Reha-oder Rentenantrag nach Aussteuerung?
Verfasst: Do 5. Mai 2011, 22:10
Hallo!
Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet…
Kurz zu meiner Geschichte: Nach 18 Monaten Krankengeld ist mein Anspruch auf Krankengeld vor kurzem ausgelaufen und ich habe Arbeitslosengeld (trotz ungekündigtem Arbeitsverhältnis) beantragt und wurde ausgesteuert. Ich bin weiterhin arbeitsunfähig, dies wurde auch durch ein Gutachten der AfA bestätigt. Nun habe ich letzte Woche ein Schreiben der AfA erhalten, mit dem ich nicht so recht umzugehen weiß. Darin steht folgendes: „Sie sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten können. Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne Paragraph 118, 119. Bis zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers, ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, längstens bis zur Erschöpfung des Anspruches, können Sie Arbeitslosengeld weiterhin erhalten. Bitte stellen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Schreibens einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation. Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag.“
So. Was soll ich jetzt tun? Dass ich eigentlich nicht „richtig“ arbeitslosengeldberechtigt bin, weiß ich. Ich habe chronische Borreliose und bin immer noch in antibiotischer Behandlung und hoffe sehr, dass es mir in einigen Monaten wieder so weit gut geht, dass ich arbeiten kann und an meinen Arbeitsplatz zurückkehren kann (aber wie lange es noch dauert, kann keiner sagen). Meine Einschränkungen betreffen v.a. meine Sehfähigkeit und auch meine Gehfähigkeit. Aber ich weiß nicht, ob Reha, v.a. was die Sehfähigkeit betrifft, was bringen würde. Oder stellt man standardmäßig diesen Antrag auf Reha? Und wird dieser dann irgendwann in einen Rentenantrag umgewandelt? Ich habe auf den Formularen, die mir die AfA mitgeschickt hat, nur was zur Reha gelesen, da konnte man nicht kenntlich machen, dass man Rente beantragen will. Kann ich diesen relativ formlosen Antrag auf Reha, der mir mitgeschickt wurde, einfach ausfüllen und reicht das dann erstmal als Antrag? Muss ich meinen Arzt informieren und das mit ihm absprechen? Wahrscheinlich, oder?
Wenn ich Rente kriegen würde - wäre ich dann verpflichtet, das meinen Arbeitgeber mitzuteilen? Oder würde der sowieso eine automatische Mitteilung kriegen? Weiß jemand, ob mein Arbeitsverhältnis bei Nichtkündigung trotz Rente auch weiterhin bestehen würde (also weiter ruhen würde)?
Danke schon mal!!
Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet…
Kurz zu meiner Geschichte: Nach 18 Monaten Krankengeld ist mein Anspruch auf Krankengeld vor kurzem ausgelaufen und ich habe Arbeitslosengeld (trotz ungekündigtem Arbeitsverhältnis) beantragt und wurde ausgesteuert. Ich bin weiterhin arbeitsunfähig, dies wurde auch durch ein Gutachten der AfA bestätigt. Nun habe ich letzte Woche ein Schreiben der AfA erhalten, mit dem ich nicht so recht umzugehen weiß. Darin steht folgendes: „Sie sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten können. Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne Paragraph 118, 119. Bis zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers, ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, längstens bis zur Erschöpfung des Anspruches, können Sie Arbeitslosengeld weiterhin erhalten. Bitte stellen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Schreibens einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation. Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag.“
So. Was soll ich jetzt tun? Dass ich eigentlich nicht „richtig“ arbeitslosengeldberechtigt bin, weiß ich. Ich habe chronische Borreliose und bin immer noch in antibiotischer Behandlung und hoffe sehr, dass es mir in einigen Monaten wieder so weit gut geht, dass ich arbeiten kann und an meinen Arbeitsplatz zurückkehren kann (aber wie lange es noch dauert, kann keiner sagen). Meine Einschränkungen betreffen v.a. meine Sehfähigkeit und auch meine Gehfähigkeit. Aber ich weiß nicht, ob Reha, v.a. was die Sehfähigkeit betrifft, was bringen würde. Oder stellt man standardmäßig diesen Antrag auf Reha? Und wird dieser dann irgendwann in einen Rentenantrag umgewandelt? Ich habe auf den Formularen, die mir die AfA mitgeschickt hat, nur was zur Reha gelesen, da konnte man nicht kenntlich machen, dass man Rente beantragen will. Kann ich diesen relativ formlosen Antrag auf Reha, der mir mitgeschickt wurde, einfach ausfüllen und reicht das dann erstmal als Antrag? Muss ich meinen Arzt informieren und das mit ihm absprechen? Wahrscheinlich, oder?
Wenn ich Rente kriegen würde - wäre ich dann verpflichtet, das meinen Arbeitgeber mitzuteilen? Oder würde der sowieso eine automatische Mitteilung kriegen? Weiß jemand, ob mein Arbeitsverhältnis bei Nichtkündigung trotz Rente auch weiterhin bestehen würde (also weiter ruhen würde)?
Danke schon mal!!