
Wenn du dich bis dahin daran gewöhnt hast, das es KEIN (tarifliches) UrlaubsGELD ist, das wäre Lohn/Gehalt /Sonderzahlungen zuzuordnen und könnte dann durchaus, als rentenschädliches "Erwerbseinkommen" angesehen werden....und hoffentlich ist das nicht Renten schädlich.
Es ist eine Entschädigungsleistung nach EU-Recht für die (wegen Krankheit) entgangene Möglichkeit dich im (bezahlten) Urlaub zu erholen, darum erfolgt eine Abgeltung in GELD = Urlaubs-Abgeltung ist "Entschädigung" für entgangene Erholungsmöglichkeit in der Vergangenheit.
So habe ich das gerade versucht unserem JC zu "erklären", damit die mal von ihrer "Anrechnungs-Schiene" runterkommen, ob es klappt weiß ich noch nicht.
Die Renten-Kasse hat sich beim Dopa nicht für dieses Geld interessiert, wie das nächstes Jahr beim Finanzamt sein wird, wissen wir noch nicht, denn versteuert wurde das über den AG auch noch nicht.
Aber wir haben ja noch die "Behinderten-Freibeträge", mit denen wir bisher auch NIX anfangen konnten, mangels steuerpflichtigem Einkommen.


Soweit ich weiß werden solche Zahlungen (auch Abfindungen) NICHT bei der DRV berücksichtigt, dann würden ja viele Leute ihre Rente gleich wieder los sein.
Bei regulären einkommensbedingten Zahlungen kann das allerdings möglich sein, dass die da was anrechnen können, aber normal NIX was eindeutig die Vergangenheit betrifft.
Beim Jobcenter sieht die Welt da GANZ anders aus, bei denen ist JEDER Geld-Zufluß (während des Leistungsbezuges) erst mal "anrechenbares Einkommen", egal aus welchem Grund man die Knete (auch für vergangene Zeiten, VOR dem Leistungs-Bezug!) bekommt.
Die wollten uns sogar das nachgezahlte Wohngeld (für einen Monat VOR dem Leistungs-Bezug!) anrechnen, da hat dann der Leiter unserer Wohngeldstelle eingegriffen (Wir zahlen das doch nicht fürs SGB II-Amt).
Ein Glück auch, denn jetzt nach der Renten-Bewilligung, haben die nämlich auch den Prüfungs-Anspruch gehabt und wollten einen Teil des gezahlten Wohngeldes (berechtigt) VON UNS zurück haben.
Ich glaube kaum, dass unser Jobcenter dann die Erstattung auch übernommen hätte...

Also bringe die Begriffe möglichst NICHT durcheinander, an der falschen Stelle könnte das Ärger geben.
Du bekommst KEIN UrlaubsGELD, du bekommst dann eine Urlaubs-ABGELTUNG



Liebe Grüße von der Doppeloma
