Was hat die KK davon?????

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Tarzan59
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Re: Was hat die KK davon?????

Ungelesener Beitrag von Tarzan59 » Di 18. Jan 2011, 22:20

Ich mußte es schriftlich haben.

IM RECHT SEIN UND RECHT BEKOMMEN
SIND ZWEI VERSCHIEDENE DINGE !!!

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Doppeloma
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Re: Was hat die KK davon?????

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 19. Jan 2011, 00:29

Liebes Engelchen, :smile:
benötigt man den Termin der Aussteuerung für die ARGE bzw JOBAGENTUR wirklich schriftlich ?
Ja, natürlich brauchst du dort den schriftlichen Bescheid von der Krankenkasse, dass du ab dem XX.XX.2011 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hast.
Für dich ist zunächst NICHT die Arge/Job-Center (da geht es NUR um H4!!!) zuständig, sondern die Agentur für Arbeit (AfA), es wird geprüft, ob du einen Anspruch auf ALG I hast und wenn ja, dann bekommst du ALGI nach § 125 (Nahtlosigkeitsregelung)!

Vielleicht liest du dich dazu HIER

viewtopic.php?f=7&t=224

und HIER

viewtopic.php?f=3&t=1273

schon mal ein wenig ein und beachte bitte besonders auch die Hinweise, WAS du der AfA besser NICHT zu großzügig (an Gesundheitsunterlagen!) überlassen solltest.
Meine KK hat mir das Ende ihrer Zahlungen telefonisch und auf meine nachfrage hin " erst mitgeteilt ".....
Das reicht aber nicht, du hast Anspruch auf einen schriftlichen, begründeten Bescheid, wenn eine Zahlung eingestellt wird, AUCH VON DEINER KRANKENKASSE. :aha:

WIE willst du denn sonst anderen Stellen (AfA) beweisen, dass und ab wann genau du kein Krankengeld mehr bekommst, die geben sich mit telefonischen/mündlichen Auskünften NICHT zufrieden und DU brauchst das auch NICHT, verlange einen schriftlichen Bescheid!!! :Verwirrt: :keule: :keule: :keule:

Versuche dich ein wenig durchzufinden, bei dem was ich dir verlinkt habe, die Arge/Job-Center ist für dich noch NICHT zuständig.
Und Frage, Frage, Frage, auch bei der AfA kann man nach der Aussteuerung schnell Fehler machen, die so leicht nicht wieder aus dem Weg zu bekommen sind.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Was hat die KK davon?????

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mi 19. Jan 2011, 00:59

Alles richtig.

Es geht aber auch andersrum.

Einfach den Antrag bei der AFA stellen und die kümmern sich sofort um die Zuständigkeit.

Finden die raus das dir noch Krankengeld zusteht werden die das auch sagen und an die KK verweisen. :Zunge_zeigen:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Was hat die KK davon?????

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mi 19. Jan 2011, 08:57

Moin @all

Da ist doch sogar ein extra Blatt beim Antrag auf Arbeitslosengeld dabei, den die KK ausfüllen muss (war zumindest bei mir so).

Nur, dass ich den schon von der KK zugeschickt bekommen hatte, brauchte ich den nicht mehr extra ausfüllen zu lassen :icon_e_wink:


Schönen Tag wünscht

aggi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Was hat die KK davon?????

Ungelesener Beitrag von angel » Mi 19. Jan 2011, 12:00

Hallo Aggi,
Natürlich muß Deine KK Dir das Schriftlich mitteilen.
Verlass Dich aber nicht darauf, dass sie das tun.
Du solltest 3 Monate vor Aussteuerung beim Arbeitsamt vorsprechen,
nicht erst am ersten Tag der Aussteuerung, so wie es bei mir im entsprechenden Schreiben stand.
Die Leistungsabteilung der AfA war sehr beschäftigt mir klarzumachen,
dass mir kein ALG1 zusteht,da wollten sie nicht sehen und nichts haben.
Aber das muß ja nicht überall so laufen....
Liebe Grüße... AngelBild

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Re: Was hat die KK davon?????

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mi 19. Jan 2011, 16:06

Hallo, :jaa:

wie ich wieder festgestellt habe, lohnt es sich die Postings hier sehr genau zu studieren, denn ohne Euch wäre mir das mit
dem Ende der Krankengeld-Zahlung bzw der Bescheinigung für die AfA, nicht bekannt gewesen ! :Sturkopf:

@ Tarzan vielen Dank für Deinen Hinweis !

@ Doppelomi ein ganz ganz dickes Danke schön für Deine unermüdliche Art mir zu helfen ! :umarm: Ganz ganz grosse Klasse Deine informativen Beiträge und Deine unzähligen Erfahrungen, die Du ständig weitergibst. RESPEKT !!! Ich wünsche mir oft, wenn ich
Deine Postings lese, dass ich auch so helfen könnte und Infos weiter geben könnte wie Du !
So habe ich mir sicher einen erneuten Gang zur Argentur für Arbeit ( ohhh........ mir graut schon heute vor diesem Gang.. ...:kotzen: )gespart. * Freu * ! Werde meine KK um den " Wisch " bitten... :lesen: ich hoffe sie sind dann so gnädig .........

@ Angel :confused: 3 Monate soll man vor der Aussteuerung bei der AfA vorsprechen ? Der VDK ( Rentenmann ) sagte 2 Wochen !!!! vor Aussteuerung ? Ach ist das alles verwirrend ............. :Ohnmacht:

@ Aggi 61 + Blacky danke EUCH für den Tipp !

Hoffentlich habe ich jetzt keinen Helfenden vergessen ? :Angst:

Liebe Grüsse
Engelchen
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

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Re: Was hat die KK davon?????

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 19. Jan 2011, 17:05

Liebes Engelchen, :jaa:

vielen Dank für deine lieben Worte, glaub mir es waren teilweise auch eher erste negative Erfahrungen, die mich/uns dazu gezwungen haben, sich mit dem ganzen Sch*** mal gründlicher zu befassen :lesen:

Als ich wegen meiner Herz-OP (das erste Mal im Leben überhaupt!!!) dann über 6 Wochen Lohnfortzahlung war, wußte ich noch nicht mal WIE DAS jetzt funktioniert mit dem Krankengeld von der Krankenkasse :confused: :Gruebeln: :Ohnmacht:

Aber der Mensch wächst an seinen Aufgaben und als die KK mich vorzeitig aussteuern wollte, da wußte ich (zumindest im Krankengeld-Bereich :grinser: ) schon so gut Bescheid, dass die KK damit nicht durchkam :groehl: :Yeah:
Der VDK ( Rentenmann ) sagte 2 Wochen !!!! vor Aussteuerung ? Ach ist das alles verwirrend .............
DAS war dann auch meine nächste Hürde, hatte KEINE Ahnung davon, dass man nach der Aussteuerung überhaupt ALG bekommen kann, aber da der Dopa inzwischen schon an dieser Stelle angekommen war "konnte ich schon mal üben" !
Es gibt also genügend Leute in deiner /unserer Situation, die davon keine Ahnung haben, wie es dann genau weitergeht.
Wahrscheinlich wissen Viele nicht mal, dass es Krankengeld (von der KK) NICHT ewig gibt, weil sie noch nie so lange krank gewesen sind, dass sie damit was zu tun bekamen.

Was der VDK dazu erzählt ist leider auch nicht (immer) ganz ernst zu nehmen, ABER im Normalfall KANNST (und brauchst) du dich erst dann bei der AfA melden, wenn du DAS SCHRIFTLICH von der KK hast :ic_up:

Die AfA nimmt das zunächst sowieso einfach NUR zur Kenntnis und hofft, dass du noch vorher "gesund" wirst, damit sie NICHT zahlen braucht. :glotzen:
Ich habe da angerufen (obwohl ich das sonst gar nicht gerne mache) weil ich sonst eine Stunde Busfahrt hätte machen müssen und habe mich "arbeitsuchend wegen Aussteuerung" gemeldet!
Die waren zunächst mit einem FAX über die Aussteuerung (Bescheid von der KK!) vollkommen zufrieden und dann sollte ich mich wieder melden, wenn die KG-Zeit komplett beendet ist!!!
Paar Tage später kam dann ein "Arbeitspaket" zum Ausfüllen (das liegt heute noch irgendwo unberührt herum :grinser: ) und die Unterlagen für die Untersuchung beim Amtsarzt, zusammen mit dem bewußten Schein, der von der KK auszufüllen ist.

Damit berechnen die dann später dein ALG, aber keine Sorge Grundlage ist dein letztes Einkommen, aber die KK HAT diese ganzen Sachen ja schon von deinem AG bekommen für die Berechnung des Krankengeldes!
Für deinen AG ist aber trotzdem auch noch was dabei, das gibst du denen zum Ausfüllen und gut, die wissen schon was sie damit machen sollen.

Hast du denn selber ungefähr einen Überblick WANN deine Krankengeldzahlung enden müßte, es ist aber wirklich NICHT deine Aufgabe DAS selber herauszufinden, DARUM MUSS dir das ja die KK RECHTZEITIG schriftlich mitteilen :keule:

Und bevor du DAS nicht schriftlich hast von der KK bist du auch nicht verpflichtet dich bei der AfA zu melden, nur BLA, BLA wollen die da auch nicht hören.
Dass die sich da selber drum kümmern den Zeitpunkt deiner Aussteuerung (bei der KK) herauszufinden, mag in Einzelfällen (wie bei Blacky) schon funktioniert haben, die Regel ist aber auch das nicht, normal wollen die schon die Bescheinigung der KK darüber vorgelegt haben.
Wenn denen da was komisch vorkommt, werden die sicher (im Interesse der AFA) eigene Anfragen an die KK richten, denn wann du genau ausgesteuert wirst KANN die AfA eigenständig gar nicht feststellen, darum braucht sie ja diesen Bescheid.

