Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
royan
Beiträge: 538
Registriert: Fr 24. Jun 2011, 14:34
Hat sich bedankt: 190 Mal
Danksagung erhalten: 401 Mal

Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von royan » Mo 11. Jan 2016, 21:27

Ja, Lebenslauf und Zeugnisse. Wenn Deine letzte Bewerbung schon ein paar Jahre her ist, bist Du eh nicht mehr auf dem Stand, wie so etwas heute abgefasst wird. Da gibt es dann schöne Bewerbungstrainings. :grinser:

Meistens ist das ein Standardformular, wo das drauf steht. Also nicht verrückt machen, nimm mit, was Du hast und gut ist. :ic_up:

LG
Royan :Bussi:

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 12. Jan 2016, 02:02

Hallo Heike, :smile:

langsam fühle ich mich hier auch "überrollt und überfordert", man will dich also in den 1. Arbeitsmarkt "eingliedern" als VOLL-EM-Rentner für die nächsten 3 Jahre von der DRV bestätigt, das haben die zu akzeptieren, lass dir doch nicht solchen Unsinn erzählen ... :Wut: :schimpfen:

Die Gesetze die man dir dafür angibt gelten für VOLL Erwerbsfähige Arbeitslose und nicht für "Arbeitsmarktrentner", die wenn überhaupt NUR in einen "leidensgerechten /versicherungspflichtigen" Teilzeit-Job vermittelt werden könnten, in irgendwelchen Maßnahmen verdienst du auch kein Geld um aus dem Leistungsbezug heraus zu kommen, zudem werden die meist Vollzeit durchgeführt und du bist NICHT Vollzeit Erwerbsfähig brauchst also auch keine Vollzeit-Maßnahmen machen.

Was steht denn in den § drin die man dir dafür genannt hat, hast du das erlesen /verstanden und/oder nachgefragt warum das auch auf dich zutreffen soll, mit einer aktuell vollen EM-Rente und eher theoretischer Erwerbsfähigkeit für 3 Stunden täglich ( wie viel DU davon als aktuell zumutbare Teilzeit
- Arbeitszeit sehen möchtest ist übrigens auch deine eigene Entscheidung), du bist immerhin nachgewiesen (lt. DRV-Bescheid zumindest ab dem 01.05.2016) Teilweise Erwerbsgemindert, eine Vermittlung in andere Jobs (Vollzeit) ist gar nicht zulässig, also braucht man dich dafür auch nicht zu schulen oder Bewerbungen dafür formulieren und schreiben ...

Die haben bei deiner "Aufnahme" im JC weder richtig hingehört noch richtig hingesehen ...
Ich bin mir da nicht wirklich sicher, denn der § besagt ja, dass ich für mind. 3 Stunden erwerbsfähig bin und das Jobcenter hat nun die Aufgabe, mich zu vermitteln, notfalls auch mit Eingliederungsprogrammen um den Weg zu ebnen.
Eingliederungsmaßnahmen finden in der Regel Vollzeit statt und sind für dich (mit klarer Teilrente) nicht zulässig und auch gar nicht vorgesehen ... das sind KEINE (nach den Vorgaben der DRV) Teilzeit-Arbeitsplätze mit denen du das notwendige Geld zu einer Teil-Rente dazu verdienen könntest ... diese erforderlichen Arbeitsplätze gibt es am Arbeitsmarkt im Moment NICHT, darum bekommst du die volle EM-Rente gezahlt, obwohl dir (eigentlich) nur noch die HALBE RENTE zustehen würde ...

Das Jobcenter KANN dich nicht in zumutbare Teilzeit-Arbeitsplätze "vermitteln" die es aktuell nun mal nicht gibt, das wurde zwischen AfA und DRV bereits geklärt ... das JC hat auch keinen "anderen" Arbeitsmarkt zur Verfügung, mit irgendwelchen "Maßnahmen" lässt sich das auch nicht "Ersatzweise" ändern, die kosten den Staat nur zusätzlich Geld und bringen dich auch nicht aus der "Hilfebedürftigkeit".

Wenn deine SB das anders sehen möchte dann würde mich die Wirtschaftlichkeits-Berechnung dazu mal brennend interessieren.

Ich weiß ja nicht wie hoch der Betrag (ca.) ist, den du vom Amt zur Rente dazu bekommst, immerhin ist das meiste Geld aus deiner Rente (vermute ich mal) und mit Zwang zu "unpassenden" Angeboten /Forderungen kann man diese Rente auch gut insgesamt in Gefahr bringen.
Dann kann es dem JC schnell passieren, dass deine Rente eingestellt wird (dank ihrer "Vermittlungsbemühungen") und das JC muss dann deinen vollen Lebensunterhalt wieder übernehmen ... :Verwirrt: :Hilfe:

Die sollen doch "froh" sein, dass sie nur einen Zuschuss zur vollen EM-Rente leisten brauchen, es könnte auch für das JC "deutlich schlimmer" kommen ... :teufel:
Als Begründung nannte sie noch, dass es bei Ihnen auch so läuft. Ein Nachfolgebescheid hebt den anderen auf.
Eine Möglichkeit ziehe ich gerade in Betracht. Wir haben hier vor Ort Rentenberatungsstellen der DRV. Ich denke, ich werde da noch mal vorsprechen.
Dann hat sie noch nie was dazu im Gesetz gelesen, aber die JC nehmen das oft nicht so genau ... wenn es nicht drin steht (oder der Vorbescheid mit Datum bereits abgelaufen ist), dann hebt sich da GAR NICHTS auf mit einem neuen Bescheid ... es ist nämlich immer zu begründen WARUM ein bestehender Bescheid vorzeitig nicht mehr gelten soll, wie er ursprünglich mal erteilt wurde ...

Das gilt übrigens auch für die Einstellung von deinem Sozial-AMT, es ist eine Frechheit dir direkt anzukündigen, dass der Widerspruch "sowieso" abgewiesen wird ... das wäre ja dann eigentlich eine gute Gelegenheit diese Geltungsfristen von amtlichen Bescheiden mal am Sozialgericht überprüfen zu lassen ... :Gruebeln: :teufel: :jaa: :cool:
ICH würde bei Ablehnung des Widerspruches KLAGE einreichen, mal sehen ob die am SG die Ansichten von Sozial-AMT und JC dazu teilen möchten ... :confused: :Gruebeln: :teufel:
Wenn ich Grundsicherung aus dem SGB II beantrage, verpflichte ich mich ja schon quasi zur Mithilfe, meine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Mir ist immer noch nicht klar, welche Rechte ich bezgl. Eingliederungsvereinbahrungen habe.
Dann lass dich von deiner SB erst mal aufklären welchen tieferen Sinn eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) aktuell mit dir überhaupt haben soll ... besonders wo die in der Regel nur für 6 Monate "vertraglich vereinbaren" soll, wie du in versicherungspflichtige Arbeit vermittelt werden kannst, um deine Hilfebedürftigkeit beenden zu können, in Schulungsmaßnahmen wirst du nicht bezahlt, damit verringert sich also deine Hilfebedürftigkeit auch nicht.

Man kann es auch profaner ausdrücken, eine EGV ist so überflüssig "wie ein Kropf", das unterschreibt man nicht wie man sonst auch keine Verträge unterschreiben sollte die man nicht versteht, nicht erklärt bekommt und nicht braucht ... :Sturkopf:

Natürlich lehnt man nie was rigoros ab, denn man möchte das immer nur "zur gründlichen Prüfung mit nach Hause nehmen" ...du unterschreibst generell NIE Verträge ohne das gründlich zu prüfen und zu überdenken ... :jaa: :cool:

Sie soll dich beraten welche "leidensgerechten / versicherungspflichtigen" Teilzeit-Arbeitsplätze (für 20 - 25 Wochenstunden, mehr schaffst du nicht, deswegen bekommst du ja mindestens die teilweise EM-Rente ... :teufel: ) in der näheren Umgebung von welchen AG so angeboten werden (lt. DRV und AfA ja offenbar KEINE), zum Inhalt irgendwelcher "Bewerbungen" schreibe ich dir später noch was ... zunächst müsste es ja was geben, wo du dich überhaupt entsprechend ZUMUTBAR bewerben kannst ...

Die Zumutbarkeit liegt bei dir (zusätzlich zur teilweisen EM-Rente = 50 % der vollen EM-Rente die dir aktuell gezahlt wird) im Bereich von 20 - 25 Wochenstunden Arbeitszeit in einem "leidesgerechten UND versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis", was dabei "leidensgerecht" wäre entscheidet zur Not die DRV und NICHT die SB, die gehen deine Leiden überhaupt NICHTS an, nur die daraus entstehenden Einschränkungen bei der Arbeit.
Die Dame die meinen Antrag angenommen hat war sehr freundlich. Sie sagt, die Arbeitsmarktrente war die frühere Berufsunfähigkeitsrente. Meine Rente besagt, dass ich in meinem alten Beruf nicht arbeiten könne und die Sachbearbeiter schauen werden, was dann in Frage kommen könnte.
Da hat sie dir freundlich kund getan, dass sie nicht die geringste Ahnung hat, was eine Teilweise Erwerbsminderung bedeutet, die gilt nämlich NICHT nur für den letzten Beruf und ist KEIN Ersatz für die frühere BU-Rente ... dabei war man nämlich in allen Bereichen (außer im Beruf und ähnlichen Tätigkeiten) immer noch Vollzeit (also 6 und mehr Stunden) Erwerbsfähig" "am allgemeinen Arbeitsmarkt", das ist ja bei dir nicht der Fall.
Das bedeutet doch, dass ich zwar nicht in meinen alten Beruf vermittelt werden kann, aber mich für jeden leidensgerechten Arbeitsplatz bewerben muss und eben dafür ein Profil erstellen lassen muss, ansonsten wird mein Antrag nicht angenommen.
Eine Teilweise EM-Rente bezieht sich aber bereits komplett auf den "allgemeinen Arbeitsmarkt" völlig unabhängig von deinem früheren Beruf also auf ALLES was es da geben könnte, es muss dir aber gesundheitlich zumutbar sein, für den dir möglichen Teilzeitbereich über 3 Stunden täglich, den du ( lt. DRV-Bescheid) noch arbeiten könntest ... und dafür gibt es aktuell KEINE Stellen am "allgemeinen Arbeitsmarkt", also kann es da auch kein Profil von dir geben, was da irgendwo (Teilzeit) hinpassen könnte.

Die haben deinen Antrag aber trotzdem anzunehmen, auch wenn du im Moment (wegen dem verschlossenen Teilzeit-Arbeitsmarkt) eigentlich nicht vermittelbar bist ... weil du Anspruch auf diese Leistung hast ... das "Profil" ersetzt auch nicht den Rentenbescheid der DRV und da steht NIX von Rente wegen "Berufs-Unfähigkeit" ... :Verwirrt: :Hilfe:

Vielleicht solltest du deiner SB zum ersten Termin lieber mal was zur "Nachschulung" im Bezug auf EM-Rente (ausgedruckt, falls du dann schon einen Drucker haben solltest, du siehst schon wie nützlich der werden kann) mitnehmen, damit sie erst mal weiß, was das bedeutet und in welchem Rahmen sich ihre Forderungen und Vermittlungsbemühungen zu bewegen haben ???
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Quelle

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html

Bei dir wird diese Tatsache /Feststellung eben in 3 Jahren von der DRV wieder überprüft und die volle EM ergibt sich aus dem aktuell verschlossenen (Teilzeit-) Arbeitsmarkt ... bis dahin hätte die DRV Mitspracherecht, ob ein angebotener Teilzeit-Arbeitsplatz für dich tatsächlich als gesundheitlich geeignet und zumutbar anzusehen ist ... das klärt man dann allerdings NICHT telefonisch ... da solltest du immer ganz naiv deine SB anlächeln :grinser: und darum bitten, dass sie doch bei der DRV klären soll ob das geht zur Halben Rente ... :lachen: :groehl:

Warum willst du dich da (bei der DRV) immer selber unbeliebt machen damit, SIE will dir doch so gerne HELFEN aus der Hilfebedürftigkeit wieder raus zu kommen, dafür dass sie sich da viel Mühe gibt, wird sie doch schließlich auch vom Steuerzahler bezahlt und mit der Vollen EM-Rente hat dazu aktuell die DRV das letzte Wort ... :icon_e_wink: :pfeif:
Was sagst du zu dem Profil über meine Stärken und Schwächen, das erstellt werden soll?
Dass es Blödsinn ist, weil es den Job (in Teilzeit) den du brauchen würdest aktuell NICHT gibt und darum (NUR DARUM) zahlt die DRV dir überhaupt aktuell die volle EM-Rente ... vielleicht arbeitet dein JC, deine SB ja mit einem "Zauberer" zusammen, der dann für dich den passenden Job aus dem Hut zaubern kann ... :glotzen: :aha:
Kann mich mein Psychiater eigentlich auch als EM Rentnerin krankschreiben?
Wenn der auch bereit ist am Gesetz vorbei zu handeln, kannst du es ja versuchen, ob er dir eine AU-Bescheinigung gibt für das JC, denn EM-Vollrentner haben (eigentlich lt. SGB V) keinen Anspruch auf eine AU-Bescheinigung, die sind ja (eigentlich) schon über die EM-Rente "AU geschrieben", zulässig ist das im Prinzip nur, wenn der EM-Rentner das für eine Nebentätigkeit benötigen würde ... aber vielleicht kennt sich ja dein Arzt da auch nicht so genau aus ...

An die KK brauchst du diese AU ja nicht unbedingt weiterzuleiten, obwohl das könnte auch mal Ärger mit dem JC geben, wenn die deine AU nicht akzeptieren wollen und dich zum MDK schicken ... :confused: :Gruebeln:
Dein Text war schon sehr gut so. :smile: . Vielleicht hätte ein Paragraphentext mehr Eindruck geschindet, hätte aber evtl. an der Situation nichts geändert.
Die notwendigen §§ waren ja enthalten, die eigentlich in einen Bescheid zur Aufhebung einer laufenden Leistung gehören, es bringt nicht viel wenn Laien in einem Widerspruch mit §§ um sich werfen, die sie selbst nicht mal verstehen und die mit der Sachlage nicht s zu tun haben, da ist es wie im sonstigen Leben "Viel hilft auch nicht unbedingt Viel" ... bin trotzdem gespannt auf den Ablehnungsbescheid und ICH würde dann die Klage am SG einreichen ... denn das ist so eben NICHT korrekt, "nur weil die meinen das sei so üblich und sie machen das immer so" ... im Gesetz steht das aber anders ... :Verwirrt: :Verwirrt: :Verwirrt:
Ich habe heute auch gleich eine Einladung zu einem Erstgespräch bekommen, indem meine berufliche Situation besprochen werden soll.


Aktuell bist du EM-Vollrentner und da gibt es keine "berufliche Situation" zu besprechen für die nächsten 3 Jahre voraussichtlich, wenn der Arbeitsmarkt mal was für dich zu bieten hat (in Teilzeit) kann man sich ja wieder bei dir melden ... die haben beim JC noch NICHT verstanden warum du dort jetzt Geld haben möchtest, obwohl du aktuell gar nicht vermittelt werden KANNST ... :nein: :nein:
Mitbringen soll ich einen Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen.


Was versteht man darunter nun konkret ... "Bewerbungsunterlagen" kann alles Mögliche sein ... Lebenslauf, naja ... gäbe es von mir nur "fiktiv" und OHNE Bild (was geht die mein Leben an), damit die den Aufbau erkennen können (handschriftlich wird sicher Begeisterung auslösen :Gruebeln: ), Bewerbungsanschreiben kann man erst konkret auf eine angebotene Stelle formulieren, vorher ist das auch nur "theoretisch" möglich, man soll ja schließlich dabei auf das Stellenangebot eingehen, um sich "interessant zu machen" ...

Zeugnisse aller Art, auch (und besonders) Arbeitszeugnisse gehen die JC-SB einen feuchten Kehricht an ... darauf haben die schon aus Datenschutzgründen keinen Anspruch ...
Echte Bewerbungsanschreiben unterliegen ebenfalls dem Datenschutz und gehen einen JC-Vermittler NICHTS an, auch nicht als Nachweis, dass du dich irgendwo beworben hast später ...

Bei einem fiktiven Anschreiben solltest du dir allerdings große Mühe geben, damit man dir kein Bewerbungstraining verordnet, wo du das dann üben sollst ... handschriftliche Bewerbungen sind auch nicht mehr üblich also wird man dir raten deine Bewerbungen dann im JC am PC anzufertigen, wenn du dir nicht ganz fix einen Drucker besorgst, bist du da bald "Stammgast" ... jedenfalls wenn du dich weiter von denen mit solchen Pflichten "unter Druck setzen lässt" ...
Ich glaube dazu sollte ich in dem Bewerbungsunterforum noch mal ein gesondertes Thema eröffnen, denn ich weiß überhaupt nicht ob und wie ich meine Erwerbsminderung mit in dem Anschreiben einbringe, welchen Vermittlungsvorschlägen ich Folge leisten muss ect.
Deine Erwerbsminderung gehört da gar nicht rein (auch potenziellen AG teilt man seine Gebrechen nicht mit :grinser: ), ich könnte mir vorstellen, das würde deiner SB bestimmt auch nicht gefallen ... :icon_e_wink: :pfeif:
Du wärst die Erste Voll-EM-Rentnerin, die tatsächlich Vermittlungsvorschläge bekommen würde von der ich höre und lese ... :jaa: :cool: :applaus:

Das ist in der Regel auch nur "viel Lärm um NICHTS", denn die können dir den passenden Arbeitsplatz auch nicht "backen", die haben ja nicht mal Arbeit für gesunde ALG II-Bezieher anzubieten, die schon jahrelang darauf hoffen vom JC mal vernünftige Vollzeit-Job-Angebote zu bekommen ... :Verwirrt: :Hilfe:

Bleib mal schön hier im Thema mit deinen Fragen, sonst weiß bald Keiner mehr worum es eigentlich geht bei dir ...

Welchen Vermittlungsvorschlägen du Folge leisten müsstest kann man so pauschal nicht beantworten (zunächst müssten ja erst mal welche kommen ???), in welchen Tätigkeitsbereichen würdest du dich denn überhaupt Leistungsfähig für Teilzeit (also 20 - 25 Wochenstunden) sehen können, das wird auch eine wichtige Frage bei deiner "Potential-Analyse" sein, über die Antwort (außer "gar nichts") solltest du schon mal gründlich im Vorfeld nachdenken. :confused: :confused: :confused: :Gruebeln:

Sag jetzt nicht, dass du dich überhaupt nirgends als "Einsatzfähig" sehen würdest, das würde zumindest der SB ganz sicher nicht gefallen, wir hier verstehen das natürlich aber was du körperlich /geistig von deinen gesamten beruflichen Vorkenntnissen /Erfahrungen überhaupt machen könntest (theoretisch) in Teilzeit, das WISSEN wir ja hier auch nicht.

Viele Dinge die man schon mal gemacht hat, verlernt man ja auch nach längerer Zeit nicht unbedingt komplett, welche Interessen hättest du denn selbst beruflich wenn es denn gesundheitlich möglich wäre ... denn im Prinzip entscheidest du selbst zusätzlich zur Arbeitszeit (zwischen 3 und UNTER 6 Stunden) was "leidensgerecht" sein könnte im Beruflichen Bereich, das kann dir KEIN Außenstehender besser beantworten als du selber.

Schreibe dir dazu was auf, damit du Antworten geben kannst, wenn du einen Termin bekommst "zur Besprechung deiner beruflichen Situation", dann kann die unfreundliche SB nicht behaupten, du hättest dir keine eigenen Gedanken dazu gemacht, wenn sie dazu NIX "Passendes" anzubieten hat, ist das ja nicht dein Problem.
Und wir hier können dir auch nur was dazu raten (ob das zumutbar wäre), wenn wir ungefähr wissen welche Tätigkeiten (aus deiner Sicht) überhaupt für dich möglich wären in Teilzeit, wenigstens so rein theoretisch ... Vollzeit verlangt ja keiner (davor schützt dich die teilweise EM) und eine (eventuell erforderliche) Bewerbung ist noch lange kein Arbeitsvertrag ... aber ich glaube nicht ernsthaft daran, dass es wirklich Vorschläge und Bewerbungen geben wird.
Mir war die Dame sehr unsympathisch, aber vielleicht trügt ja mein erster Eindruck auch.
Wenn du sie "forderst" statt umgekehrt und für ALLES was sie von dir will umfassende Erklärungen verlangst (immer wieder nachfragen, weil du es nicht verstanden hast) und die Rechtsgrundlagen einfordern (schriftlich bitte, damit dein Anwalt das mal prüfen kann :grinser: ), dann wird sie bald froh sein wenn sie dich nicht zu oft sehen muss ... sei dort genau so wissbegierig wie hier im Forum (vermeide natürlich Ärgernisse zu erwecken), das ist nicht böse gemeint :koepfchen: , aber damit kannst du vielleicht die SB "in den Wahnsinn" treiben ... :jaa: :cool:
Auf dem Erstantrag ist noch ein Bogen dabei, dass ich mit einer Aktivierungsmaßnahme einverstanden bin. Feinziel dieser Maßnahme soll sein eine Stärken/ Schwächenanalyse für eine verbesserte Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
Lehne ich diese Maßnahme ab, bin ich nicht bereit meine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Der gestellte Antrag wird dann abgelehnt-. Rechtsgrundlage ist §§ 2 Abs.1, 3 in Verbindung mit § 9 des SGB II
Diese Maßnahme soll man dir erst mal erklären (das wäre für mich schon ein guter "Aufhänger" sie mit Fragen zu bombardieren :jaa: ), besonders in Hinblick auf die aktuelle volle EM-Rente und die zeitlichen /gesundheitlichen Einschränkungen die bei dir zu berücksichtigen wären, das gilt auch ALLES bei Durchführung von Maßnahmen.

Das gehört nicht zu den regulären Antragsunterlagen und eine Maßnahme zur (Vielleicht) - Integration in den 1. Arbeitsmarkt in 3 Jahren dürfte wohl etwas verfrüht sein, deine Hilfebedürftigkeit zu verringern verpflichtest du dich bereits mit der Unterschrift auf den Original-Leistungsantrag, die sind gar nicht berechtigt den Antrag abzulehnen, weil du solche Zusatzblätter nicht unterschreibst.

