Aussteuerung der KK

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Fulgora

Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Fr 25. Feb 2011, 11:45

Mir wurde das so erklärt, ich kann in meinem Beruf nicht mehr arbeiten,
Darf die AfA das endscheiden? Das wäre mir neu....

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Esuse
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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Esuse » Fr 25. Feb 2011, 13:33

Niemand hat gesagt, daß die Afa das entschieden hat. GG ist auch berufsunfähig zur Afa gekommen und die haben das so aufgenommen.

Wenn die Einstufung nach §117 erfolgt würde ich ganz vorsichtig mit den gelben Scheinen sein.... Dann kann es schnell heißen, man steht der Vermitllung nicht zur Verfügung.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von deJ.Ulla » Fr 25. Feb 2011, 13:36

also Hans ist immer noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und war AU geschrieben bei der Arbeitslosmeldung und bekommt trotzdem ALG 1 nach §117.

Leider nur noch bis Montag, dann sind seine 1,5 Jahre um .

Ich habe heute meine Bescheinigung von der KK bekommen und werde Montag zum AA gehen und ALG 1 beantragen, Hans H4.


Lassen wir uns überraschen.....

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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Esuse » Fr 25. Feb 2011, 13:43

Genauso war das bei GG. Die haben sich auf die Ablehnung der DRV gestützt und damals wußten wie Vieles noch nicht. Da der Rehasachbearbeiter aber ein vernünftiger Mensch ist, muß GG nur alle 3 Monate mal hin und die beiden unterhalten sich nett...
Aber ab Mai hat auch GG keine Bezüge mehr und wird keine H4 bekommen, da ich ja arbeite.
Liebe Grüße

Esuse

Fulgora

Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Fr 25. Feb 2011, 15:54

Da der Rehasachbearbeiter aber ein vernünftiger Mensch ist, muß GG nur alle 3 Monate mal hin und die beiden unterhalten sich nett...
Ich hoffe du bringst da jetzt was durcheinander und meinst den Sachbearbeiter der AfA.
Was die treiben ist in meinen Augen ein ganz böses Spiel, denn die wissen ganz genau das sich die AfA in vielen Punkten ungesetzlich verhält.

siehe auch Sozialgericht (SG) Kiel – S 6 AL 17/06 ER
(BSG) B 11 AL 13/99 R

Wer mag sollte sich auch mal die Meinung der Bundesregierung zu diesem Thema antun:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611318.pdf

Vor 2005 scheint es demnach ein zeitlich unbefristetes Alg I nach §125 gegeben zu haben. Man beruft sich auf
auf obig eingestelltes BSG Urteil von 1999 darauf wird auch in neuen Urteilen zur Nahtlosigkeitsregelung immer wieder Bezug genommen.

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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Esuse » Sa 26. Feb 2011, 11:14

Ich meine den Sachbearbeiter der Afa und ich meinen den, der meinen Mann betreut.

Über das Urteil, welches Du ansprichst, haben wir hier schon mehrfach gesprochen. Das wird sich, wenn überhaupt, nur gerichtlich durchsetzen lassen, und wovon man bis zu einem Urteil bzw einer einstweiligen Verfügung, wenn man sie dann bekommen sollte (ich bezweilfe das), lebt bzw über die Runden kommt, wenn man keinen H4 Anspruch hat, ist auch offen...
Liebe Grüße

Esuse

Fulgora

Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Sa 26. Feb 2011, 13:56

Über das Urteil, welches Du ansprichst, haben wir hier schon mehrfach gesprochen. Das wird sich, wenn überhaupt, nur gerichtlich durchsetzen lassen, und wovon man bis zu einem Urteil bzw einer einstweiligen Verfügung, wenn man sie dann bekommen sollte (ich bezweilfe das), lebt bzw über die Runden kommt, wenn man keinen H4 Anspruch hat, ist auch offen...
Genau dessen ist sich die AfA ja auch bewußt, das ist in meinen Augen systematisches "Ausbluten lassen".

Einen vorläufigen Rechtsschutz (einstweilige Verfügung) wirst du auch ohne Antrag auf Grundsicherungsleistungen (H4/Alg2)nicht bekommen, nur wenn der Antrag auf Grundsicherungsleistungen abgelehnt wird, dann kann über vorläufigen Rechtsschutz gerichtlich entschieden werden, das ist ja das fiese an diesem Spiel.
Dieses wurde vom Landesgericht NRW Mitte des letzten Jahres so geurteilt und jetzt nutzt die AfA das schamlos aus.

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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 26. Feb 2011, 18:52

Liebe Esuse, :smile:
und wovon man bis zu einem Urteil bzw einer einstweiligen Verfügung, wenn man sie dann bekommen sollte (ich bezweilfe das), lebt bzw über die Runden kommt, wenn man keinen H4 Anspruch hat, ist auch offen...
Da kann ich dir nur zustimmen, es wird vom Gericht KEINE "Einstweilige Verfügung" geben, welche die AfA dazu zwingt über den persönlichen ALGI-Anspruch hinaus weiter (ALGI) zu zahlen, weil es dafür KEINE gesetzliche Grundlage gibt.

Das BSG-Urteil von 1999 mag zu dieser Zeit eine gewisse Grundlage gebildet haben, weil die ganzen EM-Renten-Verfahren noch deutlich schneller (endgültig!!!) entschieden waren, es ist aber KEIN GESETZ und ist daher in dieser Aussage heutzutage (leider) NICHT mehr anwendbar... :Ohnmacht:

Stimme dir ebenfalls zu, dass wir das schon SOOO oft hier diskutiert haben und das NICHTS an den aktuellen TATSACHEN/Abläufen ändern wird, wenn wir das noch öfter tun... :confused: :Gruebeln:

Die AfA geht (über den persönlichen Anspruch hinaus!) nicht in "Vorleistung", für eine "vielleicht" EM-Rente, die es inzwischen oft genug auch am Ende des (immer längeren) Klageweges NICHT gibt, WER soll ihr diese "Vorleistung" DANN erstatten, der EM-Renten-Antragsteller... :confused: :confused: :confused:

Die regulären ALG-Leistungen (nach persönlichem Anspruch!) stehen ja trotzdem zu, deshalb fordert die auch später (wenn die Rente doch abgelehnt wurde, AM ENDE) keiner zurück, als weitere Leistung (nach dem ALGI) bleibt NUR H4 und DAS gibt es generell NUR bei Bedürftigkeit... :Ohnmacht: :keule: :keule: :keule:

Wie der EM-Renten-Antragsteller "existiert" (nach dem ALGI) wenn diese Bedürftigkeit (nach amtlicher Prüfung) NICHT vorliegt ( wegen Vermögen/ "ausreichendem" Partner-Einkommen), DAS interessiert in diesem "SOZIAL-STAAT" NIEMANDEN... :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Es interessiert ja nicht mal, ob man mit diesem PARTNER überhaupt verheiratet ist, der wird trotzdem mit seinem Einkommen/Vermögen für den Anderen finanziell verantwortlich gemacht, auch DAS ist eigentlich NICHT zulässig, vom Gesetz NICHT gedeckt und trotzdem wird es tausendfach (besonders seit Einführung von H4!) im SGB praktiziert/durchgesetzt, unter Bedrohung der Existenz von MENSCHEN.

Männe hat auch seit Ende seines ALGI-Anspruches "von Luft und LIebe" gelebt, K-versichert war er bei mir (geht bei unverheirateten aber gar nicht, das heißt der verdienende Partner MUSS auch noch die KV aus der eigenen Tasche zahlen) dadurch "hintenrum" kostenfrei in der KVdR (wegen dem Renten-Antrag) und EIGENES Einkommen hatte er ansonsten NICHT :Verwirrt: :traurig:

Einziger "Vorteil" ist, dass er nun für diese Zeit die EM-Renten-Nachzahlung an niemanden abtreten muss, ab Dezember 2010 wird allerdings schon "verrechnet", denn seit dem bekommen wir ja zusammen H4, mein ALGI-Anspruch lief im November aus.

