Akteneinsicht?
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Akteneinsicht?
Wie ist das überhaupt?
Ich hatte am 30.11 die Untersuchung beim Sozial-Medizinischen-Dienst meiner Rentenkasse, nach Rentenantrag.
Die Rente ist auch für 2 Jahre bewilligt worden (ab 1.2.11).
In diesem Bescheid sind allerdings nur nackte Fakten meines bisherigen Arbeitslebens erfasst.
Kann mir jemand sagen ob da noch was hinterher kommt?
Also z.B. wie der Arzt das ganze begründet hat oder welche Krankheiten dabei maßgeblich waren.
Ich weiß, ich habe eigentlich gar keinen richtigen Grund um das zu wissen.
Vielleicht ist es auch nur der pure Vorwitz.
Andererseits könnte so was doch nützlich sein, wenn ich irgendwann einen neuen Rentenantrag stellen muss.
Curtis
Ich hatte am 30.11 die Untersuchung beim Sozial-Medizinischen-Dienst meiner Rentenkasse, nach Rentenantrag.
Die Rente ist auch für 2 Jahre bewilligt worden (ab 1.2.11).
In diesem Bescheid sind allerdings nur nackte Fakten meines bisherigen Arbeitslebens erfasst.
Kann mir jemand sagen ob da noch was hinterher kommt?
Also z.B. wie der Arzt das ganze begründet hat oder welche Krankheiten dabei maßgeblich waren.
Ich weiß, ich habe eigentlich gar keinen richtigen Grund um das zu wissen.
Vielleicht ist es auch nur der pure Vorwitz.
Andererseits könnte so was doch nützlich sein, wenn ich irgendwann einen neuen Rentenantrag stellen muss.
Curtis
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Re: Akteneinsicht?
Hallo Curtis,
zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns und FROHE WEIHNACHTEN
Nach dem Bescheid kommt im allgemeinen nichts mehr weiter, aber es ist kein Problem, dass du dir das sozialmedizinische Gutachten vom XXX bei DR. XXX bei der DRV direkt als Kopie anforderst, berufe dich dabei auf den § 25 SGB X (Akteneinsicht durch Beteiligte), das genügt völlig.
Manchmal geht das sogar telefonisch, einfach mal anrufen und wenn nicht, dann eben schriftlich.
Ein formloser "Dreizeiler" genügt dafür und bei uns kamen die angeforderten Gutachten jeweils innerhalb weniger Tage mit der Post.
Du siehst das völlig richtig, dass es sehr interessant sein könnte, zu wissen was da nun genau drinsteht, könnte auch deine behandelnden Ärzte interessieren!
Liebe Grüße von der Doppeloma
zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns und FROHE WEIHNACHTEN
Nach dem Bescheid kommt im allgemeinen nichts mehr weiter, aber es ist kein Problem, dass du dir das sozialmedizinische Gutachten vom XXX bei DR. XXX bei der DRV direkt als Kopie anforderst, berufe dich dabei auf den § 25 SGB X (Akteneinsicht durch Beteiligte), das genügt völlig.
Manchmal geht das sogar telefonisch, einfach mal anrufen und wenn nicht, dann eben schriftlich.
Ein formloser "Dreizeiler" genügt dafür und bei uns kamen die angeforderten Gutachten jeweils innerhalb weniger Tage mit der Post.
Du siehst das völlig richtig, dass es sehr interessant sein könnte, zu wissen was da nun genau drinsteht, könnte auch deine behandelnden Ärzte interessieren!
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Akteneinsicht?
Hallo und frohes Fest,
im Bezug auf die Gutachten kann ich Doma nur beipflichten. Probleme gibt es aber in der Regel bei psychologischen Gutachten die dürfen meist nur vom Therapeuten eingesehen werden.
Der nächste Punkt ist das wenn z.B. mehrere widersprüchliche Gutachten existieren du keinen Anspruch auf die "Urteilsbegründung" des Entscheidungsgremiums hast.