Was leistungsrelevant ist steht ALLES schon im amtlichen Leistungsantrag, alles andere ist zusätzliches Beiwerk, um dich gleich richtig "im Griff" zu haben, die genannten §§ beziehen sich auf "Fordern" (§ 2 SGB II was die ja am Besten können) und § 9 SGB II beschreibt die "Hilfebedürftigkeit" im Allgemeinen, die man immer möglichst schnell beenden soll ...

Solche Maßnahmen sind dafür eher ungeeignet, denn dort "verringerst" du ganz sicher nicht deine Hilfebedürftigkeit, du kostest den Staat noch mehr Geld als so schon und das soll doch vermieden werden ... :jaa: :cool: :icon_e_wink: :pfeif:

Am schnellsten kann man dich wieder loswerden, wenn man dir den notwendigen "leidensgerechten/versicherungspflichtigen" Arbeitsplatz (für Teilzeit 20 - 25 Wochenstunden) schnell besorgt, den du auch bewältigen kannst gesundheitlich und nach Prüfung durch die DRV natürlich auch antreten wirst :jaa: :cool: :applaus: ... bis dahin bist du EM-Vollrentner und brauchst eigentlich GAR NICHTS machen, außer auf diesen "Traumjob" zu warten oder dich selbst zu bewerben, falls du den zufällig irgendwo entdecken solltest ...

ALLES Andere ist für die nächsten 3 Jahre NICHT geeignet deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder gar zu beenden ... das ist im Prinzip ALLES was es zu deiner aktuellen beruflichen Zukunft zu besprechen gibt ... :Gruebeln: :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Heike47
Beiträge: 76
Registriert: Di 19. Mär 2013, 08:17
Hat sich bedankt: 18 Mal
Danksagung erhalten: 30 Mal

Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Di 12. Jan 2016, 10:06

Liebe Doppeloma :smile:

langsam fühle ich mich hier auch "überrollt und überfordert", man will dich also in den 1. Arbeitsmarkt "eingliedern" als VOLL-EM-Rentner für die nächsten 3 Jahre von der DRV bestätigt, das haben die zu akzeptieren, lass dir doch nicht solchen Unsinn erzählen ... :Wut: :schimpfen:
dann kannst du dich vielleicht rein versetzen, wie ich mich gestern gefühlt habe. Wie in Watte und muss mich aber zusammenreißen, weil ich hier noch ein Kind habe, der obendrein einen Freund mitbrachte um ein Referat über die Götter des Olymps auszuarbeiten.
, in irgendwelchen Maßnahmen verdienst du auch kein Geld um aus dem Leistungsbezug heraus zu kommen, zudem werden die meist Vollzeit durchgeführt und du bist NICHT Vollzeit Erwerbsfähig brauchst also auch keine Vollzeit-Maßnahmen machen.
Ich kenne aus eigener Erfahrung auch Maßnahmen die in Teilzeit angeboten werden.
- Arbeitszeit sehen möchtest ist übrigens auch deine eigene Entscheidung), du bist immerhin nachgewiesen (lt. DRV-Bescheid zumindest ab dem 01.05.2016) Teilweise Erwerbsgemindert, eine Vermittlung in andere Jobs (Vollzeit) ist gar nicht zulässig, also braucht man dich dafür auch nicht zu schulen oder Bewerbungen dafür formulieren und schreiben ...
Das ist mir ja bewusst und ich denke auch nicht, dass das das Problem werden wird. Ich schätze, zum Problem ansich wird die Tatsache sein, dass ich, wenn ich beim JC gemeldet bin, dem § 8, der ja besagt: (1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

unterliege. Ich muss ja auch auf dem Antragsformular mit meinem Kreuz bestätigen, mind. 3 Stunden erwerbsfähig zu sein. Nach wie vor ist das ja der Widerspruch ansich.
Du schreibst mir logischer Weise, dass der Arbeitsmarkt für mich verschlossen ist, es also keine Arbeit gibt. Das SGB XII ist jedoch nicht zuständig und das SGB II beruft sich auf den § 8, ansonsten ist man beim Jobcenter falsch
Die haben bei deiner "Aufnahme" im JC weder richtig hingehört noch richtig hingesehen ...
Weil die selbst wahrscheinlich gar nicht wissen, um welche Grundlagen es dabei geht.
Eingliederungsmaßnahmen finden in der Regel Vollzeit statt und sind für dich (mit klarer Teilrente) nicht zulässig und auch gar nicht vorgesehen ... das sind KEINE (nach den Vorgaben der DRV) Teilzeit-Arbeitsplätze mit denen du das notwendige Geld zu einer Teil-Rente dazu verdienen könntest ... diese erforderlichen Arbeitsplätze gibt es am Arbeitsmarkt im Moment NICHT, darum bekommst du die volle EM-Rente gezahlt, obwohl dir (eigentlich) nur noch die HALBE RENTE zustehen würde ...
ich hatte dazu mal was im Netz gelesen. Ich schau mal ob ich das wiederfinde. Ich kann nicht wirklich glauben, dass ich eine Maßnahme, würde sie in Teilzeit stattfinden, ablehnen kann. Auf welche Grundlage beziehst du dich da?
Ich weiß ja nicht wie hoch der Betrag (ca.) ist, den du vom Amt zur Rente dazu bekommst, immerhin ist das meiste Geld aus deiner Rente (vermute ich mal) und mit Zwang zu "unpassenden" Angeboten /Forderungen kann man diese Rente auch gut insgesamt in Gefahr bringen.
Dann kann es dem JC schnell passieren, dass deine Rente eingestellt wird (dank ihrer "Vermittlungsbemühungen") und das JC muss dann deinen vollen Lebensunterhalt wieder übernehmen ... :Verwirrt: :Hilfe:
Ich bekomme 450€. Nach Abzug des Unterhalts, dass vom Jugendamt ans Sozialamt weitergeleitet wird, sind es 350€ die die zahlen ( gut, jetzt kommt natürlich noch die Versicherungspauschale drauf)

Ich werde nichts tun, was meine Rente in irgendeiner Form gefährden wird. Das wäre ja mein persönlicher Alptraum. Die SB wird sich dafür nicht wirklich interessieren, außer dass sie dann meinen könnte, noch mehr Macht zu haben. Schlimm genug, was für Leute da arbeiten.
Meine Sachbearbeiterin vom Sozialamt sagte gestern, sie hatte tiefes Mitgefühl, als sie las, dass es sich um eine Arbeitsmarktrente handelt. Also kannst du dir vorstellen, wie unsympathisch mein JC ist. Diese ganze allgemeine Stimmung da unten spürt man schon, wenn man reinkommt.
Auch meine zukünftige SB lächelte noch nicht mal bei der Begrüßung.
Das gilt übrigens auch für die Einstellung von deinem Sozial-AMT, es ist eine Frechheit dir direkt anzukündigen, dass der Widerspruch "sowieso" abgewiesen wird ... das wäre ja dann eigentlich eine gute Gelegenheit diese Geltungsfristen von amtlichen Bescheiden mal am Sozialgericht überprüfen zu lassen ... :Gruebeln: :teufel: :jaa: :cool:
ICH würde bei Ablehnung des Widerspruches KLAGE einreichen, mal sehen ob die am SG die Ansichten von Sozial-AMT und JC dazu teilen möchten ... :confused: :Gruebeln: :teufel:
Mir bringt das wenig. Spätestens im März hätte ich eh im JC vorsprechen müssen. Ich habe keine finanziellen Einbußen durch den Wechsel. Im Prinzip hast du Recht, aber es geht ja nicht um was längerfristiges.
Dann lass dich von deiner SB erst mal aufklären welchen tieferen Sinn eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) aktuell mit dir überhaupt haben soll ... besonders wo die in der Regel nur für 6 Monate "vertraglich vereinbaren" soll, wie du in versicherungspflichtige Arbeit vermittelt werden kannst, um deine Hilfebedürftigkeit beenden zu können, in Schulungsmaßnahmen wirst du nicht bezahlt, damit verringert sich also deine Hilfebedürftigkeit auch nicht.
Ich schätze mal, dass sie mit dem Argument kommen wird, meine Chancen zu verbessern und wenn ich mich weigere, meine Pflichten nicht zu erfüllen. Es ist ein Kreuz, wirklich
Man kann es auch profaner ausdrücken, eine EGV ist so überflüssig "wie ein Kropf", das unterschreibt man nicht wie man sonst auch keine Verträge unterschreiben sollte die man nicht versteht, nicht erklärt bekommt und nicht braucht ... :Sturkopf:
Das erzähle mal den Leuten, die sich das ausgedacht haben.
Natürlich lehnt man nie was rigoros ab, denn man möchte das immer nur "zur gründlichen Prüfung mit nach Hause nehmen" ...du unterschreibst generell NIE Verträge ohne das gründlich zu prüfen und zu überdenken ... :jaa: :cool:
Das habe ich bereits gut verinnerlicht und werde ggf. mit euch Rücksprache halten.
S
ie soll dich beraten welche "leidensgerechten / versicherungspflichtigen" Teilzeit-Arbeitsplätze (für 20 - 25 Wochenstunden, mehr schaffst du nicht, deswegen bekommst du ja mindestens die teilweise EM-Rente ... :teufel: ) in der näheren Umgebung von welchen AG so angeboten werden (lt. DRV und AfA ja offenbar KEINE), zum Inhalt irgendwelcher "Bewerbungen" schreibe ich dir später noch was ... zunächst müsste es ja was geben, wo du dich überhaupt entsprechend ZUMUTBAR bewerben kannst ...
Ich würde 20-25 Std. nicht schaffen. Darum ist ein Widerspruch immer noch in meinem Kopf.
Die Zumutbarkeit liegt bei dir (zusätzlich zur teilweisen EM-Rente = 50 % der vollen EM-Rente die dir aktuell gezahlt wird) im Bereich von 20 - 25 Wochenstunden Arbeitszeit in einem "leidesgerechten UND versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis", was dabei "leidensgerecht" wäre entscheidet zur Not die DRV und NICHT die SB, die gehen deine Leiden überhaupt NICHTS an, nur die daraus entstehenden Einschränkungen bei der Arbeit.
Ich muss hier noch mal nachhaken. Die DRV entscheidet, was leidensgerecht ist. Geben die was schriftliches raus oder würden dazu Stellung beziehen? Ich kann mit der Aussage, dass das JC das mit der DRV klären soll immer noch nicht ganz nachvollziehen. Tut mir leid.
Da hat sie dir freundlich kund getan, dass sie nicht die geringste Ahnung hat, was eine Teilweise Erwerbsminderung bedeutet, die gilt nämlich NICHT nur für den letzten Beruf und ist KEIN Ersatz für die frühere BU-Rente ... dabei war man nämlich in allen Bereichen (außer im Beruf und ähnlichen Tätigkeiten) immer noch Vollzeit (also 6 und mehr Stunden) Erwerbsfähig" "am allgemeinen Arbeitsmarkt", das ist ja bei dir nicht der Fall.
Ich lese aber auch immer wieder, dass die früherer BU Rente in die ARbeitsmarktrente umgewandelt wurde.
Eine Teilweise EM-Rente bezieht sich aber bereits komplett auf den "allgemeinen Arbeitsmarkt" völlig unabhängig von deinem früheren Beruf also auf ALLES was es da geben könnte, es muss dir aber gesundheitlich zumutbar sein, für den dir möglichen Teilzeitbereich über 3 Stunden täglich, den du ( lt. DRV-Bescheid) noch arbeiten könntest ... und dafür gibt es aktuell KEINE Stellen am "allgemeinen Arbeitsmarkt", also kann es da auch kein Profil von dir geben, was da irgendwo (Teilzeit) hinpassen könnte.
weiter unten schreibst du, ich solle mir Gedanken machen, was ich mir vorstellen kann, ansonsten wäre meine SB nicht wirklich begeistert. Aber ist nicht auch das ein Widerspruch in sich? Der Arbeitsmarkt ist für mich verschlossen.
Ein paar Seiten vorher schriebst du so nett, dass ich sagen solle: Ich stelle mir gar nichts vor, denn ich bin bis 2019 voll EM.

Ich bin da grad etwas verwirrt.
Vielleicht solltest du deiner SB zum ersten Termin lieber mal was zur "Nachschulung" im Bezug auf EM-Rente (ausgedruckt, falls du dann schon einen Drucker haben solltest, du siehst schon wie nützlich der werden kann) mitnehmen, damit sie erst mal weiß, was das bedeutet und in welchem Rahmen sich ihre Forderungen und Vermittlungsbemühungen zu bewegen haben ???
Ärgere mich doch nicht :grinser: . Der Tipp ist aber gut!
Bei dir wird diese Tatsache /Feststellung eben in 3 Jahren von der DRV wieder überprüft und die volle EM ergibt sich aus dem aktuell verschlossenen (Teilzeit-) Arbeitsmarkt ... bis dahin hätte die DRV Mitspracherecht, ob ein angebotener Teilzeit-Arbeitsplatz für dich tatsächlich als gesundheitlich geeignet und zumutbar anzusehen ist ... das klärt man dann allerdings NICHT telefonisch ... da solltest du immer ganz naiv deine SB anlächeln :grinser: und darum bitten, dass sie doch bei der DRV klären soll ob das geht zur Halben Rente ... :lachen: :groehl:
Die wird das bestätigen. Das ist ihr ja im Grunde genommen wurscht, hauptsache sie kann bei ihrem Vorgesetzten nachweisen, dass sie ihren Job macht. Ich denke nicht, dass es sie wirklich interessieren wird, dass die DRV da ein Mitspracherecht hat ( obwohl ich auch davon ausgehe, dass die DRV bei Mitteilung durch das JC froh wäre, nicht mehr voll zahlen zu müssen. Die sind doch alle froh, wenn sie aus ihrer Pflicht genommen sind)
Wenn der auch bereit ist am Gesetz vorbei zu handeln, kannst du es ja versuchen, ob er dir eine AU-Bescheinigung gibt für das JC, denn EM-Vollrentner haben (eigentlich lt. SGB V) keinen Anspruch auf eine AU-Bescheinigung, die sind ja (eigentlich) schon über die EM-Rente "AU geschrieben", zulässig ist das im Prinzip nur, wenn der EM-Rentner das für eine Nebentätigkeit benötigen würde ... aber vielleicht kennt sich ja dein Arzt da auch nicht so genau aus ...
Naja, theoretisch bin ich nur halb EM und dann wäre es natürlich gut, wenn mich mein Arzt, so wie vor 2 Jahren, aus dem Verkehr ziehen könnte. Denn der Druck der damals gemacht wurde und mit dem ich jetzt einfach wieder rechnen muss, obwohl sich mein Status geändert hat, trägt nicht unbedingt dazu bei, dass es mir gut geht oder auf lange Sicht besser als jetzt.
An die KK brauchst du diese AU ja nicht unbedingt weiterzuleiten, obwohl das könnte auch mal Ärger mit dem JC geben, wenn die deine AU nicht akzeptieren wollen und dich zum MDK schicken ... :confused: :Gruebeln:
Aber hier greift doch der § 44 a, dass sich alle Behörden dem Gutachten der DRV unterordnen müssen.
Die notwendigen §§ waren ja enthalten, die eigentlich in einen Bescheid zur Aufhebung einer laufenden Leistung gehören, es bringt nicht viel wenn Laien in einem Widerspruch mit §§ um sich werfen, die sie selbst nicht mal verstehen und die mit der Sachlage nicht s zu tun haben, da ist es wie im sonstigen Leben "Viel hilft auch nicht unbedingt Viel" ... bin trotzdem gespannt auf den Ablehnungsbescheid und ICH würde dann die Klage am SG einreichen ... denn das ist so eben NICHT korrekt, "nur weil die meinen das sei so üblich und sie machen das immer so" ... im Gesetz steht das aber anders ... :Verwirrt: :Verwirrt: :Verwirrt:
Ich habe den § den du mitgeliefert hast im Zusammenhang mit meinem Widerspruch auch nicht wirklich verstanden. Ich lese mich gerade erst in die Materie ein und finde sie recht schwer zu verstehen.
Bin zwar in der Lage einfache lateinische Übersetzungen zu machen ( da mein Sohn mit Übertritt aufs Gym Latein bekam und ich mitlerne)- aber Gesetzestexte sind schon ein Kapitel für sich.
Aktuell bist du EM-Vollrentner und da gibt es keine "berufliche Situation" zu besprechen für die nächsten 3 Jahre voraussichtlich, wenn der Arbeitsmarkt mal was für dich zu bieten hat (in Teilzeit) kann man sich ja wieder bei dir melden ... die haben beim JC noch NICHT verstanden warum du dort jetzt Geld haben möchtest, obwohl du aktuell gar nicht vermittelt werden KANNST ... :nein: :nein:
Siehe, was ich weiter oben dazu geschrieben habe. Zum einen der Widersinn, beim JC aufgrund dieser Tatsache zu sein, zum anderen meine Verpflichtung meine Hilfebedürftigkeit zu beenden und weiter unten dann von dir die Aussage, ich muss mir Gedanken machen um meiner Mitwirkungspflicht Folge zu leisten.
Was versteht man darunter nun konkret ... "Bewerbungsunterlagen" kann alles Mögliche sein ... Lebenslauf, naja ... gäbe es von mir nur "fiktiv" und OHNE Bild (was geht die mein Leben an), damit die den Aufbau erkennen können (handschriftlich wird sicher Begeisterung auslösen :Gruebeln: ), Bewerbungsanschreiben kann man erst konkret auf eine angebotene Stelle formulieren, vorher ist das auch nur "theoretisch" möglich, man soll ja schließlich dabei auf das Stellenangebot eingehen, um sich "interessant zu machen" ...
Natürlich habe ich Bewerbungen nie handschriftlich geschrieben. Das mach ich dann schon über USB Stick im Copy Shop. :grinser:
Zeugnisse aller Art, auch (und besonders) Arbeitszeugnisse gehen die JC-SB einen feuchten Kehricht an ... darauf haben die schon aus Datenschutzgründen keinen Anspruch ...
Echte Bewerbungsanschreiben unterliegen ebenfalls dem Datenschutz und gehen einen JC-Vermittler NICHTS an, auch nicht als Nachweis, dass du dich irgendwo beworben hast später ...
Das wusste ich auch nicht und ist gut zu wissen.
Bei einem fiktiven Anschreiben solltest du dir allerdings große Mühe geben, damit man dir kein Bewerbungstraining verordnet, wo du das dann üben sollst ... handschriftliche Bewerbungen sind auch nicht mehr üblich also wird man dir raten deine Bewerbungen dann im JC am PC anzufertigen, wenn du dir nicht ganz fix einen Drucker besorgst, bist du da bald "Stammgast" ... jedenfalls wenn du dich weiter von denen mit solchen Pflichten "unter Druck setzen lässt" ...
Wie ich meine, entsprachen meine Bewerbungen immer den üblichen Standards.
Deine Erwerbsminderung gehört da gar nicht rein (auch potenziellen AG teilt man seine Gebrechen nicht mit :grinser: ), ich könnte mir vorstellen, das würde deiner SB bestimmt auch nicht gefallen ... :icon_e_wink: :pfeif:
Du wärst die Erste Voll-EM-Rentnerin, die tatsächlich Vermittlungsvorschläge bekommen würde von der ich höre und lese ... :jaa: :cool: :applaus:
Das bezweifel ich sehr stark. Es wäre ja ein großer Vertrauensbruch, wenn ich so eine wichtige Angabe verschweige. Da muss ja nur mal der Dumme Zufall die Sache ans Tageslicht bringen. Und sei es mein Versicherungsstatus bei der Krankenkasse, der im Lohnbüro auffallen könnte. Ich würde das einem zukünftigen Arbeitgeber gegenüber auch nicht fair finden.
Ich meine ich sollte zumindestens im Lebenslauf eine Bemerkung machen, zumal ich ja Lücken begründen muss.
Welchen Vermittlungsvorschlägen du Folge leisten müsstest kann man so pauschal nicht beantworten (zunächst müssten ja erst mal welche kommen ???), in welchen Tätigkeitsbereichen würdest du dich denn überhaupt Leistungsfähig für Teilzeit (also 20 - 25 Wochenstunden) sehen können, das wird auch eine wichtige Frage bei deiner "Potential-Analyse" sein, über die Antwort (außer "gar nichts") solltest du schon mal gründlich im Vorfeld nachdenken. :confused: :confused: :confused: :Gruebeln:
Wie schon gesagt, 20 - 25 Stunden schon mal gar nicht. Aber zum Rest antworte ich gerne.

Ich habe zwei Berufe erlernt. Ich bin Einzelhandelskauffrau und Arzthelferin
Ich könnte mir vorstellen in einer Drogerie oder Lebensmittelgeschäft Ware verräumen. Aber nicht unter Zeitdruck. Ich bin dem Tempo der heute in der Arbeitswelt herrscht, nicht wirklich gewachsen und könnte es körperlich aufgrund meiner stark verkrümmten WS auch auch. Aber mit entsprechender Zeit und Umgebung hätte ich da Spaß dran.

Als Arzthelferin allgemein bin ich nicht mehr wirklich zu gebrauche, würde mir aber vorstellen können, in der Anmeldung zu sitzen.
Es wird hier aber auch Einsatzbereitschaft in allen Gebieten gefordert und das kann ich nicht leisten. Aber wer weiß, vielleicht findet sich ein Angebot bei einem Arzt, der nicht mit Blut ect. zu tun hat.

Am meisten könnte ich mir zur Zeit Arbeit in der Flüchtlingshilfe vorstellen. Ich habe hin und wieder ehrenamtlich bei einer Bürgerinitiative hier im Ort bei den Transitflüchtlingen, die weiter nach Schweden wollten, geholfen. Wir haben die Flüchtlinge tagsüber mit Tee, Wasser und Keksen und einer warmen Mahlzeit versorgt. Das war eine sehr schöne Aufgabe.

Hier würde ich gerne auf Minijobbasis was finden, was sich momentan als ein bisschen schwierig rausstellt.
Sag jetzt nicht, dass du dich überhaupt nirgends als "Einsatzfähig" sehen würdest, das würde zumindest der SB ganz sicher nicht gefallen,
Diese Aussage meinte ich. Auf der einen Seite soll ich ihr beibringen, dass die DRV und AfA den Arbeitsmarkt für verschlossen halten und ich mir gar nichts vorstelle, auf der anderen Seite soll ich kooperativ sein ( bin ich ja auch gerne, nur stellt sich für mich die Frage, auf was soll ich mich bewerben, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist und welche Gedanken soll ich mir dazu machen?)
ber ich glaube nicht ernsthaft daran, dass es wirklich Vorschläge und Bewerbungen geben wird.
Das ist gut möglich. Aber ich gehe ganz stark davon aus, dass sie mir eine Anzahl an Bewerbungen im Monat aufdrücken wird.
Und wo soll ich mich dann bitte bewerben um mein soll zu erfüllen, wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist?

