Das ist GENAU der Knackpunkt, denn BU bist du bereits, wenn du im erlernten (bzw. zuletzt ausgeübten Beruf) weniger als 6 Stunden arbeiten kannst und der Beruf der Krankenschwester besteht ja "normal" NICHT aus rein administrativen "Schreibtischtätigkeiten"!!!Ja ich bin 1954 geboren,hätte also Anspruch auf BU - Rente, aber, die blöde Ziege hat ja geschrieben, das ich in meinem Beruf als Krankenschwester im Stationsdienst noch 3-6 std. arbeiten kann,
Damit kommen die spätestens am Sozialgericht NICHT mehr durch, denn ein sogenannter "Verweisberuf" muß für dich relativ problemlos durchführbar sein unter Verwendung deiner bisherigen Kenntnisse
Damit kommt die DRV nicht so leicht durch, wie bei einer Ablehnung in der die BU KEINE Rolle spielt, das heißt natürlich nicht, dass es leicht wird aber beantragen würde ich die EM-Rente an deiner Stelle auf jeden Fall.
Wurde denn die Reha von der KK durchgeführt uder von der DRV?
Ich nehme an du warst in einer DRV-Klinik, da nützt die Beschwerde bei der KK nicht wirklich was.
Eine bei der Klinik und der DRV hilft aber auch nicht weiter, oft antworten die nicht mal auf solche Post.
Habe das selber durch und bekam erst nach fast einem Jahr mal ne Antwort von der DRV, aber auch nur weil ich mich nach 9 Monaten (!) bei deren obersten Chef über die Mißachtung meiner Reha-Beschwerde beschwert habe.
Es ist einfach nur lächerlich, man legt jetzt meine "Gegendarstellung" immer dazu, wenn der Reha-Bericht weitergegeben wird (zum Beispiel an die Renten-Gutachter!), mehr kann man "leider" nicht für mich tun.
Die Klinik sei der Meinung es wäre alles korrekt, was im Bericht stünde und sieht keinen Anlaß, was daran zu ändern (nicht mal EINDEUTIG FALSCHE DATEN!!!).
Da fällt einem dann wirklich nichts mehr zu ein, oder ...
Liebe Grüße von der Doppeloma