Frage zu "Nahtlosigkeit2
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
hallo,
mein aufhebungsvertrag beinhaltete keine "abfindung" sondern betrug lediglich 2.500 euro brutto. davon steht mir sowieso ein ganzer monat überstunden und ein monat urlaub zu. da ich nur halbtags beschäftigt war, kam das mit dem, was mir zusteht , hin. auf meine anfrage hin, daß ich unter solchen umständen auf gar keinen fall meinen arbeitsplatz aufgeben werde, noch dazu mit 50 % schwerbehinderung, kam die antwort. dann eben nicht!
sie kommen sowieso nicht wieder! ging über anwalt!
und krankengeldzuschuss wäre mir auch zugestanden, wenn, ja wenn ich davon kenntnis gehabt hätte. aber als ich davon erfuhr, war die frist schon vorbei. und der ag berief sich auf ausschlussfrist.
und deswegen, fragte ich nach der urlaubsabtretung.
wenn ich nur bei unbefrister rente(die werde ich wohl nich tbekommen, weil ich eine teilrente zwar unbefristet , aber die volle aufgrund der arbeitsmarktlage habe,und die sog. arbeitsmarktrente gibt es nur befristet.,),
den urlaubsanspruch geltend machen kann, wäre das ganz schön schade.
weil kündigen werden sie mir nicht!
jetzt bin ich für die ja vom tisch! wahrscheinlich.
danke
rosenresli
mein aufhebungsvertrag beinhaltete keine "abfindung" sondern betrug lediglich 2.500 euro brutto. davon steht mir sowieso ein ganzer monat überstunden und ein monat urlaub zu. da ich nur halbtags beschäftigt war, kam das mit dem, was mir zusteht , hin. auf meine anfrage hin, daß ich unter solchen umständen auf gar keinen fall meinen arbeitsplatz aufgeben werde, noch dazu mit 50 % schwerbehinderung, kam die antwort. dann eben nicht!
sie kommen sowieso nicht wieder! ging über anwalt!
und krankengeldzuschuss wäre mir auch zugestanden, wenn, ja wenn ich davon kenntnis gehabt hätte. aber als ich davon erfuhr, war die frist schon vorbei. und der ag berief sich auf ausschlussfrist.
und deswegen, fragte ich nach der urlaubsabtretung.
wenn ich nur bei unbefrister rente(die werde ich wohl nich tbekommen, weil ich eine teilrente zwar unbefristet , aber die volle aufgrund der arbeitsmarktlage habe,und die sog. arbeitsmarktrente gibt es nur befristet.,),
den urlaubsanspruch geltend machen kann, wäre das ganz schön schade.
weil kündigen werden sie mir nicht!
jetzt bin ich für die ja vom tisch! wahrscheinlich.
danke
rosenresli
- Doppeloma
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Liebes rosenresli,
einen Teil hat dir ja unsere @Boo schon beantwortet.
Der "wacht" dann auf, aus der "Ruhe" wegen deiner EM-Rente, da kannst du nicht einfach so "wegbleiben".
Das heißt konkret, ALLE Rechte und Pflichten für BEIDE Seiten sind weiterhin vorhanden (leben wieder auf!!!), gemäß dem bestehenden Arbeitsvertrag
Für die Zeit der Rente gibt es KEINEN Urlaubsanspruch, allerdings besteht weiterhin dein Anspruch auf den Urlaub vor Beginn der Rente und auf die Auszahlung deiner Mehrstunden.
Der Urlaubs-Anspruch verjährt allerdings nach VIER jahren und auch dein Anspruch auf die Überstunden kann verjähren, wenn du diesen Anspruch nicht schriftlich bei deinen AG einforderst. Das solltest du ruhig auch in der Rentenzeit mal schriftlich einfordern, dass dir dein Geld für die Überstunden ausgezahlt wird!
Darauf hast du, unabhängig von der aktuellen Renten-Zahlung einen Rechts-Anspruch!!!
Alles Andere KANN sich erst entscheiden, wenn du weißt ob und wie lange die EM-Rente verlängert wird, das geht auch bei der Arbeitsmarktrente!
Außerdem KANN bei der Verlängerung auch eine EM-Rente unabhängig vom AM gegeben werden, das wäre aktuell bei dir "der Blick in die Glaskugel", denn heute weiß ja noch keiner, was dann sein wird.
Liebe Boo,
bei dir ist es so, dass du auch diese Urlaubsabgeltung, mit in deine Überlegungen zum Übergang in die (ev. vorgezogene) Altersrente einbeziehen solltest.
Nach VIER Jahren sind diese Ansprüche verjährt, das heißt, wenn du nächstes Jahr in die Altersrente gehst (und der Arbeitsvertrag deswegen endet), dann hast du Anspruch auf die Abgeltung des Urlaubs ab August 2010 (Beginn der Rente!).
Wir haben dann aber schon das Jahr 2011 und wenn da das Arbeitsverhältnis endet, hast du ab da vier Jahre rückwirkend Anspruch, der Rest verfällt wegen Verjährung!
Für die Rentenzeit besteht KEIN Urlaubsanspruch!!!
Es wären also (grob gerechnet!!!) Urlaubsansprüche für 3 Jahre für die Abgeltung vorhanden!
Jedes Jahr später reduziert den Anspruch und 2014 dürfte davon (bei weiterer Zeit-EM-Rente) nichts mehr übrig sein!
Ist jetzt wirklich nur mal so ganz grob "ausgerechnet", zum besseren Verständnis.
Liebe Grüße von der Doppeloma

einen Teil hat dir ja unsere @Boo schon beantwortet.
Wenn du in zwei Jahren (theoretisch!) wieder gesund wärest, dann mußt du deinen bestehenden Arbeitsplatz wieder antreten oder mit deinem AG eine andere Regelung finden.angenommen, ich bin in zwei jahren wieder gesund und geh nicht mehr zu dem ag hin, wie bekomme ich dann meine überstunden und den evtl. urlaubsanspruch?
Der "wacht" dann auf, aus der "Ruhe" wegen deiner EM-Rente, da kannst du nicht einfach so "wegbleiben".
Das heißt konkret, ALLE Rechte und Pflichten für BEIDE Seiten sind weiterhin vorhanden (leben wieder auf!!!), gemäß dem bestehenden Arbeitsvertrag

Für die Zeit der Rente gibt es KEINEN Urlaubsanspruch, allerdings besteht weiterhin dein Anspruch auf den Urlaub vor Beginn der Rente und auf die Auszahlung deiner Mehrstunden.
Der Urlaubs-Anspruch verjährt allerdings nach VIER jahren und auch dein Anspruch auf die Überstunden kann verjähren, wenn du diesen Anspruch nicht schriftlich bei deinen AG einforderst. Das solltest du ruhig auch in der Rentenzeit mal schriftlich einfordern, dass dir dein Geld für die Überstunden ausgezahlt wird!
Darauf hast du, unabhängig von der aktuellen Renten-Zahlung einen Rechts-Anspruch!!!
Alles Andere KANN sich erst entscheiden, wenn du weißt ob und wie lange die EM-Rente verlängert wird, das geht auch bei der Arbeitsmarktrente!
Außerdem KANN bei der Verlängerung auch eine EM-Rente unabhängig vom AM gegeben werden, das wäre aktuell bei dir "der Blick in die Glaskugel", denn heute weiß ja noch keiner, was dann sein wird.


Liebe Boo,

bei dir ist es so, dass du auch diese Urlaubsabgeltung, mit in deine Überlegungen zum Übergang in die (ev. vorgezogene) Altersrente einbeziehen solltest.
Nach VIER Jahren sind diese Ansprüche verjährt, das heißt, wenn du nächstes Jahr in die Altersrente gehst (und der Arbeitsvertrag deswegen endet), dann hast du Anspruch auf die Abgeltung des Urlaubs ab August 2010 (Beginn der Rente!).
Wir haben dann aber schon das Jahr 2011 und wenn da das Arbeitsverhältnis endet, hast du ab da vier Jahre rückwirkend Anspruch, der Rest verfällt wegen Verjährung!
Für die Rentenzeit besteht KEIN Urlaubsanspruch!!!
Es wären also (grob gerechnet!!!) Urlaubsansprüche für 3 Jahre für die Abgeltung vorhanden!
Jedes Jahr später reduziert den Anspruch und 2014 dürfte davon (bei weiterer Zeit-EM-Rente) nichts mehr übrig sein!
Ist jetzt wirklich nur mal so ganz grob "ausgerechnet", zum besseren Verständnis.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- Boo
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Liebe Doppeloma,
>>> Für die Rentenzeit besteht KEIN Urlaubsanspruch!!! <<<
Na, das ist ja seeeehr schade !
Siehste, hier kommt mein Arbeitgeber mal wieder gut weg, denn mein Haupturlaub wäre im September & ab August ist die liebe Boo ja in Rente.
Mmh...hatte allerdings noch ein paar Tage im Mai, wo ich krank nach der Reha war. Wat soll's det iss ja allet noch Zunkunftsmusike und soll mir jetzt erstmal Schnuppe sein.
Danke für deine Zeit & Geduld, liebe Doppeloma

>>> Für die Rentenzeit besteht KEIN Urlaubsanspruch!!! <<<
Na, das ist ja seeeehr schade !


Mmh...hatte allerdings noch ein paar Tage im Mai, wo ich krank nach der Reha war. Wat soll's det iss ja allet noch Zunkunftsmusike und soll mir jetzt erstmal Schnuppe sein.

