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Abfindung in meinem speziellen Fall

Verfasst: Mo 1. Nov 2010, 14:21
von Antonia
Ich hab jetzt unser Forum, und draußen das Google abgegrast, aber keine Antwort auf meine konkrete Situation/Frage gefunden:

Ich bin seit 3 Jahren AU, habe noch meinen Arbeitsvertrag, und jetzt im Sommer meine EM-Rente beantragt.
Aufgrund meines bevorstehenden Umzuges benötige ich demnächst ne Menge Kohle. Und da ich privat an jemanden viel Geld verliehen habe, dies aber nun nicht zurückbekomme, wird's ziemlich ziemlich eng, was meine Finanzen anbelangt.
Ich stehe vor der Situation: alte Wohnung gekündigt, alte Wohnung renovieren,Umzug in die neue Wohnung, neue Wohnung vorab renovieren (und das müssen alles andere Leute machen, die ich bezahlen muß, weil ich selbst nicht mehr schwer arbeiten kann). Ich weiß nicht, woher das Geld kommen soll.... mein Sparbuch brauche ich zum Aufessen, Miete bezahlen etc. Mehr kann von mir finanziell nicht mehr gestemmt werden (und das nur, weil sich jemand querstellt und mir mein Geld nicht zurückgibt :schimpfen: )

Nun kam mir die Idee, daß ich auf meinen AG zugehe, und über die Auflösung meines Arbeitsvertrages und eine Abfindung verhandle.
Dazu habe ich bereits letzte Woche mit einem Betriebsratsmitglied telefoniert. Der meinte, er sieht zu, was er tun kann, er müsse den richtigen Termin abwarten, um mit einem der Personaloberen zu sprechen.

Meine konkrete Frage dazu: ich bin 10 Jahre in diesem Betrieb, davon die letzten drei krank. Was wird nun für die Abfindung verwendet? Meines Wissens ist es so, daß man einen Netto-Monatslohn pro Jahr Betriebszugehörigkeit bekommt...
Rechnet der AG nun mit 7 oder mit 10 Jahren? Und wenn nur mit 7, darf er das?

Mir geht echt der A... auf Grundeis, wenn ich an meine finanzielle Situation denke!!!! :Veraergert: :traurig:

Vielleicht weiß die eine oder andere ja von einem hierzu passenden Fall, und stellt ihn hier rein.
Danke schon vorab,
:Hilfe:
Antonia

Re: Abfindung in meinem speziellen Fall

Verfasst: Mo 1. Nov 2010, 14:47
von aggi61
Hi Antonia

Leider ist heutzutage der AG gar nicht mehr verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen :traurig:

Mir hat er - nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit - (bin aber seit Mai 09 AU) - grad mal 3 Monatsgehälter angeboten!!!

Christlicher Arbeitgeber wohlgemerkt :kotzen:

Rechne lieber nicht zu fest mit dem Geld!


LG aggi

Re: Abfindung in meinem speziellen Fall

Verfasst: Mo 1. Nov 2010, 16:31
von Antonia
Lieben Dank für Deine Antwort aggi,

nee, verpflichtet sind die meines Wissens sowieso nicht. Ein Recht auf eine Abfindung habe ich vermutlich nicht. ABER: in meinem besonderen Falle, läßt sich tatsächlich - sehr wahrscheinlich erfolgreich - in diese Richtung verhandeln. Näheres möchte ich dazu an dieser Stelle nicht schreiben.

Mich interessiert eben nur, wie diese AU-Jahre zu rechnen sind - meinem gesunden Menschenverstand nach müssten diese Jahre als Betriebzugehörigkeit zu zählen sein, denn ich habe ja immer noch einen Arbeitsvertrag und eine Stelle die freigehalten wird für mich.

Hast Du denn diese Verhöhnung namens Abfindung in Deinem Falle angenommen? Oder bist Du dagegen vorgegangen?

Liebe Grüße

Antonia

Re: Abfindung in meinem speziellen Fall

Verfasst: Mo 1. Nov 2010, 17:30
von Angsthäschen
Deine Fragen sind sehr interessant - könnten mich evtl. auch betreffen. Bin gespannt auf die Antworten

Re: Abfindung in meinem speziellen Fall

Verfasst: Mo 1. Nov 2010, 17:55
von stadtpflanze
nein - leider kann ich dazu auch nix sagen.
Wie es mit Krankheit gerechnet wird.
Mich hat es noch blöder erwischt, ich bekam einen Titel im Jahr 2004 bei einem Gütetermin von 3000 Euro.
Die Firma (GmbH) wurde insolvent und machte nachher unter anderem Namen,- mein Chef war dergleiche - wieder auf.
Ich hätte große Lust vorbei zugehen :Miko: :Miko: :Miko:

Überwiesen wurden mir gerade mal 10 Euro - in diesem Jahr - von dem Insolvenzverwalter. :ic_down:

Re: Abfindung in meinem speziellen Fall

Verfasst: Mo 1. Nov 2010, 18:08
von Antonia
stadtpflanze hat geschrieben: Überwiesen wurden mir gerade mal 10 Euro - in diesem Jahr - von dem Insolvenzverwalter. :ic_down:
:groehl: :lachen: :groehl:
Entschuldige, daß ich lache.... aber ... zehn (in Ziffern: 10) Euro !? Da hat der Insolvenverwalter wohl aus purem Mitleid das Sparschwein seines eigenen Kindes geschlachtet und Dir den Inhalt feierlich überreicht?!

Menno, Sachen gibt's .... :Wut:

Re: Abfindung in meinem speziellen Fall

Verfasst: Mo 1. Nov 2010, 18:34
von Fulgora
Also zumindest muss er dir für die letzten 3 Jahre den Urlaub auszahlen.

EuGH: Ein Arbeitnehmer verliert nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den er wegen Krankheit nicht ausüben konnte!

ABER: Je nach dem von was du jetzt lebst, ist es so das dieses "Einkommen" voll angerechnet wird.
Sprich, die sagen dir, die pausieren Hartz4 solange bis das Einkommen verbraucht ist, sprich bei Urlaubsgeld/Abfindung rechnen die Einkommen/ALG2 = Monate der Zahlungsaussetzung.

Obwohl es anscheinend schon Urteile geben soll, die besagen, das dieses Urlaubsgeld kein Einkommen sondern "Vermögensumverteilung" ist.

Sprich also ggf. mit deinem SB bei der Arge, ob du evtl. sogar Zuschuss zum Umzug bekommst, wenn das deine "Inegrationschance" verbessern könnte.

Re: Abfindung in meinem speziellen Fall

Verfasst: Mo 1. Nov 2010, 18:56
von Antonia
Danke für Deine Antwort Fulgora,

den Urlaub für die letzten drei Jahre habe ich mir schon ausbezahlen lassen.
Es geht wirklich nur noch um die Abfindung.

Liebe Grüße

Antonia

Re: Abfindung in meinem speziellen Fall

Verfasst: Mo 1. Nov 2010, 21:25
von Angsthäschen
:groehl: 10,00 Euro ? Hammer...doch so viel :icon_mrgreen:


(Tschuldigung - gehört hier nicht hin.... aber ist doch zum piepen, oder) :Gruebeln:

Re: Abfindung in meinem speziellen Fall

Verfasst: Mo 1. Nov 2010, 23:52
von Doppeloma
Liebe Antonia, :smile:

auch wenn ich dich jetzt (wahrscheinlich) bitter enttäuschen muß, warum sollte dir der AG eine Abfindung zahlen, wenn du das Arbeitsverhältnis auf EIGENEN Wunsch beendest, sei es durch eigene Kündigung oder durch Aufhebungsvertrag :confused: :Gruebeln:

Es gibt ohnehin keinerlei Rechtsanspruch auf eine Abfindung, es sei denn dazu bestehen Verpflichtungen aus Sozialplänen oder Tarif- /Betriebsvereinbarungen usw., wie das in deiner Firma ist kann ich nicht beurteilen.

Dieser Anspruch besteht dann aber auch nur, wenn der AG dich entlassen will / muß und nicht wenn du "freiwillig" gehst!

Eine solche Aufgabe deines Arbeitsplatzes bringt dir außerdem (vermutlich) noch Ärger mit AfA /Arge ein, da ist die Frage der Anrechnung einer ev. Abfindung dann vermutlich das kleinste Problem.

Deine Betriebszugehörigkeit beginnt mit dem ersten Tag deines Arbeitsvertrages und endet am Tag der endgültigen Auflösung des Arbeitsvertrages.
Wie lange du in dieser Zeit mal AU gewesen bist spielt dabei KEINE Rolle.

Bei einer Entlassung durch den AG werden im Zuge einer KÜ-Schutz-Klage manchmal Abfindungen im Arbeitsrechtsverfahren "herausgeschlagen", das bewegt sich dann so im Bereich eines halben Monats-Brutto-Lohnes pro Beschäftigungsjahr.

Oft stehen da wahrscheinlich Probleme im Entlassungsverfahren an, die damit im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches "zugekleistert" werden sollen (z.B. wenn Schwerbehinderte entlassen werden und NICHT alle dafür erforderlichen Schritte durch den AG korrekt absolviert wurden :Gruebeln: ), nur wenn du selber "gehst", kannst du ja nicht dagegen klagen.

Welche Möglichkeiten du da direkt bei deiner Firma siehst kannst du nur selbst wissen, aber jedes Amt wird dir das "unter genauer Prüfung" des Zustandekommens dieser "Einmalzahlung" in irgendeiner Form (zumindest teilweise) anrechnen.

Mit diesen Gesetzlichkeiten habe ich mich noch nicht so konkret befasst, aber im Moment denke ich schon darüber nach, ob man uns im ALG II das Wohngeld für November anrechnen kann, wenn es (durch die lange Antragsbearbeitung) erst im Dezember überwiesen wird, denn eigentlich ist es ja für November als Zuschuß zur November-Miete gedacht :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: