Aussteuerung nun ALGI

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Vrori
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 13. Jun 2012, 15:31

Hallo,

hier ist der § 145 und es steht da nicht drin, dass anders verfahren werden muss, wenn bereits vor Antragstellung über einen Rentenantrag negativ entschieden wurde und der Widerspruch läuft bzw. Klage...
das ist einzig und allein eine Auslegungssache der Afa...die auch genau so beim 125 vorlag...

§ 145 SGB III Minderung der Leistungsfähigkeit

(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich die leistungsgeminderte Person wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen. Die leistungsgeminderte Person hat sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist.
(2) Die Agentur für Arbeit hat die leistungsgeminderte Person unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt sie diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt die leistungsgeminderte Person den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tag nach Ablauf der Frist an bis zum Tag, an dem sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt die leistungsgeminderte Person ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn die leistungsgeminderte Person durch ihr Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.
(3) Wird der leistungsgeminderten Person von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wegen einer Maßnahme zur Rehabilitation Übergangsgeld oder eine Rente wegen Erwerbsminderung zuerkannt, steht der Bundesagentur ein Erstattungsanspruch entsprechend § 103 des Zehnten Buches zu. Hat der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen nach Satz 1 mit befreiender Wirkung an die leistungsgeminderte Person oder einen Dritten gezahlt, hat die Empfängerin oder der Empfänger des Arbeitslosengeldes dieses insoweit zu erstatten.
LG
Vrori

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Fatbob
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mi 13. Jun 2012, 15:37

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf

(6) Für die Begrenzung der Nahtlosigkeitsleistung gem. § 145 ist die tatsächliche Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens der verminderten Erwerbsfähigkeit (ggf. nach Ausräumung bestehender Divergenzen) in der Leistungsbeurteilung durch den RVTr maßgeblich. Beurteilen die Gutachter des RVTr`s und der AA das Leistungsvermögen übereinstimmend, kommt es auf die Bestands- oder Rechtskraft der Feststellung nicht an.

seite 15

und

Verwaltungsvereinbarung
zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
zur
Vermeidung von unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit eines Versicherten durch den Rentenversicherungsträger und durch das Arbeitsamt sowie zur Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen
§ 1 Grundsatz
Zur Vermeidung von unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit eines Versicherten sowie zur Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen wirken Arbeitsverwaltung und Rentenversicherungsträger eng zusammen.
§ 2 Gegenseitige Unterrichtung
Bei der Beurteilung, ob das Leistungsvermögen des Versicherten für eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes von mindestens 6 Stunden, von 3 Stunden bis unter 6 Stunden oder von unter 3 Stunden täglich ausreicht (Beurteilung der Leistungsfähigkeit), berücksichtigen Rentenversicherungsträger und (Landes-) Arbeitsamt auch für den jeweils anderen Leistungszweig vorliegende ärztliche und psychologische Gutachten. Sie verpflichten sich, im Rahmen der Bearbeitung von Leistungsanträgen das Vorliegen derartiger Gutachten vom Antragsteller zu erfragen und die Gutachten bei zu ziehen sowie von ihnen selbst veranlasste Gutachten dem anderen Leistungszweig jeweils unverzüglich zu übersenden, wenn ersichtlich ist, dass sie für dessen Entscheidung erheblich sein können.

seite 29
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Mi 13. Jun 2012, 16:00

Hallo ,
das habe ich ihm auch alles mitgebracht ,hatte mir ja meine Ausdrucke gemacht er hat mir das genauso gesagt wie ich es euch beschrieben habe.
Ich verstehe das zwar auch nicht ,so wie er sagt läuft das so und nicht anders.
LG Suse

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 13. Jun 2012, 16:40

Hallo,
das ist doch aber im Gesetz nicht aufgeführt...das ist reine Auslegungssache der Afa....
deren Dienstanweisungen...aber das bedeutet nicht, dass jeder nun diesen Dienstanweisungen folgen muss..

