Meine Freundin hatte geheiratet und mit dem Ex 3 Kinder. Sie und die Kinder tragen natürlich den Namen des Ex - sagen wir mal "Teufel". Sie hieß früher - sagen wir mal "Engel".
Wir haben eine gemeinsame Tochter und diese trägt konsequenterweise (da wir nicht verheiratet sind) ebenfalls den Namen "Teufel".
Ich heiße nun "Müller" und möchte auf keinen Fall weiter, dass meine Tochter "Teufel" heißt, da sie MEIN Kind ist und ich mit diesem Idioten nichts mehr zu tun haben will... bei jeder Erwähnung seines Namens in ihrem Zusammenhang zieht sich in mir alles zusammen... übertreibe ich da?
Jedenfalls, soweit ich nun weiß haben wir theoretisch folgende Möglichkeiten:
- Meine Tochter nimmt meinen Namen an
--> dann heißen 2 "Müller" und 4 "Teufel" - Meine Freundin nimmt ihren alten Namen an
--> dann heißen 2 "Engel", 1 "Müller" und 3 "Teufel" - Wir heiraten
--> dann heißen 3 (ich, Frau und Tochter) "Müller", der Rest "Teufel" - Wir heiraten und Ich adoptiere die Kinder
--> dann könnten wir u.U. alle "Müller" heißen.
Gewünscht wäre natürlich sowas wie: meine Freundin nimmt ihren alten Namen wieder an und damit auch die Kinder - ergo heißen 5 "Engel" und 1 "Müller", was sich irgendwann durch eine Hochzeit in "Engel"/"Müller" für alle ändern kann.
Wieso kann man seinen Namen nach einer Scheidung nicht wieder ändern und den seiner Kinder mit (insbes. wenn sich der Mann überhaupt nicht um die Kinder kümmert und diese sogar gerne anders heißen würden)?
Wieso kann man - ganz allgemein - seinen Namen nicht einfach ändern, wie es einem passt?!
Die Kernfrage: an wen kann man sich mit sowas wenden? Soll heißen: welcher Politiker ist denn für sowas zuständig!? Fällt das in den Justiz- oder Familienbereich oder ganz was anderes?