schön wieder von dir zu lesen, auch wenn du gleich wieder ein Päckchen neuer Probleme mitbringst
DAS ist ja soweit völlig korrekt gewesen!Ich habe jetzt schon wieder ein neues Problem. Meine Krankschreibung ist ja nun zu Ende und ich habe mich bei Arbeitsamt melden müssen.
Warum hast du dich für 6 Stunden zur Verfügung gestellt, nach DRV-Maßstäben entspricht das einer Vollzeit-Tätigkeit, diesen Punkt hättest du besser erst mal offen gelassen, damit der Amtsarzt der AfA deine Erwerbsfähigkeit (für die Vermittlung) feststellen MUSSDa mir eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde und ich noch 3-6 Stunden arbeitsfähig bin, habe ich mich für 6 Stunden beim Arbeitsamt zur Verfügung gestellt.
Also den Zeitrahmen (zwischen 3 bis UNTER 6 Stunden) für den du dich zur Verfügung stellen "solltest", z.B. 4 Stunden täglich.
Diese Angabe solltest du aber besser NICHT von dir aus machen, dann kann es passieren, dass man dein ALGI entsprechend "angleicht" auf die Arbeitsbereitschaft von (z.B.) 4 Stunden.
DAS kann ich allerdings auch NICHT nachvollziehen, denn diese Verrechnungen erfolgen ohnehin "automatisch" zwischen den Sozial-Leistungs-Trägern und der DRV bei (NACH) rückwirkender Bewilligung einer Voll-EM-Rente, mit welchen §§ wird denn das begründet???Jetzt habe ich die Nachricht bekommen, dass ich Arbeitslosengeld I bewilligt bekomme, aber das der Betrag für 2 Monate einbehalten wird für eine eventuelle Verrechnung anderer Leistungsträger ( Rententräger). Danach soll eine volle Auszahlung der Summe erfolgen.
Die AfA bekommt doch dann eventuelle Vorleistungen DIREKT von der DRV erstattet, umgekehrt hat doch die DRV gar keine Ansprüche an die AfA deswegen, wofür also wollen die sich da DEINE Finanzen (für 2 Monate) schon mal komplett "sichern"
NUR sowas "hinschreiben" reicht NICHT, das muss mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen belegt werden
Also auf JEDEN FALL (nachweislich!!! Einschreiben-Rückschein wegen dem Termin!!!) Widerspruch einlegen gegen diesen Bescheid, eine Begründung kannst du auch hier nachreichen, Hauptsache die Monatsfrist für den Widerspruch wird erst mal eingehalten, da stimmt irgendwas ganz und gar NICHT
Ich im Moment auch nicht, darum auf jeden Fall Widerspruch, die sind verpflichtet dir das so zu erklären (schriftlich!!!), dass du es auch verstehen kannstIch kann nun leider nicht nachvollziehen, warum schon im Vorfeld Geld einbehalten wird.
Wenn du magst dann schreibe mal die entsprechenden Passagen dazu (mit den genannten §§) wortgetreu ab (ohne persönliche Daten natürlich), vielleicht finden wir das dann hier zumindest schon teilweise raus
Gehört habe ich noch nicht von dieser Handhabung, kann (möchte) mir auch nicht vorstellen, dass es so korrekt ist.Hat schon jemand ähnliches erlebt und wie soll ich mich am besten verhalten. Man ist doch wirklich der Willkür der Ämter ausgeliefert.
Liebe EVA, du bist NUR dann ausgeliefert, wenn du das alles so hin nimmst und NICHT hinterfragst, schon dass du hier nachfragst, beweist doch, dass man mit DIR NICHT ALLES machen KANN, ohne, dass DU verstehst WARUM
Liebe Grüße von der Doppeloma