Krankheitsbedingte Kündigung
Verfasst: Sa 2. Jul 2011, 12:44
Hallo zusammen,
hab hier grad im I Net was gefunden, was für mich echt wichtig werden kann.
Ich soll ja von meinem AG krankheitsbedingt gekündigt werden.
Er hat sich nun auch an das Integrationsamt gewand, da ich ja schwerbehindert bin.
Das weiss ich, weil ich hier per Eilpost nen großen Umschlag vom Integrationsamt vor mir liegen habe, wo ich Stellung zu allem möglichen beziehen soll.
Es wird auf meine Schwerbehinderung eingegangen und mein Rentenbescheid über die befristete Erwerbsminderungsrente ist auch beigefügt.
Nun habe ich im Netz das hier gefunden:
Wann kann Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?
Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):
Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".
Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.
Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam.
Es geht genau um diesen Absatz
Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose"
Wenn ich nun also gekündigt werde, wegen der negativen Gesundheitsprognose, bedeutet das im Umkehrschluss doch nichts anderes als das ich unheilbar krank bin (also Besserung der Krankheit darf nicht statt finden)
Nun kommts
Wenn ich nun aber nicht mehr Gesund werden kann (wurde ja festgestellt die negative Prognose),
kann ich dann bei der Rentenversicherung unbefristete Erwerbsminderungsrente beantragen?
Ich werde ja 9 Jahre lang nur überprüft, damit festgestellt wird, ob ich nicht doch gesund bin und wieder arbeiten kann.
Das könnte man sich dann schenken, da das Integrationsamt durch Zustimmung der Kündigung bereits beschlossen hat, das ich nicht arbeitsfähig bin.
Komische Situation
Kann mir da wer weiter helfen?
LG Dieter

hab hier grad im I Net was gefunden, was für mich echt wichtig werden kann.
Ich soll ja von meinem AG krankheitsbedingt gekündigt werden.
Er hat sich nun auch an das Integrationsamt gewand, da ich ja schwerbehindert bin.
Das weiss ich, weil ich hier per Eilpost nen großen Umschlag vom Integrationsamt vor mir liegen habe, wo ich Stellung zu allem möglichen beziehen soll.
Es wird auf meine Schwerbehinderung eingegangen und mein Rentenbescheid über die befristete Erwerbsminderungsrente ist auch beigefügt.
Nun habe ich im Netz das hier gefunden:

Wann kann Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?
Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):
Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".
Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.
Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam.

Es geht genau um diesen Absatz
Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose"
Wenn ich nun also gekündigt werde, wegen der negativen Gesundheitsprognose, bedeutet das im Umkehrschluss doch nichts anderes als das ich unheilbar krank bin (also Besserung der Krankheit darf nicht statt finden)
Nun kommts
Wenn ich nun aber nicht mehr Gesund werden kann (wurde ja festgestellt die negative Prognose),
kann ich dann bei der Rentenversicherung unbefristete Erwerbsminderungsrente beantragen?
Ich werde ja 9 Jahre lang nur überprüft, damit festgestellt wird, ob ich nicht doch gesund bin und wieder arbeiten kann.
Das könnte man sich dann schenken, da das Integrationsamt durch Zustimmung der Kündigung bereits beschlossen hat, das ich nicht arbeitsfähig bin.
Komische Situation
Kann mir da wer weiter helfen?
LG Dieter
