Zwischenübergangsgeld
Verfasst: Di 14. Feb 2012, 13:31
Hallo Zusammen
Mich interresiert zur Zeit das Zwischenübergangsgeld da ich Kurz vor Hartz 4 Stehe
Ich habe im Internet folgendes dazu gefunden http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/51.html
Nun zur Vorgeschichte.
Ich war von juni 2010 bis zum 31.01.2011 Krankgeschrieben.
Und war bis zum 31.01.2011 Angestellt
Ich hatte einen Antrag zur LTA beim Arbeitsamt gestellt. Und lies mich nicht weiter Krankschreiben.
Der Arzt des Arbeitsamtes der mich deswegen untersuchte empfahl vor Arbeitsaufnahme eine Med. Reha. Aus diesem grund Lehnte das Arbeitsamt meinen Antrag ab da ich erst die Reha machen soll.
Somit Trat ich die Reha arbeitsfähig an.
Die Stationsärztin der Reha legte mir nach 1 Woch einen LTA Antrag auf dem Tisch und meinte das die DRV für mich zuständig sei damit ich wieder in eine Leidensgerechte Tätigkeit vermittelt werden kann.
ca. 3 Wochen später 2 Tage vor entlassung teilte sie mir mit das sie mich AU entlassen wird. Hier Sprach ich sie darauf an das ich Arbeitsfähig in die Reha kamm. Daraufhin wurde dies verworfen und ich wurde Arbeitsfähg entlassen.
Im Gutachten wurde Vermerkt das die Letzte Tätigkeit nur unter 3 Stunden ausgeübt werden kann und LTA zu prüfen sind.
Nach der Reha bezog ich weiterhin ALG1 und stellte mich den Arbeitsmarkt zur verfügung.
Im Wiederspruch musste ich erneut zu einem Gutachter dieser sah auch die Notwendigkeit einer LTA.
Ich fragte mein Reha. Berater der DRV er meinte ich Hätte keinen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld da ich Arbeitsfähig au der Reha entlassen wurde und ich ich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stellte.
Mein VDK Anwalt sagte es besteht ein Anspruch weil wären die Leistungen zur teilhabe am Arbeitslebn nicht erforderlich um mich wiedereinzugliedern wäre der Antrag von der DRV nicht bewlligt worden.
Ich bin 27 und habe noch keine 15 ahre eingezahlt.
Was haltet ihr davon?
LG Martin
Mich interresiert zur Zeit das Zwischenübergangsgeld da ich Kurz vor Hartz 4 Stehe
Ich habe im Internet folgendes dazu gefunden http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/51.html
Nun zur Vorgeschichte.
Ich war von juni 2010 bis zum 31.01.2011 Krankgeschrieben.
Und war bis zum 31.01.2011 Angestellt
Ich hatte einen Antrag zur LTA beim Arbeitsamt gestellt. Und lies mich nicht weiter Krankschreiben.
Der Arzt des Arbeitsamtes der mich deswegen untersuchte empfahl vor Arbeitsaufnahme eine Med. Reha. Aus diesem grund Lehnte das Arbeitsamt meinen Antrag ab da ich erst die Reha machen soll.
Somit Trat ich die Reha arbeitsfähig an.
Die Stationsärztin der Reha legte mir nach 1 Woch einen LTA Antrag auf dem Tisch und meinte das die DRV für mich zuständig sei damit ich wieder in eine Leidensgerechte Tätigkeit vermittelt werden kann.
ca. 3 Wochen später 2 Tage vor entlassung teilte sie mir mit das sie mich AU entlassen wird. Hier Sprach ich sie darauf an das ich Arbeitsfähig in die Reha kamm. Daraufhin wurde dies verworfen und ich wurde Arbeitsfähg entlassen.
Im Gutachten wurde Vermerkt das die Letzte Tätigkeit nur unter 3 Stunden ausgeübt werden kann und LTA zu prüfen sind.
Nach der Reha bezog ich weiterhin ALG1 und stellte mich den Arbeitsmarkt zur verfügung.
Im Wiederspruch musste ich erneut zu einem Gutachter dieser sah auch die Notwendigkeit einer LTA.
Ich fragte mein Reha. Berater der DRV er meinte ich Hätte keinen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld da ich Arbeitsfähig au der Reha entlassen wurde und ich ich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stellte.
Mein VDK Anwalt sagte es besteht ein Anspruch weil wären die Leistungen zur teilhabe am Arbeitslebn nicht erforderlich um mich wiedereinzugliedern wäre der Antrag von der DRV nicht bewlligt worden.
Ich bin 27 und habe noch keine 15 ahre eingezahlt.
Was haltet ihr davon?
LG Martin