Afa

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Drossel
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Afa

Ungelesener Beitrag von Drossel » Fr 11. Feb 2011, 21:04

Hallo,

mich würde mal Eure Meinung interessieren:

ich bin ausgesteuert, bewilligt nach §125 SGB III, Rentenverfahren läuft (Geburtsjahr vor 1961), Leistungsfähigkeit ist entsprechend Reha-Entlassbericht für meine letzten Tätigkeit aufgehoben und laut Stellungnahme des Afa-med-Dienstes auch für meinen Beruf insgesamt. Für den allgemeinen Arbeitsmarkt hält man mich aber für voll leistungsfähig.

Die Sachbearbeitung der Arbeitsverwaltung verlangt nun trotz laufendem EMR-Verfahren, dass ich einen Antrag auf berufliche Reha stelle. Meiner Ansicht nach ist solch ein Antrag konträr zu meinem Rentenbegehren und die AFA hat aus meiner Sicht erstmal abzuwarten, bis der Rentenversicherungsträger sich zu meinem EMR-Antrag positiv geäußert hat, zumal der Rentenversicherungsträger ein Feststellungsmonopol hat

Falls jemand bezüglich der Rechtslage Erfahrungen oder Kenntnisse hat, würde ich mich über eine Antwort freuen

Lieben Dank

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Miko
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Re: Afa

Ungelesener Beitrag von Miko » Fr 11. Feb 2011, 22:29

Willkommen im Forum.

Deine konkrete Frage wird sicherlich beantwortet werden.

Ich halte mich mom. etwas zurück wegen deinem vorherigen Werdegang.

Nette Grüße

Miko
Gruß
Miko

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Doppeloma
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Re: Afa

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 13. Feb 2011, 00:20

Hallo Drossel,
Die Sachbearbeitung der Arbeitsverwaltung verlangt nun trotz laufendem EMR-Verfahren, dass ich einen Antrag auf berufliche Reha stelle. Meiner Ansicht nach ist solch ein Antrag konträr zu meinem Rentenbegehren und die AFA hat aus meiner Sicht erstmal abzuwarten, bis der Rentenversicherungsträger sich zu meinem EMR-Antrag positiv geäußert hat, zumal der Rentenversicherungsträger ein Feststellungsmonopol hat
Welche Sachbearbeitung verlangt diesen Antrag von dir, die Leistungsabteilung (mit Hinweis dir sonst das ALG nach § 125 zu streichen???) oder der Vermittler :confused: :Gruebeln:

Dieser Unterschied ist sehr wichtig, denn der Arbeitsvermittler "versucht" das (wahrscheinlich) nur, um die "Vermittlungs-" Kosten eventuell von der DRV decken zu lassen, hast du einen GdB /Schwerbehindertenausweis?

Wenn du schriftlich von der Leistungsabteilung dazu aufgefordert wirst ist das was anderes, wobei ich dir Recht gebe, dass ein laufender EM-Renten-Antrag genügen sollte für den ALG-Anspruch, leider spricht die Einschätzung des Amtsarztes bei dir (Vollzeit allgemeiner Arbeitsmarkt) dagegen.

Da sind EM-Antragsteller leider IMMER in der Zwickmühle und wenn du per Bescheid zu diesem Antrag aufgefordert wirst, bleibt dir NIX anderes übrig als ihn zu stellen.

Du wirst vermutlich KEINE Umschulung (in einen komplett anderen Beruf) mehr bekommen (von der DRV), sondern eher so eine "Pseudo-Hilfe" namens "Teilhabe am Arbeitsleben", sowas hat mein Männe auch schon rumliegen (ER MUSSTE es schon bei der KK beantragen!) trotz laufendem EM-Renten-Antrag.
Darin wird einem Arbeitgeber Geld geboten (Eingliederungshilfen) wenn er dich "leidensgerecht" und versicherungspflichtig einstellt, meinen Männe wollte trotzdem noch KEINER einstellen.

Hast du deinen Arbeitsplatz noch, dann kann dein AG sich das Geld auch holen um einen passenden Arbeitsplatz für dich einzurichten (wenn das möglich wäre), bei meinem Männe ist das NICHT möglich (immer noch fest angestellt!).

