ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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aggi61
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 8. Nov 2012, 14:46

Bei mir hatte der ärztl. Dienst auch zu!

Ich bin hingefahren und ein fremder SB hat schriftlich festgehalten was ich will - hat sich meinen Perso zeigen lassen und mich unterschreiben lassen.

Danach hatte ich 14 Tage später das Gutachten in Kopie im Briefkasten :grinser:
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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pfirsich30
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Do 8. Nov 2012, 15:02

Hallo aggi,

naja 14 tage darauf warten möchte ich eigentlich nicht, denn am 19.11. habe ich schon meinen ersten Termin um über meine "berufliche Situation" zu sprechen und wäre dann schon gerne vorab informiert. Nicht mal unter der Servicenummer können die mir sagen, wann der ärztliche Dienst immer im Hause ist oder ob er da jeden Tag ist. Naja muss ich doch noch ein paar Tage warten oder habe morgen vielleicht mal Glück
Lachen ist die beste Medizin !!!

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aggi61
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 8. Nov 2012, 15:58

Kann ja sein, dass es bei dir schneller geht - bei uns sind die halt etwas langsam :groehl:
:umarm: Gabi

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 8. Nov 2012, 17:12

Hallo Pfirsich, :smile:
In den Schreiben steht ja, dass ich mir das Gutachten in den Räumlichkeiten des Ärztlichen Dienstes einsehen kann, aber hierzu einen Termin unter der Telefonnummer machen soll.
Steht da auch eine FAX-Nummer drauf (vom med. Dienst der AfA), dann sende denen per Fax nochmal einen "Dreizeiler" mit der Anforderung von Kopien gemäß § 25 SGB X und schicke als Anlage deine Ausweis-Kopie mit (raufschreiben ANLAGE Ausweiskopie !!!), sollte doch eigentlich nicht so schwer für die zu begreifen sein.

Auch per Post kann man das mit Ausweis-Kopie machen (aber bitte als Übergabe-Einschreiben), dann brauchst du GAR NICHT selber hin und wenn sich dann nicht bald was tut, kannst du immer noch (DIREKT beim MD) telefonisch NERVEN, damit die in die "Pötte kommen". :ic_up:

Allgemein ist der med. Dienst (am zentralen Sitz bei der AfA) täglich "im Gange", mindestens vormittags sollte da immer einer anzutreffen sein (Arzthelferin /Sekretärin), wenn die das Telefon umstellen (auf AB) wollen sie vermutlich NUR nicht gestört werden.

Das "Service-Center" weiß mit Sicherheit auch genau Bescheid, wann da mal Einer ist und wann nicht, soviel zum SERVICE bei der AfA...hatte dich ja schon gewarnt, muss ich wohl noch nachträglich fast "froh" sein, dass ich nach der Antragsabgabe NUR noch direkt mit dem MD (per POST /FAX oder Telefon) zu tun hatte, das war alles überhaupt KEIN Problem, auch unsere AfA-GA bekamen wir innerhalb weniger Tage per Post (komplett BEIDE Teile, OHNE Diskussionen).

Da ist der "Wind" wirklich deutlich schärfer geworden, seit unserer AfA-Nahtlosigkeit (2008 - 2010) ...soviel Theater haben die da noch nicht gemacht, allerdings wurden die ausgesteuerten "Kunden" auch (fast) IMMER zum Arzt geschickt (der Dopa war sogar bei einem externen, ambulanten Orthopäden !!!) und es gab eine richtige Untersuchung und nicht NUR massig GA nach "DRV-Aktenlage"... :Verwirrt: :Ohnmacht:

Die Gesetze zur "Akten-Einsicht" ((§ 25 SGB X), auch in Gesundheits-Unterlagen (!!!) haben sich allerdings überhaupt NICHT geändert seit dem, so NEU und unbekannt kann dieses Recht der "Kunden" (AUCH) bei der AfA also NICHT sein, sie werden schon wissen, warum sie das neuerdings auch lieber ignorieren / verzögern, dass die Leute den Murks auch selber LESEN können, den die AfA-Ärzte da fabriziert haben.

