erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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mutschekuh
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » Mo 20. Jun 2011, 22:21

huhu doma...

nicht schimpfen...morgen geh ich zu ihr und dann soll sie sich was einfallen lassen... :keule:

jetzt bin ich erstmal stinkig auf das blöde fax-kombi mistding was ich hier stehen habe...scannen hat ewig gedauert...andauernd hat er eine seite in 4 teile gescannt und ich weiss nicht warum...*kreisch*

ich wünsche allen eine erholsame nachtruhe und morgen einen schmerzfreien tag :umarm:
LG Mutsche

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lottekind
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von lottekind » Di 21. Jun 2011, 10:17

Liebste mutsche


ja die Geräte haben oft mal ein Eigenleben, da braucht man Geduld und Ruhe,

schaffst das schon :koepfchen: :koepfchen:


Umarme dich :umarm: :umarm: lotte
Kein Problem ist so groß, dass man es nicht ändern kann

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mutschekuh
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » Di 21. Jun 2011, 11:32

hallo ihr lieben...

das war ein satz mit x, das war nix...

rehabericht ist da...wohl schon seit ein bis zwei wochen...hab ihn gelesen aber mitgeben darf sie ihn mir nicht...steht auf letzter seite "nur für behandelnde ärzte nicht an dritte raus zu geben...

krank schreibt sie mich nicht da die reha mich als arbeitsfähig entlassen hat...nur auf eine andere krankheit könne sie das...da bin ich dann gegangen

morgen kommt meine freundin und dann sehen wir weiter...
LG Mutsche

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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von mäuschen » Di 21. Jun 2011, 13:27

Hallo Mutsche!

Lasse dich nicht entmutigen, suche dir einen anderen Hausarzt. So kann es doch nicht weitergehen. Vielleicht musst du doch in den sauren Apfel beißen und in die Akutklinik gehen und danach lässt du dich von deinem Therapeuten weiter krankschreiben. Ich bin , wie du weißt schon seit fast 3 jahren krankgeschrieben. Meine HÄ steht bombenfest hinter mir. Ich habe mit ihr gesprochen und habe sie gefragt ob sie in der Rentensache hinter mir steht und das macht sie 100%ig.Genau so ist mein Psychiater felsenfest der Meinung das ich nicht mehr arbeiten gehen kann.

Suche dir Verbündete, sammle Befunde von Fachärzten, sei stark. Es gab auch bei mir eine Zeit, da habe ich mir alles gefallen lassen aber die Zeiten sind vorbei. Seit es mir so mies geht habe ich mich zur Kampfmaus entwickelt und lasse mir nichts mehr gefallen. Mir steht die Rente zu und ich werde dafür kämpfen und du hast die Kraft bestimmt auch. Also kämpfe für dich/ für deine Interessen. Tschaka!!!!
Liebe Grüße Mäuschen

Wenn ich mal sterbe komme ich in den Himmel!
Denn in der Hölle war ich schon!

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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von lottekind » Di 21. Jun 2011, 13:45

Huhu mutschekind


Es wird nicht aufgegeben, du kämpfst weiter Frauenpower :glotzen:



umarme dich :umarm: :umarm: deine lotte
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von sonni1956 » Di 21. Jun 2011, 14:21

Hallo Mutsche.

Ich verstehe nicht warum du den Entlassungsbericht der Reha nicht erhältst. Ich hab ANFANGS GLEICH ANGEGEBEN DAS ICH DEN FÜR MEINE UNTERLAGEN BRAUCHE . Sonst hat die BG mein Hausarzt und der Arzt für Psysio und Rehabilattion den erhalten. Was gibt es denn geheimnisvolles ,es geht doch schließlich um dich.

LG SONJA

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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von mutschekuh » Di 21. Jun 2011, 14:23

tut mir leid leute...aber ich will nicht mehr kämpfen...mich nicht ständig rechtfertigen...

die leute sehen mich als gesund...na dann bin ich es eben...ich schreib weiter fleißig bewerbungen und schau was passiert...

in dem rehabericht steht drin das sich meine aussagen widersprechen...ich könne nicht alleine aus dem haus gehen und dann würde ich aber munter über den klinikhof schlendern und ruhig darüber berichten wie toll ich das doch gemeistert habe...wie doof ist die alte...oder...ich könne nicht alleine einkaufen gehen und würde ihr in der therapie aber stolz erzählen das ich alleine einkaufen war...woher nehmen die diese aussagen...denn von mir sind die nicht...ich war nicht alleine einkaufen...geht gar nicht...schon gar nicht in einer fremden stadt...ich bin einmal alleine von der bushaltestelle/raucherinsel in die klinik zurück...aber nur weil keiner mit mir zurück gegangen ist...dummerweise hat die mich dabei gesehen...aber da war nichts von entspannt...

es steht noch drin wie toll ich an den angebotenen sachen teilgenommen habe...hm...*grübel*...haben die meine therapiepläne überhaupt gelesen?...

ich hab darauf bestanden das die diagnose borderline berücksichtigt wird...nun legt die mir zu last das ich auf etwas bestehen würde...hat sie ja recht...aber sie solls nicht so negativ schreiben...denn bei mir wurde diese diagnose gestellt und wenn diese klinik nicht in der lage ist mich dementsprechend zu behandeln, dann hätten sie mich wieder nach hause schicken müssen...nun ist meine chance auf eine für mich geeignete reha vertan und bin auch noch der dumme...hauptsache die stehen gut da

wie komme ich an den reha bericht obwohl auf der letzten seite steht...nicht an dritte oder patient rausgeben...denn einen widerspruch gegen diesen bericht und eine darstellung von meiner seite möchte ich doch noch machen...