Warst du schon in einer medizinischen Reha, wie wurde deine Erwerbsfähigkeit dort bewertet im letzten /alten Beruf und für den allgemeinen Arbeitsmarkt, wurden dort solche Maßnahmen "zur Teilhabe am Arbeitsleben" empfohlen :confused:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Afa

Ungelesener Beitrag von Fulgora » So 13. Feb 2011, 08:19

Was ich an der Sache nicht verstehen:
ich bin ausgesteuert, bewilligt nach §125 SGB III, Rentenverfahren läuft (Geburtsjahr vor 1961), ... Für den allgemeinen Arbeitsmarkt hält man mich aber für voll leistungsfähig.
Hält dich die AfA für voll Leistungsfähig, dürften die dir gar kein ALG1 nach §125 zahlen, denn das ist nur für den Fall einer aufgehobenen Leistungsfähigkeit.
trotz laufendem EMR-Verfahren, dass ich einen Antrag auf berufliche Reha stelle.
Das geht meineswissens zwar, aber es muss erst ein Vorgang (in diesen Fall Renten-Antrag) abgeschlossen sein, bevor eine weiterer Vorgang bearbeitet werden kann, denn die Akte ist vom ersten Vorgang beblockt.

Ausserdem ist das Rentenverfahren ja beantragt, dieses beinhaltet sowohl einen medizinische als auch berufliche Reha wenn dieses von der DRV als gerechtfertigt angesehen wird.

Drossel
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Re: Afa

Ungelesener Beitrag von Drossel » So 13. Feb 2011, 11:34

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Auf jeden Fall entblocken sie meinen Geist ....

Das ist ein interessanter Satz:
.... und wenn du per Bescheid zu diesem Antrag aufgefordert wirst, bleibt dir NIX anderes übrig als ihn zu stellen.
Natürlich ohne Bescheid und nur mündlich!!!!! Die Vermittlung möchte, dass ich diesen Packen Teilhabeantrag ausfülle. Von meinem Gefühl her geht es dabei ausschließlich darum, mich erneut ihrem amtsärztl. Dienst zuzuführen und dem Rentenversicherungsträger zu helfen, meinen bereits 2009 gestellten EMR-Antrag (bisher ohne Bescheid) abzulehnen.

die afa-ärztliche Stellungnahme von 9/2010 ist interessant formuliert:
man hält leistungsfähigkeit (für leichte Tätigkeit usw.) auf dem allem.A-markt nicht für ausgeschlossen ................. :applaus:
Warst du schon in einer medizinischen Reha, wie wurde deine Erwerbsfähigkeit dort bewertet im letzten /alten Beruf und für den allgemeinen Arbeitsmarkt, wurden dort solche Maßnahmen "zur Teilhabe am Arbeitsleben" empfohlen :confused:
ja. Schon 2 mal. Berufl. Leistungseinschätzung war Null bis drei Std. und für den allg. Arbeitsmarkt das übliche: Volle Leistungsfähigkeit mit 100.0000 Einschränkungen ohne Teilhabeempfehlung.
Hast du deinen Arbeitsplatz noch, dann kann dein AG sich das Geld auch holen um einen passenden Arbeitsplatz für dich einzurichten (wenn das möglich wäre), bei meinem Männe ist das NICHT möglich (immer noch fest angestellt!).
Genau so ist es bei mir.
.... aber es muss erst ein Vorgang (in diesen Fall Renten-Antrag) abgeschlossen sein, bevor eine weiterer Vorgang bearbeitet werden kann, denn die Akte ist vom ersten Vorgang beblockt.
hallo fulgora, wo kann ich diese organisatorischen Vorgänge nachlesen?

Ich bin selbst gestern noch fündig geworden und schreib einfach mal in meinen Worten hier auf, wie ich die Sachlage nun sehe. Vielleicht hilft das jemandem mit ähnlicher Problemlage bzw. es könnte sich herausstellen, dass mein Verständnis der Rechtslage falsch ist bzw ich etwas vergessen habe, zu bedenken:
Mit meinem Rentenantrag ist nach §115 SGB VI die Zustimmung zur Prüfung der Rentengewährung vorrangigen Leistungen erbracht und verpflichtet den Rentenversicherungsträger nach §20 SGB X zur Prüfung von Teilhabeleistung, da Reha vor Rente.

Die BA selbst ist nur im SGB II ! zuständig für Leistungen zur Teilhabe für behinderte erwerbsfähige Hilfebedürftige (siehe § 6a SGB IX) und leitet einen Teilhabeantrag an den zuständigen Rehaträger (siehe §14 SGB IX) weiter.
Was ich persönlich vermute ist ein Gemauschel zwischen Rentenversicherungsträger der keine EMR zahlen will und der Agentur, die ebenfalls nicht zahlen will und einen Grund sucht, die Sperrwirkung des §125 SGB III zu umgehen .Ich vermute, dass Rentenvers. träger und Afa sich still und heimlich hinter den Kulissen geeinigt haben, mich in eine Falle zu locken (siehe §38 SGB IX) ..... indem sich die Afa für Rehaleistungen für zuständig erklären möchte......

und das geht nur über einen Antrag auf Teilhabeleistung

(wo man hinterher behaupten kann, ganz versehentlich nur habe man die eigene Nichtzuständigkeit übersehen).

Poah.

Aber ich danke Euch. Ihr habt mir geholfen, dieses dreiste Spiel ein bißchen zu durchblicken. Morgen erteile ich beim VDK Vollmacht.

Lieben Gruß

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Re: Afa

Ungelesener Beitrag von Esuse » So 13. Feb 2011, 11:51

Was ich mich frage ist, warum seit 2009 noch keine Entscheidung gefallen ist. Oder habe ich überlesen, daß Du im Widerspruchs- oder Klageverfahren bist?
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Afa

Ungelesener Beitrag von Drossel » So 13. Feb 2011, 11:59

Hallo Esuse,

das liegt an der medizinischen Konstellation.....

ich hatte eine TEP erhalten, die nicht funktionierte und revidiert werden musste und die OP fiel in den Aussteuerungszeitraum. Man konnte meinen Antrag wegen offensichtlicher Probleme nicht ablehnen, sonst hätte man das getan

aber es wird dringend Zeit, Untätigkeitsklage anzudrohen, denn wenn sich das weiter so hinläppert, rutsch ich spätestens Mitte 2012 in H4

Liebe Grüße

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Re: Afa

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 13. Feb 2011, 18:23

Hallo Drossel,

stop, du bist aktuell im SGB III "beheimatet", das SGB II ist erst mit H4 maßgeblich und dort gibt es KEINEN § 125 !

Wenn dir NUR der Vermittler (mündlich :grinser: ) einen Teilhabe-Antrag ans Herz legt, dann würde ich das im Moment ignorieren, pass auf, dass du dich NICHT innerhalb einer EGV (Eingliederungs-Vereinbarung) zu diesem Antrag verpflichtest, SOWAS unterschreibt man am Besten überhaupt NICHT :Zunge_zeigen:

Die AfA will die Kosten für deine "Eingliederung" loswerden und das funktioniert NUR über eine "Teilhabe am Arbeitsleben", die in deinem Falle generell von der DRV zu zahlen wäre.
Davon, dass es Vorschriften gibt, die eine Parallelität dieser beiden Anträge nicht zulassen, ist mir NICHTS bekannt, bei meinem Männe lief das ja auch parallel, als er noch ALGI bekommen hat.
Das endete dann damit, dass er z.B. wegen Fahrtkosten zu (AfA) Meldeterminen zur DRV geschickt wurde für die Kosten-Erstattung, bis wir uns über diese Vorgehensweise dann in Nürnberg beschwert haben.

Aktuell hat er auch eine genehmigte "Teilhabe" von der DRV im Kasten liegen und sein 2. EM-Renten-Antrag ist in Bearbeitung, dafür war er gerade letzte Woche wieder zum Gutachten, wir warten (auch mal wieder!!!) täglich auf die Entscheidung, die Klage zum 1. Antrag mußte er damals (2009) vor Gericht zurücknehmen :ic_down:

Erst auf seinen Widerspruch (bei der DRV zur genehmigten "Teilhabe") wurde damals das Teilhabe -Verfahren (bzw. die Entscheidung zu seinem Widerspruch!) "ausgesetzt", bis zur endgültigen Entscheidung über sein EM-Renten-Verfahren!

Nach der Klagerücknahme bekam er dann prompt einen neuen Bescheid über diese "Wohltat" für weitere 2 Jahre, dagegen hat er KEINEN Widerspruch mehr eingelegt, war ihm dann auch langsam zu blöde, einen AG der dieses "DRV-Zückerle" haben will, gab es allerdings bisher auch noch nicht :Verwirrt: :Hilfe:
Irgendwie mögen auch die angesprochenen umliegenden Firmen keinen Mitarbeiter einstellen, der nur regelmäßig seine AU-Meldung abgeben kommt :traurig: :aetsch:

Sein 2. EM-Antrag vom letzten Jahr wird (trotzdem) ganz normal bearbeitet, wenn man es als "normal" ansieht, dass ein halbes Jahr ohne Reaktion der DRV vergeht und gerade als wir die Untätigkeit anmahnen wollten, kam dann der Gutachter-Termin... :ic_down:

Da waren dann ganz "plötzlich" die frisch mit (dem Antrag!) eingereichten Klinikberichte "schon zu alt" :Verwirrt: :Hilfe:

Dann drücken wir mal die Daumen für den Erfolg deines Antrages, wir sind dank der langwierigen "Bearbeitungs-Zeiten" und wiedersprüchlichen Gutachteraussagen bereits in H4 angekommen, bisher läßt uns das Amt aber wenigstens (noch) in Ruhe :pfeif:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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