Altes Thema: Arbeitsfähig aus Klinik entlassen
- Miko
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Altes Thema: Arbeitsfähig aus Klinik entlassen
Auch wenn ich hier nochmal selbst etwas aufgreife, was sicherlich bereits eingehend besprochen wurde, zeigt das einmal mehr, dass mein Hirn ein Sieb ist, bzw. ich mich in meiner eigenen Überforderungsverfassung nicht mehr genau erinnern kann wie das letztendlich beantwortet wurde.
Ich schreibe hier eine Frage für jemand anderen in der Hoffnung, dass sie meinen Wunsch erfüllt und sich selbst bald anmeldet.
Eine gute Freundin (ich schrieb hier schonmal über sie) bekam über Jahre hinweg fleißig Tabletten die gegen ihre Panikattacken, und sosntigen psychischen Leiden helfen sollten.
Diese Tabletten machten , bzw. machen abhängig (Name vergessen)
Sie hat ein kleines Kind zu versorgen und fühlte sich nicht mehr in der Lage diese Aufgabe verantwortungsvoll zu erfüllen, so begab sie sich in den Entzug, welcher viel zu schnell durchgezogen wurde (also entgegen den Vorgaben).
Das Kind wurde in der Zeit von ihren Eltern bestens versorgt, was somit kein Problem darstellte.
Natürlich musste sie nach geraumer Zeit die Entzugsklinik verlassen und ging freiwillig in ein spezialisiertes KH oder ähnliches.
Die Folgeerscheinungen nach dem Schnellentzug waren für sie sehr dramatisch, zusätzlich natürlich ewig die Gedanken um ihr Kind, jedoch hielt sie es insgesamt vier Monate aus alles durchzustehen.
Dann brach sie ca. 1,5 Mo. vor der offiziellen Beendigung der Nachbehandlung ab und kehrte zurück nach Hause.
Sie ist bislang nicht rückfällig geworden, weil sie um ihre Verantwortung weiß dem Kind gegenüber.
Vor 2 Jahren war sie schonmal in einer Mutterkind Klinik, aufgrund ihrer psychischen Probleme und sollte dort für absolut arbeitsunfähig entlassen werden.
Aufgrund mangelndem Hintergrundwissen bat sie die damalige Ärztin, dass nicht so ins Entlassprotokoll zu schreiben, sondern bat darum wenigstens die 0 - 3 Stunden arbeitsfähigkeit zu vermerken, was dann auch so gehandhabt wurde.
Nun, aufgrund ihre Abbruches vor 4 -5 Wochen, erhielt sie ein Schreiben der Klinik, welche ihr eine absolute Arbeitsfähigkeit bescheinigte im Entlassbericht.
Auf Rückfrage (telef.) teilte die Ärztin mit, dass es immer so sei, dass bei vorzeitigem Abbruch soetwas geschrieben wird.
Die Ärztin teilte in dem Telefonat ebenfalls mit, dass sie genau wüsste, dass die Patientin NICHT arbeitsfähig sei.
Nun meine Frage: Macht es Sinn gegen den Entlassbericht, ggf. mit Rechtsanwalt, vorzugehen?
Oder ist ein anderer Weg, z. B. nun dauerhafter Krankschreibung, besser?
Oder ein anderer Weg mit dem Ziel die EU Rente beantragen zu können, an welcher sie ja schon ziemlich nah dran war mit dem Entlassbericht der Klinik zuvor.
Ich schreibe hier eine Frage für jemand anderen in der Hoffnung, dass sie meinen Wunsch erfüllt und sich selbst bald anmeldet.
Eine gute Freundin (ich schrieb hier schonmal über sie) bekam über Jahre hinweg fleißig Tabletten die gegen ihre Panikattacken, und sosntigen psychischen Leiden helfen sollten.
Diese Tabletten machten , bzw. machen abhängig (Name vergessen)
Sie hat ein kleines Kind zu versorgen und fühlte sich nicht mehr in der Lage diese Aufgabe verantwortungsvoll zu erfüllen, so begab sie sich in den Entzug, welcher viel zu schnell durchgezogen wurde (also entgegen den Vorgaben).
Das Kind wurde in der Zeit von ihren Eltern bestens versorgt, was somit kein Problem darstellte.
Natürlich musste sie nach geraumer Zeit die Entzugsklinik verlassen und ging freiwillig in ein spezialisiertes KH oder ähnliches.
Die Folgeerscheinungen nach dem Schnellentzug waren für sie sehr dramatisch, zusätzlich natürlich ewig die Gedanken um ihr Kind, jedoch hielt sie es insgesamt vier Monate aus alles durchzustehen.
Dann brach sie ca. 1,5 Mo. vor der offiziellen Beendigung der Nachbehandlung ab und kehrte zurück nach Hause.
Sie ist bislang nicht rückfällig geworden, weil sie um ihre Verantwortung weiß dem Kind gegenüber.
Vor 2 Jahren war sie schonmal in einer Mutterkind Klinik, aufgrund ihrer psychischen Probleme und sollte dort für absolut arbeitsunfähig entlassen werden.
Aufgrund mangelndem Hintergrundwissen bat sie die damalige Ärztin, dass nicht so ins Entlassprotokoll zu schreiben, sondern bat darum wenigstens die 0 - 3 Stunden arbeitsfähigkeit zu vermerken, was dann auch so gehandhabt wurde.
Nun, aufgrund ihre Abbruches vor 4 -5 Wochen, erhielt sie ein Schreiben der Klinik, welche ihr eine absolute Arbeitsfähigkeit bescheinigte im Entlassbericht.
Auf Rückfrage (telef.) teilte die Ärztin mit, dass es immer so sei, dass bei vorzeitigem Abbruch soetwas geschrieben wird.
Die Ärztin teilte in dem Telefonat ebenfalls mit, dass sie genau wüsste, dass die Patientin NICHT arbeitsfähig sei.
Nun meine Frage: Macht es Sinn gegen den Entlassbericht, ggf. mit Rechtsanwalt, vorzugehen?
Oder ist ein anderer Weg, z. B. nun dauerhafter Krankschreibung, besser?
Oder ein anderer Weg mit dem Ziel die EU Rente beantragen zu können, an welcher sie ja schon ziemlich nah dran war mit dem Entlassbericht der Klinik zuvor.
Gruß
Miko
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- Blacky
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Re: Altes Thema: Arbeitsfähig aus Klinik entlassen
Ich würde da sofort gegen angehen.
Die Ärztin kann doch nicht einfach den Tatsachen widersprechen und das auch noch zugeben.
Sie macht sich meiner Meinung nach sogar strafbar.
Wenn der Frau etwas passiert, unvorstellbar.
Die Ärztin kann doch nicht einfach den Tatsachen widersprechen und das auch noch zugeben.
Sie macht sich meiner Meinung nach sogar strafbar.
Wenn der Frau etwas passiert, unvorstellbar.
- aggi61
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Re: Altes Thema: Arbeitsfähig aus Klinik entlassen
Hi Blacky
Sie hat diese Zusage aber nur mündlich - hat darüber nichts Schriftliches in der Hand (und wahrscheinlich auch keine Zeugen für das Gespräch)
Wie will sie nachweisen, dass diese Zusage überhaupt in dieser Art und Weise kam?
Keine Chance!
LG aggi
Sie hat diese Zusage aber nur mündlich - hat darüber nichts Schriftliches in der Hand (und wahrscheinlich auch keine Zeugen für das Gespräch)

Wie will sie nachweisen, dass diese Zusage überhaupt in dieser Art und Weise kam?
Keine Chance!
LG aggi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem

- Miko
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Re: Altes Thema: Arbeitsfähig aus Klinik entlassen
Das ist ja die Frage:
Lohnt es sich mittels einem Rechtsanwalt die Krankenakte durchzuarbeiten und dagegen an zu gehen?
Klar, Zeugen für das Telefonat gibt es nicht, aber die Krankenakte, würde sie von einem anderen Facharzt beurteilt werden, könnte aussagefähig genug sein.
Ist halt die Frage....
Lohnt es sich mittels einem Rechtsanwalt die Krankenakte durchzuarbeiten und dagegen an zu gehen?
Klar, Zeugen für das Telefonat gibt es nicht, aber die Krankenakte, würde sie von einem anderen Facharzt beurteilt werden, könnte aussagefähig genug sein.
Ist halt die Frage....
Gruß
Miko
Miko
- aggi61
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Re: Altes Thema: Arbeitsfähig aus Klinik entlassen
... genau!Ist halt die Frage....
Kennst es doch! 7 Ärzte - 10 Meinungen

Und Prozesse kosten - wenn schon kein Geld (Prozesskostenhilfe) - dann aber gewaltig Nerven! Hat sie die

Das müsste man abwägen!
LG aggi

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Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem

- Angsthäschen
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Re: Altes Thema: Arbeitsfähig aus Klinik entlassen
Hi,
dagegen angehen... PKH Hilfe ist Gewiss, wenn man kein Geld hat für RA und Gericht.
Das ist ja wohl die Höhe.

dagegen angehen... PKH Hilfe ist Gewiss, wenn man kein Geld hat für RA und Gericht.
Das ist ja wohl die Höhe.

Passt auf Euch auf...
Re: Altes Thema: Arbeitsfähig aus Klinik entlassen
Völliger Quark, wenn eine Reha z.B. wegen einer Akut-Krankheit abgebrochen werden muss, dann muss u.U. der Arzt sogar als AU entlassen auch wenn es die Krankheit wegen der die Reha gemacht wurde gar nicht betrifft.Auf Rückfrage (telef.) teilte die Ärztin mit, dass es immer so sei, dass bei vorzeitigem Abbruch soetwas geschrieben wird.Die Ärztin teilte in dem Telefonat ebenfalls mit, dass sie genau wüsste, dass die Patientin NICHT arbeitsfähig sei.
z.B. wenn eine Reha wegen Bannscheibenvorfall wegen einer Lungenentzündung abgebrochen werden muss wäre es sogar grob fahrlässig den Patienten arbeitsfähig zu entlassen.
Telefonische Aussagen haben aber leider wie schon angemerkt keine wirkliche Beweiskraft. ABER:
Ich würde erstmal eine Gegendarstellung zu dem Rehabericht schreiben und kundtun, das dieser Bericht nicht ohne die Gegendarstellung zugänglich gemacht werden darf.
Dann müssen die von der DRV eine Untersuchung einleiten über deren Ergebniss man unterrichtet wird.
Das ist das grosse Problem in Deutschland, gegen einen Bericht oder ein Gutachten kann man nicht so ohne weiteres Vorgehen, sondern gegen das Ergebniss das in Form eines Bescheides daraus hervorgeht. Denn gegen das Gutachten/Entlassberichtgibt es keine Rechtsmittel.Entlassbericht, ggf. mit Rechtsanwalt
PKH gibt es nur im Klagefall, ansonsten kann man zur Rechtsantragsstelle des für Ihre Wohnanschrift zuständigen Amtsgerichts gehen und einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Man muss dort folgende Unterlagen vorlegen:PKH Hilfe ist Gewiss, wenn man kein Geld hat für RA und Gericht.
- den strittigen Bescheid oder Widerspruchsbescheid des Antragsgegners,
- Belege über Ihre aktuelle Miete,
- Nachweise über Ihr Einkommen,
- Nachweise über Ihr Vermögen.
Vorsorglich sollten man auch die Kontoauszüge des letzten Monats, gegebenenfalls auch der letzten drei Monate, mitnehmen.
Der Berechtigungsschein wird eigentlich vom Gericht sofort ausgestellt und mitgegeben, weil man den zu Beginn der Beratung beim Anwalt vorlegen müssen. Wird die Beratungshilfe bewilligt, man an den Rechtsanwalt nur einen Eigenanteil von 10 Euro zahlen.
- Angsthäschen
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Re: Altes Thema: Arbeitsfähig aus Klinik entlassen
Fulgora, Du bist ein Sahneschnittchen. Hier lernt man noch viel dabei.
Passt auf Euch auf...
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