Altes Thema: Arbeitsfähig aus Klinik entlassen
Verfasst: So 26. Dez 2010, 09:32
Auch wenn ich hier nochmal selbst etwas aufgreife, was sicherlich bereits eingehend besprochen wurde, zeigt das einmal mehr, dass mein Hirn ein Sieb ist, bzw. ich mich in meiner eigenen Überforderungsverfassung nicht mehr genau erinnern kann wie das letztendlich beantwortet wurde.
Ich schreibe hier eine Frage für jemand anderen in der Hoffnung, dass sie meinen Wunsch erfüllt und sich selbst bald anmeldet.
Eine gute Freundin (ich schrieb hier schonmal über sie) bekam über Jahre hinweg fleißig Tabletten die gegen ihre Panikattacken, und sosntigen psychischen Leiden helfen sollten.
Diese Tabletten machten , bzw. machen abhängig (Name vergessen)
Sie hat ein kleines Kind zu versorgen und fühlte sich nicht mehr in der Lage diese Aufgabe verantwortungsvoll zu erfüllen, so begab sie sich in den Entzug, welcher viel zu schnell durchgezogen wurde (also entgegen den Vorgaben).
Das Kind wurde in der Zeit von ihren Eltern bestens versorgt, was somit kein Problem darstellte.
Natürlich musste sie nach geraumer Zeit die Entzugsklinik verlassen und ging freiwillig in ein spezialisiertes KH oder ähnliches.
Die Folgeerscheinungen nach dem Schnellentzug waren für sie sehr dramatisch, zusätzlich natürlich ewig die Gedanken um ihr Kind, jedoch hielt sie es insgesamt vier Monate aus alles durchzustehen.
Dann brach sie ca. 1,5 Mo. vor der offiziellen Beendigung der Nachbehandlung ab und kehrte zurück nach Hause.
Sie ist bislang nicht rückfällig geworden, weil sie um ihre Verantwortung weiß dem Kind gegenüber.
Vor 2 Jahren war sie schonmal in einer Mutterkind Klinik, aufgrund ihrer psychischen Probleme und sollte dort für absolut arbeitsunfähig entlassen werden.
Aufgrund mangelndem Hintergrundwissen bat sie die damalige Ärztin, dass nicht so ins Entlassprotokoll zu schreiben, sondern bat darum wenigstens die 0 - 3 Stunden arbeitsfähigkeit zu vermerken, was dann auch so gehandhabt wurde.
Nun, aufgrund ihre Abbruches vor 4 -5 Wochen, erhielt sie ein Schreiben der Klinik, welche ihr eine absolute Arbeitsfähigkeit bescheinigte im Entlassbericht.
Auf Rückfrage (telef.) teilte die Ärztin mit, dass es immer so sei, dass bei vorzeitigem Abbruch soetwas geschrieben wird.
Die Ärztin teilte in dem Telefonat ebenfalls mit, dass sie genau wüsste, dass die Patientin NICHT arbeitsfähig sei.
Nun meine Frage: Macht es Sinn gegen den Entlassbericht, ggf. mit Rechtsanwalt, vorzugehen?
Oder ist ein anderer Weg, z. B. nun dauerhafter Krankschreibung, besser?
Oder ein anderer Weg mit dem Ziel die EU Rente beantragen zu können, an welcher sie ja schon ziemlich nah dran war mit dem Entlassbericht der Klinik zuvor.
Ich schreibe hier eine Frage für jemand anderen in der Hoffnung, dass sie meinen Wunsch erfüllt und sich selbst bald anmeldet.
Eine gute Freundin (ich schrieb hier schonmal über sie) bekam über Jahre hinweg fleißig Tabletten die gegen ihre Panikattacken, und sosntigen psychischen Leiden helfen sollten.
Diese Tabletten machten , bzw. machen abhängig (Name vergessen)
Sie hat ein kleines Kind zu versorgen und fühlte sich nicht mehr in der Lage diese Aufgabe verantwortungsvoll zu erfüllen, so begab sie sich in den Entzug, welcher viel zu schnell durchgezogen wurde (also entgegen den Vorgaben).
Das Kind wurde in der Zeit von ihren Eltern bestens versorgt, was somit kein Problem darstellte.
Natürlich musste sie nach geraumer Zeit die Entzugsklinik verlassen und ging freiwillig in ein spezialisiertes KH oder ähnliches.
Die Folgeerscheinungen nach dem Schnellentzug waren für sie sehr dramatisch, zusätzlich natürlich ewig die Gedanken um ihr Kind, jedoch hielt sie es insgesamt vier Monate aus alles durchzustehen.
Dann brach sie ca. 1,5 Mo. vor der offiziellen Beendigung der Nachbehandlung ab und kehrte zurück nach Hause.
Sie ist bislang nicht rückfällig geworden, weil sie um ihre Verantwortung weiß dem Kind gegenüber.
Vor 2 Jahren war sie schonmal in einer Mutterkind Klinik, aufgrund ihrer psychischen Probleme und sollte dort für absolut arbeitsunfähig entlassen werden.
Aufgrund mangelndem Hintergrundwissen bat sie die damalige Ärztin, dass nicht so ins Entlassprotokoll zu schreiben, sondern bat darum wenigstens die 0 - 3 Stunden arbeitsfähigkeit zu vermerken, was dann auch so gehandhabt wurde.
Nun, aufgrund ihre Abbruches vor 4 -5 Wochen, erhielt sie ein Schreiben der Klinik, welche ihr eine absolute Arbeitsfähigkeit bescheinigte im Entlassbericht.
Auf Rückfrage (telef.) teilte die Ärztin mit, dass es immer so sei, dass bei vorzeitigem Abbruch soetwas geschrieben wird.
Die Ärztin teilte in dem Telefonat ebenfalls mit, dass sie genau wüsste, dass die Patientin NICHT arbeitsfähig sei.
Nun meine Frage: Macht es Sinn gegen den Entlassbericht, ggf. mit Rechtsanwalt, vorzugehen?
Oder ist ein anderer Weg, z. B. nun dauerhafter Krankschreibung, besser?
Oder ein anderer Weg mit dem Ziel die EU Rente beantragen zu können, an welcher sie ja schon ziemlich nah dran war mit dem Entlassbericht der Klinik zuvor.