Hallo christoph,
erst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns
Ich schnapp mir mal deinen Beitrag und versuche den aufzubröseln, falls ich dabei irgendwas wiederhole, was schon geschrieben wurde, nimmst einfach hin (das ist was, wo du dich hier bei uns schnell dran gewöhnen wirst, wir sind halt ALLE KRANK

), bleibt was unklar, weiterfragen
Ein komplizierter Einzelfall: Ich habe noch einen festen Job, kann nicht mehr arbeiten (krankgeschrieben) und weiß nicht, ob es je wieder gehen wird. Ich habe kleine Ersparnisse, die ich nun legal retten möchte. Meine Idee: eine winzige Wohnung kaufen, da man selbst genutztes Wohneigentum bei Hartz ja behalten darf. (Bin mal gespannt, ob jetzt hier eine Moraldebatte losbricht...)
Wir sind ALLE komplizierte Einzelfälle, da passt du ja schon mal super hier rein, seit wann (wie lange ???) bist du aktuell krankgeschrieben (Wochen /Monate), es sieht aktuell (zum Glück!) noch nicht nach H4 aus
Moraldebatten zu diesem Thema

, soviel DAZU, ich "DARF" mit meinem Dopa zusammen seit Dezember dem Staat "auf der Tasche liegen", mit "Moral" hat das nicht viel zu tun (nach fast 40 Jahren Arbeit!!!), es ist EINZIG dem Umstand geschuldet, dass ich wegen Krankheit seit über 3 Jahren NICHT mehr arbeiten KANN und die DRV da völlig anderer Meinung ist...
Auch ich HABE meinen letzten Job immer noch, mein EM-Renten-Antrag liegt seit November 2010 beim Sozialgericht
Bei diesem Gedanken ging ich davon aus, dass aufgrund meines (noch) festen Jobs ja als nächstes erstmal ALG 1 kommen würde. Der Wohnungskauf hätte also nur einfach vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit stattfinden müssen. Nun dämmert mir, dass das bei Arbeitsunfähigkeit ist ja offenbar anders ist.
@Esuse hat dir dazu schon was geschrieben, ABER soweit ist es ja bei dir (wahrscheinlich) noch lange NICHT, dieser Anspruch auf ALGI nach § 125 greift erst DANN, wenn dein Anspruch an die Krankenkasse (78 Wochen!!!) komplett weg ist (Aussteuerung) und bis dahin noch KEINE Entscheidung gefallen ist wie es nun (gesundheitlich /eventuell rentenmäßig) mit dir weitergehen wird!
Der Anspruch besteht dann trotz bestehendem Arbeitsverhältnis, in diesem Fall bekommt man ja "normalerweise" kein ALG, vom Vermögen ist dieser Anspruch völlig unabhängig, das kannst du da noch (völlig unbegrenzt) haben, je nach "Aussichten" auf das DANACH, sollte man allerdings die "Weichen" spätestens DANN stellen und auf H4- Vermögens-Niveau herunterfahren.
Wenn du ohnehin vor hast dir eine Eigentumswohnung anzuschaffen, dann geh das ruhig schon so langsam an und es MUSS KEIN "Vogelkäfig" sein, solange du dann auch selber darin wohnen wirst, in diesm Fall ist die ARGE /JobCenter sogar verpflichtet die Kosten der Unterkunft (KDU) zu übernehmen, mindestens adäquat einer dir zustehenden Wohnung
Was du genau an Vermögen besitzen darfst, hängt vor ALLEM von deinem Lebensalter zum Zeitpunkt der H4-Notwendigkeit ab, in groben Zügen sind das 150 € pro Lebensjahr + 750 € Extra für Anschaffungen (Ersatz Waschmaschine und sowas), auch einen PKW im (Zeit-) Wert bis zu 7500 € darfst du besitzen (wie du ihn Unterhaltsmäßig von H4 (aktuell 364 € + KDU) finanzierst, ist allerdings dein Problem!)
Zusätzlich bleiben Riester-Renten-Verträge und sonstige Altersvorsorge-Absicherungen unberücksichtigt, dafür gibt es aber bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein MÜSSEN, die habe ich jetzt nicht ALLE im Kopf, aber das läßt sich auch herausbekommen.
DAS ALLES gilt erst von dem Tag an, wo du den Antrag auf H4 stellen MUSST, du solltest dein "Vermögen" aber NICHT (erst) kurz vorher verschenken oder "sinnlos verschleudern", die schauen da ziemlich GENAU hin und hinterfragen ALLES, es werden meist
lückenlos die Konto-Auszüge (ALLER vorhandenen Konten /Vermögenswerte welcher Art auch immer!!!) der letzten 3-6 Monate zur Vorlage verlangt und die sind dazu leider berechtigt...
Man wird ja gar nicht arbeitslos, sondern arbeitsunfähig. Muss man bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit (ist das dann Rente?) wie bei Arbeitslosigkeit auch erstmal seine Ersparnisse aufbrauchen? Ab wann ist der Stichtag, ab dem man nichts mehr haben darf? Darf man selbst genutztes Wohneigentum da auch behalten? Oder ist es möglicherweise geschickter, den Job zu kündigen, da man so ja immerhin erstmal ein Jahr ALG 1 erhält und formal als arbeitslos gilt?
Also weder bei (langer) Krankheit (Krankengeld von der KK bis zu 78 Wochen) noch bei ALGI (wegen Arbeitslosigkeit oder Aussteuerung aus dem Krankengeld) brauchst du irgendwelches Vermögen zu reduzieren, das reduziert sich auf diesem Wege meistens von selber, schneller als einem lieb ist...
Diese (Versicherungs-) Leistungen stehen dir (unabhängig von vorhandenem Vermögen) trotzdem zu, weil du dafür aus deinem Arbeitseinkommen Beiträge gezahlt hast, NUR bei den steuerlichen Transfer-Leistungen des SGB II (H4/ Sozialhilfe usw.) hängt dein Anspruch von "Bedürftigkeit" und gleichzeitig auch vom vorhandenen Vermögen ab
VOR einem H4-Anspruch WÄRE bei Krankheit/Erwerbsunfähigkeit (
eigentlich) auch die EM-Rente als Versicherungsleistung VORRANGIG in Anspruch zu nehmen, AAABER solange die DRV Alleinherrscher über die Anerkenntnis einer rentenwürdigen Erwerbsminderung bleibt, landen viele Kranke irgendwann im Pool der Langzeitarbeitslosen und "dürfen" mit H4 ihre Existenz versuchen am Leben zu erhalten.
NEIN, langfristige Arbeitsunfähigkeit ist NICHT = Rente , dann gäbe es dieses Forum wohl nicht, ob jemand EM-Rente bekommt oder nicht (weil er schon sehr lange krank ist und nach Ansicht seiner Ärzte (z.B.) auch nicht mehr arbeiten KANN), entscheidet sich erst nach einer entsprechenden Antragstellung bei der DRV und dort heißt es generell REHA VOR RENTE.
Vermögen spielt allerdings in diesem Zusammenhang auch KEINE Rolle, es geht NUR um deine Erwerbsfähigkeit dabei, also ob du noch arbeiten kannst oder nicht, es interessiert die DRV auch NICHT, ob du dein sonstiges Leben noch auf die Reihe bekommst...Hauptsache du KANNST ARBEITEN (und deren GA stellen (fast) IMMER fest, dass man noch KANN)
NEIN, auf KEINEN Fall den Arbeitsplatz selbst aufgeben
(KEINE Eigenkündigung /KEIN Aufhebungsvertrag!!!), DAS wird dir die AfA später SEHR übel nehmen (3 Monate Sperre möglich), es ist auch überhaupt NICHT notwendig, die genannten Leistungen stehen dir trotzdem zu, wenn die anderen Bedingungen erfüllt sind
Dein Arbeitsvertrag "ruht" in dieser Zeit, besteht aber im Prinzip weiter, insbesondere auf die vereinbarten Kündigungsfristen achten, denn der AG KANN trotz Krankheit/EM-Rente JEDERZEIT kündigen, dazu mehr, wenn du konkrete Fragen dazu hast.
Ob es aktuell sinnvoll ist selber einen Reha-Antrag zu stellen, das solltest du besser mit deinen Ärzten besprechen, ein Klinik-Wahl-Recht hast du auch bei Aufforderung durch die KK und die Dispositionsrechte (bei eventueller Umwandlung einer Reha in Rente) können auch noch nachträglich soweit eingeschränkt werden, dass die KK einen Teil ihres Geldes dann später von der DRV zurückbekommen wird.
DIE WISSEN ALLE GENAU wie sie zu ihrem Geld kommen, das soll es im Moment erst mal gewesen sein.
Liebe Grüße von der Doppeloma
