Hallöle,
die Ärztin teilte mir daraufhin mit, dass sie angehalten sind während der Rentenantrag läuft NICHT selbst zu untersuchen, sondern sich nach dem Gutachten der DRV zu richten haben.
Ich nehme mal deine Anmerkung
@Dummy, denn darauf hatte ich irgendwo an anderer Stelle bereits die Antwort gegeben, dass dir da Unsinn erzählt wurde, auch das entsprechende BSG-Urteil dazu ist hier schon verlinkt.
Außerdem ging es in deinem Fall um ALG nach § 125 (SGB III) und NICHT um HartzIV
Da läuten die "Glocken GAAANZ anders" denn dort ist gefordert, dass man (zumindest theoretisch) mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sein KÖNNTE (wenn man denn gerade NICHT bescheinigt AU wäre!!!) und DIESE Feststellung darf von der Arge jederzeit überprüft werden, diese Bedingung ist leistungsrelevant um ALG II nach SGB II zu bekommen.
Es gibt offiziell KEINE Hinderungsgründe, dass man (auch als EM-Renten-Antragsteller!!!) JEDERZEIT zum Amtsarzt geschickt werden KANN, WENN SB Zweifel hegt, dass der Hilfebedürftige im SGB II am "richtigen Platz sei"

Denn die HLU (HIlfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe) wird natürlich wieder aus einem anderen Finanz-TOPF gespeist, als das H4-Geld, da wäre es doch ganz gut den EM-Renten-Antragsteller da hin abzuschieben, der ist ja sowieso nur krank und nicht wirklich vermittelbar
Der Verschiebebahnhof ist mit H4 NICHT beendet und letztendlich liegt es im "Wohlwollen" der einzelnen Arge /der dortigen Mitarbeiter, ob man "in Ruhe gelassen wird oder nicht"
Es soll (nein, DAS ist nirgens nachzulesen, denn inoffiziell!!!) wohl eine Anweisung geben, dass die EM-Renten-Antragsteller so lange in H4 verbleiben, bis ENDGÜLTIG (also auch über einen jahrelangen Klageweg!) über die Rente entschieden wurde, schon weil die Vermögensfreibeträge im Sozialhilfe-Bereich deutlich niedriger wären.
Das würde für viele eine sogenannte "besondere Härte" bedeuten, wenn sie da vorher Häuser/Autos verkaufen und das Geld noch ausgeben MÜSSTEN, was man in H4 wenigstens noch behalten darf.
Außerdem kommen hier zunächst noch die Prüfungen, ob nicht irgend jemand Anderes (Kinder/Eltern) den Unterhalt übernehmen kann.
Darum ist diese Abschiebung (von EM-Renten-Antragstellern mit Dauer-AU) zumindest intern letztendlich nicht "gewünscht" und wird im Allgemeinen auch nicht wirklich durchgeführt...,
ABER es IST rechtlich möglich und gedeckt.
Das heißt also keineswegs, dass es nicht genügend übereifrige Mitarbeiter der Argen versuchen können, ob es nicht trotzdem klappt, zumindest zum Amtsarzt schicken kann man die dauerkranken Leute da doch öfter mal
Die GA der DRV interessieren da überhaupt NIEMANDEN mehr, denn die Dauer-AU zeigt ja zumindest der Arge an, dass wohl doch nicht alles so palletti ist, wie es da drin steht!
Der Amtsarzt KANN also plötzlich durchaus feststellen, dass Arbeiten gar nicht mehr geht (unter 3 Stunden auf Dauer!) und dann ist der Weg frei für die Abschiebung zum "Sozialamt".
UND WAS macht das Sozialamt,...

, GENAU, wenn man dann GAR NICHTS (an Vermögen) mehr hat, stellt deren Amtsarzt fest, dass ja doch alles gar nicht SOOO schlimm ist und man sich wieder bei H4 melden soll
Falls man da irgendwann zwischendurch doch noch die EM-Rente bekommt und das böse SPIEL bis dahin überlebt hat, dann kann man vielleicht mal kurz durchatmen bis zur VERLÄNGERUNG
NEIN, NEIN, H4 ist noch nicht das Ende, ES GEHT IMMER NOCH SCHLIMMER
Liebe Grüße von der Doppeloma