hallo sonni...ich weiss es nicht...und irgend wie muss ich an diesen f...bericht kommen...
LG Mutsche

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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von lottekind » Di 21. Jun 2011, 16:11

huhu Mutsche

der letzte Teil, dass kann sein das das persönliche Bemerkungen der Therapeuten sind, die rücken die nicht raus, das ist klar, :lesen:

aber du kannst darauf bestehen den anderen Teil kopiert zu bekommen, dass wäre ein Anfang

alles andere findet sich noch Liebes :umarm: :umarm: :umarm:

deine lotte
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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 21. Jun 2011, 16:33

Hallo,

du könntest direkt bei der DRV einen Antrag auf Akteneinsicht stellen....und danach dann deine Sicht der Dinge schildern...den REHA-Bericht werden die nicht ändern...aber du kannst versuchen, dass zumindest eine Art Richtigstellung von dir, zu den Akten genommen wird.

Ich halte es nach wie vor für überlebenswichtig, dass man am letzten Tag der REHA auch den REHA-Bericht erhält....
einmal hatten wir Patienten den vorläufigen Bericht bereits nach 14 Tagen....den sollten wir "korrektur"lesen und wenn uns was aufgefallen ist, was vielleicht nicht stimmte, sollten wir das entsprechend kennzeichnen und ergänzen..
am Entlassungstag morgens um 7.00 Uhr konnten wir dann die Entlassungsberichte holen...

bei der 2. REHA in der gleichen Klinik, hatten die Schwierigkeiten meinen Bericht zu schreiben...die Orthopäden wollten mich als arbeitsfähig entlassen, die Psychologen als arbeitsunfähig...
den Bericht konnte ich somit am Entlassungstag nicht erhalten....ich habe aber darauf bestanden, dass auf dem vorläufigen Entlassungspapier auch "arbeitsunfähig entlassen" stand...
später war der Bericht auch bis auf eine kleinigkeit, in Ordnung...

warum schreibe ich dir das?
Mutsche, es ist, leider, wichtig, äußerst wichtig, dass man als kranker Mensch auf seine Rechte besteht....nur hinnehmen geht gar nicht, dann zieht man den kürzeren...so stark und kämpferisch wie nie in seinem Leben, muß man sein, wenn man krank ist...

ich würde an deiner Stelle auch den HA wechseln und dem neuen ganz genau erklären und erzählen, was bei dir Sache ist...wenn du dich bei dem neuen anmeldest, dann sag gleich bei Terminvergabe, dass es sich um ein längeres Gespräch handeln wird...

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: erneute reha - ab wann und über wen beantragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 21. Jun 2011, 16:34

Liebe Mutsche, :koepfchen:
nicht an dritte oder patient rausgeben...
Ob die das da hinschreiben, (OHNE Rechtsgrundlage!) ist EGAL, dazu haben die KEIN Recht, denn DU hast einen Anspruch auf diesen Bericht, das können die nicht einfach mit einem solchen Satz aushebeln.

Solche Einschränkungen dürfen (wenn überhaupt) NUR zum (berechtigten) Schutz deiner Gesundheit gemacht werden, aus KEINEM anderen Grund ist das erlaubt, dass die nicht wollen, dass JEDER ihren Blödsinn liest ist KEIN ausreichender Grund dafür. das sollte deine HÄ auch WISSEN und dieses makabere Spiel nicht noch mitspielen.

Sie scheint nicht zu wissen, dass es auch PATIENTEN-Rechte gibt, die man nicht so einfach mit jeder Fantasie-Formulierung außer Kraft setzen kann.

Bei "Dritten" hat dieser Bericht, OHNE DEIN Einverständnis ohnehin NIX zu suchen, WAS bitte sollen denn das "für DRITTE" sein :Gruebeln: , dein Bäcker, dein Schuster...das ist HUMBUG, der dolle Wichtig aussieht, aber rechtlich GAR NICHT zulässig ist.

Wende dich bitte mal an die UPD (unabhängige Patientenberatung), vielleicht können die dir da sogar weiterhelfen. :ic_up:

Telefon : 0800-011 77 22 / MO - FR von 10 - 18 Uhr

Der Gutachter vom Dopa (Sozialgericht!!!) hat sein Gutachten "dem Urheberrecht unterstellt und ebenfalls jegliche Weitergabe, ohne sein persönliches Einverständnis verboten" :groehl: :groehl: :applaus: , da KANN man NUR drüber lachen, wie ist dieses so "streng geschützte GA" :grinser: dann wohl zur AfA geraten, die hatten ja nun mit der EM-Renten-Klage vom Dopa rein GAR NICHTS zu tun :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Ich möchte nicht wissen wo sein "urheberrechtlich" geschützter Wisch, inzwischen noch so überall gelandet ist, teilweise haben auch WIR für die weitere "unerlaubte" Verbreitung gesorgt (z. B. für unseren Zeitungsartikel) :grinser:

Eine vernünftige/fundierte Gegendarstellung KANNST du NUR schreiben, wenn dir der Bericht (in Kopie) zur Verfügung steht, DAAA geht es schon mal los, auf welcher Grundlage soll denn diese Gegendarstellung sonst beruhen :confused: :Gruebeln:

Auf in den Kampf Mutsche, DU hast ein Recht auf diesen Bericht :ic_up: , was die da für :kack: geschrieben haben ist rechtlich NICHT gedeckt und hebelt DEINE Patienten-Rechte NICHT aus, hau deiner HÄ DAS um die Ohren und/oder beschwere dich bei der Ärztekammer über die Dame schriftlich!!!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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