In der Regel erhält dein HA noch eine "Verfahrensanweisung" was z.B. noch in die Wege geleitet werden soll (Therapie, ggf. orthopädisches Schuhwerk, etc. pp) und wie und wann eine Verlängrung beantragt werden kann.
im Bezug auf die Gutachten kann ich Doma nur beipflichten. Probleme gibt es aber in der Regel bei psychologischen Gutachten die dürfen meist nur vom Therapeuten eingesehen werden.
Der nächste Punkt ist das wenn z.B. mehrere widersprüchliche Gutachten existieren du keinen Anspruch auf die "Urteilsbegründung" des Entscheidungsgremiums hast.
In der Regel erhält dein HA noch eine "Verfahrensanweisung" was z.B. noch in die Wege geleitet werden soll (Therapie, ggf. orthopädisches Schuhwerk, etc. pp) und wie und wann eine Verlängrung beantragt werden kann.
- Amethyst
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Re: Akteneinsicht?
Hallo Curtis!
Herzlich willkommen!
viewtopic.php?f=3&t=600
Ich habe mir vor 2 Jahren meinen Reha-Entlassungsbericht von der DRV auch zuschicken lassen und auch mal Arzt- und Klinikberichte wegen eines Reha-Widerspruchs und die DRV hat ohne Zucken auch die psychiatrischen Berichte mitgeschickt.
Schreibe einfach an die DRV:
Briefkopf, Versichertennnummer
Sehr geehrte....,
im Rahmen meines Rechtes auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X bitte ich hiermit um Zusendung von Kopien aller medizinischen Unterlagen, auf deren Grundlage über meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente vom... entschieden wurde.
Mit freundlichen Grüßen
....
Das reicht schon.
Liebe Grüße
Annette
Herzlich willkommen!
Du hast ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht und ich finde es schon sinnvoll, zu wissen, auf Basis welcher Unterlagen die Entscheidung getroffen wurde, gerade für den Verlängerungsantrag. Ich versuche auch sämtliche Arztberichte zu bekommen, die über mich existieren, um zu wissen,ob sie für Anträge nützlich oder schädlich sind. Das ist in der Regel auch kein Problem.Curtis Love hat geschrieben:Ikann mir jemand sagen ob da noch was hinterher kommt?
Also z.B. wie der Arzt das ganze begründet hat oder welche Krankheiten dabei maßgeblich waren.
Ich weiß, ich habe eigentlich gar keinen richtigen Grund um das zu wissen.
Vielleicht ist es auch nur der pure Vorwitz.
Andererseits könnte so was doch nützlich sein, wenn ich irgendwann einen neuen Rentenantrag stellen muss.
viewtopic.php?f=3&t=600
Ich habe mir vor 2 Jahren meinen Reha-Entlassungsbericht von der DRV auch zuschicken lassen und auch mal Arzt- und Klinikberichte wegen eines Reha-Widerspruchs und die DRV hat ohne Zucken auch die psychiatrischen Berichte mitgeschickt.
Schreibe einfach an die DRV:
Briefkopf, Versichertennnummer
Sehr geehrte....,
im Rahmen meines Rechtes auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X bitte ich hiermit um Zusendung von Kopien aller medizinischen Unterlagen, auf deren Grundlage über meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente vom... entschieden wurde.
Mit freundlichen Grüßen
....
Das reicht schon.
Dazu steht auch was in obigem Link bzw. den Anhängen. Von meine Psychotherapeutin bekomme ich auch die von ihr angeforderten psychiatrischen Arzt- und Klinikberichte, nachdem sie sie mit mir besprochen hat, meine Psychiaterin rückt sie nicht raus und spricht auch nicht mir darüber.Probleme gibt es aber in der Regel bei psychologischen Gutachten die dürfen meist nur vom Therapeuten eingesehen werden.
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Akteneinsicht?
Hallo Curtis,
herzlich Willkommen auch von mir...
ich weiß nicht was an Unterlagen sonst noch kommt, warte selber auf meine Papiere,
die am Donnerstag abgeschickt wurden ( meine SB in Stralsund hatte nochmal angerufen)
Auch ich werde mir nochmal die Gutachten anfordern, damit die Papiere komplett sind.
Arztberichte habe ich alle und bin sehr froh darum, da ja meine Papiere bei der DRV auf wundersame Weise
verschwunden waren....
herzlich Willkommen auch von mir...
ich weiß nicht was an Unterlagen sonst noch kommt, warte selber auf meine Papiere,
die am Donnerstag abgeschickt wurden ( meine SB in Stralsund hatte nochmal angerufen)
Auch ich werde mir nochmal die Gutachten anfordern, damit die Papiere komplett sind.
Arztberichte habe ich alle und bin sehr froh darum, da ja meine Papiere bei der DRV auf wundersame Weise
verschwunden waren....
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Re: Akteneinsicht?
Erst mal danke für die nette Begrüßung hier im Forum.
Ich bin noch etwas zögerlich wegen meinen Fragen.
Das kommt aber bestimmt mit Zeit noch.
Was mich an der ganzen Sache mit der Akteneinsicht "sehr" irritiert ist das hier:
"Probleme gibt es aber in der Regel bei psychologischen Gutachten die dürfen meist nur vom Therapeuten eingesehen werden".
Im Sommer 2005 war ich für 4 Wochen in einer psychosomatischen Kur in "MECK-POMM".
Ich bekam danach sogar den Befund von der Klinik nach Hause geschickt. Ohne Aufforderung.
Dieses Jahr im Sommer war ich dann nochmals in Hessen in einer Psychosomatischen Kur.
Die Klinik weigerte sich allerdings mir den Befund zu übermitteln.
Nach ein paar Wochen hatte ihn dann mein Hausarzt.
Allerdings mit dem Hinweis:
Nur für den Arzt bestimmt.
Aber er hat mir die Gelegenheit gegeben, den Befund durch zu lesen.
Haben sich so die Gesetzte geändert?
Wenn es doch so ist, dass ich darüber keine Einsicht habe, wie soll ich dann in 2 Jahren,
einen weiteren Antrag stellen, der sich auf den letzten bezieht.
Der behandelnde Facharzt gewährt mir eh keine Einsicht.
Er war sowieso dagegen das ich Rente beantrage und reagierte sauer darauf.
Aber das war mir gleich.
Ich kann mir schon sehr gut vorstellen, das Menschen mit schlimmen psychischen Problemen damit überfordert sind
und sich ihr Krankheitsbild zum Nachteil entwickeln kann.
Das ist aber doch wohl, meiner Meinung nach, von Fall zu Fall verschieden
Na ja, ich denke allerdings auch darüber nach, ob im Moment der richtige Zeitpunkt ist
den Rententräger auf zu fordern mir das Gesamtgutachten zu kommen zu lassen.
Schließlich beginnt die Rente erst am 1.2.2011.
Mann muss es ja nicht überstürzen, oder?
Danke erst mal für eure Antworten.
Curtis
Ich bin noch etwas zögerlich wegen meinen Fragen.
Das kommt aber bestimmt mit Zeit noch.
Was mich an der ganzen Sache mit der Akteneinsicht "sehr" irritiert ist das hier:
"Probleme gibt es aber in der Regel bei psychologischen Gutachten die dürfen meist nur vom Therapeuten eingesehen werden".
Im Sommer 2005 war ich für 4 Wochen in einer psychosomatischen Kur in "MECK-POMM".
Ich bekam danach sogar den Befund von der Klinik nach Hause geschickt. Ohne Aufforderung.
Dieses Jahr im Sommer war ich dann nochmals in Hessen in einer Psychosomatischen Kur.
Die Klinik weigerte sich allerdings mir den Befund zu übermitteln.
Nach ein paar Wochen hatte ihn dann mein Hausarzt.
Allerdings mit dem Hinweis:
Nur für den Arzt bestimmt.
Aber er hat mir die Gelegenheit gegeben, den Befund durch zu lesen.
Haben sich so die Gesetzte geändert?
Wenn es doch so ist, dass ich darüber keine Einsicht habe, wie soll ich dann in 2 Jahren,
einen weiteren Antrag stellen, der sich auf den letzten bezieht.
Der behandelnde Facharzt gewährt mir eh keine Einsicht.
Er war sowieso dagegen das ich Rente beantrage und reagierte sauer darauf.
Aber das war mir gleich.
Ich kann mir schon sehr gut vorstellen, das Menschen mit schlimmen psychischen Problemen damit überfordert sind
und sich ihr Krankheitsbild zum Nachteil entwickeln kann.
Das ist aber doch wohl, meiner Meinung nach, von Fall zu Fall verschieden
Na ja, ich denke allerdings auch darüber nach, ob im Moment der richtige Zeitpunkt ist
den Rententräger auf zu fordern mir das Gesamtgutachten zu kommen zu lassen.
Schließlich beginnt die Rente erst am 1.2.2011.
Mann muss es ja nicht überstürzen, oder?
Danke erst mal für eure Antworten.
Curtis
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Re: Akteneinsicht?
Hallo Curtis,
Die Hausärzte wollen/sollen schließlich auch wissen was es genau für Probleme beim Patienten gibt und es bleibt dabei, dass du vom Gesetz her einen Anspruch darauf hast, auch bei psychiatrischen Gutachten!
Es soll nur dafür gesorgt werden, dass diese GA nicht dem Patienten so ganz ohne ärztliche Unterstützung in die Hand gegeben werden, darum der Zusatz "Nur von einem Arzt zu eröffnen", du bist schließlich nicht entmündigt und hast ein Recht darauf zu erfahren, wie deine gesundheitliche Situation in der Klinik eingeschätzt wurde.
Leider wird es gerade in diesem Fachbereich noch viel zu oft versucht, dem Patienten die Berichte vorzuenthalten, es ist fraglich, ob DAS tatsächlich immer nur zum Schutz des Patienten erfolgt
Ich habe mein Psychiatrisches (DRV) Gutachten problemlos zusammen mit meinem Internistischen Gutachten (DRV) direkt von der DRV zugeschickt bekommen, da standen auch keine entsprechenden Bemerkungen dazu drin, dass ICH das nicht lesen "darf"!
Wie du schon richtig feststellst, hast du ja sonst gar keine Möglichkeit selber einzuschätzen, ob sich an den darin aufgeführten Problemen irgendwas gebessert/geändert hat oder nicht.
Andererseits muß auch nicht alles was da drin steht, den tatsächlichen Abläufen in der Reha entsprechen, da staunt man manchmal ganz schön, WAS man da so alles gemacht und/oder gesagt haben soll
DAS meine ich mit der Bemerkung, dass es NICHT immer NUR um den Schutz des Patienten geht, wenn der Bericht (bzw. die Herausgabe) gegenüber dem Patienten eingeschränkt wird.
Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, wo es wirklich für den Patienten nicht gut wäre, dass er liest was da drin steht, aber DAS sollte dann der behandelnde (Haus-) Arzt entscheiden und nicht die Klinik/DRV!
Im Allgemeinen hat ein volljähriger, geschäftsfähiger Mensch in D das Recht zu erfahren, WAS irgendwo über ihn geschrieben wurde (auch und gerade im gesundheitlichen Bereich!) und da spielt es zunächst mal keine Rolle, um welchen Fachbereich es dabei geht.
Deshalb soll das ja in bestimmten Grenzfällen auch durch einen Arzt erfolgen, auch in anderen Fachbereichen ist die Information/Erklärung durch einen behandelnden Arzt sicher nicht verkehrt
Schließlich sind nicht alle Patienten auf (ihrem speziellen) med. Gebiet schon so schlau wie die meisten von uns hier, weil sie sich intensiv damit beschäftigen, was die eigene Gesundheit/Krankheit betrifft.
Mancher hat da sicher auch mit (uns teilweise inzwischen geläufigen) internistischen oder orthopädischen Begriffen Probleme und könnte "Sonstwas" hinter ganz harmlosen Bezeichnungen vermuten.
Also schnapp dir den Arzt (es muß nicht dein Psychiater sein!), der bereit ist dich dabei zu unterstützen und bitte ihn diesen Bericht bei der DRV anzufordern, es gibt keinen Grund zu warten
Viel Erfolg!
Liebe Grüße von der Doppeloma
Dann bitte doch deinen Hausarzt den neuen Reha-Bericht bei der DRV anzufordern, es gibt keinen Grund, dass er diesen (mit deinem Einverständnis) nicht bekommen würde.Nach ein paar Wochen hatte ihn dann mein Hausarzt.
Die Hausärzte wollen/sollen schließlich auch wissen was es genau für Probleme beim Patienten gibt und es bleibt dabei, dass du vom Gesetz her einen Anspruch darauf hast, auch bei psychiatrischen Gutachten!
Es soll nur dafür gesorgt werden, dass diese GA nicht dem Patienten so ganz ohne ärztliche Unterstützung in die Hand gegeben werden, darum der Zusatz "Nur von einem Arzt zu eröffnen", du bist schließlich nicht entmündigt und hast ein Recht darauf zu erfahren, wie deine gesundheitliche Situation in der Klinik eingeschätzt wurde.
Leider wird es gerade in diesem Fachbereich noch viel zu oft versucht, dem Patienten die Berichte vorzuenthalten, es ist fraglich, ob DAS tatsächlich immer nur zum Schutz des Patienten erfolgt
Ich habe mein Psychiatrisches (DRV) Gutachten problemlos zusammen mit meinem Internistischen Gutachten (DRV) direkt von der DRV zugeschickt bekommen, da standen auch keine entsprechenden Bemerkungen dazu drin, dass ICH das nicht lesen "darf"!
Wie du schon richtig feststellst, hast du ja sonst gar keine Möglichkeit selber einzuschätzen, ob sich an den darin aufgeführten Problemen irgendwas gebessert/geändert hat oder nicht.
Andererseits muß auch nicht alles was da drin steht, den tatsächlichen Abläufen in der Reha entsprechen, da staunt man manchmal ganz schön, WAS man da so alles gemacht und/oder gesagt haben soll
DAS meine ich mit der Bemerkung, dass es NICHT immer NUR um den Schutz des Patienten geht, wenn der Bericht (bzw. die Herausgabe) gegenüber dem Patienten eingeschränkt wird.
Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, wo es wirklich für den Patienten nicht gut wäre, dass er liest was da drin steht, aber DAS sollte dann der behandelnde (Haus-) Arzt entscheiden und nicht die Klinik/DRV!
Im Allgemeinen hat ein volljähriger, geschäftsfähiger Mensch in D das Recht zu erfahren, WAS irgendwo über ihn geschrieben wurde (auch und gerade im gesundheitlichen Bereich!) und da spielt es zunächst mal keine Rolle, um welchen Fachbereich es dabei geht.
Deshalb soll das ja in bestimmten Grenzfällen auch durch einen Arzt erfolgen, auch in anderen Fachbereichen ist die Information/Erklärung durch einen behandelnden Arzt sicher nicht verkehrt
Schließlich sind nicht alle Patienten auf (ihrem speziellen) med. Gebiet schon so schlau wie die meisten von uns hier, weil sie sich intensiv damit beschäftigen, was die eigene Gesundheit/Krankheit betrifft.
Mancher hat da sicher auch mit (uns teilweise inzwischen geläufigen) internistischen oder orthopädischen Begriffen Probleme und könnte "Sonstwas" hinter ganz harmlosen Bezeichnungen vermuten.
Also schnapp dir den Arzt (es muß nicht dein Psychiater sein!), der bereit ist dich dabei zu unterstützen und bitte ihn diesen Bericht bei der DRV anzufordern, es gibt keinen Grund zu warten
Viel Erfolg!
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Akteneinsicht?