Deshalb gab es doch immer dieses Theater mit dem 125...und beim 145 verfahren die wieder genau so...
stellt euch vor, da lehnt die DRV den Rentenantrag ab..und nach Widerspruch wird diese Rente nun doch so bewilligt..haben wir hier ja auch zur Genüge shcon gehabt...oder eben nach Klageverfahren..
aber zwischenzeitlich hat die Arbeitsagentur den Antragstelle bzgl. seiner "Zurverfügungstehung" dermaßen gequält, dass der Antragsteller noch viel kranker ist, als vor der Rentenantragstellung...
das ist unglaublich, wie unverschämt die sind und die gesetzlichen Bestimmungen so auslegen, wie es für sie am bestenn passt..
eigentlich müßten die solche Antragsteller einfach in Ruhe lassen und abwarten, was aus der Klage wird...
aber die wollen nicht zahlen, weil sie Angst darum haben, evtl. das ALG I nicht erstattet zu bekommen, wenn die Rente tatsächlich ganz abgelehnt wird..

noch konfuser wird es allerdings, wenn sie dem Antragsteller die Anwendung des 145 streitig machen, aber hinterrücks gleich bei der DRV ihren Ersatzanspruch anmelden, falls es durch zur Rentenzahlung kommt..so bei mir geschehen..

auf der einen Seite wollen sie mir erzählen, dass ich keinen Anspruch auf den 125 habe (jetzt 145)...aber vielleicht kommt es doch zur Rentenbewilligung..und schwupp haben sie den Ersatzanspruch bei der DRV angemeldet..

Die suchen sich nur die Rosinen raus und alles andere nutzen sie, um die Antragsteller fertig zu machen..

LG
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 13. Jun 2012, 16:42

noch kurz zur Ergänzung..
mein Anwältin, die die Rentensache macht, hatte die gleiche Auffassung wie dein Anwalt...

mein Anwalt der Gewerkschaft, mit dem ich wegen der Afa zusammenarbeite, hat meine Auffassung...

du siehst, selbst die Fachleute sind sich nicht einig..

von daher hoffe ich auf ein Urteil in meinem Fall...mit einem Vergleich werde ich mich wohl nicht abspeisen lassen..und ich gehe davon aus, dass ich gewinne..
(hoffentlich)..
LG
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 13. Jun 2012, 17:29

Hallo Suse, :smile:

habe mir mal NUR den Teil herausgepickt, der mich am meisten aufregt....
§ 145 SGB III gilt nur wenn man die Rente noch nicht abgelehnt bekommen hat. Sobald man 1x ein NEIN bekommen hat und Widerspruch eingelegt hat ist der Zug abgefahren....das heißt die AFA braucht erst das Ärztl. Gutachten vom ÄD der AFA vorher geht kein Bescheid raus.
Wenn SOWAS auch noch ein Anwalt behauptet, der angeblich was von Sozial-RECHT versteht...dann bekomme ich langsam das Dauer... :kotzen: :kotzen: :kotzen:

WER LESEN KANN ist auch HIER klar im Vorteil (und damit meinen ich Niemanden HIER, nur damit es keine neuen Mißverständnisse gibt :icon_e_wink: ), einen Widerspruch und die Klage legt man ja ein, weil man diese ablehnende Entscheidung der DRV NICHT akzeptiert...DAMIT ist das Verfahren weiterhin völlig OFFEN...ES GIBT (NOCH) KEINE rechtsgültige/endgültige Entscheidung dazu ... :Wut: :schimpfen:

Damit ist dieses EM-Renten-Verfahren weiterhin "schwebend" (GENAUSO wie während der Antrags-Bearbeitung :ic_up: ) es wurde noch KEINE endgültige, rechtsgültige Entscheidung zur Erwerbsfähigkeit (durch den Rentenversicherungs-Träger) getroffen...der § 145 SGB III ist weiterhin anzuwenden, GENAU wie VORHER AUCH der § 125...

Was sich die AfA da an Durchführungs-Bestimmungen ausdenkt, hat nicht unbedingt was mit der tatsächlichen Rechtslage zu tun, diese DA sind interne Arbeits-Anweisungen und haben keinerlei Rechtswirksamkeit nach außen und die "berühmten Verwaltungs-Vereinbarungen" zur Klärung irgendwelcher unterschiedlicher Ansichten von AfA und DRV wurden NOCH NIE tatsächlich angewendet und umgesetzt.

Sowas hat man MIR damals auch erzählt, als meine Ablehnung des Antrages von der DRV kam, man wolle die DRV-GA haben (med. Dienst der AfA) um "Divergenzen" in den ärztlichen Feststellungen zu klären...es wurde da NIE was wirklich geklärt, ich bekam aber trotzdem weiterhin ALGI nach § 125 (alt) bis mein Anspruch aufgebraucht war...SOOO wie es vom Gesetz her auch vorgesehen IST und WAR, sogar der Widerspruch wurde da zwischendurch noch abgelehnt und die Klage eingereicht...

Der § 145 SGB III besagt absolut NICHTS anderes, auch wenn er etwas "umformuliert" wurde, so bietet er nur NEUE "Auslegungs-Möglichkeiten" (für die AfA und offenbar auch für immer mehr "Anwälte"), für die es noch KEINE Urteile gibt, auf die man sich eventuell berufen KÖNNTE.
WENN man von den Advokaten da schon SOOO ungemein "unterstützt" wird, dann wird es auch vorläufig KEINE klarstellenden Urteile zur Anwendung des § 145 SGB III im Sinne der Antragsteller geben (KÖNNEN), man trägt also die Divergenzen DOCH weiterhin auf dem Rücken drr Renten-Antragsteller aus ODER schreibt DIREKT von der DRV ab, wenn es da schon was "Passendes" gibt in der Hinsicht.
Wenn in diesem Gutachten steht das ich (oder wer auch immer) weniger als 3 Std arbeiten kann wird weder von der AFA oder auch vom Job Center auch nur 1 Cent bezahlt und man bekommmt sein Geld vom Sozialamt.
DAS ist NICHT richtig, denn bei dieser Einschätzung MUSS nach § 145 SGB III gezahlt werden, darum beschließt man ja lieber nach DRV-"Aktenlage" die plötzliche Genesung des Ausgesteuerten Kandidaten (lt. DRV-Reha-Berichten und GA), das Sozial-Amt ist überhaupt NICHT verpflichtet zu zahlen, solange auch NUR ein theoretischer Anspruch auf ALGI gegeben ist.

Eine Beitragsbasierte Leistung ist generell vorrangig in Anspruch zu nehmen, aber dass mit (ehemaligen) Beitragszahlern leider NICHT entsprechend umgegangen wird, merken wir ja spätestens nach dem EM-Renten-Antrag, AUCH diese Leistung HÄTTE (eigentlich) Vorrang vor jeglicher steuerfinanzierter "Notfall-Unterstützung" (SGB II / SGB XII), aber WEN interessiert das schon in diesem angeblichen "SOZIAL-STAAT"...

Das Sozial-AMT ist erst zuständig wenn die DRV (!!!) eine Erwerbsfähigkeit UNTER 3 Stunden bestätigt hat, was die AfA dazu feststellt ist denen auch EGAL, denn das ist eben NICHT allgemein rechtswirksam sondern NUR innerhalb der AfA /JobCenter und die DRV ist eben überhaupt NICHT "verpflichtet" (und schon gar nicht gewillt), sich dieser Entscheidung der AfA anzuschließen, dann müßte sie ja (bei Anspruch) EM-Rente ZAHLEN....

Dann müsste ICH ja z.B. AUCH schon seit 2009 Sozial-HILFE beziehen, da hat mir ja die AfA genau DAS bescheinigt im GA, dass ich GAR NICHT mehr vermittelbar bin, unter 3 Stunden KOMPLETT...
Ich beziehe aber aktuell Leistungen des SGB II, weil die Rentenkasse das so (bisher) noch NICHT (in einem schriftlichen Bescheid) bestätigt hat, bleibe ich rein rechtlich "erwerbsfähig" für mindestens 3 Stunden, bin ich nun (nach dem Vergleich offiziell auch immer noch), denn ich "KANN" ja noch 3 - unter 6 Stunden arbeiten (nach Meinung der DRV) ...ALSO NIX Sozial-AMT... :Heiss:

Müßte ich noch finanziell "aufstocken" auf meine (zukünftige) EM-Rente, wäre weiterhin das JobCenter zuständig... :Angst:

Womit wir wieder beim Grund-Problem angekommen sind, denn KEINER WILL wirklich für die Ausgesteuerten /Langzeit-Kranken /wartenden EM-Renten-Antragsteller (in welchem Stadium des Verfahrens auch immer) ZAHLEN (MÜSSEN), DARUM "wimmelt" sie JEDER Sozial-Leistungs-Träger mit seinen ureigenen "Entscheidungs-Richtlinien" ab!
Zumindest wird es versucht und ist in vielen Fällen leider auch erfolgreich, zumindest für eine Zeit...bis man dort (wo man gerade noch das Nötigste bekommt) AUCH wieder unerwünscht ist, als Kostenfaktor...

Wenn ich das ALLES hier so verfolge (nicht nur in diesem Thema) und feststelle, dass es mit der Zeit immer perfider wird in diesem ganzen :kack: System und die Schikanen bei den kranken Leuten bereits bei der Krankenkasse immer schlimmer werden, dann wird mir Angst und Bange vor der Zukunft, dabei tröstet es mich nicht besonders, dass ich diesem Horror wohl bald (überwiegend) entgehen werde...ich habe Kinder und Enkel, die auch KEINE Garantien für ein dauerhaft gesundes Arbeitsleben mit auf die Welt gebracht haben...

Gerade ist mein Schwiegersohn (NICHT der Papa der Enkel) zum wiederholten Male aus der psychosomatischen Reha gekommen, er hat tatsächlich sehr schwere psychische Störungen, die aus der Kindheit herrühren und ihn wohl auch sein weiteres Leben IMMER verfolgen werden...diese Reha hat ihm schon nicht mehr die "Erleichterung" gebracht, die er von früheren Aufenthalten kannte... :Gruebeln:

Er hat bereits mehrfach wegen seiner Probleme (er hat ZWEI abgeschlossene Berufsausbildungen !!!) und damit verbundener langer Krankheitszeiten die Jobs verloren (bekommt auch, mangels "Berufserfahrung" immer NUR Arbeit bei Zeitarbeits-Firmen), ist aktuell auch wieder (wegen der langen AU) arbeitslos ...ich wage es gar nicht, ihm auch NUR vorzuschlagen vielleicht einen EM-Renten-Antrag zu stellen, bei dem was ihn da erwarten würde, geht er ja restlos zu Boden... :Verwirrt: :Hilfe:

Klar er würde AUCH abwehren und sagen "was soll ich mit einer Rente" ich WILL ja arbeiten, aber mal was Gescheites und nicht immer nur über Zeitarbeit, wo man NIE richtig "seßhaft" und vernünftig bezahlt wird, selbst wenn die Arbeit an sich mal interessant ist und ihm sogar Spaß macht...
ER geht auf die 40 zu und möchte auch noch "irgendwann" mit meiner "Kleinen" zusammen Kinder haben, aber solange er psychisch immer wieder zeitweise so instabil ist, haben auch beide Angst vor diesem Schritt und dieser Verantwortung, so werden meine Sorgen auch mit EM-Rente nicht alle "vom Tisch" sein...

