Liebes Kleeblatt,
1 x Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung ( Verdienste ab Rentenbeginn August sollen angegeben werden/ war doch AU)
Was bedeuten diese Formulare?
Ich nehme an, das ist schon die Reaktion auf deinen Widerspruch, die wollen wissen, ob du seit der Renten-Bewilligung gearbeitet hast und wenn ja, wie hoch dein Verdienst war.
Das ist normal, denn auch bei einer Teil-EM-Rente gibt es ja gewisse ZU-Verdienstgrenzen, die einzuhalten sind.
Da kann und sollte dein AG ganz genau das reinschreiben, was ja auch stimmt, KEIN Einkommen weil weiterhin AU
Gibt es was zu beachten wie diese Formulare ausgefüllt werden vom Arbeitgeber z.B. Pkt.3 Welche Auswirkung die Bewilligung einer Rente auf das bestehende Beschäftigungsverhältnis hat ( bei voller Erwerbsminderung auf Zeit / bei teilweiser Erwerbsminderung) ?
Welche Entscheidung, der AG treffen wird, wenn welche EM-Rente gezahlt wird, das KANN NUR der AG entscheiden!
Aktuell ist/war (meines Wissens) dein AG noch bereit dich auf Teilzeit weiter zu beschäftigen, wenn du nicht mehr AU bist, DAS KANN er also genau so bestätigen, dann bleibt vermutlich alles wie es ist.
Er KANN aber jetzt auch da reinschreiben, dass er nicht mehr darauf warten will, dass es dir dafür wieder gut genug geht und dass er eventuell eine Entlassung ins Auge fasst, wenn du auch weiterhin (bei Teil-EM) nicht arbeiten kommen kannst.
Wenn er dann bei VOLLER EM-Rente reinschreibt, dass dein Arbeitsplatz bis zum Ablauf dieser Zeitrente erhalten bleibt (ruhend gestellt wird), KÖNNTE DAS möglicherweise bei der DRV zur Entscheidung führen, dir doch lieber die VOLLE EM-Rente zu bewilligen, damit du deinen Job NICHT verlierst.
Denn wenn du arbeitslos wirst, mit Teil-EM-Rente, kommt die DRV auch bald nicht mehr daran vorbei, dir die VOLLE Rente als "Arbeitsmarktrente" zu zahlen
Die DRV wählt daher (wahrscheinlich!) lieber das "kleinere Übel" und hofft, dass du nach der (Vollen) Zeitrente wieder in deiner Firma arbeiten kannst.
Möglichkeiten: es besteht weiter/es wird aufgelöst/es wird ruhend gestellt ( was heißt eigentlich ruhend gestellt?)
Möglichkeit 1
= Es bleibt ALLES so wie es jetzt ist, du und deine Firma hoffen weiter, dass du bald wieder Teilzeit arbeiten kannst. Du bekommst weiter deine Teil-EM-Rente, der Widerspruch wird (wahrscheinlich) abgelehnt ???
Möglichkeit 2
= Deine Firma kündigt bzw. versucht dir einen Aufhebungsvertrag "unterzujubeln", das heißt die Firma will den Arbeitsvertrag mit dir beenden, auf welchem Wege auch immer, du bist dann arbeitslos mit Teil-EM-Rente (bekommst aber KEIN ALGI).
Früher oder später ist die DRV (mangels anderem Teilzeit-Arbeitsplatz) gezwungen die sogenannte "Arbeitsmarktrente" zu zahlen, das heißt du bekommst (zwar etwas später) trotzdem die Volle EM-Rente auf Zeit!
Möglichkeit 3
= dein Widerspruch wird positiv entschieden, du bekommst die VOLLE EM-Rente auf Zeit, weil dein AG bereit ist auf dich zu warten (das Arbeitsverhältnis RUHT/ bleibt nach den alten Bedingungen erhalten) bis deine EM-Zeitrente abgelaufen ist.
Danach werden die Karten entsprechend deinem Gesundheitszustand sowieso NEU gemischt
Soweit meine (ganz persönlichen !) Gedankengänge dazu, ich hoffe, die sind nicht so sehr weit von denen der DRV entfernt
In welcher Weise du da auf deinen AG Einfluß nehmen kannst, das (FÜR DICH) Richtige da reinzuschreiben, das weiß ich natürlich nicht, die BESTE Variante wäre wohl Möglichkeit 3, da müßte er aber auch klarmachen, dass er auf deine Teilzeit-Arbeitsfähigkeit im Moment NICHT mehr länger warten möchte
Liebe Grüße von der Doppeloma