Nicht ganz, einen psychatrischen Bericht bekommt der HA nicht ohne weiteres.Also schnapp dir den Arzt (es muß nicht dein Psychiater sein!), der bereit ist dich dabei zu unterstützen und bitte ihn diesen Bericht bei der DRV anzufordern, es gibt keinen Grund zu warten
Bei mir war es damals ein Sonderfall weil der Bericht explizit eine psychosomatische Krankheit ausgeschlossen hat. Ist auch nur ein Hauch von psychischen Problemen in diesem Rehabericht enthalten, dann bekommt ihn der HA in der Regel nicht.
Auch ein psychatrisches Gutachten bekommt ggf. der Rechtsvertreter nicht, nur den Sozialmedinzischen Teil.
Die DRV begründet das ganz einfach damit, das es dem Schutz des Patienten dient.
Wird ein psychiatrisches Gutachten erstellt ist der Begutachtete auch meist in einer instabilen psychischen Verfassung.
Diese mag sich mit der Zeit der Behandlung besssern. Jedoch kann ein Gutachten zum einen für Laien unverständliche Fachtermini enthalten. Zum anderen auch Einschätzungen / Kommentare des Gutachters die eventuell eingetretene Behandlungserfolge zunicht machen können bzw. neue Probleme auslösen könnten. Aus diesem Grund wird ein solches Gutachten nicht einfach heraus gegeben.
Amethyst hatte da letztens so einen Link, aber wo ???
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Re: Akteneinsicht?
Hallo!
Liebe Grüße
Annette
Mir hat die DRV jedenfalls ohne Probleme beide psychiatrische Gutachten auf Anforderung vollständig zugeschickt.Fulgora hat geschrieben:Aus diesem Grund wird ein solches Gutachten nicht einfach heraus gegeben.
Weiter oben in diesem Thread, in meinem vorherigen Beitrag.Amethyst hatte da letztens so einen Link, aber wo ???
Liebe Grüße
Annette
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Re: Akteneinsicht?
Hallo Fulgora,
Als Empfänger habe ich in der Klinik ausschließlich meine Hausärztin angegeben, eine Kopie bekam mein Psychiater dann direkt von mir ausgehändigt
Ist für mich auch nicht so ganz nachvollziehbar, warum ein Hausarzt das medizinisch nicht erklären und deuten können soll
Es gab also mal keinerlei Probleme, im Bericht selber gab es allerdings auch keinerlei Einschränkungen gegenüber dem Patienten.
Ebenso war es mit dem Psychiatrischen GA der DRV, aber das hatte ich ja schon erwähnt, das bekam ich direkt per Post nach Hause geliefert und habe dann auch meine Ärzte selber mit Kopien versorgt, wahrscheinlich bin ich einfach wirklich noch kein besonders schwerer Fall (obwohl ich einige Begriffe auch erst mal ergoogelt habe, um zu wissen was das zu bedeuten hat)
Liebe Grüße von der Doppeloma
Das kann ich so nicht bestätigen, in meinem Reha-Bericht (nach 6 Wochen psychosomatischer) war mit Sicherheit mehr als "ein Hauch von psychischen Problemen" enthalten, der ganze Bericht drehte sich um Nichts Anderes.Ist auch nur ein Hauch von psychischen Problemen in diesem Rehabericht enthalten, dann bekommt ihn der HA in der Regel nicht.
Als Empfänger habe ich in der Klinik ausschließlich meine Hausärztin angegeben, eine Kopie bekam mein Psychiater dann direkt von mir ausgehändigt
Ist für mich auch nicht so ganz nachvollziehbar, warum ein Hausarzt das medizinisch nicht erklären und deuten können soll
Es gab also mal keinerlei Probleme, im Bericht selber gab es allerdings auch keinerlei Einschränkungen gegenüber dem Patienten.
Ebenso war es mit dem Psychiatrischen GA der DRV, aber das hatte ich ja schon erwähnt, das bekam ich direkt per Post nach Hause geliefert und habe dann auch meine Ärzte selber mit Kopien versorgt, wahrscheinlich bin ich einfach wirklich noch kein besonders schwerer Fall (obwohl ich einige Begriffe auch erst mal ergoogelt habe, um zu wissen was das zu bedeuten hat)
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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