Rente mit 60 Jahren möglich?
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Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo,ich bin neu im Forum und Danke euch allen für die ausführlichen Informationen.Bin zur Zeit auch bei, um eine EU-Rente zu erreichen,hatte Gutachtertermin übrig.Gutachter war ein goßes Arsl.natürlich kam nach 3.Wochen eine Ablehnung.Meine schweren Depressionen sowie ein paar andere Krankheiten habe 50% Schwerbehinderung,bin krankgeschrieben,habe noch Anspruch auf Krankengeld bis März,danach Ausstäuerung?Ich bin zur Zeit mit meinem Wiederspruch am kämpfen ,weis nicht wie es ausgeht ? habe viele Jahre in die Rentenkasse einbezahlt nun komme ich in eine Sitowation, viele Jahre gearbeitet nie arbeitslos und jetzt steht man kurz vor einer Harz-4 Sitowation.Kann aber kein Harz-4 bekommen ,da meine Frau noch berufstätig ist ,nun wäre meine Frau gezwunge ihren Job aufzugeben um das Harz-4 zu bekommen.Meine Frau hat nur einen geringfügigen bezahlten Job ,daß sei hier noch beigefügt. Ps.jetzt kommt meine eigentliche Frage gibt es eine ,oder die Möglichkeit auch mit 60-Jahren in Rente zu gehen ,als langjähriger Versicherter und mit wieviel Abschläge müßte ich ausgehen rechnen ?
Würde mich über eine oder mehrere Antworten von euch sehr freuen!
Schönen zweiten Weihnachtsfeiertag wünscht euch allen
liebe Grüße von Arnold
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo Arnold,
m.W. kannst du als Schwerbehinderter mit einem GdB von bereits mit 60 in Rente gehen, allerdings mit Abzügen,wenn du ohne Abzüge Rente bekommen willst, dann frühestens mit 63 möglich.
Welcher Geburtsjahrgang bist du? Davon ist das auch abhängig...
http://www.ihr-rentenplan.de/html/rente ... t_60_.html
http://www.rententips.de/rententips/grv/ar/04.php
schau dir beide Links mal an.
LG
Vrori
m.W. kannst du als Schwerbehinderter mit einem GdB von bereits mit 60 in Rente gehen, allerdings mit Abzügen,wenn du ohne Abzüge Rente bekommen willst, dann frühestens mit 63 möglich.
Welcher Geburtsjahrgang bist du? Davon ist das auch abhängig...
http://www.ihr-rentenplan.de/html/rente ... t_60_.html
http://www.rententips.de/rententips/grv/ar/04.php
schau dir beide Links mal an.
LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo und willkommen!
Ob Du Anspruch auf H4 hast, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Daß Deine Frau einen Minijob hat, schließt H4 nicht aus. Sie hätte sogar einen Freibetrag auf Ihr Einkommen. Du solltestest das unbedingt ausrechnen lassen! Notfalls Wohngeld beantragen....
Ob Du Anspruch auf H4 hast, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Daß Deine Frau einen Minijob hat, schließt H4 nicht aus. Sie hätte sogar einen Freibetrag auf Ihr Einkommen. Du solltestest das unbedingt ausrechnen lassen! Notfalls Wohngeld beantragen....
Liebe Grüße
Esuse
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo Arnold,
zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns.
DAFÜR solltest du dir unbedingt die Unterlagen (bei der DRV) einfordern (besonders das Gutachten !), die für diese Entscheidung maßgeblich waren.
Du schreibst ja von mehreren /verschiedenen Krankheiten, bei was für einem Gutachter warst du denn, NUR EINE Fachrichtung ist ja eher nicht in der Lage, ganz verschiedene Fachrichtungen zu beurteilen...
Da finden sich oft schon Mängel in der Prüfung/Bearbeitung der DRV, die man im Widerspruch verwenden kann.
Machst du das alleine oder hast du Hilfe (Anwalt /Sozialverband???).
Denn du hast ja NICHT NUR in die Rentenkasse eingezahlt sondern AUCH in die Kasse für das Arbeitslosengeld (ALGI), H4 kann /muss also noch warten, mindestens 1 Jahr, je nach deinem Alter auch länger.
Die AfA ist von uns Kranken zwar auch nicht gerade begeistert, aber du hast einen rechtlichen ANspruch auf dein Arbeitslosengeld in diesem Falle, sogar wenn du noch weiterhin in deiner Firam angestellt bist.
Also auf KEINEN Fall kündigen, auch KEINEN Aufhebungs-Vertrag unterschreiben, das solltest du sowieso NICHT tun, schon wegen der Schwerbehinderung, genau das würde dir ganz besonders die AfA dann "verübeln".
Hast du den Bescheid über die Aussteuerung von deiner Krankenkasse schon schriftlich bekommen...
Dazu kann man (bei Bedarf) Wohngeld beantragen (auch bei Wohneigentum !!!), das Einkommen deiner Frau wird da natürlich dann mit eingerechnet, ihren Job sollte und MUSS sie ganz sicher NICHT aufgeben.
Das ist aber aktuell wirklich noch NICHT wichtig, bei ALGI ist es EGAL ob und wieviel der Partner verdient, da interessiert das noch niemanden.
In die Rente für langjährig Versicherte KANN man frühestens mit 63 Jahren gehen und hat dann auch noch so ca. 10 % Abzüge, es nimmt sich also nicht viel, außer dass es länger dauern würde.
Bei einer EM-Rente werden ja AUCH 10,8 % abgezogen (lebenslang!) ist also völlig EGAL welche dieser Renten man dann bei Möglichkeit in Anspruch nimmt, NUR bei den (vorgezogenen) Altersrenten wird dann NIX mehr überprüft.
Schau doch bitte mal in deine (letzte /aktuelleste) Renten-Informationen rein, da steht auch drin mit wieviel Rente du CA. bei EM-Rente rechnen darfst, im Allgemeinen kommt das dann auch so ungefähr hin, falls in der Information keine Zeiten mehr fehlen sollten.
Das IST dann schon der voraussichtliche Betrag für eine EM-Vollrente (der Abschlag ist da schon berücksichtigt!), wird ähnlich sein für die vorgezogenen Altersrenten, mit fast den gleichen Abschlägen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
PS
Bitte füge in deine Texte ein paar Leerzeilen /Absätze ein, das liest sich besser, viele von uns haben Konzentrations-Störungen und bekommen Schwierigkeiten beim Lesen so durchgehender Texte.
VIELEN DANK
zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns.
Dabist du ja hier schon mal in "guter Gesellschaft", wann hast du denn die Ablehnung bekommen und WANN den Widerspruch eingelegt ???Bin zur Zeit auch bei, um eine EU-Rente zu erreichen,hatte Gutachtertermin übrig.Gutachter war ein goßes Arsl.natürlich kam nach 3.Wochen eine Ablehnung.
WIE das ausgehen wird KANN dir hier leider auch keiner sagen, wichtig ist vor ALLEM erst mal eine SEHR gute Begründung für den Widerspruch zu schreiben.Ich bin zur Zeit mit meinem Wiederspruch am kämpfen ,weis nicht wie es ausgeht ?
DAFÜR solltest du dir unbedingt die Unterlagen (bei der DRV) einfordern (besonders das Gutachten !), die für diese Entscheidung maßgeblich waren.
Du schreibst ja von mehreren /verschiedenen Krankheiten, bei was für einem Gutachter warst du denn, NUR EINE Fachrichtung ist ja eher nicht in der Lage, ganz verschiedene Fachrichtungen zu beurteilen...
Da finden sich oft schon Mängel in der Prüfung/Bearbeitung der DRV, die man im Widerspruch verwenden kann.
Machst du das alleine oder hast du Hilfe (Anwalt /Sozialverband???).
OK und nach der Aussteuerung hast du erst mal Anspruch auf dein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit, da gibt es für solche "Sonderfälle" eine Sonderregelung, dass man seinen Anspruch auf ALGI geltend machen KANN.Meine schweren Depressionen sowie ein paar andere Krankheiten habe 50% Schwerbehinderung,bin krankgeschrieben,habe noch Anspruch auf Krankengeld bis März,danach Ausstäuerung?
Denn du hast ja NICHT NUR in die Rentenkasse eingezahlt sondern AUCH in die Kasse für das Arbeitslosengeld (ALGI), H4 kann /muss also noch warten, mindestens 1 Jahr, je nach deinem Alter auch länger.
Die AfA ist von uns Kranken zwar auch nicht gerade begeistert, aber du hast einen rechtlichen ANspruch auf dein Arbeitslosengeld in diesem Falle, sogar wenn du noch weiterhin in deiner Firam angestellt bist.
Also auf KEINEN Fall kündigen, auch KEINEN Aufhebungs-Vertrag unterschreiben, das solltest du sowieso NICHT tun, schon wegen der Schwerbehinderung, genau das würde dir ganz besonders die AfA dann "verübeln".
Hast du den Bescheid über die Aussteuerung von deiner Krankenkasse schon schriftlich bekommen...
Hartz 4 vergiß mal im Moment noch ganz komplett, soweit ist es noch NICHT, du wirst zwar weniger bekommen als dein Krankengeld jetzt ist, aber ich denke mal du hast auch ganz gut verdient, dass dein ALGI nicht so sehr gering sein wird.habe viele Jahre in die Rentenkasse einbezahlt nun komme ich in eine Sitowation, viele Jahre gearbeitet nie arbeitslos und jetzt steht man kurz vor einer Harz-4 Sitowation.Kann aber kein Harz-4 bekommen ,da meine Frau noch berufstätig ist
Dazu kann man (bei Bedarf) Wohngeld beantragen (auch bei Wohneigentum !!!), das Einkommen deiner Frau wird da natürlich dann mit eingerechnet, ihren Job sollte und MUSS sie ganz sicher NICHT aufgeben.
WARUM sollte deine Frau ihren Job aufgeben (MÜSSEN), das DARF sie GAR NICHT, wenn ihr wirklich mal H4 beantragen müsstet (später!) wäre das überhaupt NICHT gut, von einem "Minijob" könnt ihr doch nicht BEIDE Leben und Krankenversichert seid ihr dadurch auch NICHT.,nun wäre meine Frau gezwunge ihren Job aufzugeben um das Harz-4 zu bekommen.Meine Frau hat nur einen geringfügigen bezahlten Job ,daß sei hier noch beigefügt.
Das ist aber aktuell wirklich noch NICHT wichtig, bei ALGI ist es EGAL ob und wieviel der Partner verdient, da interessiert das noch niemanden.
Mit 60 PLUS X kannst du NUR in die Rente für Schwerbehinderte gehen, mit einem Abzug von 10,8 %, das hängt davon ab wie alt du aktuell bist, denn das schiebt sich je nach Jahrgang auch immer mehr nach hinten (ICH bin z.B. JG ENDE 52 und könnte das mit 60,5 Jahren machen, mein Männe ist jünger und da geht das erst mit 60 PLUS 9 Monate)jetzt kommt meine eigentliche Frage gibt es eine ,oder die Möglichkeit auch mit 60-Jahren in Rente zu gehen ,als langjähriger Versicherter und mit wieviel Abschläge müßte ich ausgehen rechnen ?
In die Rente für langjährig Versicherte KANN man frühestens mit 63 Jahren gehen und hat dann auch noch so ca. 10 % Abzüge, es nimmt sich also nicht viel, außer dass es länger dauern würde.
Bei einer EM-Rente werden ja AUCH 10,8 % abgezogen (lebenslang!) ist also völlig EGAL welche dieser Renten man dann bei Möglichkeit in Anspruch nimmt, NUR bei den (vorgezogenen) Altersrenten wird dann NIX mehr überprüft.
Schau doch bitte mal in deine (letzte /aktuelleste) Renten-Informationen rein, da steht auch drin mit wieviel Rente du CA. bei EM-Rente rechnen darfst, im Allgemeinen kommt das dann auch so ungefähr hin, falls in der Information keine Zeiten mehr fehlen sollten.
Das IST dann schon der voraussichtliche Betrag für eine EM-Vollrente (der Abschlag ist da schon berücksichtigt!), wird ähnlich sein für die vorgezogenen Altersrenten, mit fast den gleichen Abschlägen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
PS
Bitte füge in deine Texte ein paar Leerzeilen /Absätze ein, das liest sich besser, viele von uns haben Konzentrations-Störungen und bekommen Schwierigkeiten beim Lesen so durchgehender Texte.
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Liebe Vrori,
HIER ist der Link zu den Möglichkeiten bei Schwerbehinderung in Rente zu gehen, ganz rechts sind die Daten MIT Abschlag.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
HIER der Link zur Rente für "langjährig Versicherte"
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Liebe Grüße von der Doppeloma
Mit diesen beiden Links kann Arnold leider nicht viel anfangen, da geht es um Renten, die man ab nächstes Jahr sowieso nicht mehr bekommen KANN (bei Arbeitslosigkeit /Altersteilzeit z.B.)schau dir beide Links mal an.
HIER ist der Link zu den Möglichkeiten bei Schwerbehinderung in Rente zu gehen, ganz rechts sind die Daten MIT Abschlag.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
HIER der Link zur Rente für "langjährig Versicherte"
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo und Guten Morgen,
uupps...Danke das du das berichtigt hast.
LG
Vrori
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Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo,alle Leidensgenossinen u.Leidensgenossen ,möchte mich erst mal bei Esuse-Vrori-u.Doppeloma bedanken für eure scnellen Antworten.
Ich finde es toll,daß man bei euch solch eine Unterstützung findet!
Übrigens ich bin 59 Jahre alt,habe folgende Beschwerden schon seit Jahren,
Asthma J 45,9
Kombinierte Persöhnlichkeitsstörung F 61
Depressive Störung als schwere Episode,ohne psychotische Symtome F32,2
Anhaltene emotionale Störong 34,9-Kandidose 37,9
Alkoholische PolyneuropathieG62,9
Periphere Polyneuropathie G62,9
Rosacea l71,9
Alkoholentgiftungen -Entzug sowie Therapien hinter mir, mit Diffuser Leberparenchymschaden.
Grüße an euch allen im Forum - Arnold
Ich finde es toll,daß man bei euch solch eine Unterstützung findet!
Übrigens ich bin 59 Jahre alt,habe folgende Beschwerden schon seit Jahren,
Asthma J 45,9
Kombinierte Persöhnlichkeitsstörung F 61
Depressive Störung als schwere Episode,ohne psychotische Symtome F32,2
Anhaltene emotionale Störong 34,9-Kandidose 37,9
Alkoholische PolyneuropathieG62,9
Periphere Polyneuropathie G62,9
Rosacea l71,9
Alkoholentgiftungen -Entzug sowie Therapien hinter mir, mit Diffuser Leberparenchymschaden.
Grüße an euch allen im Forum - Arnold
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo Arnold,
da hast du ja ein "ordentliches Paket zu tragen", aber mit schon 59 sieht es ja dann für deinen endgültigen Ruhestand GAR NICHT SOOO schlecht aus.
Rente für Schwerbehinderte mit 60.5 Jahren und 10.8 % Abzug sollte da KEIN Problem sein und bis DAHIN reicht dein Anspruch auf ALGI auch aus.
Denn du bekommst in deiner Altersklasse noch für 24 Monate ALGI gezahlt, kannst dann sogar (in gewissen Grenzen) "wählen" ob du SOFORT in die Rente gehst, wenn es möglich ist oder erst noch den Anspruch auf ALGI verbrauchst.
Die AfA DARF dich NICHT zwingen diese Rente in Anspruch zu nehmen, wenn du noch Anspruch auf ALGI hast, kann natürlich sein, dass du mit der Rente dann finanziell besser dran bist...
Um HARTZ 4 brauchst du dir schon mal GAR KEINE Gedanken machen und den EM-Renten-Antrag verfolgst du einfach solange weiter (notfalls KLAGEN !!!) damit die Ämter dich überwiegend IN RUHE lassen.
Denn ich denke mal, die DRV ist ja auch NICHT "blöde" und KENNT ja deine Möglichkeit in die Rente für Schwerbehinderte zu gehen AUCH, da wird es wohl schwer werden mit der EM-Rente, aber WISSEN kann das KEINER...
Bei MIR tun die sich jedenfalls SEHR schwer, ich bin ja inzwischen auch 59, trotzdem soll ich mir noch einen ANDEREN Job suchen, damit die DRV (NOCH) NICHT zahlen muss...
Leider habe ich erst GdB 40, da läuft bei mir im Moment noch der Widerspruch beim Versorgungs-Amt, bei mir hat man da den ganzen psychischen Bereich direkt mal (als leichte Gesundheitsstörung ???) "außer Acht" gelassen...
Wahrscheinlich bin ich NUR aus Langeweile seit fast 4 Jahren vom Psychiater AU geschrieben, mir fehlt also aktuell noch die anerkannte Schwerbehinderung, um diese Rente in Anspruch zu nehmen.
Um die EM-Rente kämpfe ich jetzt schon seit Sommer 2009, da haben Krankengeld und ALGI leider NICHT so lange gereicht, wie die DRV das schon "bearbeitet"...
So kannst du doch schon mit ein paar Zukunfts-Sorgen weniger ins NEUE Jahr gehen, ODER...
Liebe Grüße von der Doppeloma
da hast du ja ein "ordentliches Paket zu tragen", aber mit schon 59 sieht es ja dann für deinen endgültigen Ruhestand GAR NICHT SOOO schlecht aus.
Rente für Schwerbehinderte mit 60.5 Jahren und 10.8 % Abzug sollte da KEIN Problem sein und bis DAHIN reicht dein Anspruch auf ALGI auch aus.
Denn du bekommst in deiner Altersklasse noch für 24 Monate ALGI gezahlt, kannst dann sogar (in gewissen Grenzen) "wählen" ob du SOFORT in die Rente gehst, wenn es möglich ist oder erst noch den Anspruch auf ALGI verbrauchst.
Die AfA DARF dich NICHT zwingen diese Rente in Anspruch zu nehmen, wenn du noch Anspruch auf ALGI hast, kann natürlich sein, dass du mit der Rente dann finanziell besser dran bist...
Um HARTZ 4 brauchst du dir schon mal GAR KEINE Gedanken machen und den EM-Renten-Antrag verfolgst du einfach solange weiter (notfalls KLAGEN !!!) damit die Ämter dich überwiegend IN RUHE lassen.
Denn ich denke mal, die DRV ist ja auch NICHT "blöde" und KENNT ja deine Möglichkeit in die Rente für Schwerbehinderte zu gehen AUCH, da wird es wohl schwer werden mit der EM-Rente, aber WISSEN kann das KEINER...
Bei MIR tun die sich jedenfalls SEHR schwer, ich bin ja inzwischen auch 59, trotzdem soll ich mir noch einen ANDEREN Job suchen, damit die DRV (NOCH) NICHT zahlen muss...
Leider habe ich erst GdB 40, da läuft bei mir im Moment noch der Widerspruch beim Versorgungs-Amt, bei mir hat man da den ganzen psychischen Bereich direkt mal (als leichte Gesundheitsstörung ???) "außer Acht" gelassen...
Wahrscheinlich bin ich NUR aus Langeweile seit fast 4 Jahren vom Psychiater AU geschrieben, mir fehlt also aktuell noch die anerkannte Schwerbehinderung, um diese Rente in Anspruch zu nehmen.
Um die EM-Rente kämpfe ich jetzt schon seit Sommer 2009, da haben Krankengeld und ALGI leider NICHT so lange gereicht, wie die DRV das schon "bearbeitet"...
So kannst du doch schon mit ein paar Zukunfts-Sorgen weniger ins NEUE Jahr gehen, ODER...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo,Doppeloma ich danke dir für deine sachlichen Hinweise ,du hast mich ein wenig beruhigen können,so daß ich es gelassener angehen könnte.
Doch meine Nerven liegen planck, von dem ganzen gezedere.
Ich werde dich und die anderen die es gut mit mir meinen ,auf dem laufenden halten wie sich die Sachlage entwickelt und es weitergeht.
liebe Grüße von Arnold
Doch meine Nerven liegen planck, von dem ganzen gezedere.
Ich werde dich und die anderen die es gut mit mir meinen ,auf dem laufenden halten wie sich die Sachlage entwickelt und es weitergeht.
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo Doppeloma ,ich brauche mal euren Rat, ich war ja vor ein paar Wochen bei einem Gutachter den man vergessen kann.
Er hatte mich schon beim ersten Gespräch gleich geschockt und meinte zu mir ,ich hätte für meine Alkoholprobleme und den Depressionen und der Stand der Dinge selber schuld.Wie kann solch ein Mann der mich nur 20 Minuten gesehen hat solch ein Urteil fällen`?
Ich habe diese Woche Schon wieder eine ambulante Entgiftung hinter mir.
Als ich heute in den Briefkasten schaute sah ich den Brief von der Krankenkasse ,das hat mich schon wieder geschockt so werden meine Probleme immer wieder aufgeweicht und ich komme nicht mehr zur Ruhe.
Jetzt die Frage ,ich habe nach der Ablehnung sofort eine Akteneinsicht angefordert mit sofortigem Wiederspruch der Wiederspruch hat meine Rentenkasse erhalten !
Jetzt ,heute habe ich von der Krankenkasse Bescheid bekommen das mein Krankengeld nächste Woche ausläuft,und ich mich beim Arbeitsamt melden solle -müße,daß ich keine Sperzeit bekomme.
Ich bin zur Zeit nicht arbeitsfähig und nicht in der Lage dazu.
Jetzt eure Bitte was mache ich zuerst?
Mit freundlichem Gruß
ARNOLD
Er hatte mich schon beim ersten Gespräch gleich geschockt und meinte zu mir ,ich hätte für meine Alkoholprobleme und den Depressionen und der Stand der Dinge selber schuld.Wie kann solch ein Mann der mich nur 20 Minuten gesehen hat solch ein Urteil fällen`?
Ich habe diese Woche Schon wieder eine ambulante Entgiftung hinter mir.
Als ich heute in den Briefkasten schaute sah ich den Brief von der Krankenkasse ,das hat mich schon wieder geschockt so werden meine Probleme immer wieder aufgeweicht und ich komme nicht mehr zur Ruhe.
Jetzt die Frage ,ich habe nach der Ablehnung sofort eine Akteneinsicht angefordert mit sofortigem Wiederspruch der Wiederspruch hat meine Rentenkasse erhalten !
Jetzt ,heute habe ich von der Krankenkasse Bescheid bekommen das mein Krankengeld nächste Woche ausläuft,und ich mich beim Arbeitsamt melden solle -müße,daß ich keine Sperzeit bekomme.
Ich bin zur Zeit nicht arbeitsfähig und nicht in der Lage dazu.
Jetzt eure Bitte was mache ich zuerst?
Mit freundlichem Gruß
ARNOLD
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