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KK will wissen, ob ich Widerspruch einlege

Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 15:57
von rudi62
Hallo,

heute habe ich Post von der KK bekommen.
Die DRV hat der KK mitgeteilt, das mein Rentenantrag abgelehnt wurde.
Jetzt wollen die wissen, ob ich Widerspruch einlege.
Warum wollen die das wissen, ich beziehe AG , bin also über die AfA krankenversichert, geht die das was an?
:confused:
MfG

Re: KK will wissen, ob ich Widerspruch einlege

Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 16:05
von Vrori
Hallo,

die wollen wissen, ob du Widerspruch einlegst, um den Ersatzanspruch an die DRV weiter aufrecht zu erhalten.
...da du aussgesteuert bist, hat das keine andere Bedeutung...
die überwachen dann weiterhin, ob es zur Bewilligung kommt, damit sie ihr gezahltes KG ab Bewilligungsdatum zurückbekommen...mehr steckt nicht dahinter...

LG
Vrori

Re: KK will wissen, ob ich Widerspruch einlege

Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 16:15
von rudi62
Hallo Vrori,

aha, danke!

MfG

Re: KK will wissen, ob ich Widerspruch einlege

Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 17:05
von Doppeloma
Hallo Rudi, :smile:
Die DRV hat der KK mitgeteilt, das mein Rentenantrag abgelehnt wurde.
Jetzt wollen die wissen, ob ich Widerspruch einlege.
Stimme @Vrori soweit zu, aber das ist NUR der halbe Grund, die KK holt sich ihr Geld auf JEDEN Fall zurück, soweit das bei einer rückwirkenden EM-Rente, durch "überlappende" Zeiträume mit Krankengeld möglich wäre.

Diese Anfrage ist vor allem auch wichtig, für deine weitere Zuordnung zur KvdR (als "Renten-Anwärter" bist du aktuell schon DORT versichert), denn seit Stellung des EM-Renten-Antrages wirst du bereits in der Rentner-Krankenversicherung geführt, auch wenn der Beitrag dafür aktuell von der AfA gezahlt wird :ic_up:

Der geht aber (bei der KK) in die KvdR rein und die wollen jetzt wissen, ob das so bleibt (bei Widerspruch / Klage bleibt das genau so) oder ob du wieder offiziell DIREKT über die AfA K-versichert wirst (dann kommt wieder eine neue KV-Karte :grinser: ).

Die gleichen Anfragen haben wir auch immer bekommen, einfach ankreuzen (Kopie FÜR DICH machen!) und hinfaxen oder hinschicken, FERTIG, nicht weiter drüber nachdenken. :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: KK will wissen, ob ich Widerspruch einlege

Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 17:28
von rudi62
Hallo Doppeloma,

danke auch Dir.

Da habe ich doch gleich noch eine Frage. :confused:
Bei der AfA bin ich beschäftigungslos gemeldet (meine Arbeitsverhältnis besteht noch) u. bekomme Leistungen für Teilzeitarbeit (ich hatte vorher auch nur 5 Std. tägl. gearbeitet.).
Laut Gutachter bin ich aber vollschichtig arbeitsfähig, nur nicht mehr in meinem Beruf.
Nehmen wir mal an ich würde die Teilrente durchbekommen, wird dann die halbe Rente auf das Arbeitslosengeld (was ich ja nur für Teilzeitarbeit bekomme) drauf gerechnet o. wird dann das AG gekürzt?

MfG

Re: KK will wissen, ob ich Widerspruch einlege

Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 22:16
von Doppeloma
Hallo Rudi, :smile:
Nehmen wir mal an ich würde die Teilrente durchbekommen, wird dann die halbe Rente auf das Arbeitslosengeld (was ich ja nur für Teilzeitarbeit bekomme) drauf gerechnet o. wird dann das AG gekürzt?
Ich denke jetzt NUR mal, denn GENAU weiß ich es NICHT :Gruebeln:

Angenommen du bekommst eine Teilrente heißt das ja (lt. DRV) du bist noch zwischen 3 und UNTER 6 Stunden arbeitsfähig :ic_up:

Wieviele Stunden (innerhalb dieses Zeit-Rahmens) DU dir dann selber zutraust, ist eigentlich DEINE Entscheidung, es dürfen nur nicht MEHR als 5,99 Stunden sein pro Tag.
Meiner Meinung nach dürfte dir dann dein ALG NICHT gekürzt werden, solange du dich für mindestens 5 Stunden weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst.
Da dein ALG OHNHIN auf dieser Stundenbasis berechnet wurde kann es (aus meiner Sicht) KEINE Kürzung geben, das dürfte erst möglich sein, wenn du z.B. NUR noch 4 Stunden arbeiten möchtest.

Da die Vermittlung in "leidensgerechte/sozialpflichtversicherte" Teilzeitarbeit sowieso eher NICHT klappen wird, sollte in deinem Falle eigentlich, die EM-Teil-Rente zusätzlich zum aktuellen ALG-Betrag kommen können.

Bitte erkundige dich da aber im Fall des Falles nochmal genau, bei der DRV und bei der AfA, was der AfA-Gutachter festgestellt hat, spielt NACH der endgültigen Entscheidung der DRV KEINE Rolle mehr.
Besonders dann nicht, wenn du eine Teil-Rente bekommen solltest, dann hat die DRV das "Machtwort" gesprochen, von dieser Entscheidung (Amtsarzt AfA) ist das dann also nicht mehr abhängig.

Das ALG kann (normalerweise) NUR gekürzt werden, wenn man dem Arbeitsmarkt zukünftig in geringerem Umfang zur Verfügung steht (Arbeitszeitmäßig), als es die Grundlage für die Berechnung des ALG war.

Bei vorheriger Vollzeit-Arbeit ist das im Falle einer Teil-Rente sicher so, dass gekürzt wird, weil man ja auf keinen Fall mehr Vollzeit arbeiten KANN.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: