Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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samalia
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von samalia » Fr 29. Apr 2011, 18:36

Boah Leute...mir schwirrt der Kopp! :Verwirrt:

nun ja, wie ich mich bei der Antragsabgabe verhalten werde, darüber werde ich mir
im Verlauf der nächsten Woche Gedanken machen.

Was mir zu schaffen macht, ist aber die Tatsache, dass ich die Entgeldbescheinigung vom
AG noch nicht habe! Da die Abrechnugsstelle nicht weiß, was sie Eintragen soll, bleibt die
einfach liegen (s. meine Ausführung oben)
Nun habe ich die Telnr. der SB und würde ihr gerne sagen, was sie dort eintragen soll...
ich bin damit allerdings auch überfragt!....Weiß jemand darauf eine Antwort? :confused:

Danke und liebe Grüße
samalia
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rosenresli
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von rosenresli » Fr 29. Apr 2011, 18:47

also bei mir war es so, daß die sb von der afa meinte, ich müsse nun dem ag eine frist setzen für die abgabe!
mit einschreiben am besten!
erst wenn ich ihr das dann vorlegen könne, und die frist vorbei sei, dann erst würde sie von amtswegen tätig werden.(können)

leider!
lg rosenreslie

Fulgora

Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Fr 29. Apr 2011, 19:01

@Doma, sry aber ich hab die "neue" DA erst heute bekommen.
Da in der Überarbeitung ja 2 wesentliche Punkte geändergt wurden:
Divergenz (125.24)
(3) Weicht der Arzt der AA in seinem Gutachten von den
Feststellungen des RVTrs., die erst binnen ca. 6 Monate vorher
getroffen worden sind oder die Anhaltspunkte dafür ergeben haben,
dass sie auf einem unvollständigen Befund beruhten oder angesichts
der zwischenzeitigen Entwicklung des Leistungsbildes als überholt
anzusehen sind, ab, ......
.......Bis zur Ausräumung der Divergenz ist die Leistung zu bewilligen bzw.
weiter zugewähren.
und
Wesentliche Änderungen
Die DA sind insgesamt überarbeitet worden. Wesentliches Ziel der
überarbeiteten Weisungen ist es, die Entscheidung über den Antrag auf Alg
erst nach erfolgter ärztlicher Begutachtung durchzuführen und eine
beschleunigte Bereitstellung der ärztlichen Begutachtung sicherzustellen.
hat es sich eh erledigt, da eine Entscheidung nach Aktenlage so ja nicht erfolgen sollte
Diese Verwaltungsvereinbarungen sind aber eine EINBAHNSTRASSE, die DRV KANN sich (fast) ALLES holen,
Nein, den sozialmedizinischen Part bekommen anderen Sozialversicherungsträger ohne Schweigepflichtsentbindung.
Hab ich grad bei meiner Zuzahlungsbefreiung Anfang des Jahres wieder brühwarm gesagt bekommen, denn da sagt mir der SB oh ihr Reha/Renten-Bericht von Dez. 2010 ist ja schon da, das ging aber schnell.

Auch die AfA wusste von meiner Berentung und dem Sozialmedizinischem Gutachten bevor ich es wusste. Denn erst einen Tag nach dem Einstellungsbescheid des ALG kam der Rentenbescheid. Ich hatte das ganze nur durch Zufall nur schon vorher von einer SB der DRV telefonisch erfahren.

Soviel zum Thema Datenaustausch.....

@vrori
Ich könnte höchstens das Gutachten meines Privatgutachters und der vielen Ärzte, die meine Anwältin angeschrieben hat, dazu steuern...die sprechen alle für mich...
das wäre ne Möglichkeit oder?
Unterlagen die der Patient mitbringt, werden von vielen DRV und AfA-Gutachtern inzwischen nicht mehr akzeptiert.
Auch braucht man der DRV im Prinzip keine Liste der behandelnden Ärzte geben, denn das wissen die bereits alles von der KK. Wäre ja auch sonst ein wenig witzlos aus deren Sicht, wenn man denen nur die Ärzte nennt die "Pro-Patient" sind.

Vrori
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 29. Apr 2011, 20:18

hallo Fulgora,

es geht um die Gutachten...denn das Gutachten für die DRV, auf welches die Ablehnung beruhte, ist bereits 13 Monate alt...also nicht mehr "zu gebrauchen"....das neuere Gutachten für die DRV wird erst in dieser Woche geschrieben...

aber ich habe mehrere Gutachten und Arztberichte von Ärzten, die ich zwischenzeitlich wegen des Widerspruchs auf Wunsch des Anwaltes aufgesucht habe....die Daten habe ich da, diese Gutachten und Nachweise könnte der Afa-Mensch haben...und seinem Doc geben.

Naja, jetzt mach ich erst mal Wochenende, sonst werde ich noch verrückt heute...

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 29. Apr 2011, 20:59

Liebe Samalia, :smile:

dein AG stellt sich ja ganz schön "blöde" an, ich schau gleich nochmal auf der AfA-Homepage ob sich an dem Formular (was ich damals hatte) was geändert hat.

Da gibt es nämlich unter Punkt 3.4 EINDEUTIG die Möglichkeit, den Tatbestand der Aussteuerung (und somit den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses!!!) einzutragen, man könnte also mal wieder sagen "WER LESEN KANN, ist klar im Vorteil"... :Ohnmacht:

Ist doch IMMER wieder SEHR praktisch, dass ich mir ALLE ausgefüllten Unterlagen selber noch mal einscanne, BEVOR ich was bei irgendeinem Amt abgebe :ic_up: :grinser:

Schon fündig geworden, das ist noch GENAU so an der Stelle wie bei mir, Das Beschäftigungsverhältnis ist aktuell beendet (wegen der Aussteuerung!), das Arbeitsverhältnis (also der Arbeitsvertrag!!!) besteht aber trotzdem (ruhend)weiter, meine Güte "watt stellen die sich alle an"... :Ohnmacht:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... nigung.pdf

Den anderen Kram zu Punkt 3 sollen die einfach offen lassen, DAS trifft auf dich alles NICHT zu, NUR der Punkt 3.4 ist auszufüllen, frag die doch mal wo ich hinkommen soll, um denen das zu zeigen :cool:

Bei GRUND kommt hin : Aussteuerung aus dem Krankengeld

Bei ZEITRAUM: das Datum vom Tag NACH deiner Aussteuerung (Beginn ALG-Anspruch!)

Alles andere wird so ausgefüllt wie sonst auch (eben für die Zeit bis zu deiner AU /KG-Zahlung), SOOO schwer KANN das doch gar nicht sein... :Verwirrt: :Hilfe:

Mach denen Dampf, die sollen sich nicht anstellen wie die ersten Menschen!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Zuletzt geändert von Doppeloma am Fr 29. Apr 2011, 22:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von samalia » Fr 29. Apr 2011, 21:11

Vielen Dank Doma!

ist ja auch "nur" die Zentrale Abrechnungsstelle vom Paritätischen...

(wahrscheinlich haben sich sonst die Mitarbeiter die dort angeschlossen sind,
mit Erfolg zu Tode gearbeitet...die brauchten dann auch keine En(t/d)geldbscheinigung mehr)

unglaubich so was!

Na gut werde den am Montag mal "Feuer unterm Popo machen"! :icon_e_wink:

Sehr liebe Grüße
samalia
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 29. Apr 2011, 21:58

Hallo Fulgora, :smile:
Hab ich grad bei meiner Zuzahlungsbefreiung Anfang des Jahres wieder brühwarm gesagt bekommen, denn da sagt mir der SB oh ihr Reha/Renten-Bericht von Dez. 2010 ist ja schon da, das ging aber schnell.
Dann hast du irgendwann schon was RICHTIG FALSCH gemacht, meinen Reha-Bericht hat die KK bis heute NICHT und DAS ist SICHER!!!
Sonst hätte sich der "Sozial-Mensch" nicht am Telefon (bei unserem "leider" dann auch LETZTEN Telefonat!!!) so darüber aufgeregt, dass ich ja NUR die Leistungseinschätzung bei der KK abgegeben hätte, "DAS sei JA NICHT der komplette Bericht", NÖÖÖ...
Auch die AfA wusste von meiner Berentung und dem Sozialmedizinischem Gutachten bevor ich es wusste. Denn erst einen Tag nach dem Einstellungsbescheid des ALG kam der Rentenbescheid. Ich hatte das ganze nur durch Zufall nur schon vorher von einer SB der DRV telefonisch erfahren.

Dass die von den Renten-Bescheiden EHER wissen als man selber (auch von den Negativen!). ist "normal" denn die schieben ja ständig die Kranken- und Pflegekassen-Zuständigkeit hin und her bis man mal endgültig Rentner ist und bei der DRV "gelistet" bleibt :icon_e_wink: :cool:
Darum bekommt man ja auch "alle Nase lang" eine NEUE KV-Karte, der Dopa hat inzwischen die 6. oder 7., wir haben irgendwann aufgehört zu zählen :lachen:

Das heißt aber NICHT, dass die deswegen auch "automatisch" irgendwelche Gesundheitsunterlagen /Arztberichte/ Gutachten "geliefert" bekommen, die kriegen einfach NUR die Meldung wegen der Sozial-Versicherungen und WER da nun gerade für die Beiträge zuständig ist :ic_up:

Meine Ablehnung des EM-Antrages wurde mir auch über die KK mitgeteilt per Anschreiben, ob ich in Widerspruch gehen werde oder nicht, da "schmorte" mein Ablehnungsbescheid noch auf den Schreibtischen des VDK, da ging es einfach NUR um meine Zuordnung "normales Mitglied" oder "Renten-Anwärter", DAFÜR sind KEINE Befunde oder Gutachten notwendig :aha:

Nach der Ablehnung wurde ich vom Med. Dienst der AfA DIREKT kontaktiert, mit der BITTE um eine Schweigepflichtentbindung zur Anforderung der DRV-GA, haben die also NICHT "automatisch sowieso" bekommen, dann wäre das ja nicht notwendig gewesen, ich weiß NICHT wieso das bei dir ALLES "automatisch" ging, OHNE DEINE Erlaubnis, BEI MIR WAR ES NICHT SO :lesen: :ic_up:

Wenn (wie in deinem Falle) gerade die AfA deine Sozialbeiträge gezahlt hat, ist doch logisch, dass die auch über den Zuständigkeits-Wechsel informiert werden, wenn nun (zukünftig) die DRV dafür zuständig ist (weil du Rente bekommen wirst), dass die AfA direkt die Zahlungen einstellt ist auch logisch, denn ein Anspruch auf ALGI besteht ab Tag der Berentung ja NICHT mehr :aha:

Für ALL diese Vorgänge sind aber keinerlei medizinische Unterlagen mehr nötig, DAS sind ganz "normale" Verwaltungsvorgänge unter den Sozialleistungsträgern für die man auch keinerlei "Erlaubnisse"erteilen MUSS, DAS machen die einfach, ob uns das gefällt oder nicht :teufel:
Wäre ja auch sonst ein wenig witzlos aus deren Sicht, wenn man denen nur die Ärzte nennt die "Pro-Patient" sind.
Also zu Ärzten die NICHT FÜR mich sind und (be)-handeln bin ich freiwillig noch NIE hingegangen, solche ANDEREN Ärzte können die auch über meine KK NICHT herausbekommen, weil es die einfach NICHT gibt :ic_down:

Bei der Amtsärztin (von der AfA) wo ich war, gab es durchaus Interesse an meinen mitgebrachten Unterlagen, die GA der DRV interessierte ohnehin NUR was die DRV lesen will, die bekommen ja die komplette Renten-Akte zur Verfügung gestellt, den Rest "saugen sie sich notfalls aus den Fingern", so wie der Internist bei mir, DARÜBER brauchen wir tatsächlich NICHT weiter diskutieren... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Sa 30. Apr 2011, 08:12

Moin
Sonst hätte sich der "Sozial-Mensch" nicht am Telefon (bei unserem "leider" dann auch LETZTEN Telefonat!!!) so darüber aufgeregt, dass ich ja NUR die Leistungseinschätzung bei der KK abgegeben hätte, "DAS sei JA NICHT der komplette Bericht", NÖÖÖ...
Ich weiß nicht ob es in jedem Bericht die gleiche Nummer ist.
Auf jeden Fall der sozialmedizinische Teil, Teihabe am Arbeitsleben, wird alle Sozailversicherungsträgern automatisch zur Verfügung gestellt. In meinem Fall was das nämlich besonders Brisant, da mein Anwalt dessen Weitergabe untersagt hat:
Zitat:
Juristisch fraglich ist, was im Abschnitt 10.1 „Teilhabe am Arbeitsleben“, Punkte wie die Gespräche mit den Ärzten und rechtliche Aspekte, überhaupt zu suchen haben. Nur um den Patienten gegenüber anderen Sozialversicherungsträgern zu diskreditieren? Denn diese sozialmedizinische Epikrise ist der Teil, den die anderen Sozialversicherungsträger automatisch erhalten. Daher bitten wir aus diesem Teil die hierfür nicht relevanten Aspekte unverzüglich zu entfernen und widersprechen bis zu einer vollständigen Korrektur der Weitergabe und Verwertung dieses ärztlichen Entlassungsberichtes.
Diesen Bericht aus Okt. 2010 ist dann auch nicht bei der KK aufgetaucht und die hatten dann schon gefragt, wann denn der Bericht käme.

Fakt ist, es werden definitiv Sachen "hinter unserem Rücken" ausgetauscht und bei den Sozialversicherungsträgern haben die Sachbearbeiter in mehr Dinge Einblick als ihre medizinische Qualifikation erlaubt.
Und dafür könnte ich massig Beispiele nennen. Sei es das man von einer Sachbearbeiterin der KK gefragt wird ob dieses Medikament denn hilft, denn sie hätte auch diese Erkrankung oder das ein Sachbearbeiter der AfA meint man solle doch mal den und den Arzt aufsuchen, der wäre bei der Erkrankung "echt spitze".

Ich gebe dir gerne Recht das es vielleicht nicht überall so läuft. Aber leider zu oft.... Und leider zu oft gegen den Patienten, denn wie du schon richtig geschrieben hast, ist es quasi nur ein hin und her schieben der Zuständigkeiten.
Also zu Ärzten die NICHT FÜR mich sind und (be)-handeln bin ich freiwillig noch NIE hingegangen, solche ANDEREN Ärzte können die auch über meine KK NICHT herausbekommen, weil es die einfach NICHT gibt
Zum einen wird man leider immer mal an Arzt geraten, der "anders denkt", sei es durch Vertretungen, durch "Erstkontakt" oder z.B. durch einen Krankenhausaufenthalt. Zum anderen wird ein gekaufter "Privatgutachter" vom Gericht immer anders gewertet als ein vom Gericht bestellter Gutachter.

Ich hatte mal das zweifelhafte "Vergnügen" bei einem Neurologen vorstellig zu werden, gegen denn ein Richtung war das Deutsche Museum Hi-Tec und der wollte mir dann tatsächlich "Nägel" in die Beine rammen um die Nerven durchzumessen.
Da bin ich "stiften gegangen", aber trotzdem wird der von der KK als behandelnder Arzt in die Akte gepackt.

deJ.Ulla
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von deJ.Ulla » Sa 30. Apr 2011, 11:25

Hallo,

bei mir hatte der MD nur den Rehabericht gehabt und meine Ärzte angeschrieben,nachdem bin ich AU weiterhin und damit im §125.

Und das habe ich schriftlich bekommen,nachdem ich bei der SB einen Termin hatte.

Warum wir es Euch blos so schwer gemacht.

LG Ulla

Fulgora

Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Sa 30. Apr 2011, 13:26

Das liegt daran das jedes Jobcenter "wirtschaftlich" Eigenständig ist. Sprich die haben auch noch interne Sparanweisungen....

Hat das MD denn den Rehabericht von Dir oder direkt von der DRV bekommen.

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