Anforderung ärztlicher Befundbericht

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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josi_66
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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Fr 9. Mär 2012, 18:38

Hi ihr Lieben..

Mein Männe hat mir Bescheid gesagt dass der Gutachter (persönlich) heute angerufen hat. Er wollte mit mir einen Termin zur Begutachtung machen. Nun ruft er SONNTAG nachmittag wieder an..Der muss es ja nötig haben :grinser: Hat der am Sonntag nix anderes zu tun :grinser: :lachen: :teufel:

Liebe Grüße Josi :umarm:
Fürchte Dich nicht vor dem langsamen Vorwärtsgehen,
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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Di 13. Mär 2012, 18:39

Hallo ihr Lieben :smile:

Der Gutachter hat mich heute angerufen. Muss am 30.03.12 zum Neurologen/Psychiater. :Ohnmacht:

Nicht er sondern sein Kollege wird mich untersuchen. Na ja mittlerweile ist mir das auch egal. Ich bin einfach nur froh wenn ich es hinter mir habe. Aber wem erzähle ich das.Ihr kennt das ja alle. :kotzen:

Ein paar fest gedrückte Daumen von Euch können nicht schaden. :jaa: Vllt. hab ich ja Glück und es geht alles gut. Aber ich bin eher ein Pessimist. Und wenn ich mich hier so durchs Forum lese. :Ohnmacht:

Liebe Grüße Josi :umarm:
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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 13. Mär 2012, 19:24

Hallo Josi, :smile:
Nicht er sondern sein Kollege wird mich untersuchen. Na ja mittlerweile ist mir das auch egal.
NAJA, so GANZ EGAL sollte dir das aber nicht sein, gerade in diesem Bereich ist es eigentlich NICHT erlaubt, dass ein anderer den GA-Auftrag erfüllt als der, den (Gericht /DRV ???) namentlich benannt haben.
Das wußte ICH damals (bei meinem ersten psychiatrischen GA von der DRV) auch noch nicht und habe mir zunächst NICHTS dabei gedacht, dass dann eine blutjunge Assistenz-Ärztin, mit mir des psychiatrische Gespräch geführt hat.

DAS HÄTTE aber der beauftragte (ältere, erfahrene) Arzt SELBER machen MÜSSEN, im GA stand später nicht mal GENAU drin, WER da NUN WAS gemacht hat bei diesem GA, das ist aber vorgeschrieben, sonst "leidet" das GA an einem schweren Formfehler.

Das KANN dazu führen, dass dieses GA wertlos ist und GAR NICHT vewendet werden DARF, für den Fall, dass es NICHT in deinem Sinne ausfällt, wäre DAS ein wichtiger Ansatzpunkt dagegen vorzugehen. :ic_up:

Bei meinem GA hat die DRV natürlich gegnüber meinem RA angegeben. das wäre ALLES rechtens so, im Moment sieht es aber so aus, als ob das SG da ein wenig anderer Meinung ist...denn außer Stempel und Unterschrift dieser Ärztin am Ende des GA, ist nirgendwo erklärt welchen konkreten Anteil SIE an der Untersuchung hatte und aus welchem Grund der beauftragte Arzt seine Aufgabe NICHT SELBER erfüllt hat.
Zeitmangel ist übrigens KEIN Argument, dann MUSS der GA das GA (den Auftrag dazu) ablehnen.

Du solltest dir auf JEDEN Fall Begleitung (Beistand nach § 13 SGB X) mitnehmen, die da ein wenig genauer auf die Zeiten/Abläufe und die beteiligten Personen achtet, dann anschließend gemeinsam ein Gedächtnisprotokoll fertigen und später gründlich mit dem fertigen GA abgleichen, ICH wurde leider erst DANACH schlauer. :Heiss:

Hatte aber meinen Dopa als Beistand (Zeugen) mit dabei, der hat ALLES SEHR genau beobachtet, der beauftragte Arzt hatte zu tun sein volles Wartezimmer abzuarbeiten während die junge Dame das wichtige Geschpräch mit mir in einem anderen, abgelegenem Raum führte, der DOC hat mich dann NUR noch körperlich untersucht... :confused:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Di 13. Mär 2012, 20:43

Liebe Doppeloma..danke für deine schnelle Antwort. :smile:

Der Gutachter praktiziert in einer Gemeinschaftspraxis. Sein Kollege ist auch Neurolge und Psychiater. Deswegen denke ich dass ich da wohl gut aufgehoben bin. Er hat auch viel bessere Bewertungen im Netz..immer die Note 1. :grinser:

Aber ich weiß ja dass man darauf nix geben kann. :jaa: :cool:

Ändern kann man da im Moment eh nix dran. Aber falls das Gutachten negativ ausfällt kann man da vllt. was machen. Danke für den Tip. :glotzen:

Mein Mann kommt als Begleitung mit. Ohne ihn könnte ich da eh nicht hin. Ich fahre keine Autobahn, hab da zu viel Angst und wir müssen über 100 km fahren.

Nun hab ich noch ein wenig Zeit. Die Panik wird wohl steigen desto näher ich dem Termin komme. :Verwirrt: Auf jeden Fall habe ich mir den Tag frei genommen. Davor noch arbeiten gehen bringt nix. Da werde ich eh von der Rolle sein. :Ohnmacht:

Ganz liebe Grüße von Josi :umarm:
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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Mi 21. Mär 2012, 21:57

Hallo ihr Lieben.. :smile:

Nun hat die Sprechstundenhilfe des Gutachters angerufen und gesagt dass der Termin nicht stattfinden kann weil am 30.03. kein Gutachter im Hause ist. :confused: Können die Herren Gutachter keinen Terminkalender lesen? :Veraergert:

Jetzt verschiebt sich alles auf den 17.04. Oh man meine Nerven liegen eh schon blank. Und nun noch länger warten und Angst haben. :Wut: :Hilfe:

Mal schauen welcher der 3 Ärzte mich nun begutachtet. :Gruebeln:

Bin im Moment psychisch nicht so gut drauf. Heute wieder so ein Stress auf der Arbeit. Meine Kollegin ist im Urlaub und ich muss die ganze Kanzlei alleine wuppen. Ich kann kaum abschalten. Meine Gedanken kreisen nur noch um die Arbeit. Selbst am Wochenende läuft mein Körper auf Hochtouren und die Panikattacken treten wieder vermehrt auf. :depri: Manchmal möchte ich nur noch schlafen aber selbst dass klappt nicht.

Ich danke euch dass ich mal jammern konnte. Hat mir so gut getan. :jaa:

Liebe Grüße von Josi :umarm:
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fürchte Dich nur vor dem Stehen bleiben.

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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Mo 16. Apr 2012, 17:23

Hallo ihr Lieben.. :smile:

Morgen ist es nun soweit. Der Gutachtertermin beim Neurologen steht an. :traurig:

Um 13.50 Uhr muss ich da sein. Wir müssen über 100 km fahren. Na nützt ja nix.Bin ja auch froh wenn es endlich voran geht.

Ich habe eine Liste über meine Ängste gemacht und wie mein Tagesablauf ist. Mal sehen ob der Gutachter es überhaupt annimmt. :Gruebeln: Ich hab so einen Angst da was falsches zu sagen. :Verwirrt: Ich hab auch Angst davor wie er mich behandelt. Die Gedanken kreisen, hoffentlich kann ich überhaupt schlafen heute nacht. :depri:

Mei Mann begleitet mich. Ich kann eh nicht mit dem Auto über die Autobahn fahren, da bekomme ich die totale Panik. :Verwirrt:

Bitte drückt mir die Daumen.

Liebe Grüße Josi :Bussi:
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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von Harly » Mo 16. Apr 2012, 17:40

Hallo Josi,

gaaanz doll und viele Daumen sind gedrückt :ic_up: :ic_up:

viel Glück und das alles gut werden möge :umarm: :troesten:

Lg Harly :winke:
Lg Harly

Hetz mich nicht :-)

Sorry für die Rechtschreibfehler,aber wer nicht schreibt macht keine Fehler !!

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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 16. Apr 2012, 17:58

Hallo Josi,

Daumen werden gedrückt. :ic_up: :ic_up: :ic_up:
Die Nacht vorher nicht schlafen ist gar nicht so verkehrt, mir ging es ebenso. War natürlich beim Gutachter dann ziemlich schlecht drauf, hat der Gutachter auch gemerkt, habe ihm aber nicht gesagt, dass dieser Gutachtertermin mir eine besonders schlaflose Nacht gebracht hat. Da ich sehr oft schlecht schlafe, habe ich es bei den allgemeinen Schlafstörungen belassen, die sich dann natürlich am nächsten Tag mit hohen Konzentrationsproblemen bemerkt machen.

Drücke dir natürlich ganz fest die Daumen, dass dich der Gutachter gerecht behandelt und dir vielleicht schon am Ende des Gespräches seine Mitteilung an die RV mitteilt.

Beim Gutachter war ich am 17. Januar, Ergebnis des Gutachters habe ich gleich mündlich bekommen, aber leider läßt die RV sich mit ihrer Entscheidung viel Zeit (Gutachten liegt ihnen seit 25.01.vor). :Gruebeln: Außer einer Zwischenmitteilung der RV, dass zur Entscheidung die Rentenabteilung hinzu gezogen werden muß (hatte REHA beantragt), habe ich noch nichts von der RV gehört. Auch diese Zeit zerrt nun an meinen Nerven und lässt mich kaum schlafen.

Ich wünsche dir eine schnelle, für dich positive Entscheidung. :smile:

LG Maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 16. Apr 2012, 22:48

Hallo Josi, :smile:

auch Doma und Dopa begleiten dich in Gedanken zum GA, hoffendlich ist der Warteraum dort nicht so klein, dass wir ALLE Platz haben... :Neugierig:

DU SCHAFFST DAS !!!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Anforderung ärztlicher Befundbericht

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mo 16. Apr 2012, 22:55

Mir kommt da gerade so ein Gedanke.

Wenn du in der Lage bist einen Tagesablauf zu erstellen und auch sonst voll Bescheid weißt was so abgeht.....

Das könnte voll nach hinten los gehen.

Lieber einen auf konfus machen, auch falsch, also was ich meine, gib dich genau so wie du bist.

Keine Schreiben abgeben, meiner Meinung nach zeigt das das du berechnent bist.

Drücke natürlich alle Daumen :jaa:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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