Aussteuerung nun ALGI

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
elzesuse
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Mo 21. Mai 2012, 21:01

Danke habe es gefunden
gglg

elzesuse
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Di 22. Mai 2012, 13:28

Hallo Doppeloma
Ich habe jetzt alles gescannt.....und warte gespannt auf deine Antwort. :grinser:
LG Suse

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Mi 23. Mai 2012, 18:56

Hallo zsammen,
heute war ich bei meinem RA der sich die Sachen von der AFA angesehen hat.
Er sagte mir nachdem er sich alles angesehen hat ,dass das ganze so komplex wäre und er mich an einen Kollegen weiterleiten möchte der mir helfen wird.
Morgen werde ich den RA für Sozialrecht kontaktieren.
Bin mal gespannt wie es weitergehen wird.
LG Suse

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Do 24. Mai 2012, 11:59

Hallo zusammen
Ich bin es mal wieder. Es gibt neue Informationen!
Nach meinem Gespräch mit dem Fachanwalt heute morgen,bin ich wie er mir vorgeschlagen hat zum Job Center und habe ALGII übergangsweise Beantragt.
Den §125 gibt es ja nun nicht mehr....der neue § 145 lautet so das die AFA erst die ÄG abwartet. Die beiden Ämter haben nun eine Übereinkunft darüber das Sie nun erst mal in Vorleistung treten und sie sich alles von der AFA.
Ich war doch geschockt was das Job Center so alles wissen möchte ....nun sind wir Gläsernde Menschen. Aber was will man machen.
Nächste Woche Donnerstag kann ich alles abgeben und dann gibt es einen Lebensmittelgutschein :kotzen: .Ich falle echt vom glauben ab.
LG Suse

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Sa 2. Jun 2012, 14:26

Da bin ich mal wieder.....
Ich war am Donnerstag bei dem Job Center und habe meinen ALGII antrag abgegeben nach langem Kampf...denn der Termin sollte auf den 5.6 verschoben werden. Da habe ich dann angerufen und gesagt das ich da zum ÄD muss. Also sollte der Termin dann wieder auf den 12.6 verschoben werden und diesmal bin ich nicht rausgegangen ohne den Antrag abzugeben.
Heute hatte ich dan den Bescheid im Briefkasten das mir vorrübergehend bis zum 30.09 das ALGII bewilligt wird.
Gleichzeitig kam ein Schreiben von der AFA das mein Widerspruch (Vorschußzahlung) eingegangen sei und sie diesen Bearbeiten.
Dann kommt der Hammer mal wieder:
Sie haben das Bestehen von Arbeitsunfähigkeit auf bestimmte Zeit angezeigt. Bitte reichen Sie zur weiteren Klärung eine Bestätigung des behandelnden Arztes ein,ob sich die attestierte Arbeitsunfähigkeit allein auf die bisherige Beschäftigung als Pflegefachkraft oder auf alle in Betracht kommenden Beschäftigungen bezieht.

Bitte beachten Sie, das während des laufenden Widerspruchsverfahrens dieselben Mitteilungs und Anzeigepflichten gelten wie während des laufenden Leistungsbezuges.

Also die wissen da selber nicht was sie da machen...weswegen habe ich wohl beim ÄD einen Termin am Dienstag :confused:
LG Suse

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 2. Jun 2012, 22:10

Hallo Suse, :koepfchen:

ich bin wirklich langsam fassungslos und STINKSAUER, was die mit dir machen, das ist doch NUR noch zum... :kotzen:
Den §125 gibt es ja nun nicht mehr....der neue § 145 lautet so das die AFA erst die ÄG abwartet. Die beiden Ämter haben nun eine Übereinkunft darüber das Sie nun erst mal in Vorleistung treten und sie sich alles von der AFA.
Das wäre MIR aber sehr neu, eine solche Vorgabe KANN ICH aus dem § 145 beim besten Willen NICHT herauslesen...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html

Das wurde zwar ALLES ein wenig "umformuliert" (vermutlich), dass sich das jetzt JEDER so zurechtlegen KANN, wie er es gerade verstehen möchte, die Feststellung der (tatsächlichen) Erwerbsfähigkeit /Erwerbsminderung obliegt aber IMMER NOCH NUR der DRV...davon, dass man erst Anspruch auf ALGI hat NACH einer amtsärztlichen Untersuchung durch die AfA, findet sich da IMMER NOCH NIX... :keule: :keule: :keule:

SOSO, die beiden Ämter haben da also eine "Übereinkunft" (WO KANN man die denn bitte mal nachlesen ???) und was ist mit denen, die zwar einen Anspruch auf ALGI HABEN aber KEINEN nach dem SGB II, sei es wegen zuviel Vermögen und / oder Partner-Einkommen, der ja dabei auch noch das zweifelhafte "Vergnügen" hat, komplett durchleuchtet zu werden... :Verwirrt: :Hilfe:
Ich war doch geschockt was das Job Center so alles wissen möchte ....nun sind wir Gläsernde Menschen. Aber was will man machen.
GENAU das meine ich aber auch, es ist doch eine Unverschämtheit, dass man neuerdings bei Anspruch auf eine Beitragsleistung ERST "Überbrückung" bei der (fast) untersten Sozialbehörde beantragen MUSS und dort auch noch das ganze Leben in die Akten kommt...WIESO können die sowas überhaupt verlangen, dass man sein Geld erst NACH der ärztlichen Untersuchung bekommen soll...damit die noch schnell was "erfinden" können, weshalb man da gar keinen Anspruch hat... :confused: :Gruebeln:

Deutschland wird wirklich immer mehr zum Tollhaus, ich dachte wirklich mal Anträge bei Behörden sind anzunehmen und zu bearbeiten und DANN gibt es einen Bescheid, wieso wollen die jetzt eigentlich für die Bearbeitung deines Widerspruches (wegen der Vorschußzahlung :Gruebeln: ) AUCH noch was vom Arzt haben...also bei dir übertreiben die ja so richtig... :confused: :Verwirrt: :Hilfe:

Du siehst das völlig richtig, dein Arzt ist weder verpflichtet (dafür sollst du ja zum Amtsarzt), noch berechtigt dir sowas überhaupt "zu bescheinigen", der ist ja wohl KEIN Arbeitsmediziner, dass er beurteilen könnte, wofür du sonst noch so geeignet sein könntest...außerdem WER BEZAHLT denn bitte so ein ATTEST, stell doch mal einen schriftlichen Antrag auf Kosten-Übernahme bei der AfA :ic_up:

Ich würde den ganzen schriftlichen Kram einscannen und zusammen mit einer fetten Beschwerde nach Nürnberg schicken, die sind doch wirklich NICHT mehr ganz dicht bei deiner AfA, "Lebensmittelgutscheine", NIMMT dein Vermieter sowas auch...meine Güte mir geht wirklich gerade total die Hutschnur hoch...WAS muss man sich eigentlich noch alles gefallen lassen... :Miko: :Miko: :Miko:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Sa 2. Jun 2012, 22:32

Schau mal hier Doppeloma,
ich denke das markierte ist der Grund das seit 01.04.12 die AfA nun so handelt.


Fatbob hat geschrieben:Hab mal bischen nachgeschaut, ich denke das es nicht nur neue Mode ist bei der AfA, sondern
Arbeitsanweisung..
Hab das mal als Arbeitsanweisung gefunden..

(7) Verfahren Im AS:
Grundsätzlich entscheidet der AS über den Antrag erst nachvorliegender ärztlicher Begutachtung. Zur Kennzeichnung als Nahtlosigkeitsfall wird auf 5.2.4 verwiesen. Liegt die agenturärztliche Begutachtung vier Wochen nach der Beauftragung nicht vor, ist beim Ärztlichen Dienst mit kurzer Fristsetzung nach den Gründen zu fragen. Liegt die Ärztliche Begutachtung auch nach Ablauf dieser Frist nicht vor, kann der Antrag auf Alg auf der Grundlage des § 328 Abs. 1 Nr. 3 vorläufig bewilligt werden.

Eine Zahlungslücke nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Deshalb ist im Falle vorgebrachter bzw. vermuteter Leistungsunfähigkeit der agenturärztliche Dienst frühzeitig einzuschalten. Dieser gibt binnen drei Wochen nach dem Auftragseingang eine Stellungnahme zum Leistungsvermögen (unter den Rahmenbedingungen der EMI des ÄD vom 24.07.2009) ab.

hier die Quelle, beim letzen mal war sie nach ein paar Tagen auf einen anderen Server..ka wie lange die noch da liegt
wo sie z.Z liegt.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf

lg
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Sa 2. Jun 2012, 22:50

Hallo Doppeloma und Fatbob
Also ich habe am 14.6 einen Termin beim Fachanwalt für Sozialrecht,er hatte mir ja geraten den Widerspruch formlos einzureichen ,den rest sehen wir wenn er aus dem Urlaub ist...so langsam richt es mir auch ehrlich gesagt. Ich werde auch erst mal nicht auf den Brief reagieren ...ich habe ja am Di den Termin beim ÄD da bekommen sie ja die Antwort automatisch...ich habe nur das ausgefüllt was in der PDF Datei für den Antrag stand den ich von Dir liebe Doppeloma hatte.
Also weiß ich nicht was die von mir wollen...nun wollen sie noch mehr. Ich glaube die wollen sich alle vor der Zahlung drücken....
Selbt die SB von der Antragsannahme beim Job Center findet das ales so merkwürdig...obwohl ich da auch den eindruck hatte das die sich vor der Zahlung drücken wollen...nun gut aber nun bekomme ich ja mein Geld wenn auch nur gering aber es kommt.
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 2. Jun 2012, 23:53

Hallo Ihr Lieben, :smile:

danke nochmal an @Fatbob :ic_up: , natürlich ist das NUR eine Arbeits-Anweisung, die sind aber auch nicht immer unbedingt gesetzeskonform und daher rechtlich überhaupt nicht relevant und bindend...
Eine Zahlungslücke nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
Dazu treffe ich dann auch noch auf DIESEN eindeutigen Satz, dass die Leute da also auch noch ganz frech ins ALG II "abgeschoben" werden sollen, ist DARAUS (meiner bescheidenen Meinung nach :Gruebeln: ) NICHT zu entnehmen, etwas höher steht auch noch was, von einem "vorläufigen Bescheid", was ja bei einigen Usern auch schon gemacht wurde, nach entsprechenden Beschwerden in Nürnberg...
Ich glaube die wollen sich alle vor der Zahlung drücken....
Selbt die SB von der Antragsannahme beim Job Center findet das ales so merkwürdig...obwohl ich da auch den eindruck hatte das die sich vor der Zahlung drücken wollen...nun gut aber nun bekomme ich ja mein Geld wenn auch nur gering aber es kommt.
Diesem Eindruck ist wohl NICHTS mehr hinzu zu fügen, wieso findet die SB beim JobCenter "das merkwürdig", wenn es doch (lt. AfA) "Vereinbarungen" zu dieser Handlungsweise gibt, ich HOFFE, dass sich SEHR viele Ausgesteuerte noch aufraffen KÖNNEN / WERDEN, sich gegen diese unverschämte Machart im Umgang mit dem § 145 SGB III aufzulehen und dass es da SEHR bald entsprechende AKTUELLE Gerichtsurteile geben wird.

Diese ganze "Ummodelei" des SGB III wurde ohnehin so "klammheimlich" durchgeführt, dass man damit wohl NUR etwas (trügerische) RUHE und Abkehr von bereits bestehenden Gerichtsurteilen erzeugen wollte, im Moment KANN sich ja NIEMAND MEHR auf die "alten Urteile" zur Nahtlosigkeit berufen...die wurden ja ALLE den ALTEN § 125 betreffend entschieden /gesprochen ..."EIN Schelm wer BÖSES dabei denkt"... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Blacky » So 3. Jun 2012, 00:19

Die Tendenz ist klar zu sehen. :Veraergert:

Immer drauf auf die Kranken und Kleinen.

Da hilft nur noch klagen, klagen, klagen.

Ich habe noch 12 Klagen gegen Hatz 4 am laufen.
Keine Ahnung wann da mal was passiert.
Noch so eine niederträchtge Taktik gegen uns. :Wut:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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