Was, wenn das I-Amt trotz meiner Einwände der Kündigung zustimmt? Ich bin seit 8 Monaten arbeitsunfähig und hätte, wenn ich weiter im Arbeitsverhältnis bleiben würde, noch 10 Monate Krankengeldanspruch, während dem ja vielleicht doch noch eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gelingen könnte. Wenn ich nun also gekündigt werden darf, wie sieht dann die finanzielle Seite aus? Auf welcher Grundlage wird dann das Arbeitslosengeld berechnet? Und wie ist das in dem Fall mit meiner Arbeitsunfähigkeit? Die besteht ja weiter. Spielt das irgendeine Rolle bei Höhe oder Dauer von ALG I?
Ach Mensch, bin total durch den Wind...
was ich schon länger befürchte, ist nun eingetreten

Mein Arbeitgeber hat beim Integrationsamt die Zustimmung zu meiner Kündigung beantragt.
Ich muss bis zum 27.2. Stellung nehmen zu den Kündigungsgründen und einen Fragebogen ausfüllen
Meiner Meinung nach sind die Kündigungsgründe relativ leicht zu widerlegen. Im mitgesandten Flyer des Integrationsamtes steht, dass bei Nichteinverständnis des behinderten Arbeitnehmers mit der Kündigung seitens des Integrationsamtes versucht wird, im gemeinsamen Gespräch eine Einigung herbeizuführen.
Was aber, wenn diese nicht erzielt werden kann? Muss das I-Amt dann die Zustimmung verweigern und darf der AG dann nicht oder nur nicht mit den genannten Gründen kündigen?
Was, wenn das I-Amt trotz meiner Einwände der Kündigung zustimmt? Ich bin seit 8 Monaten arbeitsunfähig und hätte, wenn ich weiter im Arbeitsverhältnis bleiben würde, noch 10 Monate Krankengeldanspruch, während dem ja vielleicht doch noch eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gelingen könnte. Wenn ich nun also gekündigt werden darf, wie sieht dann die finanzielle Seite aus? Auf welcher Grundlage wird dann das Arbeitslosengeld berechnet? Und wie ist das in dem Fall mit meiner Arbeitsunfähigkeit? Die besteht ja weiter. Spielt das irgendeine Rolle bei Höhe oder Dauer von ALG I?
Ach Mensch, bin total durch den Wind...