Danke für deine Zeit & Geduld, liebe Doppeloma

Liebe Grüße Boo 
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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- Esuse
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Wir haben versucht, den gesetzl. Urlaub, den GG nicht nehmen konnte, bezahlt zu bekommen. Die Antwort war, daß das Bundesurlaubsgesetz es nicht erlaubt, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses den Urlaub zu bezahlen. Nun hat der Betrieb ja auf das Direktionsrecht verzichtet und ich werde sicher noch einen Versuch starten.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Wie schon mal erwähnt bekommste das Geld erst wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Nicht beim Ruhen des Arbeitsverhältnisses oder der Abgabe des Direktionsrechts.
Tut mir ja leid für dich, is aber so.
Nicht beim Ruhen des Arbeitsverhältnisses oder der Abgabe des Direktionsrechts.
Tut mir ja leid für dich, is aber so.
- Esuse
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Dann wird der Urlaub wohl verfallen.
Läßt sich leider nicht ändern.
Läßt sich leider nicht ändern.
Liebe Grüße
Esuse
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Liebe Esuse,
Ich schau mal ob ich dafür mal irgendwo eine verständliche Definition finde.
Bisher sehe ich das so, dass dieser Verzicht der Firmen "auf das Direktionsrecht" eigentlich NUR "pro forma" erfolgt, damit die Zahlung von ALG während weiterem Fortbestehen eines Arbeitsvertrages überhaupt möglich ist.
Wie wir ja schon festgestellt haben ist die "Bereitschaft der Vermittlung zur Verfügung zu stehen", unbedingte Voraussetzung für die Zahlung von ALG I.
So wiedersinnig das im Falle der Aussteuerung durch die KK auch ist, es ist nun mal so.
Deshalb MUSS man sich ja auch "im Rahmen der gesundheitlichen Möglichkeiten" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung halten und sei dieser "Rahmen" noch so gering.
Der zweite "Unsinn" ist natürlich die Tatsache, dass es häufig noch einen bestehenden Arbeitsvertrag gibt und man diesem AG gegenüber weiterhin AU geschrieben bleibt.
Die Aufnahme einer neuen/anderen Beschäftigung wäre also (eigentlich!!!) gar nicht möglich und bereits die "Vermittlungs-Bemühungen" der AfA (eigentlich!!!) rechtwidrig, denn der "Kunde" hat ja Arbeit und ist KRANK.
Wäre er NICHT mehr krank, müßte er sofort seine Arbeit im alten Betrieb wieder aufnehmen (unabhängig davon ob das gesundheitlich noch geht oder nicht!), denn es gibt IMMER NOCH einen gültigen Arbeitsvertrag!
Um diese merkwürdige Konstellation etwas abzumildern "verzichtet der aktuelle Betrieb auf das Direktionsrecht", was NUR bedeutet, dass man sich trotz des alten Arbeitsvertrages einen anderen Arbeitgeber suchen (über die AfA vermitteln lassen) kann, ohne deswegen Ärger mit der alten Firma zu bekommen.
So nach dem Motto: "Ach, bei uns bist du schon ewig krank, aber woanders kannst du arbeiten, komisch?!?!"
Der bestehende Arbeitsvertrag KANN aber dann trotzdem, NUR entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen BEENDET werden, der löst sich deshalb nicht einfach "in Luft auf"
Das "Direktionsrecht" ist also eher eine "theoretische Größe", die an der aktuellen Rechtmäßigkeit und dem Bestand des (ruhenden) Arbeitsvertrages überhaupt nichts ändert.
BEENDET ist jedes Dauer-Arbeitsverhältnis erst nach Kündigung (durch einen der Vertragspartner)/Aufhebung (im gegeseitigen Einvernehmen!) oder "automatisch" bei Übergang in eine dauerhafte EM- oder Altersrente, falls es genau so im Arbeitsvertrag drinsteht.
"Von alleine" enden ansonsten nur zeitlich komplett begrenzte Arbeitverträge.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Das mit dem "Direktionsrecht" hat mit dem Anspruch auf die Auszahlung von Urlaubsansprüchen nichts zu tun.Nun hat der Betrieb ja auf das Direktionsrecht verzichtet und ich werde sicher noch einen Versuch starten.
Ich schau mal ob ich dafür mal irgendwo eine verständliche Definition finde.
Bisher sehe ich das so, dass dieser Verzicht der Firmen "auf das Direktionsrecht" eigentlich NUR "pro forma" erfolgt, damit die Zahlung von ALG während weiterem Fortbestehen eines Arbeitsvertrages überhaupt möglich ist.
Wie wir ja schon festgestellt haben ist die "Bereitschaft der Vermittlung zur Verfügung zu stehen", unbedingte Voraussetzung für die Zahlung von ALG I.
So wiedersinnig das im Falle der Aussteuerung durch die KK auch ist, es ist nun mal so.
Deshalb MUSS man sich ja auch "im Rahmen der gesundheitlichen Möglichkeiten" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung halten und sei dieser "Rahmen" noch so gering.
Der zweite "Unsinn" ist natürlich die Tatsache, dass es häufig noch einen bestehenden Arbeitsvertrag gibt und man diesem AG gegenüber weiterhin AU geschrieben bleibt.
Die Aufnahme einer neuen/anderen Beschäftigung wäre also (eigentlich!!!) gar nicht möglich und bereits die "Vermittlungs-Bemühungen" der AfA (eigentlich!!!) rechtwidrig, denn der "Kunde" hat ja Arbeit und ist KRANK.
Wäre er NICHT mehr krank, müßte er sofort seine Arbeit im alten Betrieb wieder aufnehmen (unabhängig davon ob das gesundheitlich noch geht oder nicht!), denn es gibt IMMER NOCH einen gültigen Arbeitsvertrag!
Um diese merkwürdige Konstellation etwas abzumildern "verzichtet der aktuelle Betrieb auf das Direktionsrecht", was NUR bedeutet, dass man sich trotz des alten Arbeitsvertrages einen anderen Arbeitgeber suchen (über die AfA vermitteln lassen) kann, ohne deswegen Ärger mit der alten Firma zu bekommen.
So nach dem Motto: "Ach, bei uns bist du schon ewig krank, aber woanders kannst du arbeiten, komisch?!?!"
Der bestehende Arbeitsvertrag KANN aber dann trotzdem, NUR entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen BEENDET werden, der löst sich deshalb nicht einfach "in Luft auf"

Das "Direktionsrecht" ist also eher eine "theoretische Größe", die an der aktuellen Rechtmäßigkeit und dem Bestand des (ruhenden) Arbeitsvertrages überhaupt nichts ändert.
BEENDET ist jedes Dauer-Arbeitsverhältnis erst nach Kündigung (durch einen der Vertragspartner)/Aufhebung (im gegeseitigen Einvernehmen!) oder "automatisch" bei Übergang in eine dauerhafte EM- oder Altersrente, falls es genau so im Arbeitsvertrag drinsteht.
"Von alleine" enden ansonsten nur zeitlich komplett begrenzte Arbeitverträge.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Liebe Doppeloma,
vielen Dank für Deine Erklärungen. Es ist schon alles ganz schön wirr. Dann bleibt es, wie es ist, wir hatten uns sowieso darauf eingestellt, daß wir das Geld abschreiben können. Mal sehen, ob GG als Betriebsangehöriger einen Weihnachtsbeutel bekommt....
Es geht ihm im Moment sowieso nicht gut, neue Rückenprobleme und er schwirrt beim Arzt rum. Auf Druck meinerseits, kommt jetzt erst der Arztbesuch, dann die Hausmittel.
Nochmal lieben Dank.
LG
Esuse
vielen Dank für Deine Erklärungen. Es ist schon alles ganz schön wirr. Dann bleibt es, wie es ist, wir hatten uns sowieso darauf eingestellt, daß wir das Geld abschreiben können. Mal sehen, ob GG als Betriebsangehöriger einen Weihnachtsbeutel bekommt....
Es geht ihm im Moment sowieso nicht gut, neue Rückenprobleme und er schwirrt beim Arzt rum. Auf Druck meinerseits, kommt jetzt erst der Arztbesuch, dann die Hausmittel.
Nochmal lieben Dank.
LG
Esuse
Liebe Grüße
Esuse
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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Kurz mal zu @Esuse winke &
Hoffe, es geht dir soweit einigermaßen gut und voran mit deiner Diagnosefindung !
Besser kann " frau " es nicht erklären, liebe Doppeloma
Das müsste eigentlich abgespeichert werden in der Link Sammlung.
Tschüüüüß

Hoffe, es geht dir soweit einigermaßen gut und voran mit deiner Diagnosefindung !

Besser kann " frau " es nicht erklären, liebe Doppeloma

Das müsste eigentlich abgespeichert werden in der Link Sammlung.
Tschüüüüß

Liebe Grüße Boo 
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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Re: Frage zu "Nahtlosigkeit2
Hallo Boo, und alle,
ist es okay, wenn der Bitrag von der doppeloma in Informationen/Begriffe reinkommt.
Ihr könnt ja mal kucken. Wenn nicht bitte melden!
ist es okay, wenn der Bitrag von der doppeloma in Informationen/Begriffe reinkommt.
Ihr könnt ja mal kucken. Wenn nicht bitte melden!
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