Liebe Esuse, stelle bitte einen Wohngeld-Antrag, dann wirst du wissen, ob es überhaupt Sinn macht H4 zu beantragen, wir sind mit meinem ALG + Wohngeld einigermaßen klar gekommen und haben daher den H4-Antrag erst letztes Jahr nach Ende meines ALGI gestellt.
Wenn bereits ein Wohngeld-Antrag (wegen zu hohem Familien-Einkommen) abgelehnt wird, dann könnt ihr euch den H4-Antrag (und das "nackig" machen dafür!) gleich sparen, denn dort sind die Einkommensregeln noch deutlich enger :aha:

Leider erfüllte sich ja unsere Hoffnung nicht, dass wir (vielleicht) noch früh genug BEIDE einen EM-Renten-Bescheid bekommen würden, alleine mit Dopas EM-Rente können wir aber auch noch nicht wieder OHNE H4-Amt leben :nein: :nein:

Da rächt sich dann schon wieder seine letzte Tätigkeit, 10 Jahre im Niedriglohnbereich, bringen leider keinen ordentlichen Zuwachs mehr beim Renten-Betrag, aber SOWEIT denken ja unsere Politiker auch immer NICHT, wenn sie finden "Hauptsache Arbeit, EGAL zu welchem Preis/Lohn".

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 26. Feb 2011, 20:21

Hallo,

irgendwer hatte gefragt, ob ich beim EMR-Antrag im Widerspruch bin...ja, seit Juni 2010...der Widerspruch wurde begründet und seitdem "schmort" der Fall bei der DRV, immer wenn bald eine bestimmte Bearbeitungsfrist abgelaufen ist, meldet die DRV sich mit neuen Fragen oder Gutachtervorlagen...
aber lt. der Tante vom AfA soll ich nach 125 den Anspruch haben....aber was die mir telefonisch sagt und was dann tatsächlich passiert, muß ich mich überraschen lassen...
aber eine Wunderheilung kann ja immer noch nicht eingetreten sein..

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Aussteuerung der KK

Ungelesener Beitrag von Esuse » So 27. Feb 2011, 11:51

Liebe Doma!

Danke - aber wir wohnen in einem fast abgezahlten Haus und GG bekommt eine kleine Rente aus einer privaten BU - das war es dann. Ich habe längst alles durchgerechnet. Unsere Wohnung ist für 2 viel zu groß, um Förderung zu bekommen. Wir haben bei ähnlichem Einkommen plus Kindergeld schon kaum was bekommen.
Allerdings ist die Situation so, daß wir einige Verbindlichkeiten haben, die natürlich auf dem Einkommen meines Mannes beruhen, welches ab Mai noch die kleine Rente ist.
Allerdings läuft bei uns ja jetzt das Überprüfungsverfahren und wir haben noch Arztberichte, die die DRV nicht kennt, weil sie, bei Ankündigung dieser Berichte nach Monaten plötzlich über den Widerspruch entschieden hat.

Wir wuseln uns schon durch - notfalls baue ich in meinem Garten keine ausgefallenen Pflanzen mehr an, sondern Kartoffeln.

Genau genommen ist das aber hier OT, da es ja nicht mehr um Aussteuerung durch die KK geht.

Liebe Vroni,
unser Anwalt sagte uns, daß die DRV drei Monate Zeit hätte, um über eine Widerspruch zu entscheiden.
Bei Dir ist es deutlich länger, nach 6 Monaten nichtstun durch die DRV kannst Du eine Unterlassungsklage einreichen, oft reicht schon die Ankündigung bei der DRV das zu tun, um sie aufzuwecken.
Liebe Grüße

Esuse

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