Hallo,
eine Blutentnahme ist ein Eingriff in den Körper und zustimmungspflichtig.
Es sei denn, es liegt eine Straftat vor.
Einen Rentenantrag zu stellen ist aber keine Straftat!
Die Blutentnahmen bei den Gutachterterminen zielen meistens darauf ab, einen Medikamentenspiegel zu erheben!
Wenn ein Antragsteller angibt z.b. verschiedene verordnete Medikamente einzunehmen, wird geprüft, ob die auch tatsächlich geschluckt werden!
Wenn sich jemand Blut abnehmen läßt, immer!! vorher fragen, welcher Wert bestimmt werden soll! Der Arzt ist verpflichtet darüber Auskunft zu geben.
liebe Grüße Tabea
Muss man alles mit sich machen lassen? (Blutabnahme)
- Miko
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Re: Muss man alles mit sich machen lassen? (Blutabnahme)
Ich kann mich erinnern, dass meine Neurologin Blut haben wollte.
Ich sagte zu ihr: "Veruch macht kluch".
Ich gab ihr zwei Versuche und sie schaffte es nicht, weil man bei mir die Venen nicht findet.
Danach fragte selbst sie ob sie weiter machen dürfe, was ich verneinte.
Sollte mir das bei GA Termin passieren, mach ich das genauso - das schafft eh keiner, zumindest niemals in der Armbeuge.
Ich sagte zu ihr: "Veruch macht kluch".
Ich gab ihr zwei Versuche und sie schaffte es nicht, weil man bei mir die Venen nicht findet.
Danach fragte selbst sie ob sie weiter machen dürfe, was ich verneinte.
Sollte mir das bei GA Termin passieren, mach ich das genauso - das schafft eh keiner, zumindest niemals in der Armbeuge.
Gruß
Miko
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Re: Muss man alles mit sich machen lassen? (Blutabnahme)
Hallo,
bei mir hat noch kein Gutachter Blut abgenommen...ich nehme jedesmal den Medikamentenplan mit, den mir meine Schmerzärztin aufgeschrieben habe und das reicht...
bei mir hat noch kein Gutachter Blut abgenommen...ich nehme jedesmal den Medikamentenplan mit, den mir meine Schmerzärztin aufgeschrieben habe und das reicht...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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