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Arbeit
Verfasst: Sa 7. Mai 2011, 20:36
von majosu
Hallo,
mein AG bietet mir jetzt nach 7 Monatiger AU einen anderen Arbeitplatz der nicht vollständig leidensgerecht(aber besser als mein alter) an.
Das würde eine Änderungvertrag und eine krasse Gehaltseinbuße nach sich ziehen. Allerdings wären meine Aufgaben auch nicht mehr so komplex und körperlich belastend.
Ich weiß nicht, ob und wie lange ich diese neue Arbeit schaffen würde.
Welche Auswirkungen hätten die Gehaltseinbußen auf späteres Kranken- oder Arbeitslosengeld?
Ich habe einen GDB von 60.
Auf der einen Seite würde ich gerne die Arbeit annehmen, die andere Seite.....
Könnt ihr einen Rat geben?
LG
majosu
Re: Arbeit
Verfasst: Sa 7. Mai 2011, 21:29
von Vrori
Hallo,
naja, wenn du weniger verdienst...hast du weniger KG, weniger ALG und später bei der Rente...fehlt natürlich auch was, weil die Beiträge zur RV dann weniger sind...
einen Rat kann ich dir nicht geben...
LG
Vrori
Re: Arbeit
Verfasst: Sa 7. Mai 2011, 23:11
von Miko
Na ja, das mit der Rente wird sich nur unwesentlich auswirken, wenn es nicht um die nächsten 10-20 Jahre geht
Du musst selbst entscheiden, ob der "neue" Arbeitsplatz etwas von Dauer sein kann oder über kurz oder lang sowieso wieder zu Ausfällen führt.
Sollte letzteres der Fall sein, dann lieber weiter krank schreiben lassen.
Geldverzicht aufgrund von Krankheit kommt stets automatisch, aber bitte nicht schon beim Arbeitgeber, denn die Schritte danach, wie Vrori bereits schon schrieb, sind umso schmerzlicher.
Miko
Re: Arbeit
Verfasst: So 8. Mai 2011, 08:08
von Boo
Liebe majosu,
einen Rat kann auch ich dir nicht geben & die @User haben es bereits von verschiedenen Seiten beleuchtet. Ich habe deine Beiträge mal überflogen & gesehen, dass du 40 Jahre bist & vorwiegend halbtags gearbeitet hast. Auch mit dieser verkürzten Arbeitszeit hattest du bereits " Probleme ", die durch deine Krankheiten bedingt sind, denn dein GdB zeugt ja von deiner Behinderung. Deine Bedenken, dass du es evtl. auch nicht auf einen nahezu Leidensgerechten Arbeitsplatz schaffen könntest, sprechen für sich ...
Ich hatte mir vor einigen Jahren, im Zuge eines Beratungstermins bei der DRV, mal grob durchrechnen lassen was auf mich in den von mir gedachten Zeitraum an Rente anfällt. Nun, ich muss dir nicht sagen wie ernüchternd die ganze Sache war, aber wenn es diese massiven körperlichen Einschränkungen gibt, dann ist es letztlich nur noch eine Frage der Zeit und das " Disaster " einer unzulänglichen Rente muss unweigerlich in den Hintergrund treten.
Ich wünsche dir viel Mut & Erfolg in der Findung deiner Entscheidung.

Re: Arbeit
Verfasst: So 8. Mai 2011, 08:14
von angel
Hallo Majosu,
leider lassen sich gewisse finanziellen Einbussen nicht vermeiden....
wenn dann wenigstens das mit der Arbeitstelle klappt....und Du die Arbeit auch schaffst....
ging bei mir auch seit 2002 permanent abwärts mit dem Lohn, da sich meine Arbeitskraft immer mehr verringerte
und ich dementsprechend versetzt wurde und leider die entsprechenden Änderungsverträge
unterzeichnet habe....
Kannst Du nicht eine Probezeit auf dem entsprechenden Arbeitsplatz ausmachen, um zu sehen, ob es klappt,
bevor Du dich da entgültig hinversetzen läßt, mit all den Konsequenzen, die es dann hat?
Wenn es nicht geht, dann lieber AU- bevor Du z.B. Arbeitszeit noch weiter reduzierst....davon hatte mir mein Anwalt abgeraten.
Re: Arbeit
Verfasst: So 8. Mai 2011, 12:57
von majosu
Hallo,
Danke für Eure Antworten.
Ja es ist für mich z.Zt. eine Zwickmühle.Ich bin auch jemand, der immer denkt, ich schaff das schon....
Morgen habe ich erstmal einen Termin bei meiner Ärztin.
Ich habe es jetzt so verstanden, das wenn ich diese Arbeit 4 Wochen mache und dann nicht mehr schaffe, das Krankengeld sich nach dem geringeren Verdienst berechnet.
LG
majosu
Re: Arbeit
Verfasst: So 8. Mai 2011, 13:10
von Vrori
Hallo,
das KG berechnet sich nach dem zuletzt vor der AU abgerechneten Gehalt....das kannst du dir dann ja vorstellen...wenn du 4 oder 8 Wochen den geringer bezahlten Job gemacht hast...dann wird das KG auch nach dem geringeren Einkommen berechnet....das ALG, wenn es zur Aussteuerung kommt, eben auch nach dem dadurch geringerem Einkommen....
tja, aber einen richtigen Rat...ne, kann ich dir nicht geben...
ich war seinerzeit so froh, dass eine 2.Blockfrist nahtlos während meiner Au begann, so dass ich 9 Monate länger KG bezogen habe....aber danach kam die Ernüchterung...da ich vor der Beantragung von ALG (nach der Aussteuerung) in den letzten 2 Jahren keine bestimmte Anzahl von Tagen mit Entgelt belegt hatte (ich bekam ja KG) wurde mein ALG-Anspruch nach einem durchschnittlichen Bemessungsentgelt errechnet...d.h. ich bekomme jetzt 817 Euro ALG I...dabei hätte ich einen Anspruch von ca. 1200 Euro gehabt, weil ich 40 Jahre meines Lebens ein sehr hohes Gehalt hatte...ich hatte vor der AU ein Netto von 2.000 Euro....und nun 817...
also, man muss so viele Dinge bedenken, und irgendwie kriegen sie einen doch klein...
LG
Vrori
Re: Arbeit
Verfasst: So 8. Mai 2011, 14:38
von Doppeloma
Liebe majosu,
Welche Auswirkungen hätten die Gehaltseinbußen auf späteres Kranken- oder Arbeitslosengeld?
Da KANN ich mich nur den Vorschreibern anschließen, für die Berechnung des Krankengeldes ist IMMER das letzte (versicherungspflichtig) erzielte Einkommen maßgeblich, DAVON gibt es auch KEINE Ausnahme
Ich habe einen GDB von 60.
Der ändert im Moment an dieser Arbeitsrechtlichen Entscheidung nicht viel, ich wäre allerdings SEHR vorsichtig mit JEDER vertraglichen Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages und würde das auf JEDEN Fall vor der Unterschrift durch einen Fachanwalt (Arbeitsrecht!) prüfen lassen
Auf der einen Seite würde ich gerne die Arbeit annehmen, die andere Seite.....
Ja, die ANDERE Seite ist..., z.B. dass man dir damit auch ein ganz schön "faules Ei legen könnte", bezüglich Betriebszugehörigkeit, Verkürzung von Kündigungsfristen/ Urlaubsanspruch (zu Gunsten des AG, wenn das wie ein NEU-Vertrag gestellt wird!), da hilft dir dann auch der GdB 60 nicht besonders weiter.
An deiner Stelle würde ich mal einen Termin bei deinem zuständigen Integrations-Fach-Dienst machen und mich dort informiern (lassen) wie die diesen Vorschlag deiner Firma sehen und rechtlich einschätzen
Wenn du dich darauf (ungeprüft) einläßt, ist später NIX mehr zu "retten" und der IFD kann irgendwann auch nur noch (einer KÜ durch den AG) zustimmen, wenn es auch nach der Umsetzung NICHT funktioniert, da steht dein AG dann noch PRIMA da, nach dem Motto, "WIR haben doch ALLES versucht..."
Und du hast womöglich nicht mal mehr die Chance übers Arbeitsgericht eine Abfindung zu bekommen, weil deine bisherigen Arbeitsjahre mit dem Änderungsvertrag auch gleich "Vergangenheit" sind, bei Entlassung während einer "Probezeit" hat man da GANZ schlechte Karten, da nützt dir dann auch der GdB NIX mehr!
Die finanziellen Einbußen werden sich wahrscheinlich NICHT vermeiden lassen, ABER auch ein Arbeits- /Änderungsvertrag ist verhandelbar und sollte erst unterschrieben werden, WENN er auch für den Arbeitnehmer hauptsächlich VORTEILE bringt
Du hast zumindest im Moment (durch die Schwerbehinderung!) durchaus eine SEHR GUTE Verhandlungs-Position, denn aktuell KANN dich dein AG NICHT SOOO schnell "loswerden", auch wenn du weiter AU bist NICHT
Die sollen dir doch mal einen Vorvertrag fertig machen, in dem ALLES so drin steht wie sich dein AG das vorstellt und damit solltest du wirklich dringend zu einem Fach-Anwalt gehen und DAS ganz genau mit dem besprechen, was da OK oder NICHT OK ist und welche Sachen da zu DEINEM Vorteil rein sollten...
Liebe Grüße und einen schönen Restsonntag von der Doppeloma

Re: Arbeit
Verfasst: Di 10. Mai 2011, 07:53
von majosu
Hallo,
ich bin mich jetzt bei allen möglichen Stellen am informieren.Die beste Sache wird sein, diese Stelle über eine Wiedereingliederung zu beginnen.
Dann dürfte ich ja wissen,ob ich es schaffe.Und es hat keine Auswirkungen aufs Krankengeld. :-)
Ich werde jedenfalls nichts überstürzen.
LG
majosu
Re: Arbeit
Verfasst: Mo 6. Jun 2011, 07:22
von majosu
Hallo,
ich habe mich dazu entschlossen,diese Arbeit nicht anzunehmen.
Mir kam wieder ein Rheumaschub dazwischen....
LG
majosu