Afa
Verfasst: Fr 11. Feb 2011, 21:04
Hallo,
mich würde mal Eure Meinung interessieren:
ich bin ausgesteuert, bewilligt nach §125 SGB III, Rentenverfahren läuft (Geburtsjahr vor 1961), Leistungsfähigkeit ist entsprechend Reha-Entlassbericht für meine letzten Tätigkeit aufgehoben und laut Stellungnahme des Afa-med-Dienstes auch für meinen Beruf insgesamt. Für den allgemeinen Arbeitsmarkt hält man mich aber für voll leistungsfähig.
Die Sachbearbeitung der Arbeitsverwaltung verlangt nun trotz laufendem EMR-Verfahren, dass ich einen Antrag auf berufliche Reha stelle. Meiner Ansicht nach ist solch ein Antrag konträr zu meinem Rentenbegehren und die AFA hat aus meiner Sicht erstmal abzuwarten, bis der Rentenversicherungsträger sich zu meinem EMR-Antrag positiv geäußert hat, zumal der Rentenversicherungsträger ein Feststellungsmonopol hat
Falls jemand bezüglich der Rechtslage Erfahrungen oder Kenntnisse hat, würde ich mich über eine Antwort freuen
Lieben Dank
mich würde mal Eure Meinung interessieren:
ich bin ausgesteuert, bewilligt nach §125 SGB III, Rentenverfahren läuft (Geburtsjahr vor 1961), Leistungsfähigkeit ist entsprechend Reha-Entlassbericht für meine letzten Tätigkeit aufgehoben und laut Stellungnahme des Afa-med-Dienstes auch für meinen Beruf insgesamt. Für den allgemeinen Arbeitsmarkt hält man mich aber für voll leistungsfähig.
Die Sachbearbeitung der Arbeitsverwaltung verlangt nun trotz laufendem EMR-Verfahren, dass ich einen Antrag auf berufliche Reha stelle. Meiner Ansicht nach ist solch ein Antrag konträr zu meinem Rentenbegehren und die AFA hat aus meiner Sicht erstmal abzuwarten, bis der Rentenversicherungsträger sich zu meinem EMR-Antrag positiv geäußert hat, zumal der Rentenversicherungsträger ein Feststellungsmonopol hat
Falls jemand bezüglich der Rechtslage Erfahrungen oder Kenntnisse hat, würde ich mich über eine Antwort freuen
Lieben Dank