Vielleicht passiert ja tatsächlich auch nichts, aber es ist auch gut sich auf Eventualitäten vorzubereiten.
Diese Maßnahme soll man dir erst mal erklären (das wäre für mich schon ein guter "Aufhänger" sie mit Fragen zu bombardieren :jaa: ), besonders in Hinblick auf die aktuelle volle EM-Rente und die zeitlichen /gesundheitlichen Einschränkungen die bei dir zu berücksichtigen wären, das gilt auch ALLES bei Durchführung von Maßnahmen.
Ich weiß nicht ob ich mich jetzt evtl. wiederhole. Aber das sind so Pseudo Psychoanlalysen, die von Menschen ausgewertet werden, die überhaupt keine Ahnung haben. Das regt mich einfach auf.
Mich hat der Flyer der im Amt ausliegt schon geärgert. Der war auf einem Niveau geschrieben, als hätten es die Mitarbeiter mit Grundschulkindern zu tun. Als wäre ein Antragsteller zu blöd, den Antrag auszufüllen. Es ärgert mich, wenn man vermeintlich verständnisvoll daher kommt und im Grunde dem Kunden suggeriert, wie dämlich er doch ist.
. bis dahin bist du EM-Vollrentner und brauchst eigentlich GAR NICHTS machen, außer auf diesen "Traumjob" zu warten oder dich selbst zu bewerben, falls du den zufällig irgendwo entdecken solltest
...

Okay, und wie gehe ich mit Auflagen um, im Monat x Bewerbungen zu schreiben und was würde mir passieren können, würde ich diese Auflage nicht erfüllen können?

LG
Heike
Zuletzt geändert von Doppeloma am Fr 15. Jan 2016, 02:10, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beitrag geordnet und Zitatgode korrigiert

royan
Beiträge: 538
Registriert: Fr 24. Jun 2011, 14:34
Hat sich bedankt: 190 Mal
Danksagung erhalten: 401 Mal

Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von royan » Di 12. Jan 2016, 13:15

Wenn Du wirklich so eine Auflage akzeptieren willst - um des lieben Friedens willen, dann höchstens vier Bewerbungen im Monat. Dann suchst Du Dir entsprechende Stellen raus und schreibst eine Kurzbewerbung, wo Du dann z.B. im Lebenslauf stehen hast: Erwerbsminderungsrente seit xy. :teufel:

In der Regel kriegst Du dann sofort eine Absage oder hörst überhaupt nichts mehr. :ic_up: Frag die SB, ob für den Nachweis der Bewerbungen eine Excelliste ausreicht, weil die meisten laufen heutzutage eh über E-Mail und Rückmeldungen - wie gesagt - gibt es eher selten. Solltest Du eine Ausschreibung finden, die Dir gefallen würde, dann nimmst Du das mit der Rente einfach raus oder ersetzt es z.B. durch Erziehungszeit o.ä. Das mit der Rente kannst Du dann in einem Bewerbungsgespräch immer noch genauer ausführen. :grinser:

Aber eigentlich brauchst Du das nicht zu tun, wie Du von Doma schon geschrieben bekommen hast. :Gruebeln:

Wenn Du Dir aber selbst eine Teilzeittätigkeit nicht zutraust und Dein Arzt Deiner Meinung ist, dass das auf längere Zeit auch nicht besser werden wird, dann solltest Du vielleicht doch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Du kannst ja auch erst mal formlos Widerspruch einlegen und die Unterlagen fordern. Hast Du die Unterlagen gesichtet und Dein Arzt ist der Meinung, das keine Chance besteht, die volle EM-Rente durchzubekommen, kannst Du den Widerspruch auch zurücknehmen. :Gruebeln:

Soweit ich weiß, hast Du für den Widerspruch noch 14 Tage Zeit, also fordere doch die Unterlagen erst mal so an:

"Ich beantrage hiermit Akteneinsicht gemäß § xy und bitte um kurzfristige Übersendung aller Unterlagen, die zu dieser Entscheidung geführt haben, um die weitere Vorgehensweise prüfen zu können bis zum 19.01.2016".

Dann solltest Du die Unterlagen bekommen, ohne dass Du Widerspruch eingelegt hast und kannst sie Dir vorab mal ansehen. :ic_up:

LG
Royan :Bussi:

Heike47
Beiträge: 76
Registriert: Di 19. Mär 2013, 08:17
Hat sich bedankt: 18 Mal
Danksagung erhalten: 30 Mal

Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Di 12. Jan 2016, 13:47

hallo royan,

Wenn Du wirklich so eine Auflage akzeptieren willst - um des lieben Friedens willen, dann höchstens vier Bewerbungen im Monat. Dann suchst Du Dir entsprechende Stellen raus und schreibst eine Kurzbewerbung, wo Du dann z.B. im Lebenslauf stehen hast: Erwerbsminderungsrente seit xy. :teufel:
und nochmal die Frage, wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist, worauf soll ich mich bewerben? Lt. DRV und AfA gibt es nichts!!
Ich schaue jetzt schon vermehrt in die Jobbörsen und habe noch nichts gefunden, dass annähernd in Betracht kommt.

Aber eigentlich brauchst Du das nicht zu tun, wie Du von Doma schon geschrieben bekommen hast. :Gruebeln:
Ich habe mich noch nicht wirklich damit befasst, aber das ist so ein Punkt den ich sehr anzweifel. Ich glaube nicht, dass man diese Info verschweigen darf.
Wenn Du Dir aber selbst eine Teilzeittätigkeit nicht zutraust und Dein Arzt Deiner Meinung ist, dass das auf längere Zeit auch nicht besser werden wird, dann solltest Du vielleicht doch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Du kannst ja auch erst mal formlos Widerspruch einlegen und die Unterlagen fordern. Hast Du die Unterlagen gesichtet und Dein Arzt ist der Meinung, das keine Chance besteht, die volle EM-Rente durchzubekommen, kannst Du den Widerspruch auch zurücknehmen. :Gruebeln:
Ich werde das bis nach meinem Arzttermin am Donnerstag entscheiden. Es wird wahrscheinlich tatsächlich so sein, dass meine Chancen eher gering sein werden und ein abgelehnter Widerspruch in der Akte verbleibt und das nächste Mal vielleicht ein Stolperstein wird.

Man wird sehen.

royan
Beiträge: 538
Registriert: Fr 24. Jun 2011, 14:34
Hat sich bedankt: 190 Mal
Danksagung erhalten: 401 Mal

Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von royan » Di 12. Jan 2016, 14:05

Deswegen kannst Du Dir ja zur Prüfung der weiteren Vorgehensweise mal die Unterlagen anfordern...

Heike47
Beiträge: 76
Registriert: Di 19. Mär 2013, 08:17
Hat sich bedankt: 18 Mal
Danksagung erhalten: 30 Mal

Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Do 14. Jan 2016, 19:32

kleines Update. Habe heute mit meinem Arzt entschieden, keinen Widerspruch einzulegen.
Unser weiteres Vorgehen wird aus eventuellen AU`s ( das kam vom Arzt ohne meine Bitte darum), wenn es auf dem JC zu turbulent wird, bestehen. Und je nach Situation dann noch mal einen Antrag bei der DRV auf EM wegen Krankheit.

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 15. Jan 2016, 01:50

Hallo Heike, :smile:
kleines Update. Habe heute mit meinem Arzt entschieden, keinen Widerspruch einzulegen.
Unser weiteres Vorgehen wird aus eventuellen AU`s ( das kam vom Arzt ohne meine Bitte darum), wenn es auf dem JC zu turbulent wird, bestehen. Und je nach Situation dann noch mal einen Antrag bei der DRV auf EM wegen Krankheit.
Sehr vernünftiger Arzt kann ich dazu nur sagen :ic_up: , denn er könnte damit wieder bei der KK "Ärger" bekommen aber so lange keine Krankengelder zu zahlen sind ist denen ja auch herzlich egal wie lange man noch AU geschrieben wird.

Es ist eben gerade die Zwickmühle der "Arbeitsmarktrente", dass man damit (bei den aktuellen) Sozial-Leistern nirgends richtig "hin passt" ... die Politik sieht das nicht so "verbissen", es seien ja nur "Einzelfälle" die das betrifft (wie immer), die kennen nicht mal die genauen Zahlen von "Hilfebedürftigen" Arbeitsmarktrentnern, weil das gar nicht separat registriert wird in den hübschen, verlogenen Statistiken.

Du bist schon "richtig" beim JC, denn rein theoretisch bist du nur teilweise EM und daher auch die erforderlichen 3 Stunden als "Erwerbsfähig" anzusehen, darum hat das SGB XII dich ja jetzt so schnell (zu schnell) auch ausgesteuert ... denn da darf man eben auch nicht mehr theoretisch über 3 Stunden Erwerbsfähig sein.

Mit der theoretischen Erwerbsfähigkeit bist du aber am "allgemeinen Arbeitsmarkt" im Moment nicht unterzubringen (was du ja durch eigene Recherchen auch schon festgestellt hast) wobei die Ansichten von DRV und AfA die Tätigkeiten betreffend sicher auch noch sehr abweichen werden zu dem was du selbst dir zutrauen würdest, aber um das mal "knallhart" auszudrücken interessiert das im Moment weder AfA noch die DRV wirklich wie du das selber siehst.

Trotzdem sieht man dich da (bei AfA und DRV) im Moment nicht als "vermittelbar" und NUR darum wird dir die volle EM-Rente gezahlt, das kollidiert natürlich mit der eigentlichen Aufgabe des JC dich unbedingt in Arbeit vermitteln zu sollen und die SB kennen eben nur diese Aufgabe des SGB II und meinen den Rest nicht beachten zu müssen.

Daraus ergeben sich auch die Widersprüche in meinen Aussagen, denn das Eine ist die Theorie (du kannst im Moment NICHT vermittelt werden weil du EM-Vollrente beziehst) aber die werden es in der Praxis doch versuchen, weil sie (beim JC) meinen "du könntest ja vielleicht DOCH vermittelt werden" und dann sind sie dich wieder los.

Eine Maßnahme (auch in Teilzeit) kann es schon deshalb "nicht richten" weil du dort KEIN Geld verdienen wirst um deine Hilfebedürftigkeit wirklich beenden zu können, das entspricht auch nicht der Erwartung der DRV, dass du eine "leidensgerechte /versicherungspflichtige" Teilzeit-Arbeit aufnimmst, damit die Volle EM-Rente nicht mehr nötig wäre sondern nur noch die Halbe Rente.

So können solche "Maßnahmen" eher noch dazu beitragen, dass sich dein Gesundheitszustand noch mehr verschlechtern würde, denn in irgendeiner Form finden die ja auch statt, man muss z.B. meist viel sitzen, was mit "Rücken" nicht unbedingt zumutbar ist und bei einer Arbeit "ständige /überwiegend" auch nicht gut wäre.

Mal ein kleines Beispiel vom Dopa, als er noch bei der AfA war nach der Aussteuerung sollte er sich ja auch bewerben, weil der ÄD ihn für 3 - unter 6 Stunden begutachtet hatte ... man hat ihm also auch nicht "in Ruhe" gelassen und seine SB wollte ihn unbedingt "wenigstens in einen Minijob" vermitteln, als Pförtner ...zumindest sollte er regelmäßig Zeitungsanzeigen mit entsprechenden Job-Angeboten vorlegen bei den Meldeterminen.

Und sie war sehr fleißig mit den Einladungen, es störte sie gar nicht, dass es gesundheitlich sehr problematisch für den Dopa war dafür immer 2 Stunden mit dem Bus zu fahren ... es störte sie auch nicht, dass er noch Vollzeit angestellt war bei einem Wachschutz-Unternehmen als Pförtner und Empfangskraft, und auch nicht, dass diese Tätigkeit bereits durch den MDK UND den ÄD der AfA als ausgeschlossen angesehen wurde ... :Wut: :schimpfen:

Frau SB WOLLTE das so und sonst bekäme der Dopa eben kein Geld mehr ... anfangs hatte sie ihm auch eine Maßnahme so 4 - 6 Monate zur Auffrischung seiner Kenntnisse als Bürokaufmann vorgeschlagen (die Umschulung dafür lag inzwischen Jahre zurück und er hatte nie als Bürokaufmann einen Job gefunden) ...

Da hat er sie freundlich angelächelt und ihr "sofort begeistert" zugestimmt, es sei dann sicher kein Problem wenn er im Lehrgang alle paar Minuten aufstehen muss und im Schulungsraum einige Schritte machen wird, weil er nicht mehr längere Zeit sitzen kann (wie ihr bekannt sein durfte, denn in ihrem Büro ging er ohne Hemmungen ständig auf Wanderschaft während der Termine :grinser: ), damit war dieses Thema dann ganz schnell vom Tisch aber die Zeitungsausschnitte haben wir brav 15 Monate lang aufgeklebt, damit er seine "Bemühungen" auch nachweisen konnte ...

Die Nahtlosigkeit nach der Aussteuerung ist so (eigentlich) auch nicht gedacht gewesen im Gesetz, aber wir konnten es uns auch nicht leisten die Einstellung des ALGI zu riskieren, wie schnell das geht kannst du ja hier auch bei verschiedenen Usern nachlesen.

Es ist ebenso beim JC eine riskante "Gratwanderung" seine Grenzen (aus der aktuellen EM-Vollrente) bei den SB aufzuzeigen und sich aber im notwendigen Umfang "willig" zu zeigen die Situation verbessern zu wollen, deine Vermittlung geht NUR in Teilzeitarbeit wo du auch Geld verdienen wirst und wenn man dich da zu sehr nervt kannst du dich durchaus in Nürnberg darüber beschweren, hattest ja schon mal bestätigt, dass dein JC der AfA untersteht ...

Diese Widersprüche habe ich nicht selbst erfunden, die ergeben sich leider aus dem merkwürdigen Sozial-System, wir hatten sicher eine Portion "Glück" mit unserem JC, denn auch die Antragsteller auf EM-Rente (im Gerichtsverfahren) werden nicht überall "in Ruhe" gelassen, so lange die DRV nicht anders entschieden hat, ist man da auch noch (gesetzlich) Vollzeit vermittelbar, für "Langzeitkranke" mit festem ruhenden Arbeitsverhältnis in der "Warteschleife" auf EM-Rente ist ALGII eigentlich auch nicht vorgesehen ... :Verwirrt: :Hilfe: :ic_down:

Ich kann schon nachvollziehen, dass es schwer zu verstehen ist was da vor sich geht und man wird wohl am Besten durch diese Zeit kommen wenn man soweit erträglich "gute Mine zum bösen Spiel" macht, aber eben nur bis zu den Grenzen die sich aus deiner (aktuell vollen) EM-Rente ergeben ... die AU von deinem Doc kann dir da jedenfalls sehr hilfreich sein ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Denn "Arbeitsmarktrentner" die mit dieser (vollen) Rente auskommen können für ihren Lebensunterhalt müssen sich ja auch nicht aktiv bewerben und der DRV dazu irgendwas "beweisen" ... die dürfen ganz ruhig zu Hause abwarten bis die Befristung (fast) abgelaufen ist und stellen dann den Verlängerungsantrag.

Nun mal noch ergänzend die Antworten (meine ganz persönlichen Antworten, nicht für alles gibt es klare gesetzliche Grundlagen was im leben so vorkommen kann) in deiner Antwort auf meinen letzten Beitrag.

Habe mir erlaubt den ein wenig zu ordnen, damit es übersichtlicher wird.
dann kannst du dich vielleicht rein versetzen, wie ich mich gestern gefühlt habe. Wie in Watte und muss mich aber zusammenreißen, weil ich hier noch ein Kind habe, der obendrein einen Freund mitbrachte um ein Referat über die Götter des Olymps auszuarbeiten.
Der war gut, sorry, dass ich lachen musste aber ich habe eine gute Vorstellungskraft für solche Momente ... :jaa: :cool: :lachen:
ich hatte dazu mal was im Netz gelesen. Ich schau mal ob ich das wiederfinde. Ich kann nicht wirklich glauben, dass ich eine Maßnahme, würde sie in Teilzeit stattfinden, ablehnen kann. Auf welche Grundlage beziehst du dich da?
Auch Maßnahmen müssen sinnvoll und dir gesundheitlich "zumutbar" sein (siehe Dopas Story), du musst dich auch Teilzeit ausreichend darauf konzentrieren können und das größte Manko ist das fehlende Einkommen, was deine Hilfebedürftigkeit ja verringern oder beenden soll ... wenn es aktuell keine passenden Teilzeit-Arbeitsplätze für dich gibt, kann man dich auch nicht darauf "vorbereiten" wollen ... :confused: :Gruebeln:
Ich schätze mal, dass sie mit dem Argument kommen wird, meine Chancen zu verbessern und wenn ich mich weigere, meine Pflichten nicht zu erfüllen. Es ist ein Kreuz, wirklich
Welche Chancen will sie denn "verbessern" sie muss erst mal Arbeitsplätze kommen sehen und dann können Chancen darauf (vielleicht) verbessert werden ... auf NICHTS Vorhandenes hat man auch mit Maßnahme keine besseren Chancen ... lass dich doch nicht mit solchen Phrasen belabern, WO genau sieht sie deine (angeblichen / änderbaren) Schwächen die daran Schuld sind / sein sollen, dass es keinen geeigneten Arbeitsplatz für dich gibt ... und durch welche konkreten Maßnahmen meint sie dieses Problem beseitigen zu können (dass es keinen Teilzeit-Arbeitsplatz gibt für dich aktuell). :confused: :Gruebeln:
Das erzähle mal den Leuten, die sich das ausgedacht haben.
Da hätte ich kein Problem mit, allerdings mit gewählteren Worten, ich weiß ja schließlich was sich gehört ... :grinser: :lachen:
Eine EGV ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag, der nicht nur die Forderungen an dich enthalten darf, sondern auch feste Zusagen (z.B. für die Übernahme von Bewerbungskosten werden 5 Euro pro Bewerbung zugesagt vom JC) zu enthalten hat, da steht aber meist nur drin, dass du das dann beantragen sollst ...

Das geht auch so, dafür brauchst du keinen Vertrag mit deinem JC-SB abschließen, am Ende dieses Vertrages sollst du unterschreiben, dass du alles verstanden hast und dir ALLE Fragen dazu beantwortet wurden und du mit dem Inhalt (den meist einseitigen Forderungen an dich) einverstanden bist ...

Das KANN man seriös (und wahrheitsgemäß) nur unterschreiben wenn es auch so ist, deine möglichen "Waffen" stehen da sogar schon wörtlich drauf, du musst sie nur noch nutzen, solche Maßnahmen wie du da angedeutet hast sind üblicherweise freiwillig und nur mit deiner Unterschrift (auf diesem Extra-Zettel ODER einer EGV wo das drin steht als Verpflichtung von dir) möglich, keine Unterschrift dazu und die Maßnahme kann nicht stattfinden für dich.

Das die angeblich "zumutbar" war müsste dann erst mal die SB beweisen können und auf so ein "Pseudo-Psycho-Bla, Bla" mit verkrachten Psycho-Existenzen würde ich mich niemals einlassen, medizinische und psychische "Untersuchungen" finden nur bei meinen ambulanten Partnern statt ..."ich bin da schon in Therapie, das kann diese Maßnahme nicht bieten und nicht ersetzen" ...

Also KEINE Unterschrift auf eine EGV, die wird gründlich zu Hause geprüft (eventuell auch vom Anwalt :grinser: ) und kommt dann ein VA kann man wenigstens Widerspruch einlegen ... einen unterschriebenen Vertrag bekommt man nicht mehr weg.
Deswegen darf man dir kein Geld entziehen und wenn das behauptet wird möchtest du dafür BITTE auch gleich noch die Rechtsgrundlage schriftlich haben.

Auch bei einem Maßnahmeträger (MT) brauchst du NICHTS unterschreiben, die Verträge wurden bereits zwischen JC und MT geschlossen, aber die wollen natürlich deine "freiwillige Teilnahme" auch irgendwie nachweisen können und zu einem MT (wenn du schon hin musst vielleicht, würde ich doch glatt eine Kopie des Rentenbescheides mitnehmen und mal freundlich nachfragen, ob solche Lehrgänge für dich als Voll-EM-Rentner überhaupt zugelassen wurden ... :icon_e_wink: :pfeif: :lachen:

Ich glaube nicht, dass die dann auch überzeugt sind dich in den 1. Arbeitsmarkt integrieren zu können, oder in unbezahlte Praktika zu schicken in der Hoffnung auf Festeinstellung ... das ist alles NIX was dich aus der Hilfebedürftigkeit raus bringen könnte oder was die DRV unter "leidensgerechter /versicherungspflichtiger" Teilzeitarbeit verstehen würde ... so egal ist denen das dann auch wieder nicht ... :nein: :nein:
Ich muss hier noch mal nachhaken. Die DRV entscheidet, was leidensgerecht ist. Geben die was schriftliches raus oder würden dazu Stellung beziehen? Ich kann mit der Aussage, dass das JC das mit der DRV klären soll immer noch nicht ganz nachvollziehen. Tut mir leid.
Was die dann machen (bei der DRV) das weiß ich nicht, es ist (in den Fällen die mir dazu bekannt sind, auch aus dem ELO) noch nicht vorgekommen, dass ein JC dann tatsächlich was angeboten hätte wo das nötig gewesen wäre, die haben den Arbeitsmarktrentner dann einfach (mehr) in Ruhe gelassen (es fehlten dann wohl die weiteren Argumente für die notwendige intensive Arbeitssuche :confused: ), die wissen doch auch ganz genau, wer das abgestimmt hat mit dem "verschlossenen Arbeitsmarkt" im Hintergrund, damit die Volle EM-Rente überhaupt bewilligt und gezahlt wird.

Das JC würde (vermutlich) dazu bei der DRV gar keine Antworten bekommen, weil das dem Datenschutz unterliegt was die DRV zu deiner Angelegenheit weiß und tut, die beim JC "rasseln halt so lange mit den Ketten" bis sie selber auch nicht mehr weiter wissen ... was das JC gerne will interessiert die DRV nicht ernsthaft, das interessiert die ja auch nicht wenn der ÄD massenweise die EM bescheinigt und die Leute dann EM-Rente beantragen sollen, weil man sonst nicht weiter kommt ... die Anträge werden von der DRV trotzdem abgelehnt bis auf wenige Ausnahmen ...
Ich lese aber auch immer wieder, dass die früherer BU Rente in die ARbeitsmarktrente umgewandelt wurde.
Ich weiß ja nicht wo du das immer wieder liest, die BU-Rente gibt es (eher theoretisch) immer noch bei der DRV aber nur noch für die Jahrgänge die VOR dem 02.01.1961 geboren wurden wird überhaupt noch dieser Anspruch geprüft, meist auch mit dem Ergebnis, dass man zwar BU sei aber mit den Kenntnissen und Beruflichen Erfahrungen noch viele andere Sachen machen könnte Vollzeit = 6 und mehr Stunden am "allgemeinen Arbeitsmarkt", BU-Rente wird auch nicht bewilligt und gezahlt ...

Eine reine BU-Rente (wenn sie denn mal bewilligt wird für Einen, der noch Anspruch darauf hat) verhindert eine "Arbeitsmarktrente" es gibt hier einige Betroffene im Forum, die sogar darum jahrelang kämpfen mussten, dass ihnen die gesetzliche BU-Rente wenigstens noch anerkannt wurde.

Da ist zwar auch vom Betrag her aus der vollen EM-Rente abgeleitet 50 % als BU-Rente aber das war es auch schon, dazu ist man weiterhin VOLLZEIT Erwerbsfähig am "allgemeinen Arbeitsmarkt" außer im früheren Beruf und ähnlichen Tätigkeiten, der restliche Arbeitsmarkt gilt da auch generell NICHT "als verschlossen" = auch KEIN Anspruch auf die Arbeitsmarktrente.

Solche Dinge kann und sollte man sich am Besten direkt auf der DRV-Seite durchlesen und nicht "irgendwo im Internet" ... die DRV-BU-Rente hat mit der "Arbeitsmarktrente" (auf Basis einer anerkannten Teilweisen Erwerbsminderung) überhaupt NICHTS zu tun, in der aktuellen Form gibt es Beides erst seit 2001.

Ich gehöre auch zu denen, die noch Anspruch darauf gehabt hätten aber inzwischen bin ich froh, dass man mir diese Rente direkt abgelehnt hat (meine letzte Tätigkeit war kein "richtiger Beruf" mehr nach Ansicht der DRV), sonst hätte ich nämlich auch nur die Halbe Rente bekommen wegen erwiesener Berufsunfähigkeit ... und keine Volle wegen verschlossenem Arbeitsmarkt für Teilzeit.

Im Prinzip ist dabei eine (echte) Erwerbsminderung für den gesamten "allgemeinen Arbeitsmarkt" noch gar nicht eingetreten und akzeptiert von der DRV, man ist "NUR" BU und kann sonst noch ALLES andere machen.
...( obwohl ich auch davon ausgehe, dass die DRV bei Mitteilung durch das JC froh wäre, nicht mehr voll zahlen zu müssen. Die sind doch alle froh, wenn sie aus ihrer Pflicht genommen sind)
Die DRV interessiert sich aber nicht für solche Mitteilungen der JC, die machen das alles nur direkt mit der AfA ab und ansonsten ist der DRV der Arbeitsmarkt auch völlig "Wurscht" ... aber "anbieten" kann man es doch mal wenn die SB so gute Stellen-Angebote vorzuweisen hat ... allein mir fehlt der Glaube ... :amen: :amen: :amen:
Aber hier greift doch der § 44 a, dass sich alle Behörden dem Gutachten der DRV unterordnen müssen.
Wie sich das JC so "unterordnet" dazu diskutieren wir ja hier gerade ausgiebig, die KK / der MDK kann deinem Arzt aber gerade deswegen "Ärger" machen weil Rentner (auch EM-Rentner) überhaupt keine AU bekommen dürfen (und eigentlich auch keine brauchen, weil sie ja bereits als EM anerkannt sind, da ist AU sozusagen inclusive), es sei denn sie gehen einer zusätzlichen Tätigkeit nach für die sie AU sind für eine Zeit ...

Aber vergessen wir das mal ganz schnell wieder ...

Zum Rest schreibe ich dir später noch was, jetzt brauche ich auch erst mal eine Pause davon ... :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Heike47
Beiträge: 76
Registriert: Di 19. Mär 2013, 08:17
Hat sich bedankt: 18 Mal
Danksagung erhalten: 30 Mal

Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Fr 15. Jan 2016, 09:39

Hallo Doppeloma,


Sehr vernünftiger Arzt kann ich dazu nur sagen :ic_up: , denn er könnte damit wieder bei der KK "Ärger" bekommen aber so lange keine Krankengelder zu zahlen sind ist denen ja auch herzlich egal wie lange man noch AU geschrieben wird.
Diesen Durchschlag schicke ich ja gar nicht an die KK. Und wenn er mir auf einem Privatrezept bescheinigt, dass ich krank bin und ich muss das evtl. selbst zahlen- ist mir wurscht.

In den Bericht an die DRV hatte er geschrieben, dass es zwischenzeitlich besser war ( ich glaube diese Aussage hat wohl auch dazu geführt, dass die DRV nur noch eine Halbe EM sieht), er aber weiterhin keine erwerbsfähigkeit sieht ( sinngemäß. Der genaue Wortlaut ist mir entgangen) Und ja, natürlich ging es mir besser, als ich den Druck des JC nicht mehr hatte und mich auf meine Therapie konzentrieren konnte.

Mein Arzt sieht es allerdings genau wie ich, dass ich einen Minijob sicher ausüben kann, aber keine Teilzeit in 20 bis 25 Stunden.

Wahrscheinlich wäre es gut, wenn er im nächsten Antrag nichts von " Besserung" schreibt.
Es ist eben gerade die Zwickmühle der "Arbeitsmarktrente", dass man damit (bei den aktuellen) Sozial-Leistern nirgends richtig "hin passt" ..
Ich blicke zwar etwas mehr durch, bin aber immer noch über diesen Widerspruch in sich überrasscht.
Du bist schon "richtig" beim JC, denn rein theoretisch bist du nur teilweise EM und daher auch die erforderlichen 3 Stunden als "Erwerbsfähig" anzusehen, darum hat das SGB XII dich ja jetzt so schnell (zu schnell) auch ausgesteuert ... denn da darf man eben auch nicht mehr theoretisch über 3 Stunden Erwerbsfähig sein.
Würde es sich jetzt über einen längeren Zeitraum handeln ( meinetwegen Sommer), wäre ich dagegen angegangen. So hätte ich im März eh SGB II beantragen müssen. Im Moment ist es mir sehr wichtig, dass ich meine Gelder bekomme um unseren Lebensunterhalt zu bestreiten. Würde ich jetzt auf mein Recht beharren, müsste ich damit rechnen, erst mal von Behörde zu Behörde zu rennen um Geld zu bekommen- weil sich keiner zuständig fühlt.
Und nur aus diesem Grunde, habe ich mich entschieden, nichts zu unternehmen. In die Höhle des Löwen muss ich eh.


Trotzdem sieht man dich da (bei AfA und DRV) im Moment nicht als "vermittelbar" und NUR darum wird dir die volle EM-Rente gezahlt, das kollidiert natürlich mit der eigentlichen Aufgabe des JC dich unbedingt in Arbeit vermitteln zu sollen und die SB kennen eben nur diese Aufgabe des SGB II und meinen den Rest nicht beachten zu müssen.
Deine Aussage in früheren Posts: Du bist nicht mehr das Opferlamm, habe ich mir sehr zueigen gemacht. Ich will auch nicht mehr das Opferlamm sein, dass man als Mensch zweiter Klasse behandelt. :schimpfen:
Daraus ergeben sich auch die Widersprüche in meinen Aussagen, denn das Eine ist die Theorie (du kannst im Moment NICHT vermittelt werden weil du EM-Vollrente beziehst) aber die werden es in der Praxis doch versuchen, weil sie (beim JC) meinen "du könntest ja vielleicht DOCH vermittelt werden" und dann sind sie dich wieder los.
Mein großes Ziel ist ein Minijob. Ich muss aus diesem System raus. Mich macht das wirklich krank.
Alleine die Vorstellung, dass mein Sohn mit 15 dort einen eigenen Antrag stellen muss. Der hat eh schon Probleme damit, dass wir wieder Hartz 4 bekommen.
Ich hoffe, dass sich in diesem Jahr was für mich auftut und sei es, dass ich 200 € verdiene und den Rest mit Wohngeld aufstocke.


Eine Maßnahme (auch in Teilzeit) kann es schon deshalb "nicht richten" weil du dort KEIN Geld verdienen wirst um deine Hilfebedürftigkeit wirklich beenden zu können, das entspricht auch nicht der Erwartung der DRV, dass du eine "leidensgerechte /versicherungspflichtige" Teilzeit-Arbeit aufnimmst, damit die Volle EM-Rente nicht mehr nötig wäre sondern nur noch die Halbe Rente.
Mein Arzt sagte, ich soll da zwei Tage hingehen und dann schreibt er mich krank. Punkte für die DRV sammeln :grinser:
So können solche "Maßnahmen" eher noch dazu beitragen, dass sich dein Gesundheitszustand noch mehr verschlechtern würde, denn in irgendeiner Form finden die ja auch statt, man muss z.B. meist viel sitzen, was mit "Rücken" nicht unbedingt zumutbar ist und bei einer Arbeit "ständige /überwiegend" auch nicht gut wäre.
Mit Schrecken denke ich an den Einführungskurs des 1 Euro Jobs zurück. Menschenverachtender ging es nicht. Hammer....

Und nein, ich kann mich nicht über Stunden konzentrieren wegen meiner Medikamente und ich kann nicht über einem längerem Zeitraum in einer einseitigen Postion sitzen.

Frau SB WOLLTE das so und sonst bekäme der Dopa eben kein Geld mehr ... anfangs hatte sie ihm auch eine Maßnahme so 4 - 6 Monate zur Auffrischung seiner Kenntnisse als Bürokaufmann vorgeschlagen (die Umschulung dafür lag inzwischen Jahre zurück und er hatte nie als Bürokaufmann einen Job gefunden) ...

Da hat er sie freundlich angelächelt und ihr "sofort begeistert" zugestimmt, es sei dann sicher kein Problem wenn er im Lehrgang alle paar Minuten aufstehen muss und im Schulungsraum einige Schritte machen wird, weil er nicht mehr längere Zeit sitzen kann (wie ihr bekannt sein durfte, denn in ihrem Büro ging er ohne Hemmungen ständig auf Wanderschaft während der Termine :grinser: ), damit war dieses Thema dann ganz schnell vom Tisch aber die Zeitungsausschnitte haben wir brav 15 Monate lang aufgeklebt, damit er seine "Bemühungen" auch nachweisen konnte ...
Ihr hattet auch keine leichte Zeit, aber toll wie ihr euch wehren konntet. Ich glaube ja, wenn ich meinen ersten Termin bei der SB habe, habe ich in Gedanken die Doppeloma auf meiner Schulter sizten :grinser:


Es ist ebenso beim JC eine riskante "Gratwanderung" seine Grenzen (aus der aktuellen EM-Vollrente) bei den SB aufzuzeigen und sich aber im notwendigen Umfang "willig" zu zeigen die Situation verbessern zu wollen, deine Vermittlung geht NUR in Teilzeitarbeit wo du auch Geld verdienen wirst und wenn man dich da zu sehr nervt kannst du dich durchaus in Nürnberg darüber beschweren, hattest ja schon mal bestätigt, dass dein JC der AfA untersteht ..
.

