Nachweise für Krankenzeiten
Verfasst: Fr 2. Dez 2011, 13:24
Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage:
Ich, 25 Jahre, habe im August einen Antrag auf Erwerbminderungsrente gestellt, da ich aufgrund mehrerer psychischer Erkrankungen in einer Behindertenwerkstatt tätig bin und nicht auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln kann. Vor 1 1/2 Wochen war ich beim Gutachten, heute kam dann Post, dass noch Unterlagen fehlen.
Ich habe für den Zeitraum August 07 - Mai 09 Krankheit angeben, beim Austausch mit der KK kam die RV darauf, dass ich aber kein Krankengeld bezogen habe. Das liegt daran, dass ich meine schulische Ausbildung im August 07 abgebrochen habe und daher kein Krankengeld bekommen habe. Verdient habe ich nichts, da ich nicht gearbeitet habe. Ich hatte für die Zeit auch keine Krankmeldung, wozu, ich brauchste sie ja nicht. Ich war in der Zeit mehrmals in der Klinik. (August 07 - Okotber 07 stationör; November 07 - Februar 08 teilstationär; Oktober 08 - Dezember 08 stationär). Für diese Zeiten kann ich mir sicherlich Bescheinigungen aus den Kliniken holen. Was ist aber mit der Zeit dazwischen? Es fehlen also Februar 08 - Oktober 08 und Dezember 08 - Mai 09. Soll ich da meine damalige Hausärztin fragen, ob sie etwas schreiben kann? Oder geht es soagr, dass mit die Einrichtung, in welcher ich damals lebte, ein Schreiben gibt, welches sagt, dass ich nicht arbeitsfähig bin?
Von Dezember 08 - Mai 09 war eine Zeit, in welcher die Maßnahme in der Werkstatt geregelt wurde, reicht es da sogar, dass ich dieses der RV nochmals schreibe? Ich kann auch das damalige Gutachten vom Arbeitsamt einreichen (Überprüfung, ob die Werkstatt notwendig/sinnvoll) ist.
Sorry, wenn das ganze ein wenig durcheinander ist, ich hoffe ihr steigt da durch.
Liebe Grüße
kamille
ich bin neu hier und habe eine Frage:
Ich, 25 Jahre, habe im August einen Antrag auf Erwerbminderungsrente gestellt, da ich aufgrund mehrerer psychischer Erkrankungen in einer Behindertenwerkstatt tätig bin und nicht auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln kann. Vor 1 1/2 Wochen war ich beim Gutachten, heute kam dann Post, dass noch Unterlagen fehlen.
Ich habe für den Zeitraum August 07 - Mai 09 Krankheit angeben, beim Austausch mit der KK kam die RV darauf, dass ich aber kein Krankengeld bezogen habe. Das liegt daran, dass ich meine schulische Ausbildung im August 07 abgebrochen habe und daher kein Krankengeld bekommen habe. Verdient habe ich nichts, da ich nicht gearbeitet habe. Ich hatte für die Zeit auch keine Krankmeldung, wozu, ich brauchste sie ja nicht. Ich war in der Zeit mehrmals in der Klinik. (August 07 - Okotber 07 stationör; November 07 - Februar 08 teilstationär; Oktober 08 - Dezember 08 stationär). Für diese Zeiten kann ich mir sicherlich Bescheinigungen aus den Kliniken holen. Was ist aber mit der Zeit dazwischen? Es fehlen also Februar 08 - Oktober 08 und Dezember 08 - Mai 09. Soll ich da meine damalige Hausärztin fragen, ob sie etwas schreiben kann? Oder geht es soagr, dass mit die Einrichtung, in welcher ich damals lebte, ein Schreiben gibt, welches sagt, dass ich nicht arbeitsfähig bin?
Von Dezember 08 - Mai 09 war eine Zeit, in welcher die Maßnahme in der Werkstatt geregelt wurde, reicht es da sogar, dass ich dieses der RV nochmals schreibe? Ich kann auch das damalige Gutachten vom Arbeitsamt einreichen (Überprüfung, ob die Werkstatt notwendig/sinnvoll) ist.
Sorry, wenn das ganze ein wenig durcheinander ist, ich hoffe ihr steigt da durch.
Liebe Grüße
kamille