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Mitwirkungspflicht- Frage

Verfasst: Di 5. Apr 2011, 09:03
von Vrori
hallo zusammen,

ich hatte jetzt das vorläufig letzte Gutachten durch die DRV. Es handelte sich um eine neurologisch/psychiatrisches Gutachten...der Gutachter ist auch als Psychotherapeut zugelassen.
Die Begutachtung durch den Arzt dauerte gut 1 Stunde...
die Vor- und Nacharbeiten durch die Arzthelferinnen ca. 1,5 Stunden..

Mir ist irgendwie mulmig bei dem ganzen Gutachten...ich hab das Gefühl, dass mich dieser Arzt in eine stat. Behandlung stecken will...
ist das im Rahmen der Mitwirkunspflicht eigentlich ein MUSS?
Der Gutachter hat nicht nur eine eigene Praxis sondern ist auch gleichzeitig noch Oberarzt in einer Psychosomatischen Klinik...und irgendwie sagt mir mein 7. Sinn, dass er mich vor einer Entscheidung über evtl. EMR..noch in seine oder eine Klinik stecken will....
muß ich da mitmachen?
Kann ich die stat. Behandlung ggf. verweigern?
Wenn es sich um eine Maßnahme durch die DRV handelt, dann vermutlich nicht...also in einer REHA-Klinik, aber wenn er mich in eine psychosomatisches Akut-Krankenhaus stecken will? muß ich das auch durchziehen oder kann ich ablehnen?

LG
V.

Re: Mitwirkungspflicht- Frage

Verfasst: Di 5. Apr 2011, 09:14
von Miko
Hallo,

kann mir vorstellen, dass so ein Arzt "seine Betten" belegt haben möchte.

Aber sei beruhigt, denn er kann es max. vorschlagen, nicht anordnen.

Wenn die DRV dass dann auch als Voraussetzung haben möchte und du willst die absolut nicht aus welchen Gründen auch immer, dann bleibt dir noch das Gespräch mit deinem Hausarzt, der dich Kur/reha unfähig schreiben kann.

Würde man mich zwingen wollen, dann würde ich ALLES aber auch ALLEs tun, dieser Anordnung nicht nachkommen zu müssen, denn bei mir würde sich mein psychischer Zustand nur noch verschlechtern, wenn ich in so eine Einrichtung müsste.

Also, mach dir keinen Kopf... man muss nur sterben, alles andere ist abwendbar.

Gruß

Re: Mitwirkungspflicht- Frage

Verfasst: Di 5. Apr 2011, 09:43
von angel
Hallo Vrori,
auch ich würde heute in keine Reha mehr fahren, die ich nicht freiwillig beantragt habe....
Miko hat recht: rehaunfähigkeit bestätigen lassen, falls es sich um eine DRV Reha handeln sollte....
Alles andere können nur Vorschläge sein, die man ja nicht annehmen muß!

Re: Mitwirkungspflicht- Frage

Verfasst: Di 5. Apr 2011, 09:46
von Ironhide77
zwar ging meine Rente eben erst durch, trotzdem habe ich jetzt schon Bange, dass ich wenn es um die Verlängerun geht, auch in eine Stationäre Behandlung in eine psychosomatishe Klinik geschickt werde.
Allein der Gedanke versetzt mich schon in Panik. Um keinen Preis will ich da hin. Ich kann da deine Gedanken und Gefühle verdammt gut verstehen. Vor allem, kann eine Behandlung, welche unter Zwang durchgesetzt wird und komplett gegen den Willen des Patienten doch keinerlei positive Wirkungen haben!

Re: Mitwirkungspflicht- Frage

Verfasst: Di 5. Apr 2011, 11:21
von Vrori
Hallo,

meine Freundin hatte so etwas ähnliches, innerhalb von 12 Monaten hat sie 3 Rehamaßnahmen durchführen müssen...bei der 3. ist sie tags im Bett geblieben...hat an keiner Anwendung teilnehmen "können"...dann kam die Krankenschwester und fragte, wieso sie nicht bei ihrer Anwendung wäre...Antwort: ich kann nicht,
aber Sie müssen....ich kann nicht, ich bleibe jetzt hier liegen...
Dann kam der Psychologe: sie müssen an den Anwendungen teilnehmen....
wieso, sie haben doch eingangs gesagt, hier gibt es keinen Zwang, wir sollen nur das tun, was wir können...und heute kann ich nicht...
und so ging das knapp 2 Wochen und am Ende wurde sie erwerbsgemindert entlassen mit dem Vermerk: nicht therapiefähig...

Aber den Stempel möchte ich nicht haben...

LG
Vrori

und Danke für die Antworten...klar, mein Doc müßte mich dann nicht rehafähig schreiben...da würde ich dann meinen Neurologen/Psychiater nehmen...

Re: Mitwirkungspflicht- Frage

Verfasst: Di 5. Apr 2011, 12:03
von Miko
@ Ironhide,

wie zuvor beschrieben, kann dich keiner zwingen.
Dein Hausarzt hilft dir bestimmt, auch wenn er den Hinweis geben wird, dass eine Maßnahme gut tun kann.

Wenn deine Psyche nicht mitspielt, geht es eben nicht.

Auch: Man bekommt ja vor jeder Maßnahme einen Fragebogen.

Wenn man diesen entsprechend ausfüllt (ohne Perspektiven, Mitwirkung bereits im Vorfeld in Frage stellen usw.) dann lehnt die Klinik auch ab.

Wie gesagt: Mich müsste man in der Zwangsjacke in solch eine Einrichtung bringen, freiwillig würde ich NICHTS machen.

Re: Mitwirkungspflicht- Frage

Verfasst: Di 5. Apr 2011, 12:29
von Ironhide77
gegen die ambulante Psychotherapie hier im Ort habe ich nichts. Aber wie gesagt, in eine Klinik? NIEMALS! Vor allem was soll so eine Reha bewirken können, wenn eine zweijährige Psychotherapie nichts brachte?
Das will mir nicht in den Kopf.

Re: Mitwirkungspflicht- Frage

Verfasst: Di 5. Apr 2011, 14:03
von Miko
Es scheint, als wäre ich nicht der einzige Reha - Hasser.

Ich wünsche mir, dass jeder persönlich seine Punkte die gegen eine Reha sprechen, hier im Forum irgendwo (alle gemeinsam) reinschreibt.

Ich würde ja den Anfang machen, aber ich muss weg.
Hole das nachher nach.

Danke!!!

Miko

Re: Mitwirkungspflicht- Frage

Verfasst: Di 5. Apr 2011, 14:13
von Ironhide77
@ Miko

sollen wir das in dem Thread posten oder machst du extra ein Thema dafür auf?

Re: Mitwirkungspflicht- Frage

Verfasst: Di 5. Apr 2011, 15:05
von Doppeloma
sollen wir das in dem Thread posten oder machst du extra ein Thema dafür auf?
Ich denke schon, dass wir dafür ein Extra-Thema (im Reha-Bereich!) eröffnen sollten, denn dieses Thema hier bewegt sich ja mehr um die allgemeinen Forderungen nach der "Mitwirkungs-Pflicht" und das umfasst ja deutlich MEHR Gebiete, als NUR die Teilnahme an einer angeordneten Reha-Maßnahme JA/NEIN :lesen:

Habe ja in verschiedenen Bereichen auch schon meine Ansichten/Erfahrungen dazu geschrieben, insbesondere wenn es um den "ERFOLG" (für den Patienten!!!) solcher Zwangsmaßnahmen geht.

Fang doch einfach an @Iron wenn du magst, kannst ja auch die Teile von hier (die dazu passen) direkt mit rüberkopieren, ich werde da sicher auch noch "mitmischen".

Im Moment geht mir aber zuviel durch den Kopf, wie ich unser JC "aufmischen" kann, denn DIE kommen (trotz Erfüllung ALLER UNSERER Mitwirkungs-Pflichten !!!) mal wieder NICHT "aus dem Arsch" und ICH bin NICHT gewillt, bis zum letzten Cent von Dopas Urlaubsabgeltung LEBEN zu müssen, NUR weil die glauben ICH brauche jetzt KEIN GELD MEHR... :keule: :keule: :keule: :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Also fangt ruhig an Jungs, aber bitte unter einer "seriösen" Überschrift, wie wäre es mit "Ist eine angeordnete Reha-Maßnahme SINNVOLL????" oder so... :confused: , denn es geht eigentlich NICHT DARUM medizinische Reha-Maßnahmen komplett zu verdammen, sondern um die Meinungen zu GENAU diesem Thema.

@Vroris Frage betreffend möchte ich ergänzen, dass man zu einem (AKUT-) Klinik-Aufenthalt NUR unter sehr engen gesetzlichen Grenzen "gezwungen" werden kann, ganz sicher NICHT durch das Geschreibsel eines GA, solche Entscheidungen treffen (wenn überhaupt) besser NUR die behandelnden Ärzte oder direkt man SELBER, weil man merkt, dass es einfach NICHT anders geht.

Bitte NICHT Reha-Maßnahmen, die ja eigentlich den "krönenden Abschluß" einer (bis dahin) "angeblich schon" erfolgreichen (AKUT-) Behandlung darstellen sollen, mit einer AKUT-Einweisung ins (psychosomatische/ psychiatrische) Krankenhaus verwechseln :ic_down:
Wer eher in die AKUT-KLINIK gehört, ist OHNEHIN aktuell NICHT Reha-fähig, nicht ohne Grund lehnen psychosomatische Reha-Kliniken die Aufnahme von (z.B) akut Suizid-gefährdeten Patienten generell AB, weil sie diese Verantwortung gar nicht übernehmen können und wollen.

Aber DAS passt vielleicht auch schon besser in das NEUE Thema :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: