erneute reha - ab wann und über wen beantragen
- k@lle
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen
so dann spiel ich mal annette und kram da mal ein paar § raus....
viewtopic.php?f=3&t=600
da mal nachschauen iss alles erklärt
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
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- mutschekuh
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen
hallo ihr lieben...
ich danke euch...
oma...die nummer ist gespeichert...ruf ich morgen gleich an...hatte meine freundin eben am tel wegen einer neuen hä...nehme ich im juli in angriff, denn diesen monat kann ich ja nicht mehr wechseln...meine hä anschwärzen kann ich nicht...sie war immer lieb und nett zu mir...
vrori...entlassungsberichte haben wir nicht mitbekommen...nur diesen einseitigen kurzarztbericht für a amt/kk und hä...wenn der upd mir nicht weiterhelfen kann, dann schreib ich die drv an
k@lle...ich schau gleich nach...danke schön
k@lle...das sind wieder sachen die ich nicht verstehe...aber trotzdem danke
so...nochmal ich...hab mir das jetzt durchgelesen...versteh ich das richtig das ich die klinik und die reha BF anschreibe und nach § 810 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einsicht oder kopien fordere?...ich will ja kopien...und zwar alle...nicht nur was die für nötig halten...nämlich dieses dämliche diagram was meine abnahme zeigt und die medikamenteneinstellung...denn das weiss ich alles selber...
doma...den § 25 SGB X hab ich mir grad durchgelesen...wenn ich es richtig versatnden hab, kann eine behörde einsicht in meine unterlagen verlangen...aber nicht ich...
hab jetzt nochmal nachgelesen...da geht es um schwarzmarkt...
ich werd noch verrückt weil ich die ganzen § nicht verstehe...hab mir alles 2 - 3 mal durchgelesen und hoffe das richtige daraus erkannt zu haben...
nochmal ich...kennt einer den juristischen hintergrund für "die entlassung erfolgt arbeitsfähig gemäß arbeitsfähigkeitsrichtlinie bei arbeitslosigkeit" ...das steht auf der entlassungsmitteilung an den behandelnden hausarzt von der reha und darf mich die hä wirklich nicht mehr krankschreiben auf meine "alte" krankheit?...sie sagt es liegt an dem satz entlassung erfolgt arbeitsfähig...blablabla...deswegen darf sie es nicht
ich danke euch...
oma...die nummer ist gespeichert...ruf ich morgen gleich an...hatte meine freundin eben am tel wegen einer neuen hä...nehme ich im juli in angriff, denn diesen monat kann ich ja nicht mehr wechseln...meine hä anschwärzen kann ich nicht...sie war immer lieb und nett zu mir...
vrori...entlassungsberichte haben wir nicht mitbekommen...nur diesen einseitigen kurzarztbericht für a amt/kk und hä...wenn der upd mir nicht weiterhelfen kann, dann schreib ich die drv an
k@lle...ich schau gleich nach...danke schön
k@lle...das sind wieder sachen die ich nicht verstehe...aber trotzdem danke
so...nochmal ich...hab mir das jetzt durchgelesen...versteh ich das richtig das ich die klinik und die reha BF anschreibe und nach § 810 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einsicht oder kopien fordere?...ich will ja kopien...und zwar alle...nicht nur was die für nötig halten...nämlich dieses dämliche diagram was meine abnahme zeigt und die medikamenteneinstellung...denn das weiss ich alles selber...
doma...den § 25 SGB X hab ich mir grad durchgelesen...wenn ich es richtig versatnden hab, kann eine behörde einsicht in meine unterlagen verlangen...aber nicht ich...
hab jetzt nochmal nachgelesen...da geht es um schwarzmarkt...
ich werd noch verrückt weil ich die ganzen § nicht verstehe...hab mir alles 2 - 3 mal durchgelesen und hoffe das richtige daraus erkannt zu haben...
nochmal ich...kennt einer den juristischen hintergrund für "die entlassung erfolgt arbeitsfähig gemäß arbeitsfähigkeitsrichtlinie bei arbeitslosigkeit" ...das steht auf der entlassungsmitteilung an den behandelnden hausarzt von der reha und darf mich die hä wirklich nicht mehr krankschreiben auf meine "alte" krankheit?...sie sagt es liegt an dem satz entlassung erfolgt arbeitsfähig...blablabla...deswegen darf sie es nicht
Zuletzt geändert von mutschekuh am Di 21. Jun 2011, 21:50, insgesamt 1-mal geändert.
LG Mutsche
Erwartung ist der Ursprung jeder Enttäuschung!
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen
hallo Mutsche,
Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.
das ist der 1. Satz aus dem § 25 sGB X...da steht drin, dass die Behörde (z.B. DRV) den Beteiligten (du oder ggf. dein Anwalt) Einsicht in die Akten gestatten muß...
ganz einfach eigentlich...
und die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien sagen:
(3) 1Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. 2Dabei ist es unerheblich, wel-cher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.
(4) 1Versicherte, bei denen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit das Beschäftigungsver-hältnis endet und die aktuell keinen anerkannten Ausbildungsberuf ausgeübt haben (An- oder Ungelernte), sind nur dann arbeitsunfähig, wenn sie die letzte oder eine ähnliche Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Er-krankung ausüben können. 2Die Krankenkasse informiert den Vertragsarzt über das Ende der Beschäftigung und darüber, dass es sich um einen an- oder ungelernten Arbeitnehmer handelt, und nennt ähnlich geartete Tätigkeiten. 3Beginnt während der Arbeitsunfähigkeit ein neues Beschäftigungsverhältnis, so beurteilt sich die Arbeits-unfähigkeit ab diesem Zeitpunkt nach dem Anforderungsprofil des neuen Arbeitsplat-zes.
Du solltest versuchen, Gesetzestexte ganz langsam und genau und mehrfach zu lesen...erst dann erschließt sich einem oft der Sinn....
LG
Vrori
Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.
das ist der 1. Satz aus dem § 25 sGB X...da steht drin, dass die Behörde (z.B. DRV) den Beteiligten (du oder ggf. dein Anwalt) Einsicht in die Akten gestatten muß...
ganz einfach eigentlich...
und die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien sagen:
(3) 1Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. 2Dabei ist es unerheblich, wel-cher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.
(4) 1Versicherte, bei denen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit das Beschäftigungsver-hältnis endet und die aktuell keinen anerkannten Ausbildungsberuf ausgeübt haben (An- oder Ungelernte), sind nur dann arbeitsunfähig, wenn sie die letzte oder eine ähnliche Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Er-krankung ausüben können. 2Die Krankenkasse informiert den Vertragsarzt über das Ende der Beschäftigung und darüber, dass es sich um einen an- oder ungelernten Arbeitnehmer handelt, und nennt ähnlich geartete Tätigkeiten. 3Beginnt während der Arbeitsunfähigkeit ein neues Beschäftigungsverhältnis, so beurteilt sich die Arbeits-unfähigkeit ab diesem Zeitpunkt nach dem Anforderungsprofil des neuen Arbeitsplat-zes.
Du solltest versuchen, Gesetzestexte ganz langsam und genau und mehrfach zu lesen...erst dann erschließt sich einem oft der Sinn....
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- mutschekuh
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen
vrori...
danke für die erläuterungen...auch nach mehrmaligen lesen kapier ich die nicht...deswegen danke ich dir für die übersetzung bei § 25 sGB X
also kann ich bei dem musterbrief auf den § verweisen oder mach ich das erst wenn die mir die unterlagen verweigern...
bei diesem arbeitlosen blablabla versteh ich das jetzt so...da ich in einem ungelernten beruf gearbeitet habe und diesen nicht mehr ausführe, ihn aber lt reha bis 6 h ausüben könnte, werde ich als gesund entlassen...obwohl ich mehrfach darauf hingewiesen habe, das ich diese tätigkeit nicht mehr ausüben kann, da mein nervenkostüm es nicht mehr hergibt...
hab ich das jetzt richtig verstanden?...
und deshalb darf mich meine ärztin nicht mehr krank schreiben...es sei denn sie widersetzt sich dem schreiben der reha und guckt sich meinen gesundheitszustand an und entscheidet sich für die au...und das macht sie ja nicht...
danke für die erläuterungen...auch nach mehrmaligen lesen kapier ich die nicht...deswegen danke ich dir für die übersetzung bei § 25 sGB X
also kann ich bei dem musterbrief auf den § verweisen oder mach ich das erst wenn die mir die unterlagen verweigern...
bei diesem arbeitlosen blablabla versteh ich das jetzt so...da ich in einem ungelernten beruf gearbeitet habe und diesen nicht mehr ausführe, ihn aber lt reha bis 6 h ausüben könnte, werde ich als gesund entlassen...obwohl ich mehrfach darauf hingewiesen habe, das ich diese tätigkeit nicht mehr ausüben kann, da mein nervenkostüm es nicht mehr hergibt...
hab ich das jetzt richtig verstanden?...
und deshalb darf mich meine ärztin nicht mehr krank schreiben...es sei denn sie widersetzt sich dem schreiben der reha und guckt sich meinen gesundheitszustand an und entscheidet sich für die au...und das macht sie ja nicht...
LG Mutsche
Erwartung ist der Ursprung jeder Enttäuschung!
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- Miko
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen
So ähnlich ist das, mutsche,
und wenn ich richtig informiert bin, dann hab ich meinen Berufsschutz verloren obwohl ich ein 60er bin, weil ich mich um andere Arbeit bemüht hatte, als mein Berufszweig "den Bach runter" ging.
und wenn ich richtig informiert bin, dann hab ich meinen Berufsschutz verloren obwohl ich ein 60er bin, weil ich mich um andere Arbeit bemüht hatte, als mein Berufszweig "den Bach runter" ging.