Das werde ich hier bestimmt noch mal ansprechen, sollte es aktuell werden.
Diese Widersprüche habe ich nicht selbst erfunden, die ergeben sich leider aus dem merkwürdigen Sozial-System, wir hatten sicher eine Portion "Glück" mit unserem JC, denn auch die Antragsteller auf EM-Rente (im Gerichtsverfahren) werden nicht überall "in Ruhe" gelassen, so lange die DRV nicht anders entschieden hat, ist man da auch noch (gesetzlich) Vollzeit vermittelbar, für "Langzeitkranke" mit festem ruhenden Arbeitsverhältnis in der "Warteschleife" auf EM-Rente ist ALGII eigentlich auch nicht vorgesehen ... :Verwirrt: :Hilfe: :ic_down:
Und ich verstehe immer noch nicht, warum dann dieser § 8 auch für Arbeitsmarktrentner gilt. Warum es da keine Sonderregelungen für Arbeitsmarktrentner gibt.

Code: Alles auswählen

Ich kann schon nachvollziehen, dass es schwer zu verstehen ist was da vor sich geht und man wird wohl am Besten durch diese Zeit kommen wenn man soweit erträglich "gute Mine zum bösen Spiel" macht,

So ähnlich hat mein Arzt argumentiert :jaa:
Ich werde das so machen müssen und hoffe gut durch die Zeit zu kommen.




Der war gut, sorry, dass ich lachen musste aber ich habe eine gute Vorstellungskraft für solche Momente ... :jaa: :cool: :lachen:
Ja, welch Ironie mit den Göttern, zu meiner Situation. Aber diese ganze griechische Mythologie ist auch sehr spannend. Zwei Tage später hatte mein Sohn ein Klassenkamaradin hier :smile: , aber wirklich am Thema haben die nicht gearbeitet :Gruebeln: . Aber das Ziel von allen dreien ist ja ne zwei :glotzen:

Auch Maßnahmen müssen sinnvoll und dir gesundheitlich "zumutbar" sein (siehe Dopas Story), du musst dich auch Teilzeit ausreichend darauf konzentrieren können und das größte Manko ist das fehlende Einkommen, was deine Hilfebedürftigkeit ja verringern oder beenden soll ... wenn es aktuell keine passenden Teilzeit-Arbeitsplätze für dich gibt, kann man dich auch nicht darauf "vorbereiten" wollen ... :confused: :Gruebeln:
Das kann ich so argumentieren?
Welche Chancen will sie denn "verbessern" sie muss erst mal Arbeitsplätze kommen sehen und dann können Chancen darauf (vielleicht) verbessert werden ... auf NICHTS Vorhandenes hat man auch mit Maßnahme keine besseren Chancen ... lass dich doch nicht mit solchen Phrasen belabern, WO genau sieht sie deine (angeblichen / änderbaren) Schwächen die daran Schuld sind / sein sollen, dass es keinen geeigneten Arbeitsplatz für dich gibt ... und durch welche konkreten Maßnahmen meint sie dieses Problem beseitigen zu können (dass es keinen Teilzeit-Arbeitsplatz gibt für dich aktuell). :confused: :Gruebeln:
Ich schreibe mir das ja alles auf um darauf vorbereitet zu sein.

Allerdings muss ich auch mit einer Antwort rechen ala: Wenn ich nur dagegen rede, habe ich im SGB II nichts verloren.

Eine EGV ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag, der nicht nur die Forderungen an dich enthalten darf, sondern auch feste Zusagen (z.B. für die Übernahme von Bewerbungskosten werden 5 Euro pro Bewerbung zugesagt vom JC) zu enthalten hat, da steht aber meist nur drin, dass du das dann beantragen sollst ..
.
Und dann muss doch da auch drin stehen, dass ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten bewerbe ( auf was soll ich mich überhaupt bewerben, wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist) Ich schaue schon regelmäßig in die Jobbörsen und da ist nichts, was gerade in Frage käme.


Das KANN man seriös (und wahrheitsgemäß) nur unterschreiben wenn es auch so ist, deine möglichen "Waffen" stehen da sogar schon wörtlich drauf, du musst sie nur noch nutzen, solche Maßnahmen wie du da angedeutet hast sind üblicherweise freiwillig und nur mit deiner Unterschrift (auf diesem Extra-Zettel ODER einer EGV wo das drin steht als Verpflichtung von dir) möglich, keine Unterschrift dazu und die Maßnahme kann nicht stattfinden für dich.
Mit möglichen Waffen meinst du jetzt meine Einschränkungen, oder?
Das die angeblich "zumutbar" war müsste dann erst mal die SB beweisen können und auf so ein "Pseudo-Psycho-Bla, Bla" mit verkrachten Psycho-Existenzen würde ich mich niemals einlassen, medizinische und psychische "Untersuchungen" finden nur bei meinen ambulanten Partnern statt ..."ich bin da schon in Therapie, das kann diese Maßnahme nicht bieten und nicht ersetzen" ...
Das ist richtig. Danke. Ich komme ja auf sowas immer nicht

Auch bei einem Maßnahmeträger (MT) brauchst du NICHTS unterschreiben, die Verträge wurden bereits zwischen JC und MT geschlossen, aber die wollen natürlich deine "freiwillige Teilnahme" auch irgendwie nachweisen können und zu einem MT (wenn du schon hin musst vielleicht, würde ich doch glatt eine Kopie des Rentenbescheides mitnehmen und mal freundlich nachfragen, ob solche Lehrgänge für dich als Voll-EM-Rentner überhaupt zugelassen wurden ... :icon_e_wink: :pfeif: :lachen:
Ich glaube nicht, dass die dann auch überzeugt sind dich in den 1. Arbeitsmarkt integrieren zu können, oder in unbezahlte Praktika zu schicken in der Hoffnung auf Festeinstellung ... das ist alles NIX was dich aus der Hilfebedürftigkeit raus bringen könnte oder was die DRV unter "leidensgerechter /versicherungspflichtiger" Teilzeitarbeit verstehen würde ... so egal ist denen das dann auch wieder nicht ... :nein: :nein:
Gut zu wissen. Vielen, vielen Dank für diese hilfreichen Tipps


Was die dann machen (bei der DRV) das weiß ich nicht, es ist (in den Fällen die mir dazu bekannt sind, auch aus dem ELO) noch nicht vorgekommen, dass ein JC dann tatsächlich was angeboten hätte wo das nötig gewesen wäre, die haben den Arbeitsmarktrentner dann einfach (mehr) in Ruhe gelassen (es fehlten dann wohl die weiteren Argumente für die notwendige intensive Arbeitssuche :confused: ), die wissen doch auch ganz genau, wer das abgestimmt hat mit dem "verschlossenen Arbeitsmarkt" im Hintergrund, damit die Volle EM-Rente überhaupt bewilligt und gezahlt wird.
Ich habe im ELO gelesen: man solle sagen, dass man dieses Angebot erst mal von der DRV prüfen lässt oder die SB das prüfen lassen soll. Und genau da fehlt mir die Vorstellungskraft. Ich lese dann z.B. diese Argumentation:
damit ich dieses Stellenangebot der DRV zur entsprechenden Prüfung vorlegen kann.
und bin mir so unsicher, ob man so argumentieren kann, wenn doch die DRV mit Vermittlungsvorschlägen nichts zu tun hat.
Es ist ja schön und gut, wenn ich solche Geschütze auffahre, aber ich muss sie ja auch untermauern können. Umgekehrt natürlich genauso, wenn ich der SB sage, dass sie das mit der DRV absprechen soll, ob das Leidensgerecht ist.

Ich weiß ja noch nicht mal, was sich die DRV darunter vorstellt. Möglich wäre ja, dass die SB dazu noch eine Stellungnahme möchte, nötigenfalls vom ÄD.
Klar, auch da habe ich gelesen, dass hier der § 44a greift.
Das JC würde (vermutlich) dazu bei der DRV gar keine Antworten bekommen, weil das dem Datenschutz unterliegt was die DRV zu deiner Angelegenheit weiß und tut, die beim JC "rasseln halt so lange mit den Ketten" bis sie selber auch nicht mehr weiter wissen ...
Ich lese aber auch immer wieder, dass die früherer BU Rente in die ARbeitsmarktrente umgewandelt wurde.
genau und s.o. ist dann so eine Argumentation überhaupt sinnvoll?
Ich weiß ja nicht wo du das immer wieder liest
Solche Dinge kann und sollte man sich am Besten direkt auf der DRV-Seite durchlesen und nicht "irgendwo im Internet" ... die DRV-BU-Rente hat mit der "Arbeitsmarktrente" (auf Basis einer anerkannten Teilweisen Erwerb
Ich lese nachher noch mal genauer dazu um auch hier genauer Bescheid zu wissen.


Die DRV interessiert sich aber nicht für solche Mitteilungen der JC, die machen das alles nur direkt mit der AfA ab und ansonsten ist der DRV der Arbeitsmarkt auch völlig "Wurscht" ... aber "anbieten" kann man es doch mal wenn die SB so gute Stellen-Angebote vorzuweisen hat ... allein mir fehlt der Glaube ... :amen: :amen: :amen:
Aber dann wäre doch theoretisch die AfA der richtige Ansprechpartner, auch für die SB

Wie sich das JC so "unterordnet" dazu diskutieren wir ja hier gerade ausgiebig, die KK / der MDK kann deinem Arzt aber gerade deswegen "Ärger" machen weil Rentner (auch EM-Rentner) überhaupt keine AU bekommen dürfen (und eigentlich auch keine brauchen, weil sie ja bereits als EM anerkannt sind, da ist AU sozusagen inclusive), es sei denn sie gehen einer zusätzlichen Tätigkeit nach für die sie AU sind für eine Zeit ...
Dann ist das auch eine Lücke im System, denn wenn ich auf der einen Seite wie ein Erwerbsfähiger auf dem JC behandelt werde, muss ich auch die Möglichkeit haben, krank geschrieben zu werden.
Oben hatte ich mich da ja auch schon zu geäussert.


Zum Rest schreibe ich dir später noch was, jetzt brauche ich auch erst mal eine Pause davon ... :Heiss:
Kann ich verstehen.

LG

Heike
Zuletzt geändert von Heike47 am Fr 15. Jan 2016, 14:11, insgesamt 1-mal geändert.

Heike47
Beiträge: 76
Registriert: Di 19. Mär 2013, 08:17
Hat sich bedankt: 18 Mal
Danksagung erhalten: 30 Mal

Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Fr 15. Jan 2016, 12:44

Das habe ich jetzt mal zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefunden und hoffe, dass ich jetzt nach den Regeln des Forums korrekt verlinke und zitiere:

https://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/rich ... htl_au.pdf

"(3a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende – „Hartz IV“) beantragt
haben oder beziehen, sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt, nicht in der Lage
sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme
teilzunehmen."


"(6) Rentnerinnen und Rentner können, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben,
arbeitsunfähig nach Maßgabe dieser Richtlinie sein."

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste