Anforderung ärztlicher Befundbericht

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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josi_66
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Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Do 2. Feb 2012, 00:00

Hallo..ich brauche euren Rat :confused:

Ich dachte ich bekomme eine Umdeutung Reha in Rente wg. Feststellung nach meiner beruflichen Reha , dass ich nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten kann.

Nun möchte die DRV noch eine Anforderung eines ärtzlichen Befundberichts. Vom Psychiater. Ich bin aber bei keinem Psychiater in Behandlung. Meine Hausärztin verschreibt mit schon seit über 20 Jahren meine Antidepressiva. Was soll ich denm nun machen? Kann meine Hausärztin den Befundbogen evtl. ausfüllen? Sie kennt mich doch am besten.

Ich dachte bei einer Umdeutung von Reha in Rente wäre sowas nicht nötig. Komisch ist auch dass ich 2 verschiedene Sachbearbeiter habe. Die erste schrieb medizinisch ist alles geklärt und nun kommt von einer anderen die Anforderung des ärztlichen Befundberichts. :confused:

Es wäre lieb wenn ihr mir eure Meinung dazu mitteilen könntet.. danke :Bussi:
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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 2. Feb 2012, 00:41

Hallo Josi, :Bussi:
Nun möchte die DRV noch eine Anforderung eines ärtzlichen Befundberichts. Vom Psychiater. Ich bin aber bei keinem Psychiater in Behandlung. Meine Hausärztin verschreibt mit schon seit über 20 Jahren meine Antidepressiva. Was soll ich denm nun machen? Kann meine Hausärztin den Befundbogen evtl. ausfüllen? Sie kennt mich doch am besten.
Na, manchmal sind die schon ein wenig ... :Verwirrt: , denn du hast ja sicher in den Antragsunterlagen auch schon deine behandelnden Ärzte aufgelistst... :Gruebeln:

Bin ja sonst NICHT so für Anrufen zu haben, aber in diesem Falle solltest du das vielleicht ruhig mal tun, einfach um zu klären, ob es OK ist wenn deine Hausärztin das ausfüllt, weil du eben KEINEN Psychiater hast. :confused:

Weiß nicht mehr wer das hier war, aber da hatte schon mal jemand eine Anforderung wegen Befund-Bericht für eine Fachrichtung bei der er gar nicht in Behandlung war und es war dann KEIN Problem, das von dem tatsächlich (auch) langjährigen Behandler ausfüllen zu lassen.

Die Formulare und Fragen sind sowieso für ALLE gleich, das weiß ich, weil ich auch mal solche Befundberichte für meine Ärzte bekommen habe von der DRV (Psychiater / HNO/ Kardiologe), da gibt es keine Unterschiede bei der Fragestellung.

Warum die das überhaupt machen ???
Könnte mir vorstellen, dass es um die Klärung geht, ob man dir vielleicht direkt erst mal die Volle Zeitrente anbietet... :Gruebeln:

Was Anderes kann ich mir nicht vorstellen, aber bei der DRV weiß man nicht immer wirklich WARUM die was Bestimmtes tun, kannst ja bei dem Telefonat mal "vorsichtig" nachfragen, meist sagen die SB dann aber auch nur, dass sie nichts Genaues wissen und du dann die weiteren Informationen abwarten sollst.

Fällt mir gerade wieder ein, es war unsere @Antonia, die nach einem Umzug erst ganz neu wieder einen Psychiater hatte, der sie noch gar nicht richtig kannte.

Sie hat dann nachgefragt, ob DAS überhaupt SINN macht für die DRV und dann haben die wohl darauf (bei ihr) ganz verzichtet, wäre ja bei dir nicht nötig, ich denke schon, dass deine Hausärztin das dann machen KANN und SOLL. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 2. Feb 2012, 10:21

Hallo,

die Rentenantragsunterlagen werden ja bei der DRV von "Ärzten des med. Beratungsdienstes" geprüft, also die gesundheitlichen Unterlagen...und bei diesen Ärzten ist halt einfach sTandard: Depressionen? o.k. da muss noch ein Facharztbericht her...
und somit kamen die auf die Idee, dir diesen Fragebogen zuzusenden...da wurde nicht extra noch einmal in die Unterlagen geschaut, ob du überhaupt einen Psychiater als beh. Arzt angegeben hast.
Für den ärztl. Beratungsdienst ist bei der Diagnose: Depressionen, klar, dass jemand einen Psychiater hat.
Die können sich gar nicht vorstellen, dass ein HA einen Patienten nicht weiter überwiesen hat.
Ich würd an deiner Stelle dort auch anrufen und klären, ob eine Hausarztbescheinigung auch reicht.

viel Erfolg..

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Do 2. Feb 2012, 10:50

Doppeloma hat geschrieben:Hallo Josi, :Bussi:
Nun möchte die DRV noch eine Anforderung eines ärtzlichen Befundberichts. Vom Psychiater. Ich bin aber bei keinem Psychiater in Behandlung. Meine Hausärztin verschreibt mit schon seit über 20 Jahren meine Antidepressiva. Was soll ich denm nun machen? Kann meine Hausärztin den Befundbogen evtl. ausfüllen? Sie kennt mich doch am besten.
Na, manchmal sind die schon ein wenig ... :Verwirrt: , denn du hast ja sicher in den Antragsunterlagen auch schon deine behandelnden Ärzte aufgelistst... :Gruebeln:


Ja ich habe da keinen Psychiater angegeben. Warum auch wenn man keinen hat. :Gruebeln: :confused:
Bin ja sonst NICHT so für Anrufen zu haben, aber in diesem Falle solltest du das vielleicht ruhig mal tun, einfach um zu klären, ob es OK ist wenn deine Hausärztin das ausfüllt, weil du eben KEINEN Psychiater hast. :confused:
Ich habe deinen Rat befolgt und da angerufen. Die SB sagte mir dass ich schon mal bei einem Neurologen war und sagte mir den Namen. Da habe ich ihr dann gesagt das es ein Gutachter von der DRV war. :cool: Da sagte sie dann achso. Ja dann soll ich damit zu meiner HÄ gehen. :grinser:

Warum die das überhaupt machen ???
Könnte mir vorstellen, dass es um die Klärung geht, ob man dir vielleicht direkt erst mal die Volle Zeitrente anbietet... :Gruebeln:


Nee das glaube ich nicht. Ich arbeite ja noch 4 Stunden täglich und das wissen die. Musste ja von meiner Chefin auch noch deswegen einen Wisch ausfüllen lassen. :jaa:
Was Anderes kann ich mir nicht vorstellen, aber bei der DRV weiß man nicht immer wirklich WARUM die was Bestimmtes tun, kannst ja bei dem Telefonat mal "vorsichtig" nachfragen, meist sagen die SB dann aber auch nur, dass sie nichts Genaues wissen und du dann die weiteren Informationen abwarten sollst.
Genau so war es. Ich soll abwarten. :grinser:

Ich danke dir liebe Doppeloma. :umarm:
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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 2. Feb 2012, 15:53

Hallo Josi, :lachen:
Ich habe deinen Rat befolgt und da angerufen. Die SB sagte mir dass ich schon mal bei einem Neurologen war und sagte mir den Namen. Da habe ich ihr dann gesagt das es ein Gutachter von der DRV war. Da sagte sie dann achso. Ja dann soll ich damit zu meiner HÄ gehen.
habe ich mir doch gedacht, dass die wieder mal NICHT WISSEN, WAS SIE TUN...hatte aber mit dem Dopa wenigstens gerade was zu lachen... :groehl: :jaa:

Dann lass mal deine Hausärztin machen und warte ab was weiter passieren wird. :ic_up:

Da ist uns doch direkt eine ähnliche Geschichte eingefallen aus Dopas erstem EM-Renten-Verfahren, da waren wir damit im Widerspruch und bekamen von der DRV die schriftliche Anfrage, "ob er denn schon mal bei einem Gutachter der DRV gewesen sei, in diesem Renten-Verfahren ???"... :confused: :Gruebeln: :teufel:

In der Antwort konnte ich mir dann nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass die DRV DAS doch wohl selber am Besten WISSEN sollte... :Verwirrt: :Hilfe:

DEN GA wo er dann hingeschickt wurde, hätten sie sich allerdings AUCH verkneifen können...20 Minuten Orthopäde = Widerspruch abgelehnt... :Ohnmacht:

Hast du denn die Unterlagen von deinem AG bekommen, weißt du wie der sich konkret geäußert hat, kann auch darum gehen, ob die Teil-Rente zeitbegrenzt oder unbegrenzt gegeben wird, aber da kann man im Moment wirklich NUR RATEN was die sich dabei denken...also abwarten und :kaffee: trinken.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Do 2. Feb 2012, 20:15

Hallo liebe Doppeloma :smile:
Hast du denn die Unterlagen von deinem AG bekommen, weißt du wie der sich konkret geäußert hat, kann auch darum gehen, ob die Teil-Rente zeitbegrenzt oder unbegrenzt gegeben wird, aber da kann man im Moment wirklich NUR RATEN was die sich dabei denken...also abwarten und :kaffee: trinken.
Ich habe die Unterlagen mit meiner Chefin zusammen ausgefüllt. Die wollten wissen ob sie mich weiter beschäftigt wenn ich Rente bekomme. Da musste ein Kreuz gesetzt werden bei teilweiser Erwerbsminderungsrente oder bei voller Erwerbsminderungsrente. Da hat sie natürlch Teilrente angekreuzt. Dann wann ich krank war. Wie viel ich verdiene und wie viel meine voll arbeisfähigen Kollegen verdienen. Wie viele Mitarbeiter sie beschäftigt. Wie viele Stunden ich am Tag arbeite. Das wars so im groben. :jaa:

Ganz liebe Grüße von Josi :umarm:
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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Sa 25. Feb 2012, 17:40

Hallo ihr Lieben..

Pünktlich zum Wochenende wieder Post von der DRV. Die wollen mioch jetzt zu einem oder mehreren Gutachtern schicken. :Wut:
Und ich soll die Einwilligung zur Weitergabe meines Rehaberichtes an die Gutachter geben. Ich denke mal dagegen kann ich mich nicht wehren oder? Ich frage mich wirklich was dass alles soll. Die medizinische Reha war im März 2009. Dass kann doch garnicht mehr relavant sein. :confused: :Gruebeln:

Nach meiner medizinischen Reha habe ich nach großem Kampf mit Widerspruch, Gutachten und letztendlich einer Drohung wegen Üntätigkeit meine Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen. Ich wurde damals AU entlassen. Und unter 3 Stunden in meinem letzten Beruf (Call-Center-Agent). Die Ärzte und Therapeuten haben mich aber über 6 Stunden mit einigen Einschränkungen eingestuft.Dass wollte ich damals auch so. Sonst hätte ich keine Teilweise am Arbeitsleben beantragen können, so die Aussage damals.

Nach meiner Teilhabe am Arbeitsleben, die 12 Monate dauerte wurde durch das Berufsförderungswerk festgestellt dass ich nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten kann. Daraufhin habe ich den Rentenantrag gestellt. Ich arbeite ja noch 4 Stunden bei einer Rechtsanwältin. Aber mehr schaffe ich nicht. :Verwirrt:

Am Anfang war alles eilig und ich dachte es wird umgedeutet. Reha in Rente.Na ja nun sieht es ja nicht mehr danach aus. :traurig:

Ehrlich gesagt verstehe ich es nicht was so ein alter Rehabericht aussagen soll über meine jetzige Situation (ich habe immer noch starke Angst und Panikzustände, begleitet von Depressionen). Die Teilhabe am Arbeitsleben ist da doch wesentlich zeitnaher und die Mitarbeiter können dass doch viel besser beurteilen, immerhin war ich 12 Monate dort. :confused:

Ach ich bin ganz traurig, nun wieder zu Gutachtern. Ich habe jetzt schon Angst davor. :traurig:

Was meint ihr denn dazu? Soll ich die Einwilligung für den Rehabericht geben? Und versteht ihr diese Vorgehensweise der DRV. Ich habe doch nun alles gemacht um meine Arbeitskraft wieder herzustellen. Medizinische Reha und die Teilhabe am Arbeitsleben. Und ich gehe noch 4 Stunden am Tag arbeiten. Was wollen die den noch alles. :Wut:

Ganz liebe Grüße sendet euch Josi :Bussi:
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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 26. Feb 2012, 00:32

Liebe Josi, :koepfchen:
Pünktlich zum Wochenende wieder Post von der DRV. Die wollen mioch jetzt zu einem oder mehreren Gutachtern schicken.
Und ich soll die Einwilligung zur Weitergabe meines Rehaberichtes an die Gutachter geben. Ich denke mal dagegen kann ich mich nicht wehren oder? Ich frage mich wirklich was dass alles soll. Die medizinische Reha war im März 2009. Dass kann doch garnicht mehr relavant sein.
Kann ich leider auch (mal wieder) nicht so ganz "folgen" was die DRV sich dabei denkt, wie du schon richtig feststellst, kann ja das Reha-Ergebnis nicht mehr wirklich relevant sein, für deinen aktuellen Zustand...aber vielleicht sollen die GA ja gerade "Vergleiche" dazu anstellen... :confused: :Gruebeln:

Ich denke mal NUR für diese GA (!!!) solltest du (vielleicht) die Erlaubnis geben, sonst kann man dir "mangelnde Mitwirkung" vorwerfen, hast du auch was von deiner Teilhabe-Einrichtung (Bericht ???), das solltest du dann unbedingt AUCH zusätzlich mit zum GA nehmen, EGAL, ob die das verlangen oder nicht, dass du weitere Unterlagen mitbringst.
Nach meiner medizinischen Reha habe ich nach großem Kampf mit Widerspruch, Gutachten und letztendlich einer Drohung wegen Üntätigkeit meine Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen. Ich wurde damals AU entlassen. Und unter 3 Stunden in meinem letzten Beruf (Call-Center-Agent).
Ist ja bei mir ähnlich gewesen, aus der Reha AU entlassen, letzte Tätigkeit im CallCenter unter 3 Stunden, aber sonst VOLLZEIT auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt...als WAS ?????? :Ohnmacht:
Die Ärzte und Therapeuten haben mich aber über 6 Stunden mit einigen Einschränkungen eingestuft.Dass wollte ich damals auch so. Sonst hätte ich keine Teilweise am Arbeitsleben beantragen können, so die Aussage damals.
Diese Einstufung mit VIELEN Einschränkungen habe ICH auch bekommen (schon 2008), mein Therapeut in der Reha hat ja SOOOO "mit sich gerungen, weil ich ja ein Grenzfall wäre", hat sich dann aber doch (am letzten Reha-Tag) zu Vollzeit "durchgerungen", allerdings OHNE weitere berufliche (HILFS-) Möglichkeiten aufzuzeigen...denn eine "Teilhabe" kam wohl für mich "aus Altersgründen" NICHT mehr in Frage... :Gruebeln:
Nach meiner Teilhabe am Arbeitsleben, die 12 Monate dauerte wurde durch das Berufsförderungswerk festgestellt dass ich nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten kann. Daraufhin habe ich den Rentenantrag gestellt. Ich arbeite ja noch 4 Stunden bei einer Rechtsanwältin. Aber mehr schaffe ich nicht.
Da gibt es ja sicher auch was Schriftliches zu, ODER...ich verstehe das alles so langsam bei der DRV auch nicht mehr..was wurde dir denn in dieser "Teilhabe" konkret beigebracht, irgendwas für deine aktuelle Tätigkeit. :Verwirrt: :Hilfe:

Oder hättest du DAS auch OHNE diese 12 Monate BfW machen können... :confused:
Ehrlich gesagt verstehe ich es nicht was so ein alter Rehabericht aussagen soll über meine jetzige Situation (ich habe immer noch starke Angst und Panikzustände, begleitet von Depressionen). Die Teilhabe am Arbeitsleben ist da doch wesentlich zeitnaher und die Mitarbeiter können dass doch viel besser beurteilen, immerhin war ich 12 Monate dort.
Das wirst du dann wohl (LEIDER) den GA selber beibringen MÜSSEN, am BESTEN wäre wirklich was Schriftliches von dort, sollten die bei der DRV ja eigentlich AUCH vorliegen haben, ich verstehe es einfach AUCH NICHT.

Magst du da mal (telefonisch oder schriftlich ???) anfragen, wo jetzt das Schreiben wegen der GA herkam, vielleicht weiß ja da auch wieder "bloß die rechte Hand nicht was die Linke gerade tut"... :confused:
Ach ich bin ganz traurig, nun wieder zu Gutachtern. Ich habe jetzt schon Angst davor.
Das glaube ich dir gerne, aber vielleicht läßt sich das ja noch vermeiden, weil es eigentlich GAR KEINEN SInn macht, welche Fachrichtungen sollen denn die GA sein, steht das da schon drin ???
Und ich gehe noch 4 Stunden am Tag arbeiten. Was wollen die den noch alles.
Ja, diese Frage kann dir wohl NUR die DRV SELBER beantworten... :Gruebeln:

Sehr hilfreich war ich wohl heute NICHT, wenn du dich traust ruf da mal an und frage direkt WAS DAS ALLES SOLL und welche Erkenntnisse ein GA aus diesem alten Reha-Bericht noch ziehen soll, deine Teilhabe wäre ja wohl viel aktueller über deinen jetzigen Zustand Auskunft zu geben.

Vielleicht merken die ja dann auch noch was und verzichten ganz auf diese GA, ich denke es soll überall "wirtschaftlich" gehandelt werden und unnötige Belastungen (AUCH für die Kranken Leute!) durch Doppeluntersuchungen sollen vermieden werden, SEHR dran halten tun die sich aber überall NICHT... :Heiss:

Oder du stellst diese Fragen schriftlich, du hast ja ein Recht darauf, dass man dir das erklärt, warum diese alten Geschichten für den GA so wichtig sein sollen, wurden dir da in dem Schreiben irgendwelche §§ genannt, nach denen du dazu "verpflichtet" wärst oder ist es einfach NUR eine BITTE, OHNE Rechtsgrundlagen und OHNE die Androhung "wenn SIE nicht, dann WIR AUCH NICHT"... :confused:

Auch die DRV KANN dich nicht zwingen den Bericht freizugeben und ein GA soll ja deinen aktuellen Zustand feststellen und NICHT was vor 3 Jahren mal war ????, die Entscheidung KANN dir leider Niemand abnehmen, MÜSSEN, MUSST DU NICHT.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von josi_66 » So 26. Feb 2012, 18:28

Hallo Doppeloma.. :smile:

Danke für deine Antwort. :smile: Ich wollte hier zitieren. Klappte aber irgendwie nicht. Ich konnte den Cursor nicht setzen. Er ging immer automatisch auf den Anfang des Textes zurück. :Gruebeln:

Ich versuche es einfach mal so.Ich denke ich werde meine Einwilligung geben. §§ waren dabei. Dass ich schon im Antrag unterschrieben habe dass an Gutachter meine Daten weiter gegeben werden können. Nur für den "alten" Rehabericht lag keine Einwilligung vor. Verstehe ich zwar auch nicht, denn wegen meiner Teilhabe war ich auch beim Gutachter und da brauchten die auch meine Einwilligung für den Rehabericht nicht. :depri:

Meine Teilhabe am Arbeitsleben habe ich beim BFW gemacht. Speziell beim PAS-Projekt. Da ist eine Maßnahme für psychisch Kranke. Viel gebracht hat mir das nicht. Nut habe ich durch die Praktika die man da durchläuft meinen jetzigen Arbeitsplatz gefunden. Es fanden dort wöchentliche Gruppengespräche statt, wie man auf dem Arbeitsmarkt zurecht kommt. Na ja bei den Praktikas wollte ich oft die Maßnahme schmeißen, weil ich immer wieder an meine psychischen Grenzen kam. Das wurde natürlich alles dokimentiert und an die DRV weiter gegeben. Diesen Bericht durfte unsere Gruppenleiterin uns aber nicht aushändigen. Sie hat mir nur gezeigt was sie geschrieben hat. Unter anderem natürlich dass sie mich nur für 4 Stunden am Tag arbeitsfähig hält. Na ja deswegen kann ich den Bericht micht mit zum Gutachter nehmen, weil ich ihn nicht habe. Die DRV hat ihn aber.

Na ja nun wird mir nix übrig bleiben mich diesen Gutachtern zu stellen. Warum die das machen ist mir aber immernoch schleierhaft. Die haben genug von mir vorliegen und ich habe mich ausgiebig bemüht meine Arbeitskraft zu erhalten.
Das ist zum :kotzen:

Die Gutachterrichtung wird wohl ein Neurologe/Psychiater sein. Den Namen können sie mir noch nicht nennen schrieben sie. :nein:

Wenn ich mir hier alles so mit den Gutachtern durchlese bekomme ich echt Angst. Auch wieviele von euch (auch du liebe Doma) jahrelang kämpfen. Dass finde ich alles ganz schlimm. :Ohnmacht:

Ich weiß nicht ob ich dazu die Kraft habe. Jedesmal wenn wieder so ein kleiner weißer Brief von der DRV kommt mag ich ihn gar nicht öffnen. Und diesmal habe ich auch fest damit gerechnet problemloser die Rente zu bekommen. Aber die schenken einem eben nix. Was die mit den kranken Menschen so anstellen ist echt zum :kotzen:

Ich danke dir liebe Doma und euch anderen für eure Hilfe. Allein die Tatsache dass man hier Zuspruch bekommt hilft schon sehr. :umarm:

Liebe Grüße Josi
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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 26. Feb 2012, 22:58

Hallo josi, :koepfchen:
Ich weiß nicht ob ich dazu die Kraft habe. Jedesmal wenn wieder so ein kleiner weißer Brief von der DRV kommt mag ich ihn gar nicht öffnen. Und diesmal habe ich auch fest damit gerechnet problemloser die Rente zu bekommen. Aber die schenken einem eben nix.
Wir WOLLEN ja auch ALLE GAR NIX "geschenkt" haben, wir wollen NUR das was uns in der aktuellen Situation (eigentlich) zusteht und die WUT darüber, dass man uns das immer wieder streitig macht, mit den unmöglichsten "Begründungen", die LÄSST mich bisher noch weiter laufen, weiter kämpfen... :keule: :keule: :keule:

Briefe von der DRV bekomme ich ja z.Zt. nicht mehr, dafür machen mir die kleinen "Grauen" vom Versorgungsamt gerade wieder das Leben schwer, mein Widerspruch wurde abgelehnt und ich KANN da nicht noch die 3. "Baustelle" am Sozialgericht aufmachen...meine "Schmerzgrenze" ist da im Moment komplett erreicht...

Wenn ich dann die Begründungen lese, dass es ja ALLES NUR MEINE "subjektiven" Empfindungen /Gefühle sind und die meßbaren Untersuchungs-Ergebnisse BLA, BLA, BLA, "das nicht hergeben", was ICH angebe an psychischen Einschränkungen, JA WOMIT BITTE wollen die denn NACHMESSEN, wann ich mich WIE wo und WARUM FÜHLE...KLAR IST DAS SUBJEKTIV... :Ohnmacht:

Da macht man einen "SEELEN-Striptease" im "Jammerlappen", um aufzuzeigen WIE :kack: man sich meistens FÜHLT und WARUM...und dann reicht es NOCH NICHT, für diese "lumpigen" GdB 10 Erhöhung für die Schwerbehinderung, den AUSWEIS......WIE KAPUTT MUSS man eigentlich erst sein... :Verwirrt: :Hilfe: :traurig:

NAJA, gehört hier gerade wieder mal nicht her, ich weiß auch noch nicht so recht, was ich in dieser Sache jetzt mache oder nicht mache...
Allein die Tatsache dass man hier Zuspruch bekommt hilft schon sehr.
Zum "auflockern" mal, hier der Link zum "Zitieren üben", VIEL Spaß... :lachen:

viewtopic.php?p=3364#p3364

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