Gruß
Miko
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- mutschekuh
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen
aha miko...
dann hab ich ja auch keinen berufsschutz...in meinem ersten beruf, tierwirt, arbeite ich seit 15 jahren nicht mehr...und der 2. beruf fachkraft lagerwirtschaft, da wollte mich niemand haben...ihk prüfung 2000 und nie in dem beruf gearbeitet...oder gilt das nur bis baujahr 61...ich bin 75...
na du alter mann...
ich schick jetzt mal die briefe raus...
dann hab ich ja auch keinen berufsschutz...in meinem ersten beruf, tierwirt, arbeite ich seit 15 jahren nicht mehr...und der 2. beruf fachkraft lagerwirtschaft, da wollte mich niemand haben...ihk prüfung 2000 und nie in dem beruf gearbeitet...oder gilt das nur bis baujahr 61...ich bin 75...
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LG Mutsche
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- lottekind
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- Kontaktdaten:
Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen
Liebe Mutsche
kannst du dir nicht von dem Verein VdK helfen lassen
http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID= ... 7U.G67ErD3
Umarme dich deine lotte

kannst du dir nicht von dem Verein VdK helfen lassen
http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID= ... 7U.G67ErD3
Umarme dich deine lotte


Kein Problem ist so groß, dass man es nicht ändern kann
- mutschekuh
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen
huhu lotte...
die wollen mir erst helfen wenn es vor gericht geht...hab in halle angerufen und mit der dame gesprochen...melden sie sich wieder wenn eine ablehnung kommt und sie vor gericht müssen...
aha...danke schön...
ich bin es nicht wert das man mir hilft...überall stoße ich auf gegenwehr...das kann kein zufall sein...
die wollen mir erst helfen wenn es vor gericht geht...hab in halle angerufen und mit der dame gesprochen...melden sie sich wieder wenn eine ablehnung kommt und sie vor gericht müssen...
aha...danke schön...
ich bin es nicht wert das man mir hilft...überall stoße ich auf gegenwehr...das kann kein zufall sein...
LG Mutsche
Erwartung ist der Ursprung jeder Enttäuschung!
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- Registriert: Di 19. Okt 2010, 07:10
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen
Hallo Mutschekuh,
Du sagst:
"ich bin es nicht wert das man mir hilft...überall stoße ich auf gegenwehr...das kann kein zufall sein..."
Das ist eine grobe Verallgemeinerung. Schwarz weiss.
ich bin es nicht wert das man mir hilft. -wer sagt das? Du? Kannst Du das mal umformulieren?
(Ich hindere andere mir zu helfen. Ich fühle mich wertlos. Ich will mich wertlos fühlen. Ein Teil von mir fühlt sich wertlos. Ich bin im Kern wertvoll.
Ich brauche und will Hilfe und werde das durchsetzen!)
überall stoße ich auf gegenwehr
Hier auch? Druck erzeugt Gegendruck... (Ich provoziere Gegenwehr. Ich fühle mich angegriffen.
manchmal wird mir geholfen, ich hatte schon Teilerfolge.)
Das kann kein Zufall sein
(Das geht immer so weiter. Das geht oft so weiter. Ich ändere nichts. Ich will das ändern. Ich kann das ändern.)
Die spinnt die Distel....ist ne blöde Kuh und nervt jetzt auch noch rum...
Du sagst:
"ich bin es nicht wert das man mir hilft...überall stoße ich auf gegenwehr...das kann kein zufall sein..."
Das ist eine grobe Verallgemeinerung. Schwarz weiss.
ich bin es nicht wert das man mir hilft. -wer sagt das? Du? Kannst Du das mal umformulieren?
(Ich hindere andere mir zu helfen. Ich fühle mich wertlos. Ich will mich wertlos fühlen. Ein Teil von mir fühlt sich wertlos. Ich bin im Kern wertvoll.
Ich brauche und will Hilfe und werde das durchsetzen!)
überall stoße ich auf gegenwehr
Hier auch? Druck erzeugt Gegendruck... (Ich provoziere Gegenwehr. Ich fühle mich angegriffen.
manchmal wird mir geholfen, ich hatte schon Teilerfolge.)
Das kann kein Zufall sein
(Das geht immer so weiter. Das geht oft so weiter. Ich ändere nichts. Ich will das ändern. Ich kann das ändern.)
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen
neee distel...du gibst mir grad wieder grund zum grübeln...
ich möchte mich bei euch entschuldigen falls ich euch beleidigt habe...das war nicht meine absicht
ich möchte mich bei euch entschuldigen falls ich euch beleidigt habe...das war nicht meine absicht
LG Mutsche
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