Hallo Curtis,
Nach ein paar Wochen hatte ihn dann mein Hausarzt.
Dann bitte doch deinen Hausarzt den neuen Reha-Bericht bei der DRV anzufordern, es gibt keinen Grund, dass er diesen (mit deinem Einverständnis) nicht bekommen würde.
Die Hausärzte wollen/sollen schließlich auch wissen was es genau für Probleme beim Patienten gibt und es bleibt dabei, dass du vom Gesetz her einen Anspruch darauf hast, auch bei psychiatrischen Gutachten!
Es soll nur dafür gesorgt werden, dass diese GA nicht dem Patienten so ganz ohne ärztliche Unterstützung in die Hand gegeben werden, darum der Zusatz "Nur von einem Arzt zu eröffnen", du bist schließlich nicht entmündigt und hast ein Recht darauf zu erfahren, wie deine gesundheitliche Situation in der Klinik eingeschätzt wurde.
Leider wird es gerade in diesem Fachbereich noch viel zu oft versucht, dem Patienten die Berichte vorzuenthalten, es ist fraglich, ob DAS tatsächlich immer nur zum Schutz
des Patienten erfolgt
Ich habe mein Psychiatrisches (DRV) Gutachten problemlos zusammen mit meinem Internistischen Gutachten (DRV) direkt von der DRV zugeschickt bekommen, da standen auch keine entsprechenden Bemerkungen dazu drin, dass ICH das nicht lesen "darf"!
Wie du schon richtig feststellst, hast du ja sonst gar keine Möglichkeit selber einzuschätzen, ob sich an den darin aufgeführten Problemen irgendwas gebessert/geändert hat oder nicht.
Andererseits muß auch nicht alles was da drin steht, den tatsächlichen Abläufen in der Reha entsprechen, da staunt man manchmal ganz schön, WAS man da so alles gemacht und/oder gesagt haben soll
DAS meine ich mit der Bemerkung, dass es NICHT immer NUR um den Schutz des Patienten geht, wenn der Bericht (bzw. die Herausgabe) gegenüber dem Patienten eingeschränkt wird.
Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, wo es wirklich für den Patienten nicht gut wäre, dass er liest was da drin steht, aber DAS sollte dann der behandelnde (Haus-) Arzt entscheiden und nicht die Klinik/DRV!
Im Allgemeinen hat ein volljähriger, geschäftsfähiger Mensch in D das Recht zu erfahren, WAS irgendwo über ihn geschrieben wurde (auch und gerade im gesundheitlichen Bereich!) und da spielt es zunächst mal keine Rolle, um welchen Fachbereich es dabei geht.
Deshalb soll das ja in bestimmten Grenzfällen auch durch einen Arzt erfolgen, auch in anderen Fachbereichen ist die Information/Erklärung durch einen behandelnden Arzt sicher nicht verkehrt
Schließlich sind nicht alle Patienten auf (ihrem speziellen) med. Gebiet schon so schlau wie die meisten von uns hier, weil sie sich intensiv damit beschäftigen, was die eigene Gesundheit/Krankheit betrifft.
Mancher hat da sicher auch mit (uns teilweise inzwischen geläufigen) internistischen oder orthopädischen Begriffen Probleme und könnte "Sonstwas" hinter ganz harmlosen Bezeichnungen vermuten.
Also schnapp dir den Arzt (es muß nicht dein Psychiater sein!), der bereit ist dich dabei zu unterstützen und bitte ihn diesen Bericht bei der DRV anzufordern, es gibt keinen Grund zu warten
Viel Erfolg!
Liebe Grüße von der Doppeloma
