Liebe Josi,
Pünktlich zum Wochenende wieder Post von der DRV. Die wollen mioch jetzt zu einem oder mehreren Gutachtern schicken.
Und ich soll die Einwilligung zur Weitergabe meines Rehaberichtes an die Gutachter geben. Ich denke mal dagegen kann ich mich nicht wehren oder? Ich frage mich wirklich was dass alles soll. Die medizinische Reha war im März 2009. Dass kann doch garnicht mehr relavant sein.
Kann ich leider auch (mal wieder) nicht so ganz "folgen" was die DRV sich dabei denkt, wie du schon richtig feststellst, kann ja das Reha-Ergebnis nicht mehr wirklich relevant sein, für deinen aktuellen Zustand...aber vielleicht sollen die GA ja gerade "Vergleiche" dazu anstellen...
Ich denke mal NUR für diese GA (!!!) solltest du (vielleicht) die Erlaubnis geben, sonst kann man dir "mangelnde Mitwirkung" vorwerfen, hast du auch was von deiner Teilhabe-Einrichtung (Bericht ???), das solltest du dann unbedingt AUCH zusätzlich mit zum GA nehmen, EGAL, ob die das verlangen oder nicht, dass du weitere Unterlagen mitbringst.
Nach meiner medizinischen Reha habe ich nach großem Kampf mit Widerspruch, Gutachten und letztendlich einer Drohung wegen Üntätigkeit meine Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen. Ich wurde damals AU entlassen. Und unter 3 Stunden in meinem letzten Beruf (Call-Center-Agent).
Ist ja bei mir ähnlich gewesen, aus der Reha AU entlassen, letzte Tätigkeit im CallCenter unter 3 Stunden, aber sonst VOLLZEIT auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt...als WAS ??????
Die Ärzte und Therapeuten haben mich aber über 6 Stunden mit einigen Einschränkungen eingestuft.Dass wollte ich damals auch so. Sonst hätte ich keine Teilweise am Arbeitsleben beantragen können, so die Aussage damals.
Diese Einstufung mit VIELEN Einschränkungen habe ICH auch bekommen (schon 2008), mein Therapeut in der Reha hat ja SOOOO "mit sich gerungen, weil ich ja ein Grenzfall wäre", hat sich dann aber doch (am letzten Reha-Tag) zu Vollzeit "durchgerungen", allerdings OHNE weitere berufliche (HILFS-) Möglichkeiten aufzuzeigen...denn eine "Teilhabe" kam wohl für mich "aus Altersgründen" NICHT mehr in Frage...
Nach meiner Teilhabe am Arbeitsleben, die 12 Monate dauerte wurde durch das Berufsförderungswerk festgestellt dass ich nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten kann. Daraufhin habe ich den Rentenantrag gestellt. Ich arbeite ja noch 4 Stunden bei einer Rechtsanwältin. Aber mehr schaffe ich nicht.
Da gibt es ja sicher auch was Schriftliches zu, ODER...ich verstehe das alles so langsam bei der DRV auch nicht mehr..was wurde dir denn in dieser "Teilhabe" konkret beigebracht, irgendwas für deine aktuelle Tätigkeit.
Oder hättest du DAS auch OHNE diese 12 Monate BfW machen können...
Ehrlich gesagt verstehe ich es nicht was so ein alter Rehabericht aussagen soll über meine jetzige Situation (ich habe immer noch starke Angst und Panikzustände, begleitet von Depressionen). Die Teilhabe am Arbeitsleben ist da doch wesentlich zeitnaher und die Mitarbeiter können dass doch viel besser beurteilen, immerhin war ich 12 Monate dort.
Das wirst du dann wohl (LEIDER) den GA selber beibringen MÜSSEN, am BESTEN wäre wirklich was Schriftliches von dort, sollten die bei der DRV ja eigentlich AUCH vorliegen haben, ich verstehe es einfach AUCH NICHT.
Magst du da mal (telefonisch oder schriftlich ???) anfragen, wo jetzt das Schreiben wegen der GA herkam, vielleicht weiß ja da auch wieder "bloß die rechte Hand nicht was die Linke gerade tut"...
Ach ich bin ganz traurig, nun wieder zu Gutachtern. Ich habe jetzt schon Angst davor.
Das glaube ich dir gerne, aber vielleicht läßt sich das ja noch vermeiden, weil es eigentlich GAR KEINEN SInn macht, welche Fachrichtungen sollen denn die GA sein, steht das da schon drin ???
Und ich gehe noch 4 Stunden am Tag arbeiten. Was wollen die den noch alles.
Ja, diese Frage kann dir wohl NUR die DRV SELBER beantworten...
Sehr hilfreich war ich wohl heute NICHT, wenn du dich traust ruf da mal an und frage direkt WAS DAS ALLES SOLL und welche Erkenntnisse ein GA aus diesem alten Reha-Bericht noch ziehen soll, deine Teilhabe wäre ja wohl viel aktueller über deinen jetzigen Zustand Auskunft zu geben.
Vielleicht merken die ja dann auch noch was und verzichten ganz auf diese GA, ich denke es soll überall "wirtschaftlich" gehandelt werden und unnötige Belastungen (AUCH für die Kranken Leute!) durch Doppeluntersuchungen sollen vermieden werden, SEHR dran halten tun die sich aber überall NICHT...
Oder du stellst diese Fragen schriftlich, du hast ja ein Recht darauf, dass man dir das erklärt, warum diese alten Geschichten für den GA so wichtig sein sollen, wurden dir da in dem Schreiben irgendwelche §§ genannt, nach denen du dazu "verpflichtet" wärst oder ist es einfach NUR eine BITTE, OHNE Rechtsgrundlagen und OHNE die Androhung "wenn SIE nicht, dann WIR AUCH NICHT"...
Auch die DRV KANN dich nicht zwingen den Bericht freizugeben und ein GA soll ja deinen aktuellen Zustand feststellen und NICHT was vor 3 Jahren mal war ????, die Entscheidung KANN dir leider Niemand abnehmen, MÜSSEN, MUSST DU NICHT.
Liebe Grüße von der Doppeloma
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