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Namensfrage

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 12:00
von WiZaRd
OK, etwas seltsam der Titel und zum Boardthema passt es auch nicht, aber hier hat es so viele Menschen mit Ahnung in rechtlichen und politischen Dingen, da ist das evtl. doch gut aufgehoben.
Meine Freundin hatte geheiratet und mit dem Ex 3 Kinder. Sie und die Kinder tragen natürlich den Namen des Ex - sagen wir mal "Teufel". Sie hieß früher - sagen wir mal "Engel".
Wir haben eine gemeinsame Tochter und diese trägt konsequenterweise (da wir nicht verheiratet sind) ebenfalls den Namen "Teufel".
Ich heiße nun "Müller" und möchte auf keinen Fall weiter, dass meine Tochter "Teufel" heißt, da sie MEIN Kind ist und ich mit diesem Idioten nichts mehr zu tun haben will... bei jeder Erwähnung seines Namens in ihrem Zusammenhang zieht sich in mir alles zusammen... übertreibe ich da?

Jedenfalls, soweit ich nun weiß haben wir theoretisch folgende Möglichkeiten:
  • Meine Tochter nimmt meinen Namen an
    --> dann heißen 2 "Müller" und 4 "Teufel"
  • Meine Freundin nimmt ihren alten Namen an
    --> dann heißen 2 "Engel", 1 "Müller" und 3 "Teufel"
  • Wir heiraten
    --> dann heißen 3 (ich, Frau und Tochter) "Müller", der Rest "Teufel"
  • Wir heiraten und Ich adoptiere die Kinder
    --> dann könnten wir u.U. alle "Müller" heißen.
Ihr seht hoffentlich die Komplexität des ganzen Prozedere... meine Frage ist nun: welcher Hornochse hat sich solche Regelungen einfallen lassen?
Gewünscht wäre natürlich sowas wie: meine Freundin nimmt ihren alten Namen wieder an und damit auch die Kinder - ergo heißen 5 "Engel" und 1 "Müller", was sich irgendwann durch eine Hochzeit in "Engel"/"Müller" für alle ändern kann.
Wieso kann man seinen Namen nach einer Scheidung nicht wieder ändern und den seiner Kinder mit (insbes. wenn sich der Mann überhaupt nicht um die Kinder kümmert und diese sogar gerne anders heißen würden)?
Wieso kann man - ganz allgemein - seinen Namen nicht einfach ändern, wie es einem passt?!

Die Kernfrage: an wen kann man sich mit sowas wenden? Soll heißen: welcher Politiker ist denn für sowas zuständig!? Fällt das in den Justiz- oder Familienbereich oder ganz was anderes?

Re: Namensfrage

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 12:31
von Esuse
Hallo,

ich verstehe Dich, das mal vorweg. Ich habe da letzens irgendwo einen Artikel dazu gelesen. Da war genau erklärt, was möglich war. Die Frage ist, ob die Kinder aus 1. Ehe denn den Namen behalten wollen. Und über eine Adoption würde ich genau nachdenken, dann wirst Du unterhaltspflichtig für die Kinder. Du kannst ihnen doch auch nur Deinen Namen geben (haben wir so gemacht, aber vor über 20 Jahren). Ich geh mal schnell schauen, ob ich den Artikel finde...

Ich habe es aus dem Allgemeinen Anzeiger gescannt.

Re: Namensfrage

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 12:54
von stadtpflanze
zu den Kinder-Namen kann ich nichts sagen.
ABER:
natürlich kann man nach der Scheidung jjederzeit wieder seinen Namen ändern. (ist halt kostenpflichtig)
Bei einer erneuten Heirat ist es kostenlos und du hast die Möglichkeit, deinen Geburtsnamen, den deines Mannes oder den des Ex zu wählen.
Und es gibt immer noch die Doppelnamen, wobei man auch wählen kann, welcher Name vorn und welcher hinten steht.
Ich habe es noch gut in Erinnerung (wir waren heute vor einem Jahr auf dem Standesamt ;-) zum Aufgebot bestellen)
Und Trauzeugen braucht man übrigens auch nicht mehr.

Re: Namensfrage

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 13:05
von Turbonegrette
Hallo Wiz!
WiZaRd hat geschrieben:Ich heiße nun "Müller" und möchte auf keinen Fall weiter, dass meine Tochter "Teufel" heißt, da sie MEIN Kind ist und ich mit diesem Idioten nichts mehr zu tun haben will... bei jeder Erwähnung seines Namens in ihrem Zusammenhang zieht sich in mir alles zusammen... übertreibe ich da?
Das liest sich süß an... nach so viel Liebe... aber ja, du übertreibst :icon_e_wink: das ist nicht negativ, im Gegenteil. Es ist "nur" ein Name. Ihr hattet doch die Wahl - ein Kind muss nicht mehr zwingend den Nachnamen der Mutter tragen, es kann auch den des Vaters bekommen bei der Geburt. Okay, zugegeben, die Situation ist für dich jetzt doof, aber außer dem Namen ist vom Ex-Mann ja nichts mehr geblieben. Er ist weg, du bist da, das ist viel besser. Komm aus seinem Schatten raus oder bist du nur sein Ersatz? Nein, bist du nicht! Ihr seid jetzt eine Familie, er gehört nicht dazu, sondern du! :Yeah:
WiZaRd hat geschrieben:Jedenfalls, soweit ich nun weiß haben wir theoretisch folgende Möglichkeiten:
  • Meine Tochter nimmt meinen Namen an
    --> dann heißen 2 "Müller" und 4 "Teufel"
  • Meine Freundin nimmt ihren alten Namen an
    --> dann heißen 2 "Engel", 1 "Müller" und 3 "Teufel"
  • Wir heiraten
    --> dann heißen 3 (ich, Frau und Tochter) "Müller", der Rest "Teufel"
  • Wir heiraten und Ich adoptiere die Kinder
    --> dann könnten wir u.U. alle "Müller" heißen.
Das geht auch ohne Adoption *schwör* eine Freundin von mir hat es genauso gemacht. Sie hat geheiratet und ein Kind mit in die Ehe gebracht, vor der Heirat kam noch ein gemeinsames, das logischerweise automatisch den gemeinsamen Familiennamen bekam. Das erste Kind konnte auf Antrag den Familiennamen bekommen, da gibt es auch eine spezielle Bezeichnung für. Also es ist grundsätzlich möglich, dass alle denselben Namen tragen.

LG, Turbo

Re: Namensfrage

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 13:28
von WiZaRd
Naja, ich hatte jetzt ja nur gelistet, was "möglich" ist... nicht, was wir machen wollen.

@stadtpflanze:
natürlich kann man nach der Scheidung jjederzeit wieder seinen Namen ändern. (ist halt kostenpflichtig)
Meine FREUNDIN schon - aber die Kinder heißen dann weiter "Teufel" - und es ist ja klar, dass sie nicht anders heißen möchte, wie ihre Kinder!

Turbonegrette hat geschrieben: Das liest sich süß an... nach so viel Liebe... aber ja, du übertreibst :icon_e_wink: das ist nicht negativ, im Gegenteil. Es ist "nur" ein Name. Ihr hattet doch die Wahl - ein Kind muss nicht mehr zwingend den Nachnamen der Mutter tragen, es kann auch den des Vaters bekommen bei der Geburt. Okay, zugegeben, die Situation ist für dich jetzt doof, aber außer dem Namen ist vom Ex-Mann ja nichts mehr geblieben. Er ist weg, du bist da, das ist viel besser. Komm aus seinem Schatten raus oder bist du nur sein Ersatz? Nein, bist du nicht! Ihr seid jetzt eine Familie, er gehört nicht dazu, sondern du! :Yeah:
IMHO spricht da eher der HASS, weil ich ja positive Gefühle kaum habe... kommt aber auf dasselbe raus. Wir konnten uns das nicht aussuchen, weil meine Freundin damals noch verheiratet war (Scheidung lief) und ich "nur" die Vaterschaft anerkannt habe - mehr ginge nur, wenn ich auch das Sorgerecht bekomme. Dann allerdings haben wir ja eine saublöde Namenskonstellation (3 Kinder "Teufel", 1 "Müller").
Turbonegrette hat geschrieben: Das geht auch ohne Adoption *schwör* eine Freundin von mir hat es genauso gemacht. Sie hat geheiratet und ein Kind mit in die Ehe gebracht, vor der Heirat kam noch ein gemeinsames, das logischerweise automatisch den gemeinsamen Familiennamen bekam. Das erste Kind konnte auf Antrag den Familiennamen bekommen, da gibt es auch eine spezielle Bezeichnung für. Also es ist grundsätzlich möglich, dass alle denselben Namen tragen.
Ja, auf Antrag - aber da der Ex nicht zustimmen wird, werden die Kinder wohl immer den Namen des Ex behalten müssen.


IMHO ist das Gedöns um die Namen unmöglich und ich würde mich gern um eine Änderung im Gesetz bemühen, weiß jedoch nicht, an wen man da mal schreiben könnte.
Jeder sollte das Recht haben, seinen Namen frei zu wählen - nicht nur, wenn man "Claire Grube" oder so heißt... :kack:

Re: Namensfrage

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 16:44
von Turbonegrette
WiZaRd hat geschrieben: IMHO spricht da eher der HASS, weil ich ja positive Gefühle kaum habe... kommt aber auf dasselbe raus. Wir konnten uns das nicht aussuchen, weil meine Freundin damals noch verheiratet war (Scheidung lief) und ich "nur" die Vaterschaft anerkannt habe
Axo. Das ist was anderes.
WiZaRd hat geschrieben:Ja, auf Antrag - aber da der Ex nicht zustimmen wird, werden die Kinder wohl immer den Namen des Ex behalten müssen.
Hierzu Folgendes:
Einbenennung des Kindes in eine Stieffamilie

Nach § 1618 Abs. 1 BGB können der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, dem Kind, das sie in ihrem gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung ihren Ehenamen erteilen (Einbenennung).

Dazu ist es bei Kindern, die während Bestehen einer Ehe geboren wurden, erforderlich, dass der andere Elternteil der Einbenennung in öffentlich beglaubigter Form zustimmt, wenn das Kind seinen Familiennamen trägt oder beiden Elternteilen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Kann die Zustimmung des anderen Elternteils nicht beigebracht werden, kann diese unter Umständen durch das Familiengericht (Amtsgericht) ersetzt werden. Weiteres erfragen Sie bitte bei dem jeweiligen Familiengericht.

Also ist das letzte Wort noch nicht gesprochen ;o)

Re: Namensfrage

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 17:16
von WiZaRd
Richtig soweit - nutzt nur nichts weil wir a) nicht verheiratet sind und b) das nur "genehmigt" wird, wenn das Kindeswohl betroffen ist - also wieder: no dice.
Ich pers. bin ja (s.o.) für freie Namenswahl - dazu muss aber dieses verkorkste Gesetzt geändert werden das - wie ich heute schon zu meiner Freundin sagte - wohl irgendein verbohrter Macho von Neandertaler erfunden hat.

Re: Namensfrage

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 18:17
von Miko
Hi,

also ohne Hochzeit zwischen euch beiden, sehe ich schwarz.

Die Vaterschaftsanerkennung deines eigenen Kindes mit deiner Freundin dürfte wohl kein Problem für dich sein, oder?

Da könntest du den Ansatz machen wenigstens den Namen ändern zu lassen.

Deine Gemeindeverwaltung, also das Standesamt dürfte wohl die beste Beratungsstelle für dich sein.

Alles Gute, dass wenigstens etwas geändert werden kann.

Re: Namensfrage

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 20:11
von Blacky
Genau, schlag da einfach mal auf und erkläre die Situation.

Das mit dem Hass sollteste vielleich besser weglassen.

Da gibt es Spezialisten für solche Angelegenheiten.

Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte interssiert das Gericht natürlich
auch Sachen wie: Kümmert sich der Herr Teufel denn auch um seinen Nachwuchs,
Zahlt er Unterhalt. usw.

Auch solche Details können wichtig sein und für eine für euch positive Entscheidung sorgen.

Viel Erfolg, ich kann das gut nachvollziehen.
Gab ja wohl schon des öfteren Stress mit dem Herrn.

Re: Namensfrage

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 20:29
von WiZaRd
Der Kerl ist mir echt schnuppe, aber leider hab ich ihn jeden Tag in meinem Leben dabei... braucht nur das Licht entsprechend fallen, dann sieht man den Herrn Erzeuger eben auch in den Gesichtern der Kinder - die können da aber ja nix für. Wir hatten uns schon schlaugemacht, aber leider wird das echt nur in Extremfällen "richtig" entschieden - wir hatten schlimmere Fälle als unseren (kümmert sich 0, kein Unterhalt...) gefunden, wo der "Vater" sogar die Kinder mißbrauchte und weiter Recht bekam!
Das mit dem (berechtigten) Hass lasse ich nat. nur hier raus... aber auch so wird wohl jeder verstehen, dass man nicht gern ein EIGENES Kind mit dem Namen eines Ex-Partners hat, oder?

Vaterschaftsanerkennung ist nat. schon lange durch, nur müssten wir eben das Sorgerecht noch aufteilen... aber dann heißen 3 Kinder wie die Mutter (... und der Ex!) und eines wie ich - auch dämlich.

Nochmals: ich finde die Regelung an sich abstrus und die ganze Namenssache sollte von Grund auf revidiert werden, daher suche ich Ansprechstellen... bin echt wütend über so viel Blödheit und auf Krawall gebürstet und bereit dagegen bzw. dafür zu kämpfen. M.M. nach verstößt man hier genauso gegen das Grundgesetz wie bei der Wehrpflicht nur für Männer, etc.
IMHO müsste es ebenso möglich sein, dass ich mich einfach "Engel" nennen kann - sollen sie Gebühren für die Aktualisierung der Daten verlangen, aber welchen Sinn hat eine "Namenssperre"?