Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Doppeloma
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 25. Jul 2014, 18:47

Hallo Saphira, :smile:
Hat denn das med. Gutachten der AfA Einfluss auf den Rentenantrag ? Ich meine, kommunizieren die DRV und die AfA miteinander ?


Nein, das hat ganz sicher keinen besonderen Einfluss auf die Entscheidung der DRV zu deinem EMR-Antrag ... das interessiert die DRV nicht wirklich was die AfA (und deren Amtsarzt) dazu meint ... deswegen kommunizieren die auch nicht dazu, das müsstest du zunächst per Schweigepflichtentbindung der AfA /Med. Dienst auch erlauben das weiter zu geben, an wen auch immer ... :lesen:

Die DRV hat allerdings (im Zuge deines Renten-Antrages) eine umfassende Schweigepflichtentbindung von dir bekommen (nehme ich jedenfalls an, gehört zum Antrag dazu) und könnte sich auch dieses GA bei der AfA anfordern ... die AfA darf es aber umgekehrt nicht einfach weitergeben.
Mir ist schon klar, dass die AfA bei positivem Bescheid der DRV ja das Geld zurück fordert. Schicken die das GA an die DRV ?
Nicht ganz, die AfA kann nur (direkt bei der DRV NICHT von dir) Erstattungen fordern für Monate in denen du statt dessen bereits eine Rentenzahlung (rückwirkend) erhalten hättest ... zudem darf diese Erstattung den monatlichen Renten-Betrag nicht übersteigen.

Allgemein sind Krankengeld /ALGI höher als eine EM-Rente gewesen wäre, was dann fehlen würde darf man aber nicht von dir verlangen, darauf muss die AfA dann verzichten und für Monate wo dir noch gar keine Renten-Zahlung zugebilligt wird, hat auch die AfA keinen Anspruch auf Erstattung.

Das klären wir am Besten noch genauer wenn du mal einen EM-Renten-Bescheid schriftlich bekommen hast ... :lesen: :ic_up:

Zum AfA-GA habe ich dir ja oben schon geschrieben wie das läuft, ich bekam (sogar mit Untersuchung nicht per "Aktenlage") auch ein solches GA bei der AfA und wurde dann schriftlich aufgefordert die EM-Rente zu beantragen (hatte den Antrag zu der Zeit noch nicht gestellt), damit ich Anspruch auf ALGI nach der Aussteuerung habe.

Das AfA-GA wurde sogar mitgeschickt zusammen mit dem Renten-Antrag, die EM-Rente wurde trotzdem abgelehnt, so kannst du schnell erkennen "wie unwichtig" das doch bei der DRV sein wird, was die AfA da (auch noch per Aktenklage) festgestellt hat ... das nehmen die bei der DRV doch überhaupt nicht ernst ... :Ohnmacht:

Es ist inzwischen eher so, dass die AfA gerne ihre Erstgutachten "korrigiert" und die Leute für "gesund" erklärt, wenn der Antrag auf EM-Rente irgendwann später abgelehnt wurde von der DRV... so nach dem Motto, "wenn die das so sehen, dann haben wir uns wohl geirrt" ... die legen sich nicht mit der DRV an in der EM-Renten-Angelegenheit ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Fee59
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Fr 25. Jul 2014, 18:49

Hallo,

die AfA darf das GA nicht an die DRV schicken,
es sei denn, Du hast eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung unterschrieben.
Aber von sich aus machen die das - meiner Meinung nach - bestimmt nicht ...

Mir hat mein AfA-Gutachten beim Rentenantrag damals geholfen,
weil die AfA meine Leistungsfähigkeit auf 3 bis unter 6 Std. eingestuft hat.
Deshalb habe ich es an die DRV geschickt und bekam später dann
die Bewilligung für die Teil-EM-Rente.

LG
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Saphira47
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von Saphira47 » Mi 30. Jul 2014, 15:02

Hallo ,

ich wollte nur mal einen kurzen Zwischenbericht geben, und, natürlich habe ich auch eine Frage :)
Heute kam Post von der DRV, und zwar ein Formular zur Berechnung der Hinzuverdienstgrenze, hat das irgendwas gutes zu bedeuten ?

Also da steht Antrag auf verminderte Erwerbsfähigkeit, und dann eben das Formular.

Danke schonmal für eure Antworten !

LG Saphira

sala
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von sala » Mi 30. Jul 2014, 17:27

Hallo Saphira,

ich habe deinen Fall jetzt mal durchgelesen, das klingt alles genauso vom Ablauf wie bei mir. Ich habe inzwischen zwei Vordrucke der DRV erhalten (jeweils für den Arbeitgeber und eines für mich). Habe ich brav dorthin geschickt und nehme es als positives Zeichen (wenn die den Antrag ablehnen wollten, müsste sie der Zuverdienst ja nicht interessieren). Die Hoffnung stirbt zum Schluss.
Mit bestem Gruß

sala

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mubbes
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von mubbes » Mi 30. Jul 2014, 19:25

Ich drücke alle Daumen :-)
Gruss mubbes
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monikap
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von monikap » Mi 30. Jul 2014, 20:15

Hallo,bei mir war es genauso und im Anschluß als die DRV alle Formulare hatte,wurde meine Rente auf Zeit bewilligt.Viel Glück monikap.

Saphira47
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von Saphira47 » Sa 23. Aug 2014, 08:01

Guten Morgen,

ich kann es noch gar nicht fassen ...
Gestern kam der langersehnte weisse große Umschlag von der DRV :cool:

Volle Erwerbsminderungsrente ! Beim ersten Antrag, der gerade mal 6 Monate gedauert hat, ich bin sowas von erleichtert. Zumindest existentiell nun erstmal keine Sorgen mehr :grinser:

Nun kann ich die weiteren OPs alle etwas ruhiger und entspannter angehen. Es liegt zwar noch viel vor mir, aber finanziell muss ich erstmal nicht so doll kämpfen.

Vielen Dank für die vielen wertvollen Tipps die ich hier bekommen habe :applaus:

Liebe Grüße

Saphira

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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 23. Aug 2014, 08:30

Hallo saphira :applaus:

Das freut mich für dich, dass du so schnell mit den Behörden zurecht kamst.

Jetzt konzentriere dich ganz auf deine Gesundheit und meistere die anstehenden OPs gut, um auch schnell auf die Füsße zu kommen.

Der Ballast, rund um die Sorgen zur Beantragung zur EMR, kann ja nun vorerst von dir abfallen.

Alles Gute dir :koepfchen: mit vielen schönen ruhigen Zeiten wünscht agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Saphira47
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von Saphira47 » Sa 23. Aug 2014, 10:40

Hallo Agnes,

vielen Dank für deine Wünsche !

Wie geht das denn jetzt mit meinem Arbeitgeber weiter ? Bin ja noch im unbefristeten Arbeitsverhältnis. Kann er mich theoretisch jetzt entlassen ?
Muss ich ihm den Bescheid sicher kopieren und zusenden oder ?

Die Rente habe ich im März beantragt, Rentner bin ich aber laut Bescheid schon seit 1.8.13.
auch steht dort, das als Antragsdatum der 4.7.13 gilt, das war als ich damals Reha beantragt habe diese aber von der DRV abgelehnt wurde. Die Begründung war, keine Reha bei bestehenden Diagnosen sinnvoll.

Geld bekomme ich jetzt aber erstmalig ab 1.10.14. Die Nachzahlung wird erst einbehalten, logisch wegen KK und AfA.
Zahlt mir die AfA denn jetzt trotzdem bis Ende Oktober Nahtlosigkeit ? Sonst hätte ich ja 4 Wochen finanziellen Leerlauf.

LG

agnes
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 23. Aug 2014, 11:15

Hallo Saphira,

wie das mit dem Arbeitgeber zu regeln ist, hängt von deiner Rentenzeit ab.

Ist die Rente eine Zeitrente, also zeitlich befristet, dann bleibt dein Arbeistverhältnis in der Regel (ausser du hättest arbeitsvertraglich etwas anderes vereinbart) als ruhendes Arbeitsverhältnis solange bestehen, bis du entweder eine unbefristete Rente, also eine EMR auf unbestimmte Dauer, zugesprochen bekommst, oder anderweitig dein Arbeitsverhältnis zur Auflösung kommt, z.B. durch eine Kündigung von dir aus, oder einem Auflösungsvertrag in beiderseitigem Einverständnis, oder einer Kündigung durch den AG.

Wenn du klug bist, dann kündigst du selber auf keinen Fall!
Wenn ein Auflösungsvertrag angeboten wird, dann anwaltlich besprechen und eine Abfindung einfordern!
Wenn Kündigung durch AG erfolgt prüfen lassen ob rechtmäßig, ggf. auch Abfindung einfordern!

Wenn dein Rente jetzt jedoch schon eine Rente auf unbestimmte Dauer sein sollte, dann würde dein Arbeitsverhältnis, ab dem Zeitpunkt des Leistungsfalleintritts, bereits automatisch beendet sein.

Der Rückzahlungsbetrag wird, wie du es richtig schriebst, zunächst mit dein in Vorkasse getretenen Ämtern verrechnet, also KK und AfA erhalten ihre tägliche Zahlung der Zeit in der Höhe zurück, die nicht die Rentenhöhe übersteigt.

Es ist nun so, dass die AfA ihre Zahlung sofort einstellen wird. Du leider darauf hoffen musst, dass die DRV mit KK uns AfA schnell ab-/verrechnet, damit du deine Rückzahlung selber auch schnell bekommst.

Die AfA wird nicht weiter vorauszahlen, damit du keinen finanziellen Notstand hast, sondern ab Tag der Rentenbewilligung die Zahlung einstellen. Und so wrid das dann auch mit der DRV taggenau verrechnet.

Wenn ab 01.10.2014 die Rentenzahlung in Zahlungsfluss kommt, dann wirst du erstmalig erst Ende Oktober die normale Zahlung der Rente erhalten, da diese immer erst am Ende des Zahlunsgmonat rückwirkend ausgezahlt wird.

Leider musst du schauen, wie du dann finanziell über die Runden kommen kannst, bis die Rückzahlung und Ende Oktober dann die regelmäßige Rentenzahlung fließt.

In wie weit man da Vorausszahlungen, oder eine finanzielle Zwischenlösung irgendwie oder -wo erwirken kann, weiß ich nicht, da wir finanziell nie in einem Notstand waren, da mein Mann immer sein Einkommen hatte, sodass wir die Zeit überbrückt bekamen (ich stand auch 14 Monate ohne einen eigenen Cent da), bis alles wieder einen geregelten Gang ging.

Ich hoffe ich konnte dir zunächst etwas helfen.
Andere Mitglieder sind sicher besser mit den finanziellen Dingen informiert und werden gewiss sich auch noch melden :ic_up:

Lieben Gruß sendet agnes :umarm:
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