Beim VDK sei vorsichtig, was diesen Bereich betrifft, auch was die Leistungen der AfA (nach Aussteuerung) angeht, geben die oft äußerst merkwürdige Ratschläge, da wurde sogar schon "angeregt" ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu kündigen /aufzulösen, damit die AfA zahlen muß oder sich NICHT mehr weiter krankschreiben zu lassen. :Ohnmacht:

Sowas ist absoluter Quatsch, DIE AfA MUSS auch so zahlen und den Krankenschein MUSS man ihr ja nicht ständig unter die Nase halten, trotzdem sollte man einen haben :lesen:

OK, reicht erst mal!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
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Re: Was hat die KK davon?????

Ungelesener Beitrag von angel » Do 20. Jan 2011, 08:10

Hallo Engelchen,
ich bekam das Schreiben von meiner KK so ca. 3 Monate vor der Aussteuerung.
Ich war auch erst ca. 6 Wochen vor Ende des Krankengeldes beim Arbeitsamt,
weil ich vorher bei einer Reha war.

Als beim AA war, wurde in der Leistungsabteilung gleich alles aufgenommen und ich bekam einen dicken Packen Papiere
in die Hand, zusammen mit einem Termin bei meinem SB, der für mich weiterhin zuständig sein sollte.
Ansonsten hoffe ich, dass Du dort freundlicher behandelt wirst als ich, ich wurde wie der letzte Dreck behandelt.

1 Woche später war ich bei meinem SB, ein sehr netter Mann, da gab es keine Probleme.
Wieder eine Woche später wollte ich dann mein ALG1 beantragen, weil ich alles beisammen hatte-
da zickte die mitarbeiterin der Leistungsabteilung dann wieder vom feinsten rum....
ich mußte unverrichteter Dinge wieder gehen- es wurde eine Direktionsrechtsabtretung meines AG verlangt.
Ich habe später erfahren, dass sie das nicht dürfen!!!!!
Dementsprechend sauer war ich 1 Woche später wieder dort und siehe da , auf einmal klappte alles.....

Hätte ich erst am 1.Tag der Aussteuerung mit allem angefangen, hääte ich wahrscheinlich mein ALG nicht nahtlos bezogen.
Ich hoffe, dass ich mit der AfA SO SCHNELL NICHTS MEHT ZU TUN HABE- es ist ein grausliger Verein.

Ich wünsche Dir, dass alles glatt geht und die MA dort nicht so garstig sind.
Liebe Grüße... AngelBild

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Re: Was hat die KK davon?????

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 20. Jan 2011, 10:47

Hi

Ich war schon sooooo lange beim AfA gemeldet - das war schon gar nicht mehr wahr :Gruebeln:

Hab mich schon gemeldet, als klar war, dass ich den Pflegeberuf nicht mehr ausführen konnte - rein informativ - und das steht so auch in den Akten!

Den Bescheid über die Aussteuerung bekam ich rechtzeitig und da habe ich mich per Mail mit der Bitte um Rückantwort bei meiner SB gemeldet, die mit auch prompt einen Termin zeitnah vermittelte :applaus:

Unsere Zusammenarbeit klappt einfach - mit der KK und auch mit dem AfA - wo ich heute Nachmittag einen Termin habe.


LG aggi
:umarm: Gabi

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Fulgora

Re: Was hat die KK davon?????

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Do 20. Jan 2011, 14:58

Sowas ist absoluter Quatsch, DIE AfA MUSS auch so zahlen und den Krankenschein MUSS man ihr ja nicht ständig unter die Nase halten, trotzdem sollte man einen haben
Man SOLLTE sich einen gelben Schein holen, den aber NIE bei der AfA abgeben und wenn man dazu aufgefordert wird, dann niemals eine Folge-AU auf der mehr als 42 Tage Krankheit vermerkt sind, denn ansonsten wird das ALG1 sofort eingestellt.

Wie auch bei der "normalen" Lohnfortzahlung, gilt es auch bei ALG1, nach 6 Wochen ist der Leistungsträger aus der Zahlung raus.

Bei Ausgesteuerten ist das aus dem Grunde problematisch, da dann ja nicht wie im Normalfall die KK weiter Lohnfortzahlung leistet.

Daher ist es eigentlich auch bitternötig, das Ausgesteuerte der KK sofort ohne wenn und aber Leistungen nach §125 SGB III erhalten. Aber da versucht sich die AfA ja fast immer rauszuwinden.

Den Gelben Schein, aber immer schön abheften, damit man später ggf. für die DRV eine dauerhafte Erkrankung belegen kann.

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