Psychologin in Rehaklinik möchte,dass LTA gemacht wird

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Vrori
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Re: Psychologin in Rehaklinik möchte,dass LTA gemacht wird

Beitrag von Vrori » Do 31. Dez 2015, 14:27

Magicsue hat geschrieben:
Schnecke123 hat geschrieben:Langsam frag ich mich, wie übel ein Mensch noch dran sein muss, bis eine Klinik sagt,
da geht (zumindest im Moment) nichts mehr :Wut: !
Denen reicht es nicht, das man schon auf dem Zahnfleisch kriecht!

Ich war 2014 wegen meiner Umstellungsosteotomie und wegen Fibromyalgie auf Reha. Meine beiden Bekannten waren "nur" wegen Fibro dort. Beide bekamen die Verlängerung und wurden noch AU geschrieben. Ich ging mit Krücken und Schmerzen rein und wieder raus. Bekam weder Verlängerung noch AU.

Gruß
Susi
Susi, das frage ich mich auch manchmal..wie schaffen es einige, dass sie Verlängerung bekommen und noch AU entlassen werden und abends trotzdem "Tango und Fango" durchführen können....Ich habe da Leute kennen gelernt..die schafften es, jeden Abend 1 Stunde ins Wasser..schwimmen...durchgehend...dann schnell,schnell Abendessen, dann aufs Zimmer..schick machen und los...Abend für Abend....

ich konnte manchmal kaum krauchen und wenn ich nach einer Schmerztablette frage, dann wurden die Augen verdreht...
ich hatte ja meine komplette Medikation selber mit...aber man sagte mir, ich solle jedesmal fragen, damit dann die jeweilige Tablettenausgabe auch notiert wird..nix haben sie notiert....nur die Augen im Kopf verdreht..

ich bekam bei der 1. REHA zu hören: eigentlich sind sie Au, da sie aber arbeisfähig angereist sind, müssen wir sie auch arbeitsfähig entlassen? Verlängerung? nein, das gibt es bei uns nicht (obwohl kurz vorher 2 Frauen angeblich eine Verlängerung bekommen hatten()..
bei der 2. REHA wurde ich dann au entlassen (bin auch au angereist)....aber trotzdem voll erwerbsfähig...aber nicht mehr in meinem ursprünglichen Job...

:amen:

naja....lief ja dann alles hinterher anders..

aber ich will damit sagen, dass manchmal bei den Kliniken wohl gewürfelt wird..oder womöglich durch viele Gespräche..Patient/Arzt..die Weichen schon frühzeitig gestellt werden...wenn der jemanden gut leiden kann...dann...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Hasell
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Re: Psychologin in Rehaklinik möchte,dass LTA gemacht wird

Beitrag von Hasell » Do 31. Dez 2015, 15:42

Hallo,
ich bin ja auch au angereist.

Die Therapeutin hat mir bis zur letzten std immer wieder gesagt ,ich würde au entlassen , leistungsfähig auf dem allg.Arbeitsmarkt , aber nicht mehr in meinem letzten Tätigkeitsbereich.
Da sie aber drauf bestand , die lagerarbeit, zu der ich zwei tage Probe verdonnert worden bin, sei meine letzte berufliche Tätigkeit gewesen, hab ich ihr mein Zeugnis vorgelegt, in dem ausdrücklich stand ,dass die Büro Tätigkeit mein Arbeitsplatz war..... vielleicht hab ich damit den Fehler gemacht....
nun ja... ich würde eigentlich gerne vorab schon Widerspruch gegen diesen kurz Entlassungsbericht einlegen. Zumal ich ja au angereist bin und mein Zustand sich ja nicht gebessert hat . das hat sie ja in den entlassungsbrief schon reingeschrieben.
weiterhin muss doch such berücksichtigt werden, dass ich keine PC Sitzung bis zum Schluss durchgehalten habe.
Könnt ihr mir da ein bisschen weiterhelfen. .?

Gruß hasell

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Re: Psychologin in Rehaklinik möchte,dass LTA gemacht wird

Beitrag von Doppeloma » Do 31. Dez 2015, 23:03

Hallo Hasell, :umarm:

das liest sich ja alles nicht sehr hoffnungsvoll den Ausgang der Reha betreffend, gut, dass wenigstens deine Ärzte hinter dir stehen und dich weiter AU geschrieben haben / AU schreiben werden (nehme ich jedenfalls stark an) ... bei verschiedenen Fachrichtungen mit der gleichen Ansicht dazu, dürfte auch der MDK in Schwierigkeiten kommen einfach deine "Genesung" zu beschließen ... :confused: :Gruebeln:
Die Therapeutin hat mir bis zur letzten std immer wieder gesagt ,ich würde au entlassen , leistungsfähig auf dem allg.Arbeitsmarkt , aber nicht mehr in meinem letzten Tätigkeitsbereich.
Da sie aber drauf bestand , die lagerarbeit, zu der ich zwei tage Probe verdonnert worden bin, sei meine letzte berufliche Tätigkeit gewesen, hab ich ihr mein Zeugnis vorgelegt, in dem ausdrücklich stand ,dass die Büro Tätigkeit mein Arbeitsplatz war..... vielleicht hab ich damit den Fehler gemacht....
warum nimmst du deinen Berufsabschluss (Zeugnis ?) mit in eine Reha-Klinik ... es dürfte ja einen Arbeitsvertrag geben aus dem hervorgeht, wofür genau du mal eingestellt wurdest an deinem letzten Arbeitsplatz ... zwei Tage "Probearbeit" sind da sicher kein Maßstab als "letzte Tätigkeit" ...

Ich denke nicht, dass es damit zusammenhängt, man hat sich entweder tatsächlich vertan, auf dem Entlassungsschein wird doch allgemein nur angekreuzt ob man "AF" = Arbeitsfähig oder "AU" = Arbeits-Unfähig aus der Reha entlassen wird oder hast du wirklich schon eine Art Kurzbericht bekommen, ich bekam damals nur den Entlassungsschein mit der Aufenthalts-Dauer und dem Entlassungs-Status AF oder AU angekreuzt ...

Einen Kurzbericht bekamen in meiner Reha-Klinik nur die Patienten bei denen in der Reha Medikamente "umgestellt" oder neu gegeben wurden ... damit die behandelnden Ärzte Bescheid wussten, was zu verschreiben ist nach der Reha (oder zumindest was man dort meinte besser zu wissen), ich musste auf den regulären Reha-Bericht dann fast 2 Monate warten, während die KK schon endlos "drängelte" (schriftlich /telefonisch) ihr den endlich zur Verfügung zu stellen, damals habe ich erst gelernt, dass man den dort gar nicht abgeben / vorlegen muss. :teufel:

Bekam die KK / der MDK auch nicht, nur den Teil mit der Leistungseinschätzung (den meint wohl @Vrori) habe ich mal abgegeben, damit die nicht auf den Gedanken kommen mich nun als "gesund" zurück in die Firma zu schicken, deswegen wurde ich nämlich (NUR) AU entlassen, damit ich da nicht mehr hin muss ... das hatte aber der MDK bereits vor der Reha so "begutachtet", damit war dieser Zug nun endgültig abgefahren, weil die Reha das wenigstens bestätigt hatte.

Mehr brauchte die KK (nach meiner Ansicht) von diesem Bericht nicht zu kennen und den Rest haben die auch niemals von mir bekommen, man hat dann noch versucht mich vorzeitig auszusteuern aber das hat auch nicht geklappt ... nach meinem Widerspruch wurde schnell weitergezahlt, bis zur regulären Aussteuerung gab es dann mit der KK kein Probleme mehr.
nun ja... ich würde eigentlich gerne vorab schon Widerspruch gegen diesen kurz Entlassungsbericht einlegen. Zumal ich ja au angereist bin und mein Zustand sich ja nicht gebessert hat . das hat sie ja in den entlassungsbrief schon reingeschrieben.
Gegen einen Reha-Kurz-Bericht kann man keinen Widerspruch einlegen, das ist kein amtlicher Bescheid, dagegen gibt es keine wirklichen "Rechtsmittel", du kannst nur eine schriftliche Beschwerde (nachweislich) dazu direkt an die DRV richten und hinterfragen warum man dich NICHT AU entlassen hat, wenn sich dein Zustand dort nicht gebessert hat nach Antritt der Reha mit AU.

Hier solltest du schon eine umgehende Korrektur / Erklärung einfordern, weil das direkte Auswirkungen auf das weitere Vorgehen bei der KK haben wird und eine Einstellung deiner Krankengeldzahlungen dadurch als wahrscheinlich anzusehen ist, obwohl du keineswegs Arbeits-Fähig bist, wie auch dein behandelnder Arzt (AU vom Entlassungstag in Kopie mitschicken) bereits am selben Tag bestätigt hat.

Das solltest du direkt am 04.01.2016 an die DRV senden (möglichst per Fax und/ oder Übergabe -Einschreiben), leider haben die keine konkrete "Beschwerdestelle", also musst du damit rechnen, dass es einige Zeit dauern kann bis da mal Jemand drauf reagiert aber du hast wenigstens einen Nachweis, dass du was unternommen hast.

Die KK bekommt NUR den Entlassungsschein mit dem Daten deines Aufenthaltes und dem Entlassungs-Status (mach dir vorher eine eigene Kopie davon), wenn man dich wirklich erneut zum MDK schicken will, dann kannst du immer noch entscheiden, ob du den Kurzbericht dort überhaupt vorlegen willst und ansonsten solltest du zunächst mal den kompletten Reha- Bericht abwarten.
weiterhin muss doch such berücksichtigt werden, dass ich keine PC Sitzung bis zum Schluss durchgehalten habe.
Könnt ihr mir da ein bisschen weiterhelfen. .?
Das muss ja noch nicht alles schon im Kurzbericht enthalten sein, auch die KK / der MDK muss sich notfalls gedulden bis der umfassende, komplette Reha-Bericht da ist, denen musst du nicht mal mitteilen (wollen), dass es diesen Kurzbericht überhaupt gibt, darum auch zunächst bei der DRV nur die Beschwerde zur AF-Entlassung einreichen und hoffen, dass die sich dazu äußern werden ...

Letztlich kannst du auch zum kompletten Reha-Bericht nur eine Gegendarstellung schreiben wenn da zu viele Fehler drin sind, es kommt aber eher selten vor dass wirklich was geändert /korrigiert wird und zu deinen einzelnen "Therapie-Erfolgen" wirst du dann wohl noch manche Überraschung erleben dürfen ... vielleicht findest du einige, wenige Dinge dann bei den Leistungseinschränkungen wieder, die sich auch aus den PC-Aktionen ergeben haben (begrenztes Durchhaltevermögen), man wird das sicher nicht alles im Einzelnen wiedergeben (wollen) was da bei dir nicht geklappt hat in den Therapien und Übungen.

Man will doch weiterhin im Geschäft bleiben mit der DRV und da zählen eben nur "Erfolge" ... auch wenn sie sich nur aus "Probleme weglassen" ergeben ...

Trotzdem wünsche ich dir zunächst mal einen GUTEN RUTSCH und versuche ein wenig abzuschalten die nächsten Tage, da kannst du am aktuellen Stand sowieso nichts ändern ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Psychologin in Rehaklinik möchte,dass LTA gemacht wird

Beitrag von agnes » Fr 1. Jan 2016, 11:38

Hallo Hasell

Ich habe deinen Beitrag noch einmal von Anfang an gelesen und versuche mich gedanklich darin zu sortieren.

Du bist seit Okt. 2014 wegen Depressionen AU geschrieben und (so las ich es) bis dato zum 4.1.16
Von Oktober 2014 bis Januar 2016 sind 15 Monate, sodass du vor Aussteuerung noch drei Monate AU-Zeit hättest. Das bedeutet, dass du am Montag schauen musst, die Folge-AU zu erhalten.

Jetzt schriebst du im Beitrag mal, dass die KK/der MDK bereits gutachterlich die AU, die zunächst aufgrund von Depressionen geschuldet war, anzweifelte und dir dahingehend eine Arbeitsfähigkeit attestierte und die Krankengeldzahlung einstellte, du daraufhin Widerspruch eingelegt hast.
Die Krankengeldzahlung erfolgt demnach nun aufgrund der hinzugekommenen Erkrankung "Schulter-OP" nach Unfallgeschehen aber doch weiter.

Du schriebst, dass laut MDK-Gutachten eine "Blitzgenesung" deiner zur AU geführten Depression erfolgt sei.
Konntest du dem MDK fachärztlich dahingehend nicht Kontra geben, dass du dich in ständiger fachärztlicher oder fachspezifischer Therapie befindest?
Bist du psychotherapeutisch nicht in anhaltend intensiver Betreuung, um dahingehend einen Nachweis erbringen zu können, in welche Art und Schwere sich deine Depression darstellt?

Nicht ganz verständlich für mich auch die erfolgte Reha-Einweisung.
Eine klinische Einweisung war, so verstehe ich es, zunächst als AHB nach Schulter-OP angedacht.
Wann war diese OP und warum wurde die AHB nicht aus dem KH heraus unverzüglich schon beantragt und angetreten?

Du wurdest, nach meinem Verständnis deiner Zeilen, zu Hause therapeutisch mit einer Motorschiene versorgt, um eine Mobilisation deiner Schulter häuslich in Eigenverantwortung vornehmen zu können. Diese Motorschiene nahm man dir nach sechs Wochen wieder weg, da die Genesung, laut KK, erfolgt sein sollte.
Hat keiner deiner Ärzte sich dazwischen geschaltet und die Notwendigkeit der Fortführung attestiert und diese Motorschienenbehandlung therapeutisch begründet?

Du erklärst, dass du bezüglich Reha-Einweisung diverse Telefonate im Vorfeld führtest, da man deine Wunschkliniken dabei nicht berücksichtigte.
Wie kam es überhaupt dazu, dass jetzt anstatt der AHB eine Reha-vor Rente-Maßnahme in Auftrag gegeben wurde, hat sich das alles insgesamt überschnitten?

Vordergründig steht/stand demnach deine Depression im Fokus, gegenüber der EM-Rentenantragstellung, sodass aus diesem Grund eine psychosomatische Klinik gewählt wurde, um im Rentenverfahren gutachterlich durch die Klinik eine (Rest-) Leistungsbeurteilung zu betreiben.

Überaus ungeschickt für dich, dass diese Klinik nicht eine fachübergreifende ärztliche orthopädische Versorgung bieten konnte, zumal, so wie ich es aus deinen Schilderungen heraus las, dein schlechter Gesundheitszustand sich nicht nur aus einer Depression, sondern auch aus dem orthopädischem Gebiet (Schulter und auch die Wirblsäule betreffend) zusammensetzt.

Dass während dieser Maßnahme eine berufliche Leistungserprobung stattfand und, wie du es schilderst, die Therapeuten eigentlich hätten auch dabei dokumentieren müssen, dass du den gestellten Aufgaben dabei nicht gewachsen warst, wirst du wohl erst im tatsächlichen Abschlussbericht (falls es so dokumentiert wurde) nachlesen können.

Bei Entlassung bekamst du lediglich den Nachweis, dass du von-bis in der Klinik warst und wie du (laut deren Einschätzung) daraus zu entlassen warst (arbeitsfähig oder -unfähig) und meist steht für den einweisenden und/oder den/die behandelnden Ärzte noch ein Hinweis/eine Empfehlung, welche Medikamente und weiteren therapeutischen Maßnahmen deren Meinung nach beizubehalten oder einzuleiten sind.

Der eigentliche Abschlussbefund wird in der Regel vier Wochen später versandt (manchmal auch schon früher oder, wie bei mir dieses Jahr von der Schmerzklinik aus erst vier Monate später, was aber nicht dramatisch war, da er keine gutachterliche oder sonstige Relevanz mit sich trägt, sondern er nur meinen gesundheitlich aktuellen Status widerspiegeln musste :icon_e_wink: )

Da du, so las ich es, arbeitslos bist, ist es natürlich für dich wichtig, wie man dich restleistungsmäßig einstuft.
Warum dir die Kliniktherapeutin mitteilte, dass ihrer Meinung nach eine weitere AU vorläge und warum man dich letztendlich doch arbeitsfähig entlassen hat, mag ich nicht nachzuvollziehen.

Es kann aber aus Unstimmigkeiten/Diskrepanzen der fachlich zu bewertenden Einschätzung deines Gesundheitszustands heraus zwischen dem Stationsarzt und der Therapeutin entstanden sein.
Hierzu kannst du dich aktuell nur zeitnah an die Klinik wenden, oder auch noch einmal das Gespräch mit der Kliniktherapeutin suchen, um diese Frage abschließend zu klären.

Aufgefallen in deinem Beitrag war mir beim Lesen, dass deine Kliniktherapeutin auf das Verhältnis und den einengenden Umgang für dich mit deinen über dich zu bestimmen versuchenden Eltern einging.
Wenn sie diese häusliche/familiäre Situation als Hauptbeweggrund für deine Depressionen sieht und einstuft, dann verstehe ich es gut, dass sie dir eine berufliche Ablenkung nahelegt, um daraus zu entfliehen.

Depressionen haben aber oft nicht nur einen Ursprung, sondern sie bilden sich aus Verhaltensmuster derjenigen Person heraus, die sich in jeglicher Lage in für sie ungünstigen Situationen sieht, die eine Depression dann entstehen lässt, sie auf Dauer schürt und festigt. Die betroffene Person wird bei kleinsten Anlässen immer wieder in eine Depression fallen, wenn therapeutisch darauf nicht spezifisch eingewirkt wird.

Ich habe, um mich vor dem (ärztlichen/therapeutischen) Vorurteil, alle Erkrankungen haben ihren psychischen Ursprung aus Kindheitstagen oder aktuellen familiären Problemen heraus, zu schützen nur sehr wenig Einblick in meine Kindheits- oder familiären Gegebenheiten bei der Anamneseerhebung oder in Gesprächen gegeben.

Manchmal ist es besser, nicht über alles offen und analysierend/erklärend dem anderen (Arzt/Therapeut) gegenüber zum besseren Verständnis zu reden, zumal niemand von Außen sich in meine nur mich betreffende Situation/Lage hineinversetzen kann.

Warum oder in welchen bestimmten Geschehnissen sich diverse (bestimmt auch ungünstige) Situationen sich für mich ergeben und wie ich sie lösen möchte, darüber möchte ich mitbestimmen und daher wäge ich diese Situationen gut ab, über die ich sprechen möchte und wobei ich Hilfe in der Problembewältigung haben mag.
Es muss nicht aus jedem kleinen mich betreffenden Problem von Außen ein Fass hoch analytisch aufgemacht werden.

Und außerdem, so wie ich es bis dato abgewägt und praktiziert habe, was ich und wem ich etwas mitteile, kam ich ganz gut durch und mir wurden keine (mich betreffende absurden) Diagnosen gestellt, mit denen ich nicht klar kam.

Zieh mit frischer Kraft am Montag los und regel für dich die Fortführung der AU und kümmere dich, bevor der Abschlusbericht tatsächlich geschrieben und verschickt wird, um die Diskrepanz der Aussage der Kliniktherapeutin an dich und der tatsächlichen Arbeitsfähigkeits-Entlassung.

Bitte gleich umgehend um den offiziellen Entlassbericht auch zu deinen Händen, um diesen auf Richtigkeit des tatsächlich vorliegenden gesundheitlichen Status zu prüfen.

Lieben Gruß und viel Erfolg fürs Vorankommen :umarm: :umarm: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Hasell
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Re: Psychologin in Rehaklinik möchte,dass LTA gemacht wird

Beitrag von Hasell » Sa 2. Jan 2016, 14:31

Hallo zusammen,
Ich habe heute eine mail an die Oberärztin der Klinik geschrieben und um umgehende Klärung gebeten, sowie um zeitnahe Übersendung des vollständigen Entlassungberichts auch an meine Adresse.
Das ganze werde ich Montag per einschreiben nach schicken.

Ich hoffe, dass ich Montag weitere infos habe und weiß, wie es weitergeht.
Euch allen ein dickes dankeschön und ein schönes Wochenende
Gruß hasell

Hasell
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Re: Psychologin in Rehaklinik möchte,dass LTA gemacht wird

Beitrag von Hasell » Mo 11. Jan 2016, 22:50

Hier einmal die Antwort der Oberärztin auf meine Nachfrage, warum ich af in nicht gebessertem zustand entlassen worden bin.... Ich wsrte nun suf den vollständigen Entlassungsbericht und dann gucke ich, was weiter zu unternehmen ist.
Ich bin au in die klinik gegangen. Der afa stand bzw stehe ich seit august nicht mehr zur Verfügung wegen krankenstand...

Sehr geehrte Frau....

habe mir Ihren Entlassungsbericht angeschaut. Sie wurden af entlassen, da wir Ihre Leistungsfähigkeit im allg. Bereich als über 6 Std. täglich einschätzen.
Frau L.... orientiert sich hier an der Richtlinie des gemeinsamen Bundsauschusses über" die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach §92. Abs. 1. satz 2 Nr. 7 SGB V".

Hier steht: Versicherte, die arbeitslos sind, ausgenommen Arbeitslose bzw. erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Absatz 3a, sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. 2 Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit die oder der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.
(3a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende – „Hartz IV“) beantragt haben oder beziehen, sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt, nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. (4) 1 Versicherte,

Der Entlassungsstatus entspricht so den Vorgaben.
Den Entlassungsbericht senden wir Ihnen zu.

Ihnen alles Gute

Lg hasell

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