Zumindest den Teil B solltest du dir spätestens vom SB (als Kopie) einfordern, wenn du bis zu dem Termin noch NICHTS vom med. Dienst erhalten hast, dann weißt du wenigstens, dass der dir NIX "vom Pferd erzählt" was da drin steht. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Do 8. Nov 2012, 21:42

Hallo,

ja ich habe da jetzt zwei Faxe hingeschickt, einmal schwarz/weiß und einmal ein Farbfax. Da bin ich mal gespannt, welche Reaktion da kommt. Also direkt ne Faxnummer war da nicht angegeben. Im Text wurde mir eine Telefonnummer gesagt, da war den ganzen Tag nur AB dran. Oben in Kopf des Briefes steht ja immer : Ihr Zeichen etc. da stand eine Telefonnummer und eine Faxnummer. Als die die Telefonnummer angerufen habe, kam haargenau die gleiche AB Nachricht: Hallo dies ist die Nummer der ärztlichen Dienstes..bla bla bla.

Das einzige was noch passieren könnte, wäre, dass die sich weigern mir eine Kopie zu schicken und mir nochmals schreiben, dass ich das Gutachten nur vor Ort in den Räumlichkeiten des Ärztlichen Dienstes ansehen könne.
Aber dann gehe ich da rein und mach erst mal so :kotzen: dann setze ich da ein :pig: aus und das macht :kack: , zuletzt gibt es noch welche mit dem :keule: und dann mach ich wieder einen Ab :srose: :applaus: *Ironie*

Lieben Gruß

Pfirsich

P.S. Heute habe ich weder Bewilligungsschreiben noch den neuen Auszahlschein zugeschickt bekommen. Noch mal zum Auszahlschein. Ich sollte am 18. Oktober ausgesteuert werden. An dem Tag füllte mein Arzt den letzten Auszahlschein aus und datierte bis 15. November. Dann bekamm ich das Geld bis zum 18. Oktober überwiesen ein paar Tage später. Nachdem die KK dann endlich mal meinen Arzt angeschrieben hatte und der Kopien der damaligen AU Scheine geschickt hat, wurde mein Aussteuerungstag nachträglich auf den 03. November gesetzt. Mir wurde dann aber kein neuer Auszahlschein zugeschickt und eigentlich könnten sie den davor noch verwenden für die Berechnung. Denn auf dem Auszahlschein stand ja, dass ich vom 18. Oktober bis zum 15. November weiter Au bin. Da ich ja nur bis zum 03. November bezahlt bekomme, hätten die eigenständig die Nachzahlung ab dem 03. November an mich zahlen müssen. Also die 16 Tage vom 03.11. bis rückwirkend 18.10.2012.
So muss ich wieder zum Arzt rennen und er muss noch mal einen Auszahlschein Ausfüllen, worin dann steht weiter AU vom 03.11. bis zum 15.11.
Oh man wenn man was von der Krankenkasse/AfA will, dann sind die seeeeeeehhhhhhhrrrrrrr langsam, wollen die aber Geld, dann hat man 0,3 Sekunden Zeit zum überweisen oder sich zu melden. :Wut:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 8. Nov 2012, 23:11

Hallo,

das Problem ist, dass die KK immer nur rückwirkend KG zahlen darf....wenn der Doc am 3.11. bescheinigt AU bis 18.11...dann darf die Auszahlung des KG nur bis zum 3.11. gehen..immer bis zum Bestätigungstag..mal ein oder zwei tage, das ist kein Problem..

die hätten dir für die letzten Tage einen neuen Zahlschein zuschicken müssen..
und den kannst du dann vom Doc nun ausfüllen lassen..auch über den Aussteuerungstermin hinaus..lass dich auf dem letzten Zahlschein nicht arbeitsfähig schreiben...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Do 8. Nov 2012, 23:25

Hallo
Also ich kenn das nit dem Auszahlungsscheun nur so
Das Ausstelldatum vom Doc zaehlt fuer die Krankenkasse.
Wenn der Reinschreibt bis 22.12 2012 AU und mit dem Datum von heute unterscheibt bekommst
auch nur bis heute Geld. 2-3 Tage in die Zukunft sind kein Problem aber mehr nicht.
Fuer dich heist das das dein DOC am 03.11. einen Auszahlungsschein unterschreiben muss.
Gruß Karl

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Do 8. Nov 2012, 23:29

Hallo Vrori,

ja das leuchtet wohl ein, die KK hat es einfach verschlampt,mir einen aktuellen anderen Auszahlschein zuzusenden. Ich hoffe ja nicht, dass sie dann aber auf einmal schreiben, ich hätte mich zum 03.11. weiter AU schreiben müssen und nicht jetzt erst zum 09.11. (falls der Auszahlschein morgen kommt) Ich habe allerdings noch einen blanko original Auszahlschein hier bei mir gefunden, den könnte ich morgen auch unterschreiben lassen. Ich hatte letztes Jahr zum beginn der Zahlungen des Krankengeldes die Auszahlscheine immer alle 14 Tage zugeschickt bekommen, sollte aber im Gegenzug die ausgefüllten Scheine immer nur einmal im Monat zuschicken. Da sich das widersprach rief ich bei der KK seinerzeit an und ab dann gab es die Scheine auch nur noch einmal im Monat.

Hallo Karl,

ja das werde ich meinem Arzt eh sagen, dass er schreiben soll: Krank ab 03.11. Dennoch haben die ja eigentlich einen Auszahlschein bereits vorliegen von mir, der bescheinigt, dass ich vom 18.10- 15.11. krank bin, da die KK SELBST den Austeuerrungstag verschoben hat, hätten die einfach von selbst auf dem aktuellen Auszahlschein das Datum 18.10. in das Datum 03.11. ändern können, denn am 03.11. war ich ja laut Arzt eh noch krank. Aber das wäre dann wieder zu viel Bürokratie.
Ich hoffe ihr versteht wie ich das meine. Aber hat sich ja jetzt auch alles geklärt, nur wenn ich nicht angerufen hätte, dann wäre die letzte Zahlung nie gekommen. Von sich aus hätte die KK das nie gemerkt, sie sagten am Telefon ja zu mir, dass sie nichts vorliegen hätten.
Lieben Gruß
pfirsich
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 9. Nov 2012, 09:07

Hallo Pfirsich,

da muß ich wiedersprechen..die KK darf das nicht eigenmächtig ändern oder übernehmen...ein Auszahllunggschein ist ein Dokument...oder sogar eine Urkunde..und da darf niemand, außer halt der Doc, drin rumpfuschen oder ändern..
LG
Vrori

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Fr 9. Nov 2012, 10:09

Hallo Pfirsich
Verstehe ich irgend wie nicht ganz.
Also ich musste die Auszahlungsscheine telefonisch anfordern.
Glaube nicht das dies Sache der Krankenkasse ist dafuer zu sorgen das der
kranke Auszahlungsscheine hat.
Das mit dem 18.10- 15.11 bringt gar nichts .
Entscheidend ist das Datum der Unterschrift von Arzt
Du hast ja schon mehrere Auszahlungsscheine abgegeben oder .
Dein Doc muss sich damit auskennen.(Einenmaechtige Aenderungen sind nicht zulaessig)
Einzige was du draufschreiben darfst ist deine Unterschrift und deine persoenliche Daten.
Dein Arzt kann reinschreiben was er will (Kann auch 2 Jahre krank reinschreiben)du bekommst das Geld max bis zu dem Tag an dem der DOC seine Unterschrift drunter gesetzt hat.
Wenns ans Aussteuern geht kann die Krankenkasse in Einenverantwortung auch 3 Tage mehr auszahlen als das Unterschriftsdatum vom Doc vorgibt.
Die Krankenkasse nimt immer das Datum vom letzten Auszahlungsschein bis zum aktuellen und da zaehlt das Datum der unterschrift. (Die dauer der Krankheit zaehlt nicht)

Also bei mir hat das reibungslos geklappt (AOK) .
Ich habe alle 4-6 Wochen einen Auszahlungsschein vom Doc ausfuellen lassen und das Geld war dann 2
tage spaeter auf den Konto.
Hatte allerdings den Vorteil das mein Doc nur 200 Meter von der Krankenkasse weg ist.
Rein zum Doc ausfuellen und dann gleich zum Sachbearbeiter der Krankenkasse und den Auszahlungsschein abgegeben.
Gruß karl

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