Aussteuerung nun ALGI

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Benutzeravatar
Fatbob
Beiträge: 915
Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
Hat sich bedankt: 226 Mal
Danksagung erhalten: 963 Mal

Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mi 16. Mai 2012, 21:36

hm, das ist das schlimme mit den anrufen, bzw angerufen werden, hätten die deine tel# nicht, hättest
du schon einen VA Bescheid im Briefkasten, gegen den du angehen kannst.
So wie ich schrieb mit einstweiliger anordnung, beratungsschein holen, usw.
Wenn ich keine Kohle hätte würd ich am rad drehen, weil JC jagt dich auch wieder weg, wette ich drauf.
Die lassen dich so lange im Kreis laufen bis der Hamster Tot umfällt.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

elzesuse
Beiträge: 102
Registriert: Di 6. Mär 2012, 16:07
Wohnort: NRW
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 48 Mal

Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » So 20. Mai 2012, 11:08

Hallo zusammen
Ich habe am Freitag den Ablehnungsbescheid von der AFA bekommen. Daher habe ich meinen RA angerufen ,der mir erklärte das ich dem Arbeitsmarkt zu verfügung stehen muss. Als ich ihm erklärte das die Rente zwar abgelehnt ist aber ich in widerspruch gegangen bin. Da meinte er das wäre ein schwebendes Verfahren ....ich habe daraufhin einen Termin bekommen. Er meinte auch das ich Harz 4 beantragen kann und die mir das bewilligen müßten da ich ja meinen Lebensunterhalt so nicht gewährleistet habe.
Werde am Mittwoch alles mit ihm besprechen. Hoffentlich habe ich bald den Termin für meine Reha im Briefkasten ....ich habe vor lauter aufregung wieder so starke schmerzen.
Ich wünsche euch einen schönen Sonntag
LG Suse

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 20. Mai 2012, 17:47

Hallo

nun wird es ja wohl Zeit für eine heftige und fordernde Email an Nürnberg oder?
Das ist ja unglaublich, wie die mit Antragstellern umgehen..

Schei..Laden..

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 21. Mai 2012, 01:55

Hallo Suse, :smile:

zu dem Telefonat habe ich mich absichtlich nicht geäußert, da KANN ich immer wieder NUR das SELBE schreiben...
Ich habe am Freitag den Ablehnungsbescheid von der AFA bekommen.


Was steht den (GENAU, MIT §§) als Begründung drin in dem Ablehnungsbescheid, warum du nun kein ALGI bekommen sollst. :Gruebeln:
Hast doch im Antrag sicher angekreuzt, dass du dich im Rahmen deiner Restleistungsfähigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, ODER ???
Wird da Bezug genommen auf die Feststellungen des Amtsarztes, bitte besorge dir das GA beim med. Dienst der AfA, eigentlich MUSS es eins geben...
Daher habe ich meinen RA angerufen ,der mir erklärte das ich dem Arbeitsmarkt zu verfügung stehen muss. Als ich ihm erklärte das die Rente zwar abgelehnt ist aber ich in widerspruch gegangen bin. Da meinte er das wäre ein schwebendes Verfahren ....
NaJa, so schlau wie dein Anwalt bisher ist, waren wir auch schon, DARUM hätte die AfA ja deinen Antrag auch gar nicht erst ablehnen dürfen.
ich habe daraufhin einen Termin bekommen. Er meinte auch das ich Harz 4 beantragen kann und die mir das bewilligen müßten da ich ja meinen Lebensunterhalt so nicht gewährleistet habe.
Die AfA ist dran und das wissen die beim JobCenter auch, bitte beantworte meine Fragen zur Begründung der Ablehnung, hier ist wirklich eine saftige Beschwerde nach Nürnberg fällig.
Dein Anwalt meint es sicher gut, aber HARTZ 4 ist nachrangig, wenn Anspruch auf ALG I besteht, da sollte es seine dringendste Aufgabe sein, dir diesen Anspruch durchzusetzen, dafür hast du mal Beiträge gezahlt aus deinem Arbeitslohn... HARTZ 4 sollte wirklich NUR der allerletzte Ausweg sein...:Ohnmacht:

NaJa, haben wir ja für die EM-Rente AUCH gemacht und bekommen statt dessen HARTZ 4, nun beginnt das also immer heftiger bereits bei der AfA... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

elzesuse
Beiträge: 102
Registriert: Di 6. Mär 2012, 16:07
Wohnort: NRW
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 48 Mal

Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Mo 21. Mai 2012, 10:31

Hallo Doppeloma
Hier kommt der Text von der AFA:

Durchführung der Leistungsangelegenheit

Ihrem Antrag auf Zahlng eines Vorschusses nach §42 SGBI kann ich nicht entsprechen.

Einen Vorschuß nach §42 SGBI kann nur gezahlt werden ,wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld dem Grunde nach festgestellt werden kann.

Sie wurden von Ihrer KK ausgesteuert. Die Anwendung des § 145 SGBIII setzt voraus,dass der Rententräger noch keine Entscheidung über das Vorliegen verminderter Erwerbsfähigkeit getroffen hat. Nachdem Ihr Rentenantrag durch den Rententräger bereits abgelehnt wurde,ist zu klären,ob und ggf in welchem Umfang Sie den Vermittlungsbemühungen der AFG zur verfügng stehen.

Die Arbeitsvermittlung hat daher ein ärztl. Gutachten zur Klärung ger Verfügbarkeit veranlasst.Das Ergebniss des ärztl Gutachtens bleibt zwingend abzuwarten.

Stellt der ärztl. Dienst ein Restleistungsvermögen fest,ist für die Entstehung des Anspruches auf Arbeitslosengeld entscheidend,dass Sie sich den Vermittlungsbemühungen im Rahmen des ÄD zur Verfügung stellen und Sie damit die Regelvoraussetzungen nach § 136SGBIII i. V: mit § 137SGBIII und §138SGBIII erfüllen.

Wird nach dem ÄG abweichend von den Feststellungen des DRVträgers von einem länger als 6 Monate aufgehobenen Leistungsvermögen ausgegangen,würde zunächst die Regelung des §145 SGBIII Anwendung finden.

Stellt der ÄD jedoch ein aufgehobenes Leistungsvermögen bis zu 6 Monaten fest,wäre der Antrag wegen fehlender Verfügbarkeit abzulehnen.
Es lässt sich somit aktuell noch nicht feststellen,ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Die Voraussetzungen zur Gewährung eines Vorschusses sind daher nicht erfüllt.

Na ja dann kommt die Widerspruchbelehrung innerhalb eines Monates ....
Hinweis:

Soll mich wieder mit der KK in verbindung setzen wegen der Versicherung...und das ich ALG II beantragen soll wenn der Lebensuterhalt nicht gesichert ist.

So das war es erstmal..... :groehl:
GGLG Suse

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 21. Mai 2012, 16:58

Liebe Suse, :smile:

vielen Dank, für die Abschrift, es ist nämlich NICHT die Ablehnung deines ALG I-Antrages, sondern die schriftliche Ablehnung deines Antrages auf VORSCHUSS...auf die zu erwartende Leistung...der Leistungsantrag wird als noch immer OFFEN beschrieben, bis zur Entscheidung des ärztlichen Dienstes der AfA...das ist eine bodenlose Frechheit ABER nun hast du DIE "wenigstens schriftlich"...

Hast du einen Scanner, damit du das einscannen und als PDF-Datei /oder JPG-Bild auf deinem PC abspeichern kannst ???

Das wäre SEHR wichtig für eine Beschwerde in Nürnberg als Anhang/Anlage, vielleicht kannst du das notfalls bei jemand anderem einscannen (Nachbarn /Freunde) und dann auf einen Stick /Speicherkarte /CD übertragen zum Transport auf deinen PC...die haben echt ein GANZ großes RAD AB...

Dein Anspruch auf ALG I nach der Aussteuerung ist glasklar gesetzlich gegeben, was der DOC da jetzt noch von sich geben wird, ändert daran zunächst mal GAR NICHTS...der Anspruch beruht auf deinen Beiträgen und im § 145 SGB III steht auch NICHTS davon, dass erst eine ärztliche Untersuchung stattfinden muss...BEVOR es dann irgendwann mal Geld gibt...

Der Verweis auf ALG II ist und bleibt eine Zumutung, dort bekommt ja gar nicht JEDER was, der Anspruch auf ALG I hätte, da genügt ja schon das Überschreiten der (SGB II) "Vermögensgrenzen", um NICHTS zu bekommen... :Wut: :schimpfen:
Und WER bitte ist bereit, bis zur Entscheidung über sein ALG I erst mal von seinem "Vermögen" zu leben, sowas ALLES soll ja gerade durch die "Nahtlosigkeitregeln" nach der Aussteuerung verhindet werden.

Das gibt eine dicke Beschwede nach Nürnberg, mit deutlicher Androhung die Einstweilige Anordnung durch das Sozialgericht einzuleiten, wenn nicht UNVERZÜGLICH der überfällige Betrag für den Monat April (vom- bis) auf deinem Konto eingeht.
Gegen diesen aktuellen "Bescheid" wird natürlich auch Widerspruch eingelegt.

Wann genau hast du jetzt den kompletten Antrag bei der AfA abgegeben, mit ALLEN darin geforderten Unterlagen (AG-Bescheinigung z.B.), MEHR ist NICHT nötig, um deinen ALGI-Bescheid zu erstellen, sonst würde das DORT AUCH so drin stehen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

elzesuse
Beiträge: 102
Registriert: Di 6. Mär 2012, 16:07
Wohnort: NRW
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 48 Mal

Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Mo 21. Mai 2012, 18:19

Hallo Doppeloma
Den Antrag habe ich komplett am 10.05 abgegeben darauf kam ja dieser Text:

Also gut ich voller Vorfreude zum Amt denn es sollte ja heute Geld geben...und was soll ich euch sagen es gab und gibt erst mal kein Geld da ich erst zum ÄD soll. Ohne irgendwelche erklärungen druckte mir der SB ein Blatt aus gab es mir und schickte mich raus!
Auf diesem Schreiben steht das sie noch nicht über meine Leistungen endscheiden können da ich noch nicht beim ÄD war.
Ich solle mich mit meiner KK auseinandersetzen wie ich weiter versichert wäre.Und zum Schluß steht da noch drauf wenn für meinen Lebensunterhalt nicht gesorgt ist soll ich nun Harz 4 beantragen.....

Sorry ich weiß nicht wie man zitiert deshalb habe ich es nur rauskopiert.
Ich werde meinem Freund erst mal eine Mail schicken da ich nicht scannen kann ....der PC muss erst konfiguriert werden :Hilfe: .
Er hat alles eingestellt .

LG Suse

Benutzeravatar
Fatbob
Beiträge: 915
Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
Hat sich bedankt: 226 Mal
Danksagung erhalten: 963 Mal

Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 21. Mai 2012, 18:43

Hab mal bischen nachgeschaut, ich denke das es nicht nur neue Mode ist bei der AfA, sondern
Arbeitsanweisung..
Hab das mal als Arbeitsanweisung gefunden..

(7) Verfahren Im AS:
Grundsätzlich entscheidet der AS über den Antrag erst nachvorliegender ärztlicher Begutachtung. Zur Kennzeichnung als Nahtlosigkeitsfall wird auf 5.2.4 verwiesen. Liegt die agenturärztliche Begutachtung vier Wochen nach der Beauftragung nicht vor, ist beim Ärztlichen Dienst mit kurzer Fristsetzung nach den Gründen zu fragen. Liegt die Ärztliche Begutachtung auch nach Ablauf dieser Frist nicht vor, kann der Antrag auf Alg auf der Grundlage des § 328 Abs. 1 Nr. 3 vorläufig bewilligt werden.

Eine Zahlungslücke nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Deshalb ist im Falle vorgebrachter bzw. vermuteter Leistungsunfähigkeit der agenturärztliche Dienst frühzeitig einzuschalten. Dieser gibt binnen drei Wochen nach dem Auftragseingang eine Stellungnahme zum Leistungsvermögen (unter den Rahmenbedingungen der EMI des ÄD vom 24.07.2009) ab.

hier die Quelle, beim letzen mal war sie nach ein paar Tagen auf einen anderen Server..ka wie lange die noch da liegt
wo sie z.Z liegt.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf

lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

elzesuse
Beiträge: 102
Registriert: Di 6. Mär 2012, 16:07
Wohnort: NRW
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 48 Mal

Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Mo 21. Mai 2012, 19:20

Huhu Fatbob
leider kann ich das nicht finden unter welcher Nr steht das denn....
Danke GGLG Suse

Benutzeravatar
Fatbob
Beiträge: 915
Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
Hat sich bedankt: 226 Mal
Danksagung erhalten: 963 Mal

Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 21. Mai 2012, 19:33

ab 5.0 musste lesen...links schauen abschnitt 5.1 unterpunkt 7
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 45 Gäste