Aber es sind eben auch Sachen dabei, auf die auch eine Doppeloma KEINEN Einfluß hat...SORRY, dass ich mal wieder vom Thema abgekommen bin... :amen: :amen: :amen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Mi 13. Jun 2012, 17:53

Liebe Doppeloma,
es ist schon OK du musst ja auch mal was loswerden...i
Ich verstehe das auch so nicht,mich hat das ganze heute so umgehauen.Meine Nerven sind auch schon am zucken und Kopfschmerzen ohne Ende.
Das ist genau wie mit der Reha ...meinen Wunsch haben sie auch wieder nicht beachtet.
So langsam weiß ich echt nicht mehr was ich machen soll. Ich warte erst mal ab was da so rauskommt.Wenn es negativ ist werde ich dem Anwalt mal meine Ausgdruckten Sachen vor die Nase halten und ich frage jeden einzelnen Satz ab. :amen:
LG Suse

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mi 13. Jun 2012, 19:09

Ich habe die Arbeitsanweisung nicht geschrieben weil sie Rechtlich sicher sind, sondern weil sich
der Großteil der SB dadran hält (halten muss), und nur wenn man weiss wie der Gegner tickt kann man reagieren.
lg
Ps: ich finde die Anhänge allerdings in der PDF auch interressant.
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 13. Jun 2012, 19:22

Hallo,

gibt es einen Doppelbutton...dann hätte ich ihn gern der Doppeloma gegeben.

Es ist tatsächlich perfide, wie hier mit Antragstellern umgegangen wird...auch dieses heulerische.."wir müssen das Gutachten der DRV einsehen"...damit Doppeluntersuchungen gespart werden..diese Bande hat nur Angst, dass ein Berg Arbeit auf sie zukommt, weil sie dann evtl. Divergenzen mit der DRV austragen müssen..also schließen sie sich der Entscheidung der DRV-Gutachter an..und berücksichtigen aber nicht, dass eben gegen, z.B. bei mir, dieses Gutachten sich die Klage richtet..bzw. gegen die entscheidung, die durch das Gutachten getroffen wurde..

deswegen habe ich doch derzeit die klage gegen die Arbeitsagentur laufen..weil ich mich geweigert habe, dem SB mein DRV-Gutachten vorzulegen..das ging denen nie um eine Begutachtung..die waren nur daran interessiert von mir das DRV-Gutachten zu bekommen..
das bekamen sie nicht..also setzten sie mich unter Druck: dann Schweigepflcihtentbindungen..auch die bekamen sie nicht von mir..
und somit stellten sie das ALG I ein...

jetzt in der Stellungnahme für das Sozialgericht schrieben diese "Lügner und Betrüger" doch tatsächlich, dass am 15.8. ein Termin beim ärztl. Dienst vorgesehen gewesen wäre und ich zu diesem Termin nicht erschienen wäre...und von daher hätten sie das ALG I im Febr. 2012 eingestellt..

Diese Lügenbarone, am 15.8. hatte ich einen Termin bei meiner SB, "ihre berufliche Situation" sollte besprochen werden...zum Glück hatte ich das Einladungsschreiben noch vorliegen und!! für diesen Termin habe ich mich gottlob durch meinen Anwalt entschuldigen lassen..in dem Brief schreibt der Anwalt, dass ich au wäre, die au - Bescheinigung legt er bei und er weist noch einmal daraufhin, dass mein Fall nach § 125 zu führen sei...
die haben auf das schreiben nie geantwortet...
aber jetzt basteln sie sich ein passende Geschichte zurecht..
ich bin immer noch gespannt, wie das ausgehen wird..

Sollte es zu einem urteil zu meinen Ungunsten kommen, scheue ich mich auch nicht, bis vor das Landessozialgericht zu gehen...
diese Lügenbande muss das handwerk gelegt werden..
So und jetzt schau ich Fußball.

LG
Vrori
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Di 24. Jul 2012, 13:47

Hallo zusammen

Heute bekam ich Post von der AFA.....

Sehr ..........
nach den Feststellungen meines Arztlichen Dienste sind sie nicht länger als 6 Mon. leistungsunfähig. Sie können nach dem ärztl.Gutachten grundsätzlich vollschichtig arbeiten und stehen damit der Arbeitsvermittung zur Verfügung.

Daher müssen sie mir ab sofort alle Arbeitsunfähigkeiten mitteilen und durch ärztliche Bescheinungen nachweisen (§311 IIISGB)

Bitte informieren Sie Ihren Arzt darüber,das sich Ihre Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet ,für die sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen.


Das soll heißen ....Alles andere nur nicht